Aufgaben: Dafür sind Einbürgerungsbehörden zuständig
Möchten Sie Deutscher beziehungsweise Deutsche werden, müssen Sie sich an die für Sie zuständige Einbürgerungsbehörde wenden. Dort erhalten zum einen alle benötigten Antragsunterlagen. Zum anderen nimmt das Einbürgerungsamt auch Ihren Antrag entgegen und entscheidet schließlich darüber, ob Sie den deutschen Pass erhalten oder nicht.
Daneben bietet die Behörde in Vorbereitung auf Ihre Einbürgerung auch Beratungsgespräche an. Sofern Sie keine anderweitige Unterstützung bei Ihrem Antrag erhalten – beispielsweise durch einen Anwalt oder eine Anwältin – raten wir dazu, dieses Angebot anzunehmen.
Wichtig: Voraussetzungen sind nicht gleich Voraussetzungen
Je nach persönlichen Umständen können sich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung stark unterscheiden. Deshalb ist es empfehlenswert, eine Beratung oder anderweitige Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Am einfachsten ist eine Einbürgerung mit Anwalt oder Anwältin. Ihnen wird dabei nicht nur die Antragstellung abgenommen, sondern auch die komplette Kommunikation mit den Behörden.
Zusammengefasst sind sie Aufgaben einer Einbürgerungsbehörde:
- Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung
- Prüfung von Voraussetzungen für die Einbürgerung
- ggf. Durchführung von Einbürgerungstests und Interviews im Rahmen einer Einbürgerung
- Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft durch Übergabe der Einbürgerungsurkunde
- Beratung von Einbürgerungsbewerbern
Einbürgerungsbehörde vs. Ausländerbehörde – wo liegt der Unterschied?
Während sich die Einbürgerungsbehörde speziell um alle Angelegenheiten bei Einbürgerungsverfahren kümmert, sind die Aufgaben der Ausländerbehörde breiter gestreut. Das Amt nimmt sich allen Anliegen an, die das Aufenthaltsrecht von Ausländerinnen und Ausländern betreffen. Das umfasst unter anderem:
- die Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern während ihres Aufenthaltes in Deutschland
- die Bearbeitung, Prüfung, Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- die Überwachung, ob aufenthaltsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden
- die Beratung bei Fragen rund um das Aufenthaltsrecht, beispielsweise bei Familiennachzug, Asyl und Arbeitswunsch
Neben Menschen, die zum Beispiel mit einer Niederlassungserlaubnis dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, kümmert sich die Ausländerbehörde also auch um diejenigen, die hier gegebenenfalls nur zeitweise leben und arbeiten.
Die konkreten Unterschiede stellen wir in einer Tabelle noch einmal gegenüber:
Einbürgerungsbehörde | Ausländerbehörde | |
---|---|---|
Ziel | Verleihung der deutschen Staatbürgerschaft | Verwaltung des befristeten und unbefristeten Aufenthalts von Ausländerinnen und Ausländern |
Aufgaben | Durchführung von Einbürgerungsverfahren,Betreuung von Einbürgerungsbewerbern | Vergabe von Aufenthaltstiteln und Überwachung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen, Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Einbürgerungswunsch |
Zwar spielen beide Ämter eine wichtige Rolle bei der Betreuung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Die Unterschiede liegen jedoch in den Schwerpunkten und Zielen.
Einbürgerungsbehörde in der Nähe finden: Welches Amt ist zuständig?
Welche Einbürgerungsbehörde für Sie zuständig ist, das erfahren Sie in der Regel bei
- der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
- dem Jugendmigrationsdienst (JMD)
- der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
- der Stadt- und Kreisverwaltung
Erkundigen Sie sich bei einer der genannten Stellen, wollen Sie Ihre Einbürgerung angehen. Ein Amt in einer anderen Stadt zwecks Einbürgerung aufsuchen, können Sie nicht. Sie müssen sich an die zuständige Behörde bei Ihnen vor Ort wenden.
