Unsere Serviceversprechen

Bei uns sind Sie in kompetenten Händen


  • Direkt & konkret

    Nach dem ersten Kontakt erhalten Sie eine individuelle Handlungsempfehlung für ein weiteres Vorgehen.


  • Auf Augenhöhe

    Ihr Verständnis und Vetrauen sind unsere Maßstäbe für ein vollumfängliches Serviceangebot auf Augenhöhe.


  • 100 % transparent

    Bei uns wissen Sie, wo Sie mit Ihrem Anliegen stehen – wir halten Sie über den Fortgang stets informiert.


  • Schnelle Einordnung

    Wir ordnen Ihr Rechtsproblem kurzfristig ein und geben Ihnen eine erste Einschätzung – ohne Wartezeiten.


  • Für jeden Geldbeutel

    Rechtsberatung ist bei uns kein Luxusgut – unsere Dienstleistungen richten sich an alle Verbraucher:innen.


  • Juristisch ausgezeichnet

    Mehr als 400.000 Verbraucher:innen konnten wir mit unserer vollumfassenden Kompetenz in vielen Rechtsgebieten bereits helfen.

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Shpetim Makshana

Der Arbeitsablauf ist sehr schnell. Ich bin sehr zufrieden die Komunikation war-/ ist Herrvoragend
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star jallow

Ich bin sehr zufrieden mit PassExperten alles läuft schnell wie erwartet.
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Bashir Mohammad

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Abwicklung war bis jetzt problemlos. Alles schnell, unkompliziert und verfügbar. Zeit gespart.
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Seyar Ahmadi

Sie sind sehr aktiv und antworten Sie meiner Fragen sehr höflich
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Caro Amend

Hier wird wirklich geholfen, freundlich, Kompetent und auf ganz vielen verschiedenen Wegen. Ganz egal, ob per Mail, WhatsApp, oder auch am Telefon, auch wenn du nicht alles gleich verstehst, bekommst du es freundlich auch gerne ein zweites Mal erklärt. Vielen lieben Dank für eure Hilfe. Sehr gerne empfehle ich euch weiter.
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Alex

Ich war mit dem gesamten Ablauf sehr zufrieden, da Sie durch die hervorragende Kommunikation, durch die vorbildlich Digitalisierung ihrer Abläufe sowie professionelle und zügige Arbeitsweise überzeugt haben.

Unsere Anwältinnen & Anwälte

Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zaatari

Rechtsanwalt
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann

Rechtsanwalt
Johanna Oppermann

Johanna Oppermann

Rechtsanwältin
Mustafa Hashimi

Mustafa Hashimi

Rechtsanwalt

Ein paar Fakten für dich!

Einbürgerung: Erfüllst du die Voraussetzungen?

Im Zuge eines Einbürgerungsantrages prüft die Einbürgerungsbehörde ganz genau, ob du alle Voraussetzungen erfüllst, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Von einem Einbürgerungstest über ein Mindesteinkommen bis hin zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt der deutsche Staat dir dabei einiges ab. Im Weiteren gehen wir auf die einzelnen Bedingungen genauer ein.

Aufenthaltsrecht oder Aufenthaltserlaubnis

Die Einbürgerung setzt voraus, dass du zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt du beispielsweise, wenn du:

  • eine Niederlassungserlaubnis hast oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU,
  • ein freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger beziehungsweise eine freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerin bist oder ein gleichgestellter Staatsangehöriger beziehungsweise eine gleichgestellte Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz,
  • als türkische Arbeitnehmerin oder türkischer Arbeitnehmer ein Aufenthaltsrecht besitzt, das auf das Assoziationsrecht zwischen der EU und der Türkei zurückzuführen ist.

Ein befristetes Aufenthaltsrecht genügt nur in Ausnahmefällen für eine Einbürgerung. Wurde Ihre Aufenthaltserlaubnis nach den folgenden Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ausgestellt, kommt eine Einbürgerung für dich (noch) nicht infrage:

  • §§ 16
  • §§ 17, 17 a
  • § 20
  • § 22
  • § 23 Absatz 1
  • § 23 a
  • § 24
  • §§ 25 Absatz 3 bis 5

Hinweis: Paragraf in Aufenthaltserlaubnis
Nach welchem Paragrafen Ihre Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde, erkennst du an Ihrer Aufenthaltskarte. Unter Anmerkungen/Remarks findest du den entsprechenden Eintrag.

