Verlängerung: Diese Aufenthaltstitel müssen verlängert werden
Das Aufenthaltsrecht unterscheidet zwei Arten von Aufenthaltstiteln: befristete und unbefristete Aufenthaltstitel. Während letztere ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland gewähren, sind befristete Aufenthaltstitel regelmäßig zu verlängern. Wie lange ein Titel gültig ist, richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen für den spezifischen Titel.
Befristete Aufenthaltstitel sind in der Regel zweckgebunden. Das bedeutet, dass Ihnen der Titel zu einem bestimmten Zweck ausgestellt wird. Zum Beispiel, um
- eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren.
- einen Beruf auszuüben, gegebenenfalls eine qualifizierte Beschäftigung.
- das familiäre Leben wieder herzustellen, beziehungsweise zu schützen (Familienzusammenführung).
- für ein ausländisches Unternehmen in Deutschland zu arbeiten (Entsendung).
Der folgenden Tabelle entnehmen Sie, welche befristeten Aufenthaltstitel es gibt und wie lange diese gültig sind.
Aufenthaltstitel | Gültigkeitsdauer |
---|---|
Aufenthaltserlaubnis (nach § 7 AufenthG) | In der Regel 1-3 Jahre, Verlängerung möglich |
Blaue Karte EU (nach § 18b Abs. 2 AufenthG) | Maximal 4 Jahre, Verlängerung möglich |
Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung | Für die Dauer der Ausbildung |
Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit | In der Regel 1-3 Jahre, abhängig vom Arbeitsvertrag |
Aufenthaltserlaubnis für Studierende | In der Regel für die Dauer des Studiums, meist 2 Jahre |
Aufenthaltserlaubnis für Sprachkurse | Für die Dauer des Sprachkurses |
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche | Maximal 6 Monate |
Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige | In der Regel 1-3 Jahre, abhängig vom Geschäftsplan |
Aufenthaltserlaubnis für Forscher | Für die Dauer des Forschungsprojekts |
Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug | In der Regel 1-3 Jahre, abhängig vom Status des Familienmitglieds |
Aufenthaltserlaubnis für humanitäre Gründe | Meist 1 Jahr, Verlängerung möglich |
ICT-Karte (nach § 19b AufenthG) | Maximal 3 Jahre |
Mobiler ICT-Karte (nach § 19d AufenthG) | Maximal 3 Jahre |
Läuft Ihr befristetes Aufenthaltsrecht aus, wobei der Grund für Ihren Aufenthalt weiterhin besteht, müssen Sie auf Antrag Ihren Aufenthaltstitel verlängern lassen. Die Gültigkeitsdauer Ihres Titels sollten Sie deshalb stets im Blick haben. Zudem kann der Gesetzgeber mitunter ein gewisses Engagement als Voraussetzung für eine Verlängerung des Aufenthaltstitels verlangen. Das kann die Teilnahme an einem Integrationskurs oder Sprachkurs sein. Informieren Sie sich also genau, an welche Bedingungen Ihr Aufenthaltsrecht geknüpft ist.
Wichtig auch: Kümmern Sie sich rechtzeitig um den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist in der Regel nicht möglich. Vielmehr verlieren Sie damit Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Erlöschen eines Titels vor Ablauf der Gültigkeit
Weil befristete Aufenthaltstitel häufig zweckgebunden sind, ist es wichtig, dass der jeweilige Zweck aufrechterhalten wird und Sie somit stets die jeweiligen Voraussetzungen für den Titel erfüllen. Andernfalls kann ihr Aufenthaltsrecht erlöschen, ehe Ihr Titel seine Gültigkeit verliert.
Wichtig: Erlöschen eines Aufenthaltstitels
Entfällt eine Voraussetzung wie zum Beispiel der Zweck für Ihren Aufenthaltstitel, kann das zur Folge haben, dass Ihnen der Titel entzogen wird und Sie damit Ihr Recht, sich in Deutschland aufzuhalten, verlieren. Haben Sie beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit und verlieren Ihren Job, ist Ihre Berechtigung, sich weiterhin in Deutschland aufzuhalten, in Gefahr.
Antrag auf Verlängerung vom Aufenthaltstitel: So klappt’s
Die Ausländerbehörde ist beim Aufenthaltstitel für das Verlängern zuständig. Um einen entsprechenden Antrag zu stellen, müssen Sie in der Regel einen persönlichen Termin mit Ihrer Behörde vereinbaren. Den Termin für die Aufenthaltstitel-Verlängerung machen Sie bestenfalls frühzeitig aus. Denn: In vielen Städten und Gemeinden sind Termine nur weit im Voraus zu bekommen. Das sollten Sie zwingend berücksichtigen.
