Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis mit Passexperten
Das Verfahren zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung gliedert sich in mehrere Schritte:
- Antragstellung: Wir stellen den Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung.
- Prüfung des Antrags durch die Ausländer- oder Einbürgerungsbehörde: Die Ausländer- oder Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind und den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
- Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung: Nach erfolgreicher Prüfung und Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen wird Ihnen die Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung erteilt. Damit ist Ihr Verfahren abgeschlossen
Verläuft Ihr Verfahren schleppend, greifen wir ein. Mithilfe einer Untätigkeitsklage bauen wir Druck auf und zwingen die Behörde so zu einer zeitnahmen entscheidung.
Auch im Falle einer Ablehnung lassen wir Sie nicht allein: Wir klagen gegen eine derartige Entscheidung und fordern so Korrektur ein.
Unsere Anwältinnen und Anwälte stehen in direktem Kontakt mit den Behörden und wissen ganz genau, wie ein Antrag eingereicht werden muss, damit eine schnelle Enntscheidung getroffen werden kann. Die durchschnittliche Verfahrenszeit beträgt damit in der Regel zwischen 2 und 6 Monate. Trödekt eine Behörde mit der Entscheidung über einen Antrag reichen wir zudem Untätigkeitsklage ein. Damit lassen sich viele Verfahren enorm beschleunigen.
Ohne anwaltliche Begleitung dauert das Antragsverfahren je nach Ausländerbehörde mindestens 12 bis 18 Monate. Je nach größe und Auslastung der Ausländerbehörde schwanken die Bearbeitungszeiten mitunter stark.
Die Dauer eines Einbürgerungsverfahrens hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Maßgeblich ist dabei, die Vollständigkeit Ihres Antrages. Muss die Behörde fehelnde Unterlagen nachfordern, kann sich die Bearbeitung Ihres Antrages stark in die Länge ziehen. Wir sorgen dafür, dass das nicht passiert. Im Vorfeld klären wir genau ab, welche Dokumente von Ihnen bei den Behörden einzureichen sind. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Beschaffung fehlender Unterlagen. So halten wir die Verfahrenszeiten möglichst kurz, mit mehreren Monaten müssen Sie dennoch rechnen
Verzögerungen im Einbürgerungsverahren sind jedch auch bei vollständigen Anträgen keine Seltenheit. Viele Einbürgerungsbehörden sind überlastet und kommen nicht gegen die Vielzahl der Anträge an. Ohne anwaltliche Unterstützung ziehen sich die Verfahrenszeiten dabei schon mal deutlich über ein Jahr hin.
Über unser digitales Portal haben Sie die Möglichkeit uns alle Unterlagen zu übermitteln, die für Ihr Verfahren von Bedeutung sind. Wichtig dabei ist: Ihre Daten sind bei uns sicher. Benötigen Sie hilfe beim Hochladen Ihrer Dokumente, kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Alternativ nehmen wir Ihre Unterlagen auch per Post, WhatsApp oder E-Mail entgegen. Sie entscheiden: Welche Option ist für Sie am komfortabelsten?
Welche Unterlaen wir beziehungsweise die Ausländer- oder Einbürgerungsbehörde von Ihnen benötigt, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir prüfen Ihre Umstände und informieren Sie darüber, welche Nachweise für Ihr Anliegen erforderlich sind. Zudem unterstützen wir Sie bei der beschaffung fehlender Unterlagen. Sprechen Sie uns gerne an.
Kosten und Bezhaloptionen bei Passexperten
Ja, es ist möglich, die Kosten in Raten zu zahlen. Sprechen Sie uns gerne darauf an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für die Ratenzahlung.
Ja, wir haben spezielle Paketpreise für Familien. Diese Pakete sind darauf ausgelegt, mehrere Familienmitglieder gemeinsam zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Angebote für Familien zu erfahren.
In unserem Paket sind folgende Leistungen enthalten:
- Anwalts- und Gerichtskosten für das gesamte Verfahren
- Unterstützung bei der Antragsstellung
- Beschleunigung des Verfahrens
- Vertretung bei einer Klage, zum Beispiel für die Einbürgerung oder den Erhalt der Niederlassungserlaubnis
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Fragen zu den Details des Pakets haben!
Antrag auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis
Ja, wir können den Antrag auch ohne einen Termin bei der Ausländerbehörde stellen. Dadurch sparen Sie Zeit, während wir das Verfahren vorantreiben.
Bitte beachten Sie jedoch: Stellen Sie allein den Antrag, müssen Sie bei der Ausländerbehörde beziehungsweise der Einbürgerungsbehörde vorsprechen. Die Terminpflicht können wir Ihnen nur in Verbindung mit unseren Services abnehmen.