Paragrafen nach dem AufenthG auf Aufenthaltskarte

Gegebenenfalls besteht für dich aber auch die Möglichkeit, Ihren Titel zu ändern. Hast du beispielsweise Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis, kommst du der Einbürgerung damit einen Schritt näher. Gerne prüfen unsere Anwältinnen und Anwälte, ob du die Voraussetzungen erfüllst und unterstützen dich bei der Beantragung. Alternativ kannst du unseren kostenlosen Selbst-Check nutzen, um zu erfahren wie es um deinen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis oder aber Einbürgerung steht.

Zum Selbst-Check

Identitätsnachweis

Damit die Einbürgerungsbehörde Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit überprüfen kann, musst du einen Nachweis über deine Identität liefern. Das kann ein biometrischer Pass oder ein anderes Dokument sein, auf demdu mit Foto abgebildet bist.

Hast du keinen Pass, musst du Ihre Identität gegebenenfalls mittels eines anderen Dokumentes nachweisen – denkbar sind Führerschein, Dienstausweis, Wehrpass oder Personenstandsurkunde mit Lichtbild. Wichtig ist, dass biometrische Merkmale enthalten sind.

Kannst du auch derlei Nachweise nicht erbringen, bleiben noch Dokumente aus Ihrem Heimatland, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Taufbescheinigung, Heiratsurkunde oder Schulzeugnisse.

Hinweis: Staatenlose
Bist du staatenlos und können sich entsprechend nicht ausweisen, musst du Ihre Identität mit einem Reiseausweis für Staatenlose bestätigen. Informationen dazu erhältst du von der Einbürgerungsbehörde.

Aufenthaltsdauer in Deutschland

Um Anspruch auf Einbürgerung zu haben, musst du seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben. Der Gesetzgeber formuliert es wie folgt: Du hast seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.

Wichtig: Verkürzte Aufenthaltsdauer
Hast du erfolgreich an einem Integrationskurs nach dem AufenthG teilgenommen, verkürzt sich die geforderte Aufenthaltszeit auf sieben Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen wie zum Beispiel ehrenamtlichem Engagement in einem Verein oder guten Deutschkenntnissen kann sich die Dauer sogar auf sechs Jahre verkürzen. Die Einbürgerungsbehörde hat hier einen gewissen Spielraum.

Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, die Aufenthaltsdauer deutlich zu verkürzen: von acht auf fünf Jahre beziehungsweise bei besonders guter Integration auf lediglich drei Jahre. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz im ersten Halbjahr 2024 in Kraft tritt.

Finanzierung des Lebensunterhalts

Möchtest du die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, musst du Ihren Lebensunterhalt und gegebenenfalls den von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren können. Du darfst nicht auf staatliche Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sein. Eine Ausnahme kann allerdings gelten, wenn du unverschuldet – beispielsweise aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung – in den Leistungsbezug gerutscht bist. Das hängt aber immer von einer Einzelfallentscheidung durch die Einbürgerungsbehörde ab.

Beziehst du Leistungen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld 1 oder BAföG, dürfen diese Leistungen bei Ihrem Einbürgerungsantrag von der Behörde nicht in die Beurteilung Ihrer finanziellen Verhältnisse fließen. In unserem Ratgeber Einbürgerung Mindesteinkommen haben wir alle wichtigen Infos zum Thema Unterhaltsfähigkeit für dich zusammengefasst.

Ausreichende Deutschkenntnisse

Möchtest du den deutschen Pass, musst du sich auf Deutsch verständigen können. Das bedeutet nicht, dass du mit perfekten Sprachkenntnissen punkten musst. Bewegst du dich auf dem Niveau B 1 und können sich mündlich wie auch schriftlich verständigen, genügt das.

