Einbürgerungstest nicht immer notwendig
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist mit vielen Rechten und Vorteilen verbunden und besitzt daneben für viele eine symbolische Bedeutung. Entsprechend groß ist das Interesse von zugewanderten Personen an einem deutschen Pass.
Um einen Anspruch auf Einbürgerung zu haben, müssen Sie in der Regel einen sogenannten Einbürgerungstest machen. Ein solcher Test soll Ihr Wissen über den deutschen Staat, die Gesellschaft und das Rechtssystem überprüfen. Doch es gibt Ausnahmen. In § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) sind Regelungen enthalten, nach denen eine Einbürgerung auch ohne Einbürgerungstest erfolgen kann.
Wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen, können Sie den Einbürgerungstest durch den sogenannten Leben in Deutschland-Test ersetzen. Beide Tests sind inhaltlich identisch. Der Unterschied liegt darin, dass Sie nur mit dem Leben in Deutschland-Test beispielsweise eine Niederlassungserlaubnis beantragen können. Eine Einbürgerung ist jedoch mit beiden Tests möglich.
Wer braucht keinen Einbürgerungstest?
Von der Testpflicht befreit sind Sie, wenn Sie:
- unter 16 Jahre alt sind,
- den Einbürgerungstest wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht machen können,
einen deutschen Schulabschluss haben, - ein Studium in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben,
- Sie als Gastarbeiter beziehungsweise -arbeiterin oder Vertragsarbeiter beziehungsweise -arbeiterin nach Deutschland gekommen sind.
Außerdem müssen Sie als Ehegatte bzw. Ehegattin eines Gastarbeiters oder Vertragsarbeiters ebenfalls keinen Einbürgerungstest bestehen. Eine Einbürgerung gelingt auch ohne Test.
Einbürgerung ohne Sprachnachweis ebenfalls möglich
Neben einem Einbürgerungstest müssen Sie für den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit auch Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Möglich ist sogar eine Einbürgerung ohne Nachweis des Sprachniveaus B1 und ohne Einbürgerungstest. Ein Sprachnachweis entfällt unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie verfügen über einen deutschen Bildungsabschluss (Schulabschluss, Hochschulabschluss oder Ausbildung).
- Sie leiden an einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung.
- Sie können einen Sprachnachweis altersbedingt nicht erwerben.
Vereinfachungen gibt es indes für Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen, Vertragsarbeiter und Vertragsarbeiterinnen, deren Ehepartner sowie für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Als Ehepartner haben Sie den erforderlichen Sprachnachweis zum Beispiel schon erbracht, wenn Sie sich ohne große Probleme im Alltag auf Deutsch verständigen können.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche besitzen die erforderlichen Sprachkenntnisse hingegen, wenn sie in ihrem Zeugnis in Deutsch mindestens eine Vier (ausreichend) erreicht haben. Hat Ihr Kind eine schlechtere Note, reichen dem Alter und Bildungsstand entsprechende Deutschkenntnisse für eine Einbürgerung aus. Nicht schulpflichtige Kinder unter sechs Jahren müssen gar keinen Nachweis vorlegen.
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Quellen:
Einbürgerung ohne Einbürgerungstest: Häufig gestellte Fragen
Ja, in bestimmten Situationen ist es möglich, eine Einbürgerung auch ohne Test zu erhalten. Ausnahmen werden beispielsweise für Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern gemacht.
Vom Einbürgerungstest befreit werden unter anderem Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren oder Personen mit einem deutschen Schulabschluss. Die vollständige Liste an befreiten Personengruppen finden Sie im Beitrag.
Den Einbürgerungstest müssen Sie nicht machen, wenn Sie schon den “Leben in Deutschland”-Test, sprich einen Integrationskurs, absolviert haben. Inhaltlich sind beide Tests gleich.
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