Was ist ein Integrationskurs?

Integrationskurse richten sich an Menschen, die nach Deutschland eingewandert sind. Sie dienen dazu, das Leben in Deutschland besser zu verstehen und liefern wichtige Informationen zu Arbeit, Wohnen, Einkaufen und anderen alltäglichen Dingen. 

Außerdem lernen Sie die deutsche Sprache kennen. Der Sprachunterricht ist für Sie besonders relevant, wenn Sie noch gar kein Deutsch sprechen. Ebenso können Sie Ihre Sprachkenntnisse verbessern und mindestens das B1-Niveau erreichen. Nach dem Integrationskurs wird ein Zertifikat ausgestellt, das Sie unter anderem für die Einbürgerung benötigen.

Der Kurs dauert meistens 700 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Davon gibt es 4 oder 5 Einheiten am Tag, etwa 20 Einheiten in der Woche. Bis zur Prüfung dauert es ungefähr ein Jahr. Wer berufstätig ist, kann ihn aber auch in Teilzeit absolvieren. Dann sind es weniger Unterrichtseinheiten pro Tag, die nachmittags oder abends stattfinden.

Im Überblick: Der Integrationskurs besteht aus zwei Teilen – Sprachunterricht und Orientierungskurs. Der Orientierungskurs vermittelt Allgemeinwissen zu deutschen Gesetzen, der Kultur, Geschichte und den Werten der deutschen Gesellschaft. Dieser Kursteil wird mit dem sogenannten Test „Leben in Deutschland” abgeschlossen, der vor allem wichtig für die Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung ist. Der Sprachunterricht endet ebenfalls mit einer Prüfung, die das erlernte Sprachniveau festlegt und bescheinigt.

So setzt sich ein Integrationskurs zusammen

 

Wichtig ist dabei auch: Neben den Kurseinheiten müssen Sie auch ausreichend Zeit für Hausaufgaben und das Lernen vor Prüfungen einplanen. Der Umfang ist dabei nicht zu unterschätzen. Es wird mit einem ähnlichen Zeitaufwand wie für den Kurs an sich gerechnet.

Ist ein Einstufungstest für Integrationskurse Pflicht?

Ja, vor Beginn des Integrationskurses muss jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin einen Einstufungstest absolvieren. Die Testergebnisse dienen dazu, die bisherigen Sprachkenntnisse und sonstiges Wissen einzuordnen. Die Teilnehmenden werden daraufhin verschiedenen Leistungskursen zugeordnet. 

Das ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle in einem Integrationskurs in etwa den gleichen Wissensstand besitzen und darauf bestmöglich aufbauen können. Bei gänzlich unterschiedlichen Sprachfähigkeiten und Kenntnissen besteht die Gefahr einer Über- oder Unterforderung. 

Wie finde ich den richtigen Kurs für mich?

Um einen Integrationskurs zu absolvieren, suchen Sie sich in der Regel selbst einen Träger aus und melden sich dort an. Passende Angebote in Ihrer Nähe finden Sie beim NAvI des BAMF. Durch den Einstufungstest werden Sie dann einem passenden Kurs zugewiesen. Teilweise gibt es hier auch Spezialkurse für besondere Bedürfnisse

Insbesondere die lokalen Volkshochschulen (VHS) oder DAA bieten Integrationskurse an und werden staatlich gefördert. Aber auch private Träger wie Berlitz haben einen Integrationskurs im Angebot. Entscheiden Sie, welches Angebot zu Ihnen passt und in Ihrer Nähe ist.  Auch wer Kinder hat, muss sich keine Sorgen machen. Oft wird der Integrationskurs mit Kinderbetreuung angeboten.

Hinweis: BAMF Integrationskurs für Frauen 

Das BAMF bietet Integrationskurse speziell für Frauen an. Das ist besonders wichtig für Frauen, die an einem Kurs ohne Männer teilnehmen möchten – egal, ob als Teilnehmer oder Lehrkraft. Frauen sind dort ganz unter sich. 

Wer ist berechtigt?

Nicht jeder ist berechtigt, an einem Integrationskurs teilzunehmen. So sieht es der Gesetzgeber in § 44 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) vor. Gehören Sie zu den folgenden Personengruppen, sind Sie berechtigt und dürfen das Zertifikat erwerben: 

  • Spätaussiedler 
  • neu zugewanderte Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus (zum Beispiel Fachkräfte) 
  • Ausländerinnen und Ausländer, die schon lange in Deutschland leben
  • EU-Bürgerinnen und Bürger
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber
  • Geduldete (§ 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG
  • Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach (§ 24 oder § 25 Abs. 5 AufenthG
  • Inhaberinnen und Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) 

Einige Menschen dieser Gruppe sind sogar verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Das gilt vor allem für diejenigen, die noch gar keine Deutschkenntnisse besitzen. Auch Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen sowie Asylbewerberinnen beziehungsweise Asylbewerber und Geduldete müssen in der Regel ein derartiges Seminar absolvieren. Die Ausländerbehörde informiert Sie darüber, ob eine Teilnahme für Sie verpflichtend ist, oder ob Sie berechtigt sind. Sind Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, müssen Sie sich umgehend zu einem Kurs anmelden. Bei einer Berechtigung sind eine Anmeldung sowie der Zeitpunkt Ihnen überlassen. 