Ausreichende Sprachkenntnisse liegen vor, wenn du beispielsweise:

  1. aufgrund der erfolgreichen Teilnahme an einem Sprachkurs im Zuge eines Integrationskurses nach dem AufenthG über eine entsprechende Bescheinigung verfügen.
  2. das Zertifikat Deutsch, ein vergleichbares oder höherwertiges Sprachdiplom abgelegt haben.
  3. vier Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben.
  4. mindestens über einen deutschen Hauptschulabschluss verfügen.
  5. in die zehnte Klasse eines Gymnasiums, einer Fachschule oder einer anderen weiterführenden Schule versetzt worden sind.
  6. Du in Deutschland einen deutschsprachigen Studiengang an einer (Fach-) Hochschule oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Kansst du keinen derartigen Nachweis liefern, fordert dich die Einbürgerungsbehörde unter Umständen dazu auf, einen Sprachtest zu absolvieren.

Hinweis: Ausnahmen bei Sprachkenntnissen
Kannst du die benötigten Sprachkenntnisse aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder Ihres Alters nicht mehr erwerben, kannst du von dieser Voraussetzung befreit werden. Bei Krankheit und/oder Behinderung musst du jedoch entsprechende ärztliche Atteste vorlegen.

Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung

Du musst für die Einbürgerung zwar keine Gesetzestexte kennen. Die demokratischen Werte und Grundsätze des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit solltest du aber im Groben kennen. Einfache Fragen zu den genannten Themen werden im Zuge des Einbürgerungstests abgefragt.

Ein Einbürgerungskurs ist eine gute Möglichkeit, sich auf den Einbürgerungstest vorzubereiten. Bei Bedarf kannst du sich alternativ im Online-Testcenter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf den Test vorbereiten. Beide Angebote kannst du nutzen, müssen es aber nicht. Es besteht keine Verpflichtung.

Wichtig: Anpassung an deutsche Lebensverhältnisse
Neben der Theorie ist aber auch Praxis gefordert. Als deutscher Staatsbürger musst du das deutsche Recht und die Vorgaben der Rechts- und Gesellschaftsordnung akzeptieren und danach leben. Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: In manchen Ländern ist es nicht unüblich, mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet zu sein. In Deutschland ist das nicht möglich, Mehrehen können nicht geführt werden.

Keine staatsbürgerlichen Kenntnisse musst du dagegen nachweisen, wenn aufgrund eines deutschen Schulabschlusses (mindestens Hauptschulabschluss) davon auszugehen ist, dass du diese besitzt. Gleiches gilt, wenn eine Krankheit, Behinderung oder dein Alter dich daran hindert, entsprechende Kenntnisse zu erwerben.

Straffreiheit

Hast du sich etwas in Deutschland oder im Ausland zuschulden kommen lassen – wurdest du in der Vergangenheit verurteilt oder läuft ein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen dich – musst du das der Einwanderungsbehörde melden. Da eine Einbürgerung Straffreiheit voraussetzt, muss unter Umständen die Entscheidung über Ihren Antrag hinausgezögert werden, bis mögliche Verfahren abgeschlossen sind.

Wurdest du wegen einer schweren Straftat in Deutschland verurteilt, stehen Ihre Chancen auf Einbürgerung grundsätzlich schlecht. Gleiches gilt auch für Verurteilungen im Ausland.

Dabei ist wichtig: Verheimlichst du der Einbürgerungsbehörde ein Vergehen, bringt dich das nicht weiter – ebenso wenig ein sauberes Führungszeugnis. Im Zuge der Einbürgerung wird das Bundeszentralregister nach Einträgen gecheckt. Hast du dir etwas zuschulden kommen lassen, bekommt die Behörde das also heraus. Vielmehr machst du dich strafbar, wenn du Straftaten nicht angibst.

Hinweis: Strafregister
Je nach Schwere einer Tat werden Straftaten nach einer gewissen Zeit wieder aus dem Strafregister gelöscht. Nach Löschung ist eine Einbürgerung wieder möglich.

Es gibt aber auch Straftaten, die der deutsche Staat toleriert. Dazu zählen:

  • Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz – dabei handelt es sich zum Beispiel um Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest,
  • Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen,
  • Freiheitsstrafen von maximal drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, wobei die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde.

