Unser Service für Sie

Mit uns kommen Sie schneller an

Dauerhafter Aufenthalt

Ob Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung – wir nehmen Ihnen den Antrag und die Kommunikation mit den Behörden ab. Erfüllen Sie die nötigen Voraussetzungen?

Widerspruch erheben!

Wurde Ihr Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung abgelehnt, können Sie Widerspruch dagegen einlegen. Wir wissen, wie es geht und unterstützen Sie dabei.

Widerspruch verloren?

Einen Widerspruch können Sie auch verlieren. Das bedeutet aber nicht, dass die Ausländerbehörde im Recht ist. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und setzen sich auch vor Gericht für Ihre Rechte ein.

Lange Wartezeiten?

Wartezeiten können unter Umständen zu einem Problem werden. Überschreitet die Dauer der Bearbeitung Ihres Antrages einen gewissen Zeitraum, kann eine Untätigkeitsklage sinnvoll sein. Holen Sie sich rechtlichen Beistand.

Das PassExperten-Prinzip

In vier einfachen Schritten zum Recht

Basis-Check

Im Erstkontakt prüfen Sie eigenständig, ob Sie die Voraussetzungen für Ihren Wunschtitel erfüllen und stoßen eine kostenlose Ersteinschätzung an.
  • Voraussetzungen checken
  • Kontaktdaten hinterlassen
  • Ersteinschätzung anstoßen

Ersteinschätzung

In einer Ersteinschätzung werden weiterführende Details sowie ein mögliches Vorgehen besprochen. Zudem werden erste Kostenfragen geklärt.
  • Details besprechen
  • Vorgehen festlegen
  • Kostenfragen klären

Vorbereitung

Sie übermitteln uns alle benötigten Dokumente und Daten. Wir kümmern uns um die Vorbereitung der rechtlichen Vertretung.
  • Unterlagen übermitteln
  • Detailfragen klären
  • Transparente Kostenübersicht

Vertretung

Bei vollständiger Akte starten wir mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung und melden uns mit Updates zu Ihrem Fall.
  • Antrag stellen
  • Ggf. rechtliche Vertretung
  • Regelmäßige Updates

Ihr Recht auf dauerhaften Aufenthalt

In Deutschland bleiben: Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung

Sie möchten dauerhaft und ohne Einschränkungen in Deutschland leben und die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen? Dann gilt es für Sie, zuerst eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, um anschließend die Einbürgerung zu beantragen. Zugegeben: Der Umgang mit den deutschen Behörden ist nicht immer einfach. Wir nehmen Ihnen die Anträge deshalb ab, unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem Ausländeramt und verhelfen Ihnen so zur Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung. Mit uns kommen Sie in Deutschland schneller an. 

Auf dieser Seite finden Sie umfangreiche Informationen zu unseren Services und zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Ihnen den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu sichern.

Unser Service – Ihre Vorteile

  • erfahrene Anwältinnen und Anwälte kümmern sich um Ihren Antrag
  • unkomplizierte Abläufe
  • schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen
  • auch vor Gericht an Ihrer Seite

Die Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsrecht

Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie auf unbegrenzte Zeit in Deutschland leben und arbeiten. Oft wird sie auch als unbefristeter Aufenthaltstitel bezeichnet. Neben dem dauerhaften Aufenthaltsrecht ergeben sich mit der Niederlassungserlaubnis aber noch weitere Vorteile für Sie:

  • Ihr Aufenthaltsrecht kann Ihnen unter normalen Umständen nicht entzogen werden, es bestehen aber Ausnahmen.
  • Besuche bei der Ausländerbehörde fallen komplett weg, da der Titel nicht verlängert werden muss.
  • Sie haben es leichter, Ihre Familie nachzuholen.
  • Sie können sich frei bewegen und reisen. Auch Reisen außerhalb von Deutschland sowie in Ihr Heimatland sind möglich, ohne Probleme bei der Aus- oder Einreise.

Hinweis: Zeitliche Beschränkung

Auch wenn Sie mit einer Niederlassungserlaubnis problemlos ein- und ausreisen können, müssen Sie eines berücksichtigen: Sie dürfen sich maximal sechs Monate im Ausland aufhalten, ansonsten kann Ihnen der Aufenthaltstitel entzogen werden.

