Mit einer Duldung gibt es leider keine Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis
Wenn Sie aktuell eine Duldung haben, sollten Sie Ihren Aufenthaltsstatus so schnell wie möglich ändern. Warum? Weil sowohl für die Niederlassungserlaubnis als auch für die Einbürgerung eine gewisse Zeit in Deutschland erforderlich ist. Und hier ist der Haken: Die Zeit, in der Sie eine Duldung haben, zählt nicht in diesen Zeitraum hinein.
Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für die Einbürgerung, indem Sie auf den folgenden Link klicken: Mehr über die Einbürgerungsvoraussetzungen erfahren