Anerkennung der Grundordnung der Bundesrepublik

Deutschlands Verfassung basiert auf dem Grundgesetz, das durch Grundrechte und die demokratischen Grundsätze bestimmt wird. Die Verfassung steht insbesondere für den Schutz von Menschenrechten, die Trennung von Staatsgewalten, den Rechtsstaat und das Recht auf eine parlamentarische Opposition. Zudem sollen die Prinzipien garantieren, dass es keine Gewaltherrschaft gibt.

Bei Ihrer Einbürgerung musst du dich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen. In einem schriftlichen Bekenntnis und zusätzlicher feierlicher Erklärung sicherst du zu:

  1. das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten
  2. der Bundesrepublik Deutschland nicht zu schaden

Hinweis: Verfassungsfeindliche Tätigkeiten und Überzeugungen
Hast du gegen die Verfassung verstoßen, kannst du die deutsche Staatsangehörigkeit in aller Regel nicht erlangen. Die Einbürgerungsbehörde erkundigt sich beim Verfassungsschutz über eventuelle Vergehen und prüft diese ganz genau.

Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

Die Einbürgerung setzt in der Regel voraus, dass du deine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. So soll die sogenannte Mehrstaatigkeit verhindert werden. Entweder verlierst du die Staatsangehörigkeit Ihrer Heimat mit der Einbürgerung als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger automatisch oder du musst diese freiwillig aufgeben.

Dazu musst du dich an die Behörden des anderen Staates wenden. In vielen Staaten muss das Entlassungsverfahren per Antrag bei der Auslandsvertretung angestoßen werden. Solange der andere Staat nicht über Ihren Antrag entschieden hat, ist eine Einbürgerung in Deutschland nicht möglich.

Wichtig: Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit nicht möglich
In manchen Staaten ist die Aufgabe der Staatsangehörigkeit rechtlich nicht zulässig, beziehungsweise wird diese verwehrt. Betroffen sind oft Staatsangehörige aus beispielsweise Afghanistan, Algerien, Angola, Syrien, Tunesien und weitere Staaten. In solchen Fällen wird Mehrstaatigkeit in aller Regel toleriert.

Doch nicht nur rechtliche Bestimmungen lassen Mehrstaatigkeit zu. Es gibt noch zahlreiche weitere Situationen, in denen Ihnen Mehrstaatigkeit zugestanden wird. Welche das sind, entnimmst du unserem Ratgeber Einbürgerung und Mehrstaatigkeit.

Ausnahmen: Einbürgerung trotz fehlender Voraussetzungen

Dass du zwingend alle Voraussetzungen erfüllen müssen, um eingebürgert zu werden, trifft nicht immer zu. Bestimmten Personengruppen kommen Erleichterungen zugute. Prüfe, ob eine der folgenden Optionen für dich infrage kommt.

  • Ermessenseinbürgerung: Eine Ermessenseinbürgerung kommt infrage, sofern ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung besteht, etwa aufgrund einer Tätigkeit im Bereich der Wissenschaft, Forschung oder Wirtschaft. Doch kannst du auch eine Option sein, wenn du entgegen der eigentlichen Voraussetzungen auf staatliche Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind. Hier sind vor allem die Umstände entscheidend, die dazu geführt haben.

Hinweis: Voraussetzungen Ermessenseinbürgerung
Die Voraussetzungen der Ermessenseinbürgerung und der Anspruchseinbürgerung ähneln sich mitunter stark. Deshalb ist es wichtig, die Unterschiede zu verstehen. In unserem Ratgeber Ermessenseinbürgerung & Erleichterungen bei Einbürgerung beleuchten wir das Thema Ermessenseinbürgerung deshalb ausführlich.

