
Kauf von Staatsbürgerschaften: Goldener Pass verstößt gegen EU-Recht
Während die Einbürgerungsvoraussetzungen in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten sehr streng sind, verteilte Malta lange Zeit einen sogenannten „Goldenen Pass“: Gegen Zahlung einer gewissen Geldsumme sowie weiterer Investitionen in das Land, konnten Sie schnell und unkompliziert die maltesische Staatsangehörigkeit erlangen. Solch ein Verkauf der Staats- und Unionsbürgerschaft verstößt jedoch gegen europäisches Recht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt urteilte.
Goldener Pass ermöglicht leichten Zugang zur Unionsbürgerschaft
Weil sich EU-Bürgerinnen und -Bürger innerhalb der Europäischen Union (EU) frei bewegen dürfen, sind die Staatsbürgerschaften der Mitgliedstaaten bei Angehörigen von Drittstaaten beliebt. Malta machte sich die Nachfrage zunutze und vereinfachte 2020 sein Einbürgerungsverfahren. Von da an konnten Ausländerinnen und Ausländer ganz unkompliziert an den maltesischen Pass gelangen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllten:
- eine Zahlung von mindestens 600.000 Euro an den maltesischen Staat,
- der Erwerb von Wohneigentum in Malta oder das Anmieten einer Wohnung,
- eine Spende von mindestens 10.000 Euro an in Malta eingetragene Nichtregierungsorganisationen,
- ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens 36 Monaten (kann auf ein Jahr gegen Zahlung von weiteren 150.000 Euro reduziert werden) und
- eine behördliche Genehmigung, die das Stellen des Einbürgerungsantrags erlaubt.
Im Grunde konnte nun jeder oder jede, der oder die nur genug Geld in die Hand nahm, sich die maltesische Staatsbürgerschaft erkaufen.
EU-Kommission hält Goldenen Pass für rechtswidrig
Dass Malta seine Staats- und damit auch gleichzeitig die Unionsbürgerschaft so kommerzialisiert, gefiel der EU-Kommission gar nicht. Die Mittelmeerinsel sei als Mitglied der Europäischen Union dazu verpflichtet, den Wert der Unionsbürgerschaft zu wahren. Sie wie einen Goldenen Pass zum Verkauf anzubieten, werte sowohl die Stellung als auch die Rechte von Unionsbürgerinnen und -bürgern ab, so die Kommission.
Nur, wenn Betroffene eine „echte Bindung“ zu dem Mitgliedstaat aufbauen, indem sie beispielsweise jahrelang dort leben oder arbeiten, sollten Sie die Möglichkeit bekommen, auch dessen Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Hinweis: Kommission der EU
Die EU-Kommission ist ein Organ der Europäischen Union, das für die Überwachung und Einhaltung des europäischen Rechts zuständig ist. Verstoßen Mitgliedstaaten dagegen, kann die Kommission ein Verfahren vor dem EuGH eröffnen.
Kauf von Staatsbürgerschaften unvereinbar mit EU-Recht
Der EuGH bestätigte die Auffassung der Kommission und wertete den Goldenen Pass Maltas als Verstoß gegen geltendes Unionsrecht. Zwar sei es jedem Mitgliedstaat grundsätzlich selbst überlassen, wie er sein Staatsangehörigkeitsrecht regelt. Dabei muss er aber das europäische Recht wahren und einhalten.
Teil des EU-Rechts sei der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens: Nur, wenn alle Mitgliedstaaten darauf Vertrauen, dass die anderen sich ebenfalls an die Spielregeln halten, kann ein gemeinsamer Raum, in dem sich alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger frei bewegen können, funktionieren. Dieses Vertrauen würde erschüttert, wenn ein Mitgliedstaat wie Malta Personen einfach so gegen Geld Zugang zu diesem geschützten Raum verschafft.
Malta muss Goldenen Pass abschaffen
Nun ist Malta dazu aufgefordert, sein Staatsangehörigkeitsrecht entsprechend anzupassen und die Vergabe von Goldenen Pässen einzustellen. Zuvor musste schon Zypern ein ähnliches Programm stoppen, nachdem bekannt wurde, dass reiche Personen aus Russland und China die Pässe vor allem zur Geldwäsche und Steuerhinterziehung nutzen.
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