Hamas feiern führt zum Entzug vom deutschen Pass