Hinweis: Online-Services
Viele Einbürgerungsbehörden bieten umfangreiche Online-Services an. Das umfasst oft auch die Einreichung des Antrags. Es kann also nicht schaden, sich vorab über die Services zu informieren. Gegebenenfalls können Sie sich so Zeit, Geld und Wege sparen.
Tipps und Tricks im Umgang mit der Einbürgerungsbehörde
Viele Ausländerinnen und Ausländer scheuen den Kontakt mit den Behörden. Damit es Ihnen anders ergeht, geben wir Ihnen im Folgenden einige Tipps an die Hand, wie Sie sich auf den Austausch mit Ihrer Einbürgerungsbehörde vorbereiten können.
- Rechtzeitig informieren und Termin vereinbaren: Informieren Sie sich über etwaige Abläufe und Wartezeiten bei Ihrer Einbürgerungsbehörde, sodass Sie im weiteren Verlauf nicht in Eile geraten. Grundsätzlich können sich Behördenprozesse über Wochen und Monate hinziehen. Zudem kann es sein, dass Terminvereinbarungen weit im Voraus getroffen werden müssen.
- Nutzen Sie Beratungsangebote: Holen Sie sich bei Unsicherheiten im Austausch mit der Behörde Rat bei einem Anwalt beziehungsweise einer Anwältin für Ausländerrecht, bei Migrationsberatungen oder in Integrationszentren.
- Vollständige Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Sie benötigte Unterlagen stets vollständig einreichen. So vermeiden Sie Nachforderungen vonseiten der Einbürgerungsbehörde und damit auch Verzögerungen bei Ihrem Einbürgerungsverfahren.
- Vorbereitung: Bereiten Sie sich auf Termine bei der Einbürgerungsbehörde vor. Fragen Sie im Vorfeld nach gegebenenfalls benötigten Unterlagen und Nachweisen und stellen Sie sicher, dass Sie diese rechtzeitig zur Hand haben.
- Genauigkeit: Haben Sie etwas im Austausch mit der Einbürgerungsbehörde nicht genau verstanden, fragen Sie nach. Damit Ihr Verfahren möglichst problemlos zum Abschluss kommt, ist es wichtig, dass Sie verstehen, was vor sich geht.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie jede Kommunikation mit der Einbürgerungsbehörde. Notieren Sie sich Termine und Gespräche mit Notizen, worum es ging, heften Sie schriftlichen Kontakt ab und speichern Sie E-Mails. Sollte es zu Problemen mit der Behörde kommen und lassen sich anwaltlich unterstützen, haben Sie damit eine gute Grundlage, die die Abläufe beschleunigen kann.
Beherzigen Sie diese Tipps, kann sich das positiv auf den Ablauf bei Ihrer Einbürgerung auswirken. Stellen Sie jedoch fest, dass es zu Verzögerungen durch die Einbürgerungsbehörde kommt, scheuen Sie sich nicht, eine Anwältin beziehungsweise einen Anwalt für Ausländerrecht zurate zu ziehen. Wir beraten Sie gerne.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Einbürgerungsbehörde: Häufig gestellte Fragen
Nein, für Einbürgerungen gibt es in der Regel eine eigene Behörde. Im Bürgeramt können Sie sich jedoch erkundigen, wo sich diese befindet. Wer Sie noch zur Einbürgerungsbehörde in Ihrer Nähe leitet, erfahren Sie hier.
Die Einbürgerungsbehörde entscheidet, wer den deutschen Pass erhält und wer nicht. Dabei gibt es einige Tipps für Einbürgerungswillige, die den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens fördern können.
Die Einbürgerungsbehörde ist für Ihre Einbürgerung zuständig. Sie bearbeitet Ihren Antrag und entscheidet schließlich auch darüber. Welche Aufgaben daneben noch für die Behörde anfallen, erfahren Sie im Ratgeber.
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