Ehe online: Keine Anerkennung des digitalen Ja-Wortes in Deutschland

Ehe online: Keine Anerkennung des digitalen Ja-Wortes in Deutschland

Online-Ehen erfreuen sich seit der Corona-Pandemie zunehmender Beliebtheit. Auch in Deutschland finden seit ein paar Jahren immer wieder digitale Trauungen statt. Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf stellt jetzt aber klar: Die Anerkennung von Online-Ehen ist im Aufenthaltsrecht problematisch. Welche Auswirkungen das Urteil für ausländische Ehegatten haben kann und wie Sie negative Folgen vermeiden, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Paar schließt seine Ehe online ab

Als Ehepartnerin oder Ehepartner von einer oder eines Deutschen beziehungsweise einer Bürgerin oder eines Bürgers aus der Europäischen Union (EU) haben Sie eine besondere Stellung im Aufenthaltsrecht, die Ihnen mehrere Vorteile verschafft:

  1. Sie haben aufgrund einer erleichterten Familienzusammenführung einen vereinfachten Zugang zu einem Aufenthaltstitel und
  2. für Sie gilt in der Regel ein Abschiebungsverbot.

Voraussetzung für diese Privilegien ist aber, dass Ihre Ehe auch in Deutschland anerkannt ist. Wie schnell es bei der Anerkennung Probleme geben kann, zeigt ein aktueller Fall des VG Düsseldorf:

Dort beantragte ein türkischer Staatsangehöriger eine Aufenthaltskarte für sich und klagte gegen seine drohende Abschiebung. Zuvor hatte er seiner bulgarischen Partnerin per Videokonferenz das Ja-Wort gegeben. Dafür schaltete sich das in Deutschland wohnhafte Brautpaar während ihrer Trauung zu einem Standesbeamten des US-Bundesstaates Utah. Später ließen der Kläger und seine Frau die Ehe in Bulgarien nachträglich anerkennen.

Da der Familienstand des Mannes für sein Aufenthaltsrecht von entscheidender Bedeutung war, stand nun die Frage im Raum, ob sie auch nach deutschem Recht wirksam verheiratet waren.

Hinweis: Online-Ehen in Utah
Utah ist eine beliebte Anlaufstelle für Heiratswillige, die sich online das Ja-Wort geben wollen. Das liegt an den dortigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Viele standesamtliche Prozesse sind digitalisiert und stehen auch Personen offen, die weder die amerikanische Staatsbürgerschaft noch einen Wohnsitz in den USA haben.  Auch die Tatsache, dass das Brautpaar sich während der Trauung nicht in Utah aufhalten muss, macht eine Eheschließung dort besonders attraktiv.

VG Düsseldorf: Ehe darf nicht online geschlossen werden

Das VG beantwortete die Frage mit einem klaren Nein. Weil sich das Paar während der Trauung in Deutschland befand, sei ausschließlich deutsches Recht auf den Fall anwendbar, so das Gericht. Anders als im US-amerikanischen und im bulgarischen Recht gäbe es in Deutschland keine Online-Ehe. Daher könne eine Hochzeit hierzulande nur dann rechtlich anerkannt werden, wenn die Eheschließung persönlich erfolgt ist.

Die Richterinnen und Richter gingen in ihrem Urteil auch auf eine mögliche Anerkennungspflicht nach europäischem Recht ein, weil Bulgarien als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) die Ehe als rechtlich wirksam erachtet. Nach Auffassung des Gerichts bestehe so eine Pflicht aber nicht. Deutschland müsse die Ehe nur anerkennen, wenn es der Bulgarin sonst nicht möglich wäre, ihr Familienleben in Deutschland fortzusetzen. Da das Paar aber jederzeit die Möglichkeit habe, nach deutschem Recht zu heiraten, stehe die fehlende Anerkennung der Online-Ehe dem Familienleben nicht im Wege.

Hinweis: BGH-Beschluss zu Online-Ehen
Das VG Düsseldorf schließt sich mit diesem Urteil der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Online-Ehen an. Erst letztes Jahr hat das höchste Zivilgericht des Landes in einem ähnlichen Fall entschieden, dass es für die Wirksamkeit und rechtliche Anerkennung einer hierzulande geschlossenen Ehe auf die deutschen Vorschriften ankommt. Da das Familienrecht in Deutschland keine Online-Ehen kenne, könne der Staat diese auch nicht anerkennen, schlussfolgerten die Bundesrichterinnen und -richter.

Ort der Trauung ist rechtlich entscheidend

Im Ergebnis ist das Paar zwar nach bulgarischem und US-amerikanischem, nicht aber nach deutschem Recht verheiratet. Dem Kläger droht somit auch weiterhin die Abschiebung.

Um Ihren Aufenthaltstitel als Ehepartnerin oder Ehepartner in so einem Fall rechtlich abzusichern, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie heiraten persönlich in Deutschland oder
  • Sie reisen für Ihre Online-Trauung ins Ausland.

Grund für die Anwendbarkeit des deutschen Rechts war im Ausgangsfall die Tatsache, dass sich das Brautpaar in Deutschland befand, während es sich das Ja-Wort gab. Für im Ausland geschlossene Ehen gelten die strengen Vorschriften des deutschen Rechts dagegen nicht. Dementsprechend ist auch die Anerkennung – und damit auch ein Abschiebungsverbotleichter umsetzbar.

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Quellen:

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari LinkedIn

Mohamed El-Zataari ist Experte fürs Ausländer- und Sozialrecht. Als ehemaliger Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorgung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter der genannten Rechtsgebiete bei rightmart in Bremen. Mitte 2024 wurde er zudem Partner der rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sein Wissen behält er dabei nicht für sich: Als Dozent im Sozialrecht profitieren auch die Nachwuchsjuristen und -juristinnen von seinem Know-how.

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