Mindesteinkommen: Das braucht es zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie der Einbürgerungsbehörde nachweisen, dass Sie über ausreichend Einkommen verfügen, um für sich selbst und, falls vorhanden, weitere unterhaltsberechtigte Familienangehörige zu sorgen – jetzt und auch in Zukunft. Ob Miete, Lebensmittel, Kleidung, Strom oder Heizung: Für alle Ausgaben des täglichen Lebens müssen Sie mit eigenen finanziellen Mitteln aufkommen.

Eine genaue Einkommensgrenze gibt der Gesetzgeber zwar nicht vor. Ein Anspruch auf staatliche Leistungen muss aber ausgeschlossen sein. Das bedeutet, dass Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation weder auf Bürgergeld-Leistungen nach dem SGB II noch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII angewiesen sein dürfen.

Als Einkommen ist das Geld zu betrachten, das Sie selbst erwirtschaften oder auf das Sie aufgrund bestimmter Verpflichtungen bzw. Ansprüche erhalten. Um Beispiele zu nennen:

  1. Arbeitslohn
  2. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  3. Unterhaltszahlungen
  4. Rentenzahlungen

Wichtig: § 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Nach § 2 AufenthG ist der Lebensunterhalt eines Ausländers oder einer Ausländerin gesichert, wenn neben den täglichen Bedarfen auch für ausreichenden Krankenversicherungsschutz gesorgt ist. Sie müssen also auch gesundheitlich abgesichert sein.

Dabei ist es aber wichtig zu unterscheiden, wobei es sich um staatliche Leistungen und andere öffentliche finanzielle Mittel handelt. Nicht alle Leistungen, die Ausländerinnen und Ausländer beziehen, sind bei der Beurteilung der Unterhaltssicherung bei der Einbürgerung zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere:

  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Erziehungsgeld
  • Elterngeld
  • Wohngeld

Wichtig: Wohngeldbezug
Obwohl es sich beim Wohngeld um einen staatlichen Zuschuss zur Miete handelt, der zur Entlastung der Wohnkosten dient, wirkt sich der Wohngeldbezug nicht auf Ihren Einbürgerungsanspruch aus.

  • Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – dazu zählen beispielsweise Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld – Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG)
  • öffentliche Mittel, die auf Beitragsleistungen beruhen, wie z.B. Beiträge aus einer Kranken- oder Rentenversicherung
  • Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder von Alleinerziehenden

Die genannten Leistungen stehen einer Einbürgerung also nicht im Wege.

Bürgergeld oder Sozialhilfe: Dann greifen Ausnahmen

Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz, das seit Ende Juni 2024 gilt, ist es für Einbürgerungswillige deutlich schwieriger, bei Bezug von Sozialleistungen an den deutschen Pass zu kommen. Während bis zur neuen Gesetzgebung in besonderen Fällen Ausnahmeregelungen getroffen wurden, lässt der Gesetzgeber nunmehr Akzeptanz in bestimmten Situationen vermissen. Beziehen Sie zum Beispiel Bürgergeld und möchten Ihre Einbürgerung beantragen, lassen Sie sich im Vorfeld anwaltlich beraten. So vermeiden Sie im Zweifelsfall unnötigen Aufwand.

Einkommensgrenze: So rechnet die Einbürgerungsbehörde

Die Einbürgerungsbehörde sichert sich bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf Einbürgerung doppelt ab. Sie erkundigt sich nicht nur beim Jobcenter, Sozialamt oder anderen Leistungsträgern, ob Sie Leistungen erhalten beziehungsweise erhalten haben. Sie rechnet auch selbst nach und stellt Ihr Einkommen Ihren Ausgaben gegenüber.

Wichtig: Bescheinigung vom Jobcenter, Sozialamt & Co.
Eine Bescheinigung von einer Behörde über Ihren Leistungsanspruch genügt in der Regel nicht, um Ihre finanzielle Situation zu beurteilen. Wird Ihr Antrag auf Einbürgerung also aufgrund eines derartigen Nachweises abgelehnt, empfehlen wir Ihnen, den Ablehnungsbescheid anwaltlich prüfen zu lassen.

Die Einwanderungsbehörde geht aber noch einen Schritt weiter und stellt eigene Prognosen für die Zukunft auf. Das bedeutet, dass anhand von Schätzungen bewertet wird, ob Ihr Unterhalt und gegebenenfalls der von unterhaltspflichtigen Familienangehörigen nicht nur heute, sondern auch in Zukunft gesichert ist.