  • Einbürgerung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention: Deutschland ist dazu verpflichtet, Flüchtlingen und Staatenlosen die Einbürgerung zu erleichtern. Deshalb gelten hier abweichende Voraussetzungen – auch unter dem Aspekt der Ermessenseinbürgerung.
  • Regelanspruch für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner: Ein Anspruch auf frühzeitige Einbürgerung kann bei Ehegatten oder eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern beziehungsweise -partnerinnen bestehen. Dabei müssen auch hier bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Bei Trennung oder Scheidung erlischt der Regelanspruch.
  • Unionsbürger: Zwar gelten auch für Unionsbürger die allgemeinen Voraussetzungen zur Einbürgerung. Ein Aufenthaltstitel ist jedoch nicht nötig. Nach europäischem Recht besteht automatisch ein Aufenthaltsrecht. Zudem müssen Unionsbürger ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.
  • Ältere Einbürgerungsbewerber: Bei der Anspruchseinbürgerung kommen älteren Einbürgerungsbewerbern mitunter erleichterte Bedingungen zugute. So wird mitunter Mehrstaatigkeit akzeptiert, zudem gelten andere Maßstäbe bei den Sprachkenntnissen und den Kenntnissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung. Bei der Ermessenseinbürgerung kommen gegebenenfalls Erleichterungen bei den Sprachkenntnissen zum Tragen.
  • Anerkannte Flüchtlinge: Ob Anspruchseinbürgerung oder Ermessenseinbürgerung – für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) gelten zwar zunächst die gleichen Voraussetzungen wie für andere Einbürgerungsbewerber. Die Zeiten des Asylverfahrens werden allerdings vollständig bei der Aufenthaltsdauer berücksichtigt. Hier greift also eine Sonderregelung. Zudem wird die Mehrstaatigkeit oftmals hingenommen, bei der Ermessenseinbürgerung werden bei anerkannten Flüchtlingen kürzere Aufenthaltszeiten von lediglich sechs Jahren gefordert.
  • Staatenlose: Auch bei Staatenlosen gelten bei Anspruchseinbürgerung und Ermessenseinbürgerung vorerst die gleichen Voraussetzungen. Du musst jedoch keine Staatsangehörigkeit aufgeben, da du diese gar nicht haben. Zudem gelten verkürzte Aufenthaltszeiten von mindestens sechs Jahren.
  • Kinder von Staatenlosen: Wurden Kinder von Staatenlosen in Deutschland geboren, gibt es einen besonderen Einbürgerungsanspruch mit eigenen Voraussetzungen.

Erkennst du dich in einer der genannten Personengruppen wieder, erkundige dich gegebenenfalls bei der Einbürgerungsbehörde bezüglich geltender Sonderbestimmungen. Da diese nach Bundesland variieren können, lassen sich keine pauschalen Aussagen dazu treffen.

Sonderfall Abstammungsprinzip und Geburtsortsprinzip

Der Vollständigkeit halber wollen wir in diesem Ratgeber das Abstammungsprinzip und das Geburtsortsprinzip nicht unerwähnt lassen. Immerhin handelt es sich hierbei um Voraussetzungen für die Einbürgerung, die Menschen betreffen, die in Deutschland geboren beziehungsweise deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Genauere Informationen erhältst du allerdings in unserem Ratgeber Mehrstaatigkeit unter dem Menüpunkt: Mehrstaatigkeit von Geburt an.

Antrag auf Einbürgerung abgelehnt: Das sind Ihre Möglichkeiten

Hat die Einbürgerungsbehörde Ihren Antrag auf Einbürgerung abgelehnt und beharrt auf dem Argument, dass du nicht alle Voraussetzungen erfüllst, hole dir anwaltliche Hilfe. Die Behörde macht Fehler – und die können per Widerspruch korrigiert werden.

Wichtig: Widerspruchsfrist
Ein Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid muss innerhalb eines Monats erfolgen. Deshalb empfehlen wir, sofort aktiv zu werden. Verpassst du die Widerspruchsfrist, kann die Ablehnung nicht mehr angefochten werden.

Unsere Anwältinnen und Anwälte prüfen Ihren Ablehnungsbescheid, legen Fehler offen und fordern per Widerspruch eine Korrektur durch die Behörde. Erfahrungsgemäß ist eine fachmännische Beurteilung der Ablehnung unerlässlich. Zu komplex ist die Thematik mit einzelnen Sonderbestimmungen. Wir setzen Ihre Rechte durch.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Quellen:

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