  • Ihr Aufenthalt ist nicht länger von einer bestimmten Anstellung abhängig, Sie haben freie Jobwahl beziehungsweise können Sie sich problemlos selbstständig machen.
  • Sie können Ihre Zukunft nach Ihren Vorstellungen planen und verwirklichen. Da Ihnen ein unbefristeter Aufenthaltstitel in der Regel nicht ohne weiteres wieder entzogen werden kann, haben Sie eine gewisse Planungssicherheit.

Wichtig: Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis unterscheiden sich

Eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht das gleiche wie eine Niederlassungserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis ist befristet und an einen bestimmten Zweck gebunden, wie zum Beispiel eine bestimmte Arbeitsstelle. Fällt der Zweck weg, ist auch die Aufenthaltserlaubnis in Gefahr.

Niederlassungserlaubnis: Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?

Eine Niederlassungserlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfüllen. Dazu zählen:

  • eine seit mindestens fünf Jahren bestehende Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
  • eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhaltes und ggf. Ihrer Familie – Sie dürfen also nicht auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sein
  • Sprachkenntnisse auf Niveau B1 (ein Nachweis ist nötig)
  • Einzahlungen in die Rentenversicherung über einen Zeitraum von mindestens 60 Monaten
  • ausreichender Wohnraum für sich und Familienangehörige
  • gültige Arbeitserlaubnis
  • erfolgreicher Abschluss eines Orientierungskurses
  • Straffreiheit während Ihrer gesamten Zeit in Deutschland

Bei bestimmten Personengruppen gelten mitunter weniger strenge Regelungen. So gilt beispielsweise eine kürzere Aufenthaltsdauer in Deutschland. Folgende Personen gelangen unter Umständen schneller an eine Niederlassungserlaubnis:

  • Fachkräfte und Hochqualifizierte
  • Besitzerinnen und Besitzer einer Blauen Karte
  • Studierende und Auszubildende
  • Selbstständige

Erfüllen Sie die oben aufgeführten Bedingungen oder zählen Sie zu einer der genannten Personengruppen, sollte Ihrer Niederlassungserlaubnis nichts im Wege stehen. Doch wir wissen auch: Das letzte Hindernis ist oft die Behörde. Deshalb sind wir an Ihrer Seite. Wir übernehmen die Beantragung Ihrer Niederlassungserlaubnis und die Kommunikation mit den Behörden. So kommen Sie schneller ans Ziel.

Sind Sie sich unsicher, ob Sie alle Bedingungen erfüllen oder zu einer bestimmten Personengruppe zählen, lassen Sie sich beraten. Wir sagen Ihnen, wie es um Ihre Chancen auf eine Niederlassungserlaubnis steht oder machen Sie den Selbsttest.

Jetzt Chancen prüfen

Niederlassungserlaubnis beantragen: Das ist wichtig

Ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis wird bei der Ausländerbehörde gestellt. Dafür braucht es neben dem Antragsformular weitere Nachweise und Unterlagen.  

  1. einen gültigen Pass
  2. ein aktuelles biometrisches Passbild
  3. Einkommens- und Versicherungsnachweise
  4. einen aktuellen Arbeitsvertrag mit Gehaltsnachweisen
  5. Nachweis einer Krankenversicherung
  6. Nachweis über ausreichenden Wohnraum
  7. gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs

Für Menschen, die die deutsche Sprache nicht perfekt beherrschen, können sich dabei Probleme auftun: Fehlende Dokumente oder ein falsch ausgefüllter Antrag erschweren und verzögern die Beantragung. Unsere Anwältinnen und Anwälte kennen die typischen Probleme und helfen Ihnen, diese zu vermeiden. Wir sorgen dafür, dass keine Papiere fehlen und Ihr Antrag so schnell wie möglich bearbeitet wird.

Übrigens: Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel, kurz eAT, auf einer Ausweiskarte gespeichert. Die Karte enthält einen Chip, auf dem Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse) sowie biometrische Merkmale wie Lichtbild und Fingerabdrücke gespeichert sind. Gelten für Sie Nebenbestimmungen, sind auch diese auf dem Chip gespeichert.

Bearbeitungsdauer Niederlassungserlaubnis: Wie lange dauert die Bearbeitung?

