Aussetzung vom Familiennachzug: Bundestag beschließt Einschränkungen

Aussetzung vom Familiennachzug: Bundestag beschließt Einschränkungen

Subsidiär Schutzberechtigte dürfen in den kommenden zwei Jahren nur noch in Ausnahmefällen Angehörige nach Deutschland holen. Grund dafür ist ein neues Gesetz, das der Bundestag vergangenen Freitag beschlossen hat. Die Aussetzung des Familiennachzugs war bereits im Koalitionsvertrag zusammen mit anderen Einschränkungen im Migrationsrecht vereinbart worden. Wir fassen die aktuelle Lage für Sie zusammen.

Vorläufige Aussetzung: Familiennachzug deutlich erschwert

Nach einer langen und emotionalen Debatte hat der Bundestag letzten Freitag das vorläufige Aus für die Familienzusammenführung von subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. 444 der insgesamt 736 Abgeordneten stimmten einem Gesetzentwurf zu, der es Angehörigen von Geflüchteten deutlich erschwert, nach Deutschland zu kommen.

Betroffen sind ausschließlich sogenannte subsidiär Schutzberechtigte – also Migrantinnen und Migranten, die keine anerkannten Flüchtlinge sind, sondern nur einen vorübergehenden Schutzstatus haben. Bisher galt für diese Personengruppe eine Kontingentregel: Bis zu 1.000 Familienangehörige durften pro Monat nachziehen. Nach der neuen Rechtslage ist das nicht mehr möglich. Nur in besonderen Härtefällen erlaubt das neue Gesetz eine Ausnahme.

Hinweis: Erneute Beschränkung des Familiennachzugs
Eine ähnliche Regelung über die Familienzusammenführung von Personen mit subsidiären Schutz gab es bereits 2016. Damals hat der Bundestag den Nachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Erst danach wurde die heute geltende Kontingentregel eingeführt.

Aussetzung vom Familiennachzug war schwerer Kompromiss

Bis zuletzt war die Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte umstritten – selbst innerhalb der beiden Regierungsparteien CDU und SPD. Während die konservative CDU für eine schärfere Migrationspolitik steht und den Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hat, stimmten die Sozialdemokratinnen und -demokraten nur ungern zu.

Dass das Gesetz überhaupt zustande gekommen ist lag laut der SPD an zwei Punkten:

  1. Die Härtefallregelung, die Ausnahmen ermöglicht und
  2. die zeitliche Begrenzung auf zwei Jahre

Ohne diese “Lockerungen” wäre eine Mehrheit im Parlament wohl nicht zustande gekommen.

Neuausrichtung des Aufenthaltsgesetzes ebenfalls beschlossen

Die am Freitag beschlossenen Reformen betreffen neben der Familienzusammenführung auch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dort ist nun die Begrenzung der Zuwanderung als ausdrückliches Ziel festgehalten. Das bedeutet in der Praxis: Bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften des AufenthG können Behörden und Gerichte leichter Maßnahmen ergreifen, die die Zuwanderung nach Deutschland verhindern.

Beide Gesetzesänderungen waren die ersten migrationspolitischen Vorhaben der neu gewählten Bundesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU und SPD weitere Verschärfungen angekündigt, die in den kommenden Monaten und Jahren folgen werden. Wie viel davon tatsächlich umgesetzt werden kann, wird sich noch zeigen müssen.

Quelle:

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

  • Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari LinkedIn

Mohamed El-Zataari ist Experte fürs Ausländer- und Sozialrecht. Als ehemaliger Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorgung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter der genannten Rechtsgebiete bei rightmart in Bremen. Mitte 2024 wurde er zudem Partner der rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sein Wissen behält er dabei nicht für sich: Als Dozent im Sozialrecht profitieren auch die Nachwuchsjuristen und -juristinnen von seinem Know-how.

Fanden Sie diese Seite hilfreich?

0 / 5

Gesamt: