Seit dem 27. Juni 2024 gelten neue Regelungen im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), die auch die Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland betreffen. Insbesondere gehen mit den Änderungen Erleichterungen einher. Wir erläutern Ihnen die neue Rechtslage.
Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung: Darauf kommt es an
Im Zuge eines Einbürgerungsantrages prüft die Behörde ganz genau, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Von einem Einbürgerungstest über ein bestimmtes Einkommen bis hin zu einer Mindesaufenthalstdauer in Deutschland verlangt der deutsche Staat Ihnen dabei einiges ab. Im Weiteren gehen wir auf die einzelnen Voraussetzungen für die Einbürgerung genauer ein.
- Aufenthaltsrecht oder Aufenthaltserlaubnis
- Identitätsnachweis
- Aufenthaltsdauer in Deutschland
- Finanzierung des Lebensunterhalts
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Straffreiheit
- Anerkennung der Grundordnung der Bundesrepublik
- bisherige Staatsangehörigkeit
Aufenthaltsrecht oder Aufenthaltserlaubnis
Die Einbürgerung setzt voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen Sie beispielsweise, wenn Sie:
- eine Niederlassungserlaubnis haben oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU,
- ein freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger beziehungsweise eine freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerin sind oder ein gleichgestellter Staatsangehöriger beziehungsweise eine gleichgestellte Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz,
- als türkische Arbeitnehmerin oder türkischer Arbeitnehmer ein Aufenthaltsrecht besitzen, das auf das Assoziationsrecht zwischen der EU und der Türkei zurückzuführen ist.
Ein befristetes Aufenthaltsrecht genügt nur in Ausnahmefällen für eine Einbürgerung. Wurde Ihre Aufenthaltserlaubnis nach den folgenden Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ausgestellt, kommt eine Einbürgerung für Sie (noch) nicht infrage:
- §§ 16
- §§ 17, 17 a
- § 20
- § 22
- § 23 Absatz 1
- § 23 a
- § 24
- §§ 25 Absatz 3 bis 5
Hinweis: Paragraf in Aufenthaltserlaubnis
Nach welchem Paragrafen Ihre Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde, erkennen Sie an Ihrer Aufenthaltskarte. Unter Anmerkungen/Remarks finden Sie den entsprechenden Eintrag.
Gegebenenfalls besteht für Sie aber auch die Möglichkeit, Ihren Titel zu ändern. Haben Sie beispielsweise Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis, kommen Sie der Einbürgerung damit einen Schritt näher. Gerne prüfen unsere Anwältinnen und Anwälte, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und unterstützen Sie bei der Beantragung. Alternativ nutzen Sie unseren kostenlosen Selbst-Check, um zu erfahren, wie es um Ihren Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis oder aber Einbürgerung steht.
Identitätsnachweis
Damit die Einbürgerungsbehörde Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit überprüfen kann, müssen Sie einen Nachweis über Ihre Identität liefern. Das kann ein biometrischer Pass oder ein anderes Dokument sein, auf dem Sie mit Foto abgebildet sind.
Haben Sie keinen Pass, müssen Sie Ihre Identität gegebenenfalls mittels eines anderen Dokumentes nachweisen – denkbar sind Führerschein, Dienstausweis, Wehrpass oder Personenstandsurkunde mit Lichtbild. Wichtig ist, dass biometrische Merkmale enthalten sind.
Können Sie auch derartige Nachweise nicht erbringen, bleiben noch Dokumente aus Ihrem Heimatland, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Taufbescheinigung, Heiratsurkunde oder Schulzeugnisse.
Hinweis: Staatenlose
Sind Sie staatenlos und können sich nicht ausweisen, müssen Sie Ihre Identität mit einem Reiseausweis für Staatenlose bestätigen. Informationen dazu erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde.