Wie lange eine Ausländerbehörde für die Bearbeitung eines Antrags auf Niederlassungserlaubnis benötigt, ist unterschiedlich. Zudem hängt die Bearbeitungszeit auch von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Fehlen Dokumente oder Nachweise, dauert die Bearbeitung länger. Grundsätzlich müssen Sie aber mit mehreren Wochen, wenn nicht sogar Monaten rechnen.

Wichtig: Bearbeitungszeit über drei Monate

Benötigt die Ausländerbehörde mehr als drei Monate, um über Ihren Antrag zu entscheiden, kann Untätigkeitsklage eingereicht werden. So wird die Behörde dazu gezwungen, die Bearbeitung zu beschleunigen. Wir unterstützen Sie dabei.

Je nach Situation können lange Bearbeitungszeiten zu einem echten Problem werden. Das trifft vor allem zu, wenn zum Beispiel Ihr Job in Gefahr ist. Haben Sie keine Zeit zu verlieren, ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

Antrag abgelehnt: Was passiert, wenn keine Niederlassungserlaubnis erteilt wird?

Ausländerbehörden machen Fehler. Wurde Ihr Antrag auf Niederlassungserlaubnis abgelehnt, muss das nicht endgültig sein. Mithilfe eines Widerspruches kann die Entscheidung korrigiert und Ihnen der unbefristete Aufenthaltstitel doch noch zugesprochen werden. Wichtig ist dabei, dass der Widerspruch innerhalb einer Frist von einem Monat bei der Ausländerbehörde eingeht.

Unsere Anwältinnen und Anwälte kennen die typischen Fehler durch die Behörden und setzen sich für Ihr Recht ein – wenn nötig, auch vor Gericht.

Wichtig: Ablehnung widersprechen

Im Falle einer Ablehnung durch die Ausländerbehörde raten wir Ihnen dringend zu anwaltlicher Unterstützung. Mögliche sprachliche Barrieren und die komplexe Thematik erschweren einen Widerspruch oft enorm. Belasten Sie sich damit nicht.

Einbürgerung: Ihr Weg zum deutschen Pass

Mit der Einbürgerung erhalten Sie den deutschen Pass. Das bedeutet: Rechtlich sind Sie deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern komplett gleichgestellt – Sie zählen nun auch dazu. Das bringt Vorteile in nahezu allen Lebensbereichen mit sich:

  1. Gesicherter Aufenthalt: Ihr lebenslanger Aufenthalt in Deutschland ist Ihnen nach der Einbürgerung sicher.
  2. Wahlrecht: Ob in der Gemeinde, in der Sie leben, in Ihrem Bundesland oder auf Bundes- und europäischer Ebene – mit einem deutschen Pass können Sie politisch mitwirken und Ihre Interessen aktiv vertreten.
  3. Freie Berufswahl: Ihre berufliche Tätigkeit muss nicht länger Ihrer akademischen Qualifikation oder Ihrem Ausbildungsberuf entsprechen. Sie haben die freie Wahl.
  4. Freizügigkeit innerhalb Europas: Mit deutschem Pass können Sie sich innerhalb der EU frei bewegen. Zudem können Sie in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten) und in der Schweiz studieren, arbeiten und leben.
  5. Einfacher reisen: Bei Reisen außerhalb der EU kommen Ihnen Erleichterungen in Zusammenhang mit Visa zugute.
  6. Staatlicher Schutz: mit der deutschen Staatsbürgerschaft sind Sie vor einer Ausweisung oder Auslieferung an einen anderen Staat geschützt. Auch während eines Auslandsaufenthaltes erhalten Sie Schutz durch den deutschen Staat, sofern Sie nicht gleichzeitig die Staatsbürgerschaft des Landes besitzen, in dem Sie sich aufhalten.

Diese ganzen Vorteile sind an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft. Daher ist es sinnvoll, sich anwaltliche Beratung einzuholen beziehungsweise die Beantragung durch eine Anwältin oder einen Anwalt durchführen zu lassen. Es gibt zahlreiche Besonderheiten, die für Antragstellerinnen und Antragsteller zur Hürde werden können.