Wir übernehmen alle rechtlichen Schritte für Sie. Damit müssen Sie keinerlei Termine bei der zuständigen Beörde wahrnehmen. Einzig die Einreichung von Originalunterlagen können wir Ihnen nicht abnehmen. Das erfordert einen persönlichen Besuch durch Sie.
Ja, Auslandsreisen sind möglich. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie sich nicht länger als 6 Monate im Ausland aufhalten und Ihr Lebensmittelpunkt und Wohnsitz in Deutschland bleiben. Anderenfalls riskieren Sie Ihren Aufenthaltstitel, der Ihnen den Weg zur Einbürgerung ebnet.
Ja, das ist möglich. Allerdings unter strengeren Bedingungen. Wir beraten Sie dazu gerne.
Voraussetzungen bei Einbürgerung
Die Einbürgerung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Darunter finden sich zum Beispiel:
- ein mindestens 5-jähriger Aufenthalt in Deuschland,
- ein gültiger Aufenthaltstitel,
- ausreichende Deutschkenntnisse und
- ein gesicherter Lebensunterhalt.
In unserem Ratgeber Einbürgerung und ihre Voraussetzungen finden Sie eine komplette Auflistung aller Bedingungen mit weterführenden Informationen.
Ihr Antrag wird an die zuständige Behörde des neuen Wohnortes weitergeleitet. Das kann allerdings die Bearbeitungszeit verlängern. Es bestehen Möglichkeiten, dass die alte Behörde zuständig bleibt.
Nein, von Seiten der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Je nach Herkunftsland, können jedoch abweichende Bestimmungen gelten. Unser Ratgeber zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft hält umfangreiche Informationen für Sie bereit. Alternativ beraten wir Sie auch gerne persönlich.
Aufenthaltstitel
Nein. Aufenthaltsgestattung und Duldung sind keine Aufenthaltstitel. Allerdings: Unter Umständen haben Sie die Möglichkeit, Ihren Status in einen Titel umzuwandeln, wenn:
- Sie besondere Integrationsleistungen vorweisen können
- Sie Anspruch auf eine Chancenkarte haben
- Sie sich bereits über eine
Gesicherter Lebensunterhalt
Die Berechnung des Lebensunterhalts kann recht komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu beachten sind zum Beispiel Ihr Alter, die Höhe Ihrer Mietkosten, Ihr Familienstand und die Anzahl Ihrer Kinder, falls vorhanden.
Entscheidend ist in erster Linie, dass Sie keine finanzielle Unterstützung vom Jobcenter erhalten. Unter Ratgeber zum Thema Einbürgerung und Mindeseinkommen klärt über die wichtigsten Aspekte auf.
Ja, entscheidend ist, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Sind Sie arbeitslos geworden und beziehen Arbeitslosengeld ist das erst einmal nicht problematisch. Eine Einbürgerung ist mit Bezug dieser Versicherungsleistung möglich. Sind Sie jedoch auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld angewiesen, erfüllen Sie die Voraussetzung nicht. Dementsprechend haben Sie keinen Anspruch auf den deutschen Pass.
Werden Sie in einem laufenden Einbürgerungsverfahren arbeitslos, gefährdet das Ihre Einbürgerung, sofern Sie Ihren Lebensunterhalt dadurch nicht längern selbst sichern können. Wir unterstützen Sie in der Koordinatoin mit der Einbürgerungsbehörde.
Ja, solange Ihr Einkommen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts ausreicht, ist eine Beschäftigung in Teilzeit unproblematisch.
Einbürgerungstest
Wichtig ist, dass der Einbürgerungstest zu dem Zeitpunkt vorliegt, an dem die Behörde über Ihren Antrag entscheidet. Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten kann es sinnvoll sein, den Antrag zu stellen, bevor der Einbürgerungstest gemacht wurde. Das Ergebnis können Sie nachreichen. Wir unterstützen sehr gerne in dem Prozess.
Ja, die Tests sind deutschlandweit einheitlich. Deshalb ist spielt es keine Rolle, in welchem Bundesland Sie den Test absolvieren.
Sonstige Fragen
Für die Einbürgerung müssen Sie Ihre Identität eindeutig nachweisen. Ein fehlendes Bild im Pass erschwert das. Deshalb sollten Sie sich um einen anerkannten und gültigen Nachweis bemühen, ehe Sie einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft stellen.
Kleinere Vergehen können verziehen werden, aber bei schwereren Straftaten kann die Einbürgerung abgelehnt werden.
Unser Ratgeber zum Thema Einbürgerung mit Straftat liefert Ihnen weiterführende Antworten.