Die Behörde orientiert sich dabei an unterschiedlichen Parametern:

  • Sicherheit im Job
  • Berufschancen
  • Absicherung im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
  • aufgenommene Kredite
  • Wohnraum
  • weitere unterhaltspflichtige Familienangehörige

Hinweis: Mietkosten
Bei einer sehr geringen Miete orientiert sich die Einbürgerungsbehörde in der Regel an der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das ist die durchschnittliche Höhe der Mietkosten in Ihrer Region.

Weitere Familienangehörige: Bedeutung einer Bedarfsgemeinschaft

Leben Sie mit weiteren Familienangehörigen oder einem Partner beziehungsweise einer Partnerin zusammen, ist unter Umständen nicht nur Ihr eigenes Einkommen für die Bewertung Ihrer Unterhaltsfähigkeit wichtig, sondern auch das anderer Personen in Ihrem Haushalt. Hier ist entscheidend, ob eine Bedarfsgemeinschaft besteht.

Eine Bedarfsgemeinschaft zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sich die Mitglieder finanziell unterstützen und der Haushalt gemeinsam geführt wird. Jeder beziehungsweise jeder übernimmt für jede beziehungsweise jeden Verantwortung.

Folgende Personengruppen können eine Bedarfsgemeinschaft darstellen:

  • alle Mitglieder eines gemeinsam geführten Haushalts
  • Eheleute und eingetragene Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
  • Kinder unter 25 Jahre
  • Paare, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben

Anhand eines Beispiels wollen wir das einmal verdeutlichen:

Arjun und Selin sind ein Paar und leben als Bedarfsgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung. Beide gehen arbeiten, wobei Arjun etwa 1.400 Euro netto verdient und Selin 850 Euro netto. Würden beide alleine leben, wäre Selin aufgrund Ihres geringen Gehalts auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Da aber beide für anfallende Kosten wie Miete, Nahrungsmittel und Energie aufkommen, ist Selin nicht auf staatliche Hilfen angewiesen. Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.

Ausführliche Informationen zur Bedarfsgemeinschaft finden Sie auf unserer Partnerseite: Leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Lassen Sie sich dabei vom Kontext Bürgergeld nicht irritieren. Der Begriff kommt allerdings in erster Linie in Zusammenhang mit dem Bezug von Bürgergeld auf.

Selbst-Check: Reicht Ihr Einkommen für die Unterhaltssicherung?

Um zu erfahren, wie es um Ihre Unterhaltsfähigkeit steht, ist unter anderem eine Frage von Bedeutung: Haben Sie Anspruch auf staatliche Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe? Das können Sie ganz leicht selbst herausfinden. Nutzen Sie dazu einfach unseren Bürgergeld-Rechner auf unserer Partnerseite hartz4widerspruch.de. Bitte beachten Sie aber, dass das Ergebnis lediglich zur Orientierung dient und nicht darüber bestimmt, ob Ihr Einkommen für die Einbürgerung ausreicht oder nicht.

Zum Bürgergeld-Rechner

Ist Ihr Ergebnis positiv – sprich: Sie haben Anspruch auf Leistungen – kann sich das auf die Bewertung durch die Einbürgerungsbehörde negativ auswirken. Denn: Es würde bedeuten, dass Sie keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um für sich selbstständig zu sorgen.

Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung

Das Einkommen ist lediglich eine Voraussetzung von vielen, wenn es um die Einbürgerung beziehungsweise den Einbürgerungsanspruch geht. Dazu zählen unter anderem:

  • in der Regel ein Aufenthalt in Deutschland seit acht Jahren
  • eine Niederlassungserlaubnis oder eine qualifizierte Aufenthaltserlaubnis
  • ein anerkannter Einbürgerungstest (kann unter Umständen entfallen)
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Weiterführende Informationen zu den Bedingungen für eine Einbürgerung können Sie in unserem Ratgeber: Voraussetzungen für die Einbürgerung nachlesen.

Ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie zudem mit unserem kostenlosen Einbürgerungs-Check ganz leicht selbst herausfinden. Geben Sie an, was auf Sie zutrifft und erfahren Sie umgehend, wie es um Ihren Einbürgerungsanspruch steht.

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Quellen:

Häufig gestellte Fragen

Kann man mit Bürgergeld, ehemals Hartz 4, eingebürgert werden?

Das ist nur in Ausnahmen möglich. In der Regel setzt ein Antrag auf Einbürgerung voraus, dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Sie dürfen also nicht auf staatliche Leistungen angewiesen sein.

Hat Wohngeld Einfluss auf Einbürgerung?

Wohngeldbezug steht einer Einbürgerung nicht im Wege. Auch wenn es sich beim Wohngeld um eine staatliche Leistung handelt, darf die Behörde den Bezug nicht bei der Bewertung Ihrer finanziellen Situation berücksichtigen.

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