Aufenthaltsdauer in Deutschland
Um Anspruch auf den deutschen Pass zu haben, müssen Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Der Gesetzgeber formuliert es wie folgt: Sie haben seit fünf Jahren Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Diese Voraussetzung für die Einbürgerung gilt seit Ende Juni 2024. Davor forderte der Gesetzgeber eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren.
Wichtig: Verkürzte Aufenthaltsdauer
Bei besonderen Integrationsleistungen wie zum Beispiel ehrenamtlichem Engagement in einem Verein oder besonders guten Deutschkenntnissen kann sich die Dauer sogar auf drei Jahre verkürzen. Die Einbürgerungsbehörde hat hier einen gewissen Spielraum.
Finanzierung des Lebensunterhalts
Möchten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, müssen Sie Ihren Lebensunterhalt und gegebenenfalls den von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren können. Sie dürfen nicht auf staatliche Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sein. Doch es gelten Sonderrechte für bestimmte Personengruppen:
- ältere Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter,
- Erwerbstätige in Vollzeitbeschäftigung
- Ehegatten von in Vollzeit Beschäftigten mit einem minderjährigen Kind.
Die deutsche Einbürgerung samt Voraussetzungen ist mitunter sehr undurchsichtig. Anwaltliche Hilfe schafft hier Erleichterungen. Sind Sie sich unsicher, ob Sie alle Bedingungen erfüllen, holen Sie sich rechtlichen Rat.
Beziehen Sie Leistungen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld 1 oder BAföG, dürfen diese Leistungen bei Ihrem Einbürgerungsantrag von der Behörde nicht in die Beurteilung Ihrer finanziellen Verhältnisse fließen. In unserem Ratgeber Einbürgerung Mindesteinkommen haben wir alle wichtigen Infos zum Thema Unterhaltsfähigkeit für Sie zusammengefasst.
Ausreichende Deutschkenntnisse
Möchten Sie den deutschen Pass, müssen Sie sich auf Deutsch verständigen können. Das bedeutet nicht, dass Sie mit perfekten Sprachkenntnissen punkten müssen. Bewegen Sie sich auf dem Niveau B 1 und können sich mündlich wie auch schriftlich ausdrücken, genügt das.
Ausreichende Sprachkenntnisse liegen vor, wenn Sie beispielsweise:
- aufgrund der erfolgreichen Teilnahme an einem Sprachkurs im Zuge eines Integrationskurses nach dem AufenthG über eine entsprechende Bescheinigung verfügen.
- das Zertifikat Deutsch, ein vergleichbares oder höherwertiges Sprachdiplom abgelegt haben.
- vier Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben.
- mindestens über einen deutschen Hauptschulabschluss verfügen.
- in die zehnte Klasse eines Gymnasiums, einer Fachschule oder einer anderen weiterführenden Schule versetzt worden sind.
- Sie in Deutschland einen deutschsprachigen Studiengang an einer (Fach-) Hochschule oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Können Sie keinen entsprechenden Nachweis liefern, fordert Sie die Einbürgerungsbehörde unter Umständen dazu auf, einen Sprachtest mit Sprachzertifikat zu absolvieren.
Hinweis: Ausnahmen bei Sprachkenntnissen
Können Sie die benötigten Sprachkenntnisse aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder Ihres Alters nicht mehr erwerben, können Sie von dieser Voraussetzung befreit werden. Bei Krankheit und/oder Behinderung müssen Sie jedoch entsprechende ärztliche Atteste vorlegen.
Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
Sie müssen als Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland zwar keine Gesetzestexte kennen. Die demokratischen Werte und Grundsätze des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit sollten Sie aber im Groben kennen. Einfache Fragen zu den genannten Themen werden im Zuge des Einbürgerungstests abgefragt.
Zudem verlangt der deutsche Staat von Ihnen im Zuge Ihrer Einbürgerung als weitere Voraussetzung, historische Verantwortung zu übernehmen. Das bedeutet, dass Sie ebenso für den Schutz jüdischen Lebens stehen wir für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Nationalitäten.
