Kurz erklärt: Das ist die Chancenkarte
Seit dem 1. Juni 2024 ist die in Deutschland eingeführte Chancenkarte als Job-Visa beziehungsweise Aufenthaltstitel gültig. Sie bietet Menschen, die nicht aus der Europäischen Union stammen, die Möglichkeit, nach Deutschland einzureisen, um sich auf Job-Suche zu begeben. Die gesetzlichen Regelungen zur Chancenkarte finden sich in § 20a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Hintergrund der neuen Regelungen ist der vorherrschende Fachkräftemangel in Deutschland. Die Chancenkarte soll ausländische Fachkräfte aus aller Welt anlocken und ihnen den beruflichen Start erleichtern. Wer in Deutschland als Fachkraft arbeiten will, kann das mit dem Titel tun – auch ohne Arbeitsvertrag.
Hinweis: Fachkräfteeinwanderungsgesetz durch Chancenkarte erweitert
Seit März 2020 hat Deutschland ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten fördern soll. Vermutlich ist es jedoch unter anderem dem hohen bürokratischen Aufwand geschuldet, dass der erhoffte Erfolg bislang ausblieb. Dem will die Bundesregierung mit der Chancenkarte entgegenwirken.
Mit der Chancenkarte bleibt Fachkräften ein aufwendiges Anerkennungsverfahren ihrer beruflichen Qualifikationen erspart. Die Bürokratie wird hinten angestellt.
Chancenkarte: Das ermöglicht Ihnen die Aufenthaltserlaubnis
Die Chancenkarte gibt Ihnen bis zu ein Jahr Zeit, sich in Deutschland einen Job zu suchen – ob als Angestellte beziehungsweise Angestellter oder im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit. Damit können Sie den ersten und wichtigsten Grundstein für Ihren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland legen und darauf aufbauen. Ein Vorteil mit großer Wirkung.
Während Ihrer Job-Suche soll es Ihnen möglich sein, Geld zu verdienen. Zudem sollen Sie sich Ihrer Arbeitgeberwahl sicher sein. Deshalb werden Ihnen mit der Chancenkarte nach dem Gesetz folgende Freiheiten eingeräumt:
- Sie dürfen im Zuge Ihrer Job-Suche eine Nebentätigkeit mit einer Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden in der Woche aufnehmen.
- Sie können in einem Betrieb bis zu zwei Wochen zur Probe arbeiten. Das können Sie beliebig oft, solange es sich um unterschiedliche Arbeitgeber handelt.
Wichtig: Probearbeiten
Beim Probearbeiten besteht die Bedingung, dass Sie eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Alternativ muss Ihre Tätigkeit darauf abzielen, eine Ausbildung in dem Bereich aufzunehmen oder an einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen.
Ob Nebenjob oder Vollzeitbeschäftigung – mit der Chancenkarte fällt Ihre Bewerbung bei einem deutschen Arbeitgeber ins Gewicht und kann Ihre Zukunft maßgeblich verändern.
Chancenkarte beantragen: Ablauf & Voraussetzungen
Die deutsche Chancenkarte beantragen Sie in Ihrem Heimatland. Suchen Sie dazu die zuständige Auslandsvertretung Deutschlands auf oder füllen Sie das Online-Formular aus.
Für die Chancenkarte ist kein Antrag als PDF zum Download verfügbar. Möchten Sie Ihren Antrag online stellen, müssen Sie das vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellte Online-Formular nutzen. Benötigte Nachweise können Sie in dem Zuge hochladen und zusammen mit dem Antrag übermitteln.
Für Ihren Antrag auf die Chancenkarte müssen Sie bestimmte Nachweise erbringen, beispielsweise über Ihre:
- Berufserfahrung
- Sprachkenntnisse
- finanziellen Mittel
Bezüglich Ihrer Qualifikationen haben Sie zwei Optionen, die sich aus unterschiedlichen Voraussetzungen ergeben. Ob Sie bei einem Antrag auf die Chancenkarte alle Kriterien erfüllen, prüft die zuständige Behörde genau.
Option Nr. 1: In Deutschland anerkannte Qualifikation
Haben Sie in Ihrem Heimatland eine berufliche oder akademische Qualifikation erreicht, die in Deutschland anerkannt ist, gelten Sie bereits als Fachkraft. Gleiches gilt, wenn Sie einen Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben haben.
Damit ist für Sie der Zugang zur Chancenkarte einfach: Ihrem Antrag legen Sie Ihre Qualifikationsnachweise bei und reichen alles zusammen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland ein.
Option Nr. 2: Sechs Punkte nach dem Punktesystem
Gelten Sie nicht als Fachkraft, können Sie die Chancenkarte nach dem Punktesystem beantragen. Das setzt jedoch voraus, dass Sie
- einen in Ihrem Heimatland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss besitzen, wobei eine berufliche Ausbildung mindestens zwei Jahre angedauert haben muss,
- über einen entsprechenden Nachweis verfügen, den Sie zum Beispiel bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragen können,
- über deutsche Sprachkenntnisse auf A1-Niveau oder Englischkenntnisse auf B2-Niveau verfügen,
- mindestens sechs Punkte nach dem Punktesystem zusammenbekommen.