Allerdings: Um Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern, können Sie online einen Termin vereinbaren – oder telefonisch. Dafür müssen Sie die Behörde in der Regel nicht aufsuchen. Die Beantragung selbst erfolgt jedoch persönlich. Hintergrund ist, dass geprüft wird, ob Sie auch weiterhin alle Voraussetzungen erfüllen.
Hinweis: Aufenthaltstitel Verlängerung online beantragen
Einen Aufenthaltstitel zu verlängern, ist online nicht möglich. Die Behörden setzen ein persönliches Erscheinen voraus. Sie müssen den Gang zur Ausländerbehörde bei Verlängerung vom Aufenthaltstitel also auf sich nehmen.
Verlängerung vom Aufenthaltstitel: Antrag und Unterlagen
Möchten Sie Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel verlängern, ist ein Antrag mit bestimmten Nachweisen erforderlich. Was Sie konkret einreichen müssen, hängt dabei von Ihrem Titel beziehungsweise dem Anlass der Ausstellung ab. Informieren Sie sich deshalb im Vorfeld, welche Dokumente die Behörde von Ihnen benötigt.
Im Allgemeinen benötigen Sie, um Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern, folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Pass oder Passersatz
- aktuelles biometrisches Foto
- bestehender Aufenthaltstitel
- Nachweise zum Lebensunterhalt
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Mietvertrag
Die genannten erforderlichen Nachweise stellen lediglich einen Auszug dar und sind keine vollständige Aufzählung. Bei der Aufenthaltstitel-Verlängerung werden Unterlagen je nach Aufenthaltsgrund benötigt. Dabei kann der Grund so unterschiedlich sein wie die einzureichenden Nachweise.
Wichtig: Titel verlängern oder umwandeln?
Halten Sie sich zu einem bestimmten Zweck und/oder seit einer gewissen Zeit in Deutschland auf, ist ein Anspruch auf ein Daueraufenthaltsrecht wie zum Beispiel die Niederlassungserlaubnis nicht auszuschließen. Ihr Aufenthaltstitel wird damit unbefristet, was ein Verlängern künftig unnötig macht. Nutzen Sie unseren Selbst-Check, um zu prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Alternativ beraten wir Sie auch gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten, sich dauerhaft in Deutschland niederlassen zu können.
Haben Sie alle benötigten Unterlagen zusammen, um Ihren Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels vollständig einzureichen, sind Sie bereit für den Termin bei der Ausländerbehörde. Erscheinen Sie pünktlich und übergeben Sie alle Nachweise, sodass eine schnelle Prüfung Ihres Antrags und die Verlängerung Ihres Titels erfolgen kann.
Gebühren: Diese Kosten fallen bei Verlängerung an
Lassen Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern, fallen Kosten an. Die müssen Sie mit der Antragstellung begleichen. Je nach Anlass für Ihren Deutschlandaufenthalt fallen die Gebühren unterschiedlich hoch aus oder entfallen sogar ganz.
Letzteres trifft in erster Linie auf Menschen zu, die sich aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten. Für Minderjährige wird in der Regel lediglich die Hälfte der angegebenen Gebühren erhoben.
Andernfalls fallen diese Kosten beim Aufenthaltstitel verlängern an:
- 96 Euro für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten
- 93 Euro für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten
Aufenthaltstitel Verlängerung: Antrag zu spät eingereicht – was nun?
Wie bereits erwähnt, ist es wichtig, dass Sie die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels im Blick haben, um diesen fristgerecht verlängern zu lassen. Verpassen Sie die Frist, kann das Konsequenzen nach sich ziehen.
Hinweis: Frist, um Aufenthaltstitel zu verlängern
Den Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels sollten Sie mindestens 6 Wochen vor Ablauf stellen. Je nach Behörde müssen Sie sich in dem Zusammenhang bereits deutlich früher (mindestens 8 Wochen) um einen Termin bemühen.
Allem voran, erlischt Ihr Aufenthaltsrecht mit dem Ablauf Ihres befristeten Aufenthaltstitels, was Sie zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet. Eine rückwirkende Verlängerung ist dabei nicht möglich. Sie müssen in dem Fall erneut einen Aufenthaltstitel beantragen – und das kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Problematisch ist das Erlöschen des Aufenthaltstitels insbesondere für Berufstätige vor dem Hintergrund, dass damit auch eine bestehende Arbeitserlaubnis verfällt. Sie dürfen also ab dem Tag der Ungültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht mehr arbeiten.