Ein Einbürgerungskurs ist eine gute Möglichkeit, sich auf den Einbürgerungstest vorzubereiten. Bei Bedarf können Sie sich alternativ im Online-Testcenter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf den Test vorbereiten. Beide Angebote können Sie nutzen, müssen es aber nicht. Es besteht keine Verpflichtung.
Wichtig: Anpassung an deutsche Lebensverhältnisse
Neben der Theorie ist aber auch Praxis gefordert. Als deutscher Staatsbürger beziehungsweise -bürgerin müssen Sie das deutsche Recht und die Vorgaben der Rechts- und Gesellschaftsordnung akzeptieren und danach leben. Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: In manchen Ländern ist es nicht unüblich, mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet zu sein. In Deutschland ist das nicht möglich, Mehrehen können nicht geführt werden.
Keine staatsbürgerlichen Kenntnisse müssen Sie dagegen nachweisen, wenn aufgrund eines deutschen Schulabschlusses (mindestens Hauptschulabschluss) davon auszugehen ist, dass Sie diese besitzen. Gleiches gilt, wenn eine Krankheit, Behinderung oder Ihr Alter Sie daran hindert, entsprechende Kenntnisse zu erwerben.
Straffreiheit
Haben Sie sich etwas in Deutschland oder im Ausland zuschulden kommen lassen – wurden Sie in der Vergangenheit verurteilt oder läuft ein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen Sie – müssen Sie das der Einwanderungsbehörde melden. Da Straffreiheit eine Vorausstezung für die Einbürgerung in Deutschland ist, muss unter Umständen die Entscheidung über Ihren Antrag hinausgezögert werden, bis mögliche Verfahren abgeschlossen sind.
Wurden Sie wegen einer schweren Straftat in Deutschland verurteilt, stehen Ihre Chancen auf den deutschen Pass grundsätzlich schlecht. Gleiches gilt auch für Verurteilungen im Ausland. Für den Anspruch auf Einbürgerung fehlen alle Voraussetzungen.
Dabei ist wichtig: Verheimlichen Sie der Einbürgerungsbehörde ein Vergehen, bringt Sie das nicht weiter – ebenso wenig ein sauberes Führungszeugnis. Im Zuge der Einbürgerung wird das Bundeszentralregister nach Einträgen gecheckt. Haben Sie sich etwas zuschulden kommen lassen, bekommt die Behörde das also heraus. Vielmehr machen Sie sich strafbar, wenn Sie Straftaten nicht angeben.
Hinweis: Strafregister
Je nach Schwere einer Tat werden Straftaten nach einer gewissen Zeit wieder aus dem Strafregister gelöscht. Nach Löschung ist eine Einbürgerung wieder möglich, sofern Sie auch hinter alle anderen Bedingungen einen Haken machen können. Die bis dahin fehlende Voraussetzung für die deutsche Einbürgerung aufgrund der Straftat erfüllen Sie dann wieder.
Es gibt aber auch Straftaten, die der deutsche Staat toleriert. Dazu zählen:
- Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz – dabei handelt es sich zum Beispiel um Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest,
- Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen,
- Freiheitsstrafen von maximal drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, wobei die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde.
Anerkennung der Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschlands Verfassung basiert auf dem Grundgesetz, das durch Grundrechte und die demokratischen Grundsätze bestimmt wird. Die Verfassung steht insbesondere für den Schutz von Menschenrechten, die Trennung von Staatsgewalten, den Rechtsstaat und das Recht auf eine parlamentarische Opposition. Zudem sollen die Prinzipien garantieren, dass es keine Gewaltherrschaft gibt.