Damit sammeln Sie Punkte für Ihre Chancenkarte:
Anzahl Punkte | Eigenschaft, Qualifikation, Fähigkeit |
---|---|
4 | ausländischer Berufsabschluss mit Teilanerkennung |
3 | 5 Jahre Berufserfahrung |
3 | gute Deutschkenntnisse auf B2-Niveau |
2 | 2 Jahre Berufserfahrung |
2 | Deutschkenntnisse auf B1-Niveau |
2 | unter 35 Jahre alt |
1 | Deutschkenntnisse auf A2-Niveau |
1 | vorausgegangener Aufenthalt in Deutschland über mindestens 6 Monate in den letzten 5 Jahren |
1 | zwischen 35 und 40 Jahre alt |
1 | Englischkenntnisse auf C1-Niveau |
1 | Qualifikation in einem Engpassberuf |
1 | Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erfüllen ebenfalls Voraussetzung für die Chancenkarte |
Ein Blick auf die Tabelle zeigt: Personen, die bereits in Deutschland waren, werden ebenso bevorzugt, wie jüngere Bewerber. Bei Deutschlandaufenthalten zählen jedoch keine Kurztrips zu touristischen Zwecken. Die Aufenthaltsdauer muss über 90 Tage liegen.
Wichtig: Gesicherter Lebensunterhalt
Unabhängig davon, welche Option für den Erhalt der Chancenkarte für Sie infrage kommt, müssen Sie grundsätzlich für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können. Das müssen Sie bei Antragstellung auch nachweisen.
3. Sicherung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung
Möchten Sie die Chancenkarte für Ihre Einwanderung nutzen, müssen Sie bei der Beantragung nachweisen, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um für sich selbst zu sorgen. Dafür eignen sich ein Sperrkonto, eine Verpflichtungserklärung oder der Nachweis über eine Nebenbeschäftigung.
Sperrkonto: Auf einem Sperrkonto muss Ihnen ein monatliches Guthaben von mindestens 1.027 Euro zur Verfügung stehen.
Verpflichtungserklärung: Steht jemand im Rahmen einer Verpflichtungserklärung für Sie finanziell ein, ist das Einkommen des Gastgebers beziehungsweise Bürgen entscheidend.
Nebenbeschäftigung: Mit einer Chancenkarte dürfen Sie einer Nebentätigkeit von bis zu 20 Stunden in der Woche nachgehen. Das Einkommen kann Ihnen als Nachweis zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes dienen.
4. Termin bei der Auslandsvertretung
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Chancenkarte, vereinbaren Sie einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung, um einen entsprechenden Antrag zu stellen. Denken Sie dabei an die benötigten Unterlagen und legen Sie sich diese bereit:
- Reisepass
- Nachweise über Qualifikationen, gegebenenfalls mit Anerkennungsbescheid
- Sprachnachweis
- Nachweis über Kriterien im Punktesystem
- Visumsantragsformular
Hinweis: Benötigte Unterlagen
Damit Ihre Unterlagen bei Antragstellung vollständig sind, erkundigen Sie sich im Vorfeld genau über die geforderten Dokumente. So verhindern Sie, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrags auf Chancenkarte in die Länge zieht.
Informieren Sie sich zudem über die Bearbeitungsdauer und den Aufwand. Je nach Land kann es hier deutliche Unterschiede geben.
5. Visum beantragen
Beantragen Sie das Chancenkarte-Visum zum vereinbarten Termin bei der deutschen Auslandsvertretung.
6. Einreise nach Deutschland
Nachdem Sie Ihre Chancenkarte in Visa-Form erhalten haben, steht Ihrer Einreise nach Deutschland zwecks Job-Suche nichts mehr im Wege. Organisieren Sie Ihre Reise, wenn nicht bereits geschehen, und buchen Sie sich die benötigten Tickets.
Gültigkeit der Chancenkarte: So lange darf Ihre Job-Suche dauern
Trotz Fachkräftemangel und Chancenkarte: Jobs sind nicht immer leicht zu bekommen. Mit dem Aufenthaltstitel haben Sie aber immerhin ein Jahr Zeit, um eine passende Stelle für sich zu finden. Die Chancenkarte ist in der Regel genau ein Jahr lang gültig, eine Verlängerung ist aber möglich.
Benötigen Sie mehr Zeit, setzt das jedoch unter anderem voraus, dass Sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland haben und die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung erteilt.
Durch die Verlängerung wird aus der Such-Chancenkarte eine Folge-Chancenkarte.
Job mit Chancenkarte gesichert: Wie geht es nun weiter?
War Ihre Job-Suche erfolgreich und Sie haben mithilfe der Chancenkarten eine Anstellung gefunden, können Sie die nächsten Schritte unternehmen, um in Deutschland sesshaft zu werden. Konkret bedeutet das, dass Sie bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen müssen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Chancenkarte: Häufig gestellte Fragen
Die Gültigkeit eines Visums beginnt mit dem Tag der Ausstellung. Zwischen dem Ausstellungsdatum und Ihrer Einreise nach Deutschland sollte also möglichst wenig Zeit liegen. Denn: Jeder Tag, den Sie sich nicht in Deutschland aufhalten, verlieren Sie für Ihre Job-Suche.
Die Chancenkarte gilt seit dem 1. Juni 2024. Seit dem Tag kann der Titel unter bestimmten Voraussetzungen beantragt und zur Job-Suche beansprucht werden.
Um die Chancenkarte zu erhalten, benötigen Sie mindestens sechs Punkte nach dem Punktesystem. Daneben gelten aber noch andere Voraussetzungen bezüglich Ihrer Qualifikation. Welche das sind, erfahren Sie an dieser Stelle.
Die Chancenkarte beantragen Sie in Ihrem Heimatland bei der Auslandsvertretung Deutschlands. Was in dem Zusammenhang wichtig ist und wie die Abläufe sind, erfahren Sie hier.
Mit der Chancenkarte können Sie sich in Deutschland auf Job-Suche begeben. Währenddessen können Sie einer Nebentätigkeit nachgehen und in Betrieben zur Probe arbeiten. Weitere Informationen erhalten Sie im Beitrag.
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