Hinweis: Einbürgerung weiterer Familienmitglieder

Bei Ihrer eigenen Einbürgerung sollten Sie gegebenenfalls auch an die Einbürgerung weiterer Familienmitglieder denken. Auch wenn beispielsweise Ihre Partnerin oder Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt Ihrer Einbürgerung nicht alle Voraussetzungen wie zum Beispiel die Mindestaufenthaltsdauer erfüllt, kann er oder sie unter Umständen bereits früher eingebürgert werden. Wir liefern Ihnen gerne eine Einschätzung zu den Chancen des Nachzugs bzw. der Einbürgerung von weiteren Familienangehörigen.

Ist Ihr Ziel die Einbürgerung und damit der Erhalt des deutschen Passes, ist Folgendes für Sie wichtig:

  • Sie müssen bereits seit acht Jahren in Deutschland leben.
  • Sie verfügen über eine Niederlassungserlaubnis oder eine qualifizierte Aufenthaltserlaubnis, die zu einem unbefristeten Aufenthalt führen kann.
  • Für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familienmitglieder kommen Sie finanziell selbst auf. Sie sind also nicht auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen.
  • Sprachlich erfüllen Sie das Niveau B1.
  • Sie haben einen Einbürgerungstest absolviert und bestanden.

Hinweis: Einbürgerungstest

Haben Sie einen deutschen Schulabschluss oder Rechts-, Sozial- oder Politikwissenschaften in Deutschland studiert, müssen Sie in der Regel keinen Einbürgerungstest ablegen.

  • Sie bekennen vor der Einwanderungsbehörde schriftlich und mündlich, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland anerkennen und achten.
  • Ihre bisherige Staatsbürgerschaft geben Sie auf, sofern Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen. Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz dürfen bei Einbürgerung in der Regel ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten. Und es gibt weitere Ausnahmen für Zuwanderer aus: Marokko, Iran oder Algerien.

Jetzt Chancen prüfen

Ablauf Einbürgerung: Das ist für Sie wichtig

Erfüllen Sie alle oben genannten Voraussetzungen, dürfte einer Einbürgerung nichts mehr im Wege stehen. Dabei sollten Sie vor allem eines wissen: Das Einbürgerungsverfahren dauert lange. Bis zu zwölf Monate sind keine Seltenheit. Müssen Sie fehlende Unterlagen nachreichen, kann die Bearbeitungszeit sogar noch länger dauern.

Hinweis: Zuständige Behörde

Welche Einbürgerungsbehörde für Ihr Einbürgerungsverfahren oder die Aushändigung benötigter Unterlagen zuständig ist, ist je nach Region unterschiedlich. Die Stadt- oder Kreisverwaltung an Ihrem Wohnort kann Ihnen hier Auskunft liefern.

Um längere und vor allem unnötige Wartezeiten bei der Beantragung zu vermeiden, kann es für Sie sinnvoll sein, fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn schon für die Abgabe des Einbürgerungsantrags benötigen Sie einen Termin bei der jeweiligen Behörde – nicht selten müssen Sie bereits hier Geduld beweisen. Sprechen Sie uns an. Wir kennen die Abläufe und die Hürden, die mit einem Antrag auf Einbürgerung einhergehen und helfen Ihnen dabei, diese zu meistern.

Übrigens: Per Gesetz hat die zuständige Behörde bei einem Antrag auf Einbürgerung lediglich drei Monate Zeit, um darüber zu entscheiden. Haben Sie nach dieser Zeit keinen Bescheid erhalten, kann mit einer Untätigkeitsklage eine schnelle Bearbeitung erzwungen werden. Auch hier liefern wir Ihnen eine Einschätzung, ob eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist und unterstützen Sie gegebenenfalls bei einem Vorgehen.

Einbürgerungsantrag abgelehnt: Das sind Ihre Möglichkeiten

Wurde Ihr Einbürgerungsantrag abgelehnt, bedeutet das noch nicht, dass damit Ihre Chancen auf den deutschen Pass vertan sind. Wichtig ist, festzustellen, weshalb die Behörde Ihren Antrag abgelehnt hat. Gegebenenfalls ist ein Widerspruch sinnvoll.