Hinweis: Berechtigungsschein

Besorgen Sie sich vor Buchung eines Kurses bei der Ausländerbehörde einen Berechtigungsschein für den Integrationskurs. EU-Bürgerinnen und Bürger können den Berechtigungsschein beim BAMF beantragen.

Integrationskurs ohne Berechtigung: Dann ist eine Teilnahme möglich

Sind Sie nicht berechtigt an einem Integrationskurs teilzunehmen, bedeutet das nicht, dass Ihnen die Teilnahme grundsätzlich verwehrt wird. Sie haben oft die Möglichkeit, eine Teilnahme zu beantragen. Das setzt in aller Regel voraus, dass ausreichend Kursplätze vorhanden sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde, ob für Sie Teilnahmeoptionen bestehen und wenden Sie sich für Ihre Zulassung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Was kostet der Kurs?

Der Kurs kostet 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde für die Teilnehmenden. Das komplette Seminar besteht in der Regel aus 700 Stunden (600 Stunden Sprachkurs und 100 Orientierungskurs), sodass sich ein Preis von circa 1.603 Euro ergibt. Die Kosten müssen in Raten alle 100 Unterrichtsstunden bezahlt werden. Das macht jeweils 229 Euro. Dabei ist es egal, ob der Integrationskurs von der VHS, DAA, oder Berlitz angeboten wird, die Preise sind allgemein festgelegt. Der Einstufungstest für den Integrationskurs verursacht keine Kosten. Der ist inklusive.

Spezialkurse, die oft länger sind, sind entsprechend teurer. Es gibt zum Beispiel Kurse mit Alphabetisierung, die sich insbesondere an Menschen richten, die nicht lesen und schreiben können oder das Alphabet nicht kennen. 

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten müssen in der Regel selbst getragen werden und sind in den oben genannten Raten zu zahlen. Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich unter Umständen von den Kosten befreien lassen. Gleiches gilt mitunter für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Auch Geringverdiener können einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen.  

Kosten für einen Integrationskurs: Rückerstattung erhalten

Eine Rückerstattung für einen Integrationskurs können Sie bekommen, wenn Sie die Abschlussprüfung innerhalb von 2 Jahren nach der Zulassung bestehen. Dann wird Ihnen die Hälfte der Kosten zurückerstattet.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Quellen:

Integrationskurs: Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich ein Zertifikat für den Integrationskurs auch ohne Kurs?

Nein, wer nicht am Kurs teilnimmt, bekommt auch kein Zertifikat. Die Träger, zum Beispiel die VHS, vom Integrationskurs führen Anwesenheitslisten und kontrollieren, ob Sie daran teilgenommen haben. Unter Umständen kann es auch zu Sanktionen durch das BAMF kommen, wenn Sie nicht am Kurs teilnehmen.

Wer bereits Sprachkenntnisse hat, kann unabhängig einen Sprachtest absolvieren und einen Nachweis über sein Sprachniveau erhalten. Dann kann der Einbürgerungstest auch einzeln absolviert werden.

Wer bietet deutsche Integrationskurse an?

Es gibt verschiedene Träger für Integrationskurse. So haben zum Beispiel Berlitz, VHS und DAA einen Integrationskurs im Angebot. Welchen davon Sie besuchen, ist egal. Alle vermitteln die gleichen Inhalte und kosten dasselbe. Einen Integrationskurs (für B1) in der Nähe finden Sie ganz einfach über das NaVi des BAMF.

Was ist ein Integrationskurs mit Alphabetisierung?

Der deutsche Integrationskurs mit Alphabetisierung ist ein spezieller Kurs für Menschen, die nicht lesen und schreiben können oder das Alphabet nicht kennen. Diese Kurse sind in der Regel länger als allgemeine Integrationskurse und zielen darauf ab, grundlegende Lese- und Schreibfähigkeiten zu vermitteln.

Wer hat Zugang zu Integrationskursen?

Nicht jeder darf einen Integrationskurs machen. Nur einige bestimmte Gruppen sind dazu berechtigt. Teilweise gibt es sogar eine Verpflichtung dazu, einen solchen Kurs zu machen. Wer genau einen Integrationskurs machen darf oder sogar muss, erfahren Sie im Ratgeber.

Was versteht man unter Integrationskurs?

Ein Integrationskurs richtet sich an Menschen, die nach Deutschland eingewandert sind. Der Kurs soll dazu dienen, die Sprache zu lernen und das Leben in Deutschland besser zu verstehen. Mehr dazu finden Sie im Beitrag.

Wie lange dauert ein Integrationskurs?

Ein allgemeiner (B1) Integrationskurs ohne Einstufungstest dauert in der Regel 700 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Bei Vollzeit-Kursen werden täglich 4 bis 5 Einheiten unterrichtet, sodass der Kurs etwa 3 bis 4 Wochen dauert. Teilzeitkurse sind ebenfalls möglich und verlängern die Kursdauer entsprechend. Mehr über die Einteilung der Kurseinheiten erfahren Sie im Ratgeber.

Welches Niveau (B1, B2) ist ein Integrationskurs?

Der Integrationskurs richtet sich an alle Sprachlevel, vor allem aber an Menschen, die die Sprache noch nicht beherrschen. Durch intensives Training soll so zumindest B1-Niveau erreicht werden. Um das eigene Sprachniveau vor Kursbeginn festzustellen, gibt es einen Einstufungstest. Sind Sie sprachlich bereits weiter, können Sie auch entsprechend Ihrer Kenntnisse den Integrationskurs auf B2-Niveau beginnen oder abschließen.

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