Untätigkeitsbeschwerde gegen Behörden: Einreichen oder abwarten?

Untätigkeitsbeschwerde gegen Behörden: Einreichen oder abwarten?

Die Bearbeitungszeiten bei einer Niederlassungserlaubnis oder bei Einbürgerung ziehen sich mitunter stark in die Länge. Monate, wenn nicht sogar Jahre vergehen, bis eine Behörde über einen Antrag entscheidet. Sofern Anträge jedoch vollständig eingereicht wurden, gibt es jedoch keinen Grund zu trödeln – gesetzliche Regelungen unterstreichen das und bieten Ihnen die Möglichkeit, sich zu wehren: per Untätigkeitsbeschwerde gegen Behörden.

Artikel von

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari
Rechtsanwalt
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Geduld bei Anträgen: Dann ist Schluss

Möchten Sie ein Daueraufenthaltsrecht für Deutschland oder sogar den deutschen Pass, müssen Sie ein komplexes Verfahren durchlaufen. Zugegeben: Es ist nicht immer einfach, da durchzusteigen. Verschachtelte gesetzliche Regelungen und sprachliche Barrieren machen die Antragstellung zu einem Großprojekt. 

Hinweis: Anwaltliche Unterstützung

Einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung müssen Sie nicht allein bewältigen. Wir unterstützen Sie bei dem Vorhaben, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen und übernehmen sowohl die Antragstellung als auch die Kommunikation mit den Behörden für Sie. 

Ist es dann erst einmal geschafft – Sie haben Ihren Antrag zusammen, mit allen benötigten Unterlagen eingereicht – beginnt die Zeit des Wartens. Und die wird aktuell, insbesondere bei Einbürgerungsanträgen, immer länger. Überlastete Ämter sind ein Grund dafür. Dennoch: Eine Untätigkeitsklage beziehungsweise Untätigkeitsbeschwerde gegen Behörden kann dazu führen, dass Ihr Antrag schneller bearbeitet wird. 

Der Grund: Für den Gesetzgeber sind weder Personalmangel noch Überlastung eine akzeptable Begründung. Maximal 3 Monate – so lange haben die Behörden in aller Regel Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Längere Fristen werden den Ämtern nur eingeräumt, wenn Verzögerungen nicht selbstverschuldet sind. Das ist beispielsweise der Fall, Anträge unvollständig eingereicht wurden. In dem Fall liegt die Schuld beim Antragsteller.

Überlastung und Unterbesetzung oft selbstgemachtes Problem

Bei einer Untätigkeitsbeschwerde gegen Behörden stellen die Gerichte immer wieder fest, dass Überlastung und Unterbesetzung selbst verschuldete Probleme sind, die über einen langen Zeitraum bestehen. Immerhin liegt es an den Behörden, neues Personal einzustellen, wenn Engpässe bestehen. Tun sie das nicht, dürfen weder Einbürgerungswillige noch Anwärterinnen uns Anwärter auf eine Niederlassungserlaubnis die Leidtragenden sein. Das bestätigen Gerichte mit ihren Entscheidungen bei Untätigkeitsbeschwerden immer wieder.

Auch Vorhersehbarkeit spielt eine wichtige Rolle. Ist absehbar, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt Antragszahlen stark steigen, müssen die Behörden das in ihrer Organisation berücksichtigen und gegebenenfalls personell entsprechend aufstocken. Das neue Einbürgerungsgesetz ist ein Beispiel dafür. 

Untätigkeitsbeschwerde einreichen: Das ist wichtig

Untätigkeitsbeschwerden gegen Behörden sind beim Verwaltungsgericht einzureichen, sofern es um Verzögerungen bei Anträgen auf Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung geht. Wichtig ist dabei in erster Linie, sicherzugehen, dass Sie berechtigt sind, zu klagen. Das bedeutet: Sie haben Ihren Antrag zweifelsfrei vollständig eingereicht. Verzögerungen aufgrund von Unvollständigkeit müssen ausgeschlossen sein. 

Wichtig: Antrag und Unterlagen prüfen

Prüfen Sie, ehe Sie Beschwerde erheben, ganz genau, ob Sie alle Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung erfüllen, und ob Sie den Antrag wie auch alle Unterlagen lückenlos eingereicht haben. Lassen Sie das bestenfalls anwaltlich prüfen. Ein Anwalt beziehungsweise eine Anwältin für Ausländerrecht unterstützt Sie auch im Klageverfahren.  

Zudem müssen mindestens 3 Monate seit Antragstellung vergangen sein. Bestenfalls haben Sie die zuständige Behörde vor Einreichung der Untätigkeitsbeschwerde an Ihren Antrag erinnert und um zügige Bearbeitung gebeten – das ist jedoch kein Muss

Welche einzelnen Schritte weiterhin wichtig sind, haben wir in einem Ratgeber zur Untätigkeitsklage bei Einbürgerung für Sie zusammengefasst. Die Informationen gelten gleichermaßen für eine Untätigkeitsbeschwerde gegen Behörden bei Niederlassungserlaubnis. 

Beschwerde: Ja oder nein? Wir prüfen Ihr Anliegen

Sind Sie sich unsicher, ob Sie die Behörde zu einer schnelleren Entscheidung mittels Beschwerde drängen sollten oder nicht, holen Sie sich anwaltlichen Rat. Denn: Erheben Sie zu Unrecht Klage, müssen Sie die Kosten dafür tragen. 

Dabei sollten Sie die Möglichkeit einer Untätigkeitsbeschwerde gegen Behörden insbesondere prüfen, wenn die langen Wartezeiten für Sie Nachteile bedeuten. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie verreisen wollen beziehungsweise müssen, der fehlende Titel eine Reise aber verhindert. Weil sich jedoch auch eine Beschwerde über eine Weile hinziehen kann, ist genau abzuwägen, ob es sinnvoll ist oder nicht.

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Quellen:

 

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