Bei Ihrer Einbürgerung müssen Sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen. In einem schriftlichen Bekenntnis und zusätzlicher feierlicher Erklärung sichern Sie zu:
- das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten
- der Bundesrepublik Deutschland nicht zu schaden
Hinweis: Verfassungsfeindliche Tätigkeiten und Überzeugungen
Haben Sie gegen die Verfassung verstoßen, können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit in aller Regel nicht erlangen. Die Einbürgerungsbehörde erkundigt sich beim Verfassungsschutz über eventuelle Vergehen und prüft diese ganz genau.
Bisherige Staatsangehörigkeit
Möchten Sie den deutschen Pass erhalten, können Sir Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Bis Ende Juni 2024 war das noch anders. Bei Einbürgerung umfassten die Voraussetzungen in Deutschland, dass Sie ihre bisherige Staatsbürgerschaft in der Regel aufgaben. Nicht so nach dem neuen Gesetz.
Wichtig: Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit
Auch wenn Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt – in Ihrem Heimatland können andere Regeln gelten. Manche Länder akzeptieren keine zwei Staatsbürgerschaften. In dem Fall müssen Sie sich auch weiterhin für einen Pass bei Einbürgerung entscheiden.
Einbürgerung trotz fehlender Voraussetzungen: Ausnahmen
Dass Sie bei Einbürgerung zwingend alle Voraussetzungen erfüllen müssen, trifft nicht immer zu. Bestimmten Personengruppen kommen Erleichterungen zugute. Prüfen Sie, ob eine der folgenden Optionen für Sie infrage kommt.
Bedingungen für EU-Bürger
Betrifft die Einbürgerung EU-Bürger, gelten Voraussetzungen, die sich vor allem bei der Notwendigkeit eines Aufenthaltstitels unterscheiden. Den braucht es nicht. Nach europäischem Recht haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger automatisch ein Aufenthalstrecht in Deutschland. Innerhalb der EU können Sie sich frei bewegen und niederlassen.
Einbürgerung und ihre Voraussetzungen für Ehegatten
Bei der Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsbürger gelten Voraussetzungen, nach denen die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren bestehen muss. Zudem wird ein rechtmäßiger Aufenthalt über drei Jahre in Deutschland vorausgesetzt.
Hinweis: Einbürgerung durch Eheschließung
Wer einen Deutschen oder eine Deutsche heiratet, erhält nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Damit ist eine Einbürgerung durch Heirat unmöglich. Die Voraussetzungen für die Zukünftige oder den Zukünftigen entsprechen denen der Einbürgerung von Ehegatten.
Erleichterte Einbürgerung: Voraussetzungen nach dem Geburtsortsprinzip
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten mit Geburt den deutschen Pass, sofern ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Wer in Deutschland geboren wird, soll grundätzlich die deutsche sowie die Staatsangehörigkeit der Eltern erhalten.
Deutscher Pass für ehemalige Gastarbeiter
Die Lebensleistung der sogenannten Gatsarbeitergeneration wird mit Erleichterungen beim Sprachnachweis anerkannt. Es genügt, wenn sie sich im Alltag auf Deutsch problemlos verständigen können. Bei Einbürgerung ihrer Ehepartner entfallen Voraussetzungen beziehungsweise die Forderung nach einem Einbürgerungstest. Gleiches gilt für Vertragsarbeiter der ehemaligen DDR und gegebenenfalls deren nachgezogenen Ehegatten.
Weitere Sonderregelungen bei bestimmten Personengruppen
Neben den bereits genannten Personengruppen gibt es noch weitere, für die bei Einbürgerung abgeänderte Voraussetzungen gelten. Um Ihnen einen vollständigen Überblick zu verschaffen, wollen wir Ihnen diese nicht vorenthalten.
- Ermessenseinbürgerung für Personen öffentlichen Interesses: Eine Ermessenseinbürgerung ist relevant, sofern ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung besteht, etwa aufgrund einer Tätigkeit im Bereich der Wissenschaft, Forschung oder Wirtschaft.