Im Falle einer Ablehnung empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Lassen Sie den Ablehnungsbescheid anwaltlich prüfen.
  2. Erkundigen Sie sich bei der Behörde nach den Gründen.
  3. Stellen Sie erneut einen Antrag auf Einbürgerung.
  4. Reichen Sie Widerspruch gegen die Entscheidung ein und fordern Sie so die erneute Prüfung Ihres Antrags. Besteht keine Möglichkeit eines Widerspruchs, prüfen Sie die Option, direkt Klage einzureichen.

Hinweis: Anwaltliche Hilfe

Wollen Sie gegen eine negative Entscheidung vorgehen, raten wir dringend zu anwaltlicher Hilfe. In der Regel kommt es dabei auf Details an, die für Laien nicht offensichtlich sind.

Fazit Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung

Ob Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung: Wer in Deutschland dauerhaft leben will, steht einem gewissen bürokratischen Aufwand gegenüber. Und der kann zu einer echten Hürde werden, zumal oft auch sprachliche Barrieren die Abläufe erschweren.

Wir unterstützen Sie dabei, schneller in Deutschland anzukommen. Wir beantragen Ihre Niederlassungserlaubnis und/oder Ihre Einbürgerung und übernehmen auch die Kommunikation mit den Behörden. Informieren Sie sich jetzt und testen Sie kostenlos, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um dauerhaft in Deutschland bleiben zu können.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

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Unsere Serviceversprechen

Bei uns sind Sie in kompetenten Händen


  • Direkt & konkret

    Nach dem ersten Kontakt erhalten Sie eine individuelle Handlungsempfehlung für ein weiteres Vorgehen.


  • Auf Augenhöhe

    Ihr Verständnis und Vetrauen sind unsere Maßstäbe für ein vollumfängliches Serviceangebot auf Augenhöhe.


  • 100 % transparent

    Bei uns wissen Sie, wo Sie mit Ihrem Anliegen stehen – wir halten Sie über den Fortgang stets informiert.


  • Schnelle Einordnung

    Wir ordnen Ihr Rechtsproblem kurzfristig ein und geben Ihnen eine erste Einschätzung – ohne Wartezeiten.


  • Für jeden Geldbeutel

    Rechtsberatung ist bei uns kein Luxusgut – unsere Dienstleistungen richten sich an alle Verbraucher:innen.


  • Juristisch ausgezeichnet

    Mehr als 400.000 Verbraucher:innen konnten wir mit unserer vollumfassenden Kompetenz in vielen Rechtsgebieten bereits helfen.

Newsticker

Neuerungen Einbürgerungsgesetz: Nachteile statt Erleichterungen?

Der 27. Juni ist Stichtag für das neue Einbürgerungsgesetz. Ab dann gelten die Neuerungen, die eine Einbürgerung erleichtern sollen. Eigentlich! Denn bestimmte Personengruppen werden unter Umständen benachteiligt. Deshalb kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, eine Einbürgerung noch vor Inkrafttreten der Änderungen anzuschieben.

Änderungen beim Einbürgerungsgesetz: Vorteile nutzen

Nach dem neuen Einbürgerungsgesetz können sich Ausländerinnen und Ausländer deutlich früher einbürgern lassen, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt ab dem 27. Juni 2024 nur noch fünf anstatt acht Jahre. Das ist für viele ein bedeutender Vorteil. Wer von den Gesetzesänderungen profitieren möchte, sollte die Einbürgerung schon einmal planen bzw. bereits einen Antrag stellen.

Neues Einbürgerungsgesetz: Änderungen ab Ende Juni 2024

Dass die Einbürgerung erleichtert werden soll, ist seit längerem Thema – die gesetzliche Grundlage ist geschaffen und wurde im Januar dieses Jahres vom Bundestag als neues Einbürgerungsgesetz, dem „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht“ (StARModG), beschlossen. Jetzt wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es gilt ab dem 27. Juni 2024.
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Caro Amend

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Michael Albrecht

Selten habe ich ein Unternehmen kennengelernt, das so effektiv gearbeitet hat. Respekt. Nicht nur beeinflusst durch einen positiven Ausgang ist dies meine Meinung. Von der ersten bis zur letzten Kommunikation einfach sehr zielführend.

Unsere Anwältinnen & Anwälte

Mohamed El-Zaatari

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Johanna Oppermann

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Mustafa Hashimi

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