Anders verhält es sich, wenn Sie rechtzeitig einen Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels stellen, sich aber die Bearbeitungszeit bei der Behörde hinzieht. Läuft Ihr Titel in der Zwischenzeit ab, kommt die sogenannte Fiktionsbescheinigung zum Tragen. Die bestätigt, dass Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, auch wenn noch kein Aufenthaltstitel vorliegt beziehungsweise die Verlängerung Ihres bestehenden Titels in Bearbeitung ist.
Achtung Verwechselungsgefahr: Gültigkeit eAT und Aufenthaltstitel
Halten Sie sich mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland auf, dient Ihnen der elektronische Aufenthaltstitel, kurz eAT, als Ausweis. Ähnlich dem deutschen Personalausweis handelt es sich beim eAT um eine scheckkartengroße Plastikkarte, auf der sich ein Chip als elektronisches Spichermedium befindet. Auf diesem Chip sind zahlreiche Informationen über Sie gespeichert – darunter auch Ihr Aufenthaltstitel.
In der Regel ist die Gültigkeit vom unbefristeten Aufenthaltstitel mit der der Karte identisch. Verlängern lassen müssen Sie also beides, sofern Ihr Aufenthaltstitel ausläuft. Lediglich beim unbefristeten Aufenthaltstitel ist die Karte nach spätestens 10 Jahren zu verlängern. Das führt oft zu Missverständnissen.
Wichtig: Verlängerung unbefristeter Aufenthaltstitel
Unbefristete Aufenthaltstitel müssen nicht verlängert werden. Lediglich elektronische Aufenthaltstitel sind zu verlängern beziehungsweise die Karte, auf der sie gespeichert sind. Als Ausweisdokument soll der elektronische Aufenthaltstitel möglichst aktuell sein. Das kann nur mit einer Erneuerung sichergestellt werden.
Verlängerung umgehen – unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen
Haben Sie sich in Deutschland erfolgreich integriert, ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen oder üben Sie eine Beschäftigung als Fachkraft aus, haben Sie damit oft einen Anspruch auf ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Das bedeutet unter andrem:
- keine regelmäßigen Besuche bei der Ausländerbehörde mehr
- Planungssicherheit für Ihre Zukunft in Deutschland
- mehr Bewegungs- und Reisefreiheit
- erleichterter Familiennachzug
Deshalb kann es sich für Sie lohnen, zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für beispielsweise eine Niederlassungserlaubnis erfüllen, ehe Sie Ihren befristeten Aufenthaltstitel verlängern lassen.
Dabei ist es oft für Laien nicht erkennbar, ob alle Bedingungen vorliegen. Denn: Neben den allgemeingültigen Voraussetzungen gelten für bestimmte Personengruppen Erleichterungen bei der Beantragung. Wir wissen, worauf es beim Daueraufenthaltsrecht in Deutschland ankommt und unterstützen Sie bei der Antragstellung und im gesamten Verfahren. Tauschen Sie Ihren Antrag für die Verlängerung vom Aufenthaltstitel gegen einen Antrag für einen dauerhaften Aufenthalt – ohne zeitliche Beschränkung.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
- § 7 AufenthG
- § 16 AufenthG
- § 17 AufenthG
- § 18 AufenthG
- §19b AufenthG
- §19d AufenhG
- §§ 22-26, 104a, 104b AufenthG
- §§ 27–36a AufenthG
Aufenthaltstitel verlängern: Häufig gestellte Fragen
Nein, einen befristeten Aufenthaltstitel müssen Sie verlängern. Das geschieht nicht automatisch. Mitunter erinnern Behörden jedoch daran, dass eine Verlängerung bevorsteht. Verlassen Sie sich aber nicht darauf und beantragen Sie selbstständig fristgerecht, dass Ihr Aufenthaltstitel verlängert wird. Für welche Aufenthaltstitel das gilt, entnehmen Sie unserer Tabelle.
Haben Sie zwecks Aufenthaltstitel-Verlängerung keinen Antrag gestellt, weshalb dieser nun abgelaufen ist, halten Sie sich nicht mehr rechtmäßig in Deutschland auf. Sie müssen ausreisen. Im Ratgeber finden Sie weitere Informationen zu den Konsequenzen.
Für den Antrag für eine Aufenthaltstitel-Verlängerung benötigen Sie neben dem Antragsformular unterschiedliche Nachweise. Damit belegen Sie, dass Sie auch weiterhin alle Voraussetzungen für den jeweiligen Titel erfüllen. Je nachdem, zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten, müssen Sie unterschiedliche Unterlagen einreichen. Mehr dazu, erfahren Sie im Beitrag.
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