Hinweis: Voraussetzungen Ermessenseinbürgerung
Die Voraussetzungen der Ermessenseinbürgerung und der Anspruchseinbürgerung ähneln sich mitunter stark. Deshalb ist es wichtig, die Unterschiede zu verstehen. In unserem Ratgeber Ermessenseinbürgerung & Erleichterungen bei Einbürgerung beleuchten wir das Thema deshalb ausführlich.
- Einbürgerung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention: Deutschland ist dazu verpflichtet, Flüchtlingen und Staatenlosen die Einbürgerung zu erleichtern. Deshalb gelten hier abweichende Voraussetzungen – auch unter dem Aspekt der Ermessenseinbürgerung.
- Ältere Einbürgerungsbewerber: Bei der Anspruchseinbürgerung kommen älteren Einbürgerungsbewerbern mitunter erleichterte Bedingungen zugute. So gelten andere Maßstäbe bei den Sprachkenntnissen und den Kenntnissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung. Bei der Ermessenseinbürgerung kommen gegebenenfalls Erleichterungen bei den Sprachkenntnissen zum Tragen.
- Anerkannte Flüchtlinge: Ob Anspruchseinbürgerung oder Ermessenseinbürgerung – für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) gelten zwar zunächst bei Einbürgerung die gleichen Voraussetzungen wie für andere Einbürgerungsbewerber. Die Zeiten des Asylverfahrens werden allerdings vollständig bei der Aufenthaltsdauer berücksichtigt. Hier greift also eine Sonderregelung.
- Staatenlose: Auch bei Staatenlosen gelten bei Anspruchseinbürgerung und Ermessenseinbürgerung vorerst die gleichen Voraussetzungen.
- Kinder von Staatenlosen: Wurden Kinder von Staatenlosen in Deutschland geboren, gibt es einen besonderen Einbürgerungsanspruch mit eigenen Voraussetzungen.
Erkennen Sie sich in einer der genannten Personengruppen wieder, erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der Einbürgerungsbehörde bezüglich geltender Sonderbestimmungen. Da diese nach Bundesland variieren können, lassen sich keine pauschalen Aussagen dazu treffen.
Einbürgerung wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt: Ihre Optionen
Hat die Einbürgerungsbehörde Ihren Antrag auf Einbürgerung abgelehnt und beharrt auf dem Argument, dass Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, holen Sie sich anwaltliche Hilfe. Behörden machen Fehler – und die können per Widerspruch korrigiert werden.
Wichtig: Widerspruchsfrist
Ein Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid muss innerhalb eines Monats erfolgen. Deshalb empfehlen wir, sofort aktiv zu werden. Verpassen Sie die Widerspruchsfrist, kann die Ablehnung nicht mehr angefochten werden.
Unsere Anwältinnen und Anwälte prüfen Ihren Ablehnungsbescheid, legen Fehler offen und fordern per Widerspruch eine Korrektur durch die Behörde. Erfahrungsgemäß ist eine fachmännische Beurteilung der Ablehnung unerlässlich. Zu komplex ist die Thematik mit einzelnen Sonderbestimmungen. Wir setzen Ihre Rechte durch.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Häufig gestellte Fragen
Die Einbürgerung ist an viele Voraussetzungen geknüpft. Dazu zahlen unter anderem:
- bestimmte Aufenthaltstitel bzw. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
- eine Mindestaufenthaltsdauer von in der Regel fünf Jahren
- ein gesicherter Lebensunterhalt
- Straffreiheit
Das ist allerdings nur ein Auszug. Die vollständigen Bedingungen finden Sie in unserem Ratgeber: Voraussetzungen bei Einbürgerung.
Ja, seit dem 27. Juni 2024 ist eine Einbürgerung bereits nach fünfjähriger Aufenthaltsdauer in Deutschland möglich. Bei besonderen Integrationsleistungen besteht Anspruch auf Einbürgerung gegebenenfalls bereits nach drei Jahren.
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