Sprachzertifikat bei Einbürgerung: Das gilt
Das B1-Zertifikat ist für Ausländerinnen und Ausländer, die langfristig in Deutschland bleiben, beziehungsweise die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen wollen, von zentraler Bedeutung: ohne den Sprachnachweis geht gar nichts. Ob Niederlassungserlaubnis, Visum für Arbeitsplatz, Ausbildung oder Studium – der B1-Nachweis ist eine zentrale Voraussetzung. So auch bei der Einbürgerung. Ohne Sprachzertifikat ist der Erhalt des deutschen Passes zwar möglich. Das setzt jedoch besondere Umstände voraus.
Einbürgerung ohne Sprachzertifikat: Befreiung von der Nachweispflicht
Bestimmte Lebensläufe lassen ausreichende Deutschkenntnisse vermuten. Ist das auch bei Ihnen der Fall, ist eine Einbürgerung ohne Sprachzertifikat möglich. Folgende Umstände sind dabei relevant:
- Sie haben eine deutschsprachige Schule über einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren besucht.
- Sie haben einen Hauptschul- oder Realschulabschluss beziehungsweise Abitur an einer deutschen Schule erlangt.
- Sie wurden nach Abschluss der 10. Klasse in eine weiterführende deutschsprachige Schule versetzt.
- Sie sind berechtigt, eine deutschsprachige Hochschule zu besuchen oder sind bereits immatrikuliert, also eingeschrieben.
- Sie haben ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule abgeschlossen.
- Sie haben eine Berufsausbildung in einem deutschen Betrieb absolviert.
Ihre Leistung erkennt der Gesetzgeber mit der Befreiung der Nachweispflicht an. Doch nicht jeder ist in der Lage, eine solche Qualifikation vorzuweisen, geschweige denn zu erlangen. Deshalb werden bei einer Einbürgerung ohne Sprachzertifikat auch Personengruppen berücksichtigt, die körperlich oder geistig beeinträchtigt sind.
Leiden Sie an einer Krankheit oder Behinderung, sind Sie aufgrund Ihres hohen Alters oder infolge von psychischen Leiden nicht in der Lage, ein B1-Zertifikat zu erbringen, sind Sie gegebenenfalls von der Testpflicht befreit. Dass es für Sie unmöglich ist, einen Sprachnachweis zu erlangen, müssen Sie dabei unter Umständen mit einem ärztlichen Attest nachweisen.
Hinweis: Anwaltliche Unterstützung
Eine Einbürgerung ohne Sprachzertifikat ist mitunter komplex. Oft ist das den alternativ benötigten Nachweisen, wie zum Beispiel einem Attest oder einer Anerkennung der Qualifikation, geschuldet. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht weiß, welche Anforderungen die Einbürgerungsbehörde stellt und setzt Ihre Interessen durch.
Sonderbestimmungen: ehemalige Gast- und Vertragsarbeiter
Ehemaligen Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern beziehungsweise Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeitern kommen bei der Einbürgerung verschiedene Erleichterungen zugute. So ist für sie eine Einbürgerung ohne Sprachzertifikat möglich. Es genügt ein Nachweis über mündliche Deutschkenntnisse. Ebenso braucht es keinen Einbürgerungstest.
Das ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass es keine Sprachzertifikate gab, als sie nach Deutschland kamen – ihre Integration wurde nicht gefördert. Andererseits erkennt der Gesetzgeber mit den Erleichterungen ihre für Deutschland erbrachte Leistung an.
Als Gastarbeiterin beziehungsweise Gastarbeiter gelten Sie, wenn Sie zwischen den 1950er und 1960er Jahren nach Deutschland gekommen sind, um dem damals vorherrschenden Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.
Kinder und Jugendliche: Regelungen zum Sprachzertifikat bei Einbürgerung
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren besuchen in aller Regel die Schule. Bei Einbürgerung halten sie sich bereits so lange in Deutschland auf, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sie in dieser Zeit bereits ausreichend Deutschkenntnisse gesammelt haben. Entsprechend ist eine Einbürgerung ohne Sprachzertifikat möglich.
Gleichwohl müssen beim Einbürgerungsantrag Schulzeugnisse als Nachweis der Sprachkenntnisse bei der Einbürgerungsbehörde vorgelegt werden.
Hinweis: Kinder unter 6 Jahren
Bei Kindern unter 6 Jahren genügt eine dem Alter entsprechende Sprachentwicklung. Die wird in aller Regel entweder vom Kinderarzt oder der Kita bestätigt. Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis für Ihr Kind.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Nein, ganz ohne Deutschkenntnisse ist eine Einbürgerung nicht möglich. In Ausnahmefällen braucht es jedoch keinen Nachweis durch ein Sprachzertifikat, mündliche Fähigkeiten genügen.
Es gibt bestimmte Personengruppen, für die eine Einbürgerung ohne Sprachzertifikat möglich ist. Das setzt jedoch besondere Umstände, wie zum Beispiel ein hohes Alter, eine Krankheit oder Behinderung voraus. Zudem muss nachgewiesen werden, dass es einer Person nicht möglich ist, die geforderten Sprachkenntnisse zu erlangen. Das Einbürgerungsverfahren ist dadurch mitunter komplexer.