Behinderung und Einbürgerung: Erschwerter Zugang zum deutschen Pass

Auch wenn die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern in manchen Bereich einfacher gemacht hat – für bestimmte Personengruppen bedeuten die Neuerungen Nachteile. So auch für Menschen mit Behinderung, die sich einbürgern lassen wollen. Seit Ende Juni 2024 gilt: Wer den deutschen Pass will, muss eigenständig für den eigenen Lebensunterhalt und gegebenenfalls den weiterer Familienmitglieder aufkommen.

Das stellt Ausländerinnen und Ausländer, die eine körperliche und/oder geistige Behinderung haben, oft vor Probleme. Während die einen nicht in Vollzeit arbeiten können und auf sogenannte aufstockende Leistungen, sprich Bürgergeld, angewiesen sind, können andere gar nicht arbeiten und beziehen Sozialhilfe. Nach den aktuellen Regelungen gemäß § 10 StAG erfüllen sie also nicht die Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

Hinweis: Bestimmungen vor Neuerungen

Vor der Gesetzesreform war eine Einbürgerung beim Bezug von Sozialleistungen möglich, sofern die Bezieherin beziehungsweise der Bezieher die staatliche Abhängigkeit nicht selbst zu verantworten hatte. Dementsprechend war für Menschen mit Handicap eine erleichterte Einbürgerung in Deutschland durchsetzbar.

Mitunter verleitet das zu dem Schluss, dass keine Einbürgerung für Menschen mit Behinderung möglich ist. Das stimmt so allerdings nicht. Haben Sie eine Behinderung und stehen vor diesem Problem, ist unter Umständen eine Ermessenseinbürgerung eine Option. Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat.

Härtefallantrag für Einbürgerung von Menschen mit Behinderung

Zwar haben sich die Vorgaben, unter denen Sie den deutschen Pass erhalten, geändert. Behinderung und Einbürgerung schließen sich dennoch nicht aus. Auch wenn das Verfahren deutlich komplexer ist: Verfolgen Sie weiterhin Ihr Vorhaben, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Das StAG räumt in § 8 Abs. 2 eine Härtefallregelung ein, nach der von der Sicherung des Lebensunterhaltes abgesehen werden kann. Das setzt allerdings voraus, dass Sie eine Ablehnung der Einbürgerung unter Berücksichtigung aller Umstände besonders hart treffen würde. Und weil das im Einbürgerungsverfahren genau geprüft werden muss, gestaltet sich der gesamte Prozess deutlich aufwendiger

Wichtig: Ermessen der Einbürgerungsbehörde

Die Einbürgerungsbehörde hat einen eigenen Ermessensspielraum, wenn es darum geht, über die Einbürgerung Ausländerinnen und Ausländern mit Behinderung zu entscheiden. Das bedeutet, dass allein das Amt befugt ist, über Ihren Antrag zu entscheiden. Dabei muss es allerdings Ihre persönliche Situation genau betrachten und abwägen. Dieses Verfahren wird als Ermessenseinbürgerung bezeichnet.

Einbürgerung für Ausländer mit Handicap: erhöhter Aufwand

Die Einbürgerung bedeutet für schwerbehinderte beziehungsweise behinderte Ausländer und Ausländerinnen einen höheren Aufwand. Das hängt vor allem damit zusammen, dass Sie der Behörde diverse Nachweise über Ihren Gesundheitszustand vorlegen müssen. Dabei gilt: je konkreter, desto besser. Schließlich muss sich das Amt einen umfassenden Überblick über Ihre Situation verschaffen.

Dabei raten wir Ihnen, sich Unterstützung von einer Anwältin oder einem Anwalt für Ausländerrecht zu holen. Fachkundige wissen, welche Argumente es braucht, um eine Ermessenseinbürgerung durchzusetzen. Sie werden im gesamten Einbürgerungsprozess begleitet und unterstützt. Zudem lässt sich das Verfahren in vielen Fällen beschleunigen. Neben dem erhöhten Aufwand ergibt sich auch hier bei der Einbürgerung von Menschen mit Behinderung oft ein Nachteil.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten:

  1. Die Einbürgerung von Menschen mit Behinderung liegt im Ermessen der Einbürgerungsbehörde.
  2. Vor allem die Beschaffung diverser Nachweise bedeutet einen höheren Aufwand.
  3. Die Prüfung der Unterlagen, die Ihren Gesundheitszustand belegen, dauert und zieht das Einbürgerungsverfahren in die Länge.

Auch wenn die genannten Punkte eher entmutigen, anstatt zu motivieren – mithilfe einer juristischen Ersteinschätzung erhalten Sie schnell Klarheit, was Ihre Chancen betrifft, den deutschen Pass zu erlangen. Diese bieten wir Ihnen kostenlos an.

An anderer Stelle kommt Ihnen der Gesetzgeber jedoch auch entgegen und weicht von bestimmten Bedingungen ab.

Erleichterungen bei Einbürgerung mit Handicap

Egal, ob es um die Einbürgerung körperlich beziehungsweise geistig behinderter Menschen geht oder um Einbürgerung bei Krankheit: unter bestimmten Umständen sind Betroffene von der Pflicht befreit, einen Einbürgerungstest zu absolvieren. Ist es Ihnen aufgrund Ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung unmöglich, sich das Wissen für die Prüfung anzueignen, werden Sie von der Testpflicht befreit. 

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Quellen: 

Einbürgerung bei Behinderung: Häufig gestellte Fragen

Können Menschen mit Behinderung eingebürgert werden?

Ja, eine Behinderung und Einbürhgerung schließen sich nicht aus. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, gelten jedoch erschwerte Bedingungen. Im Ratgeber gehen wir darauf genauer ein.

Sind Ausländer mit Behinderung vom Einbürgerungstest befreit?

Ja, unter bestimmten Umständen gelten für Menschen mit Behinderung bei der Einbürgerung Erleichterungen. Darunter fällt die Befreiung von der Testpflicht. Weitere Infos dazu finden Sie im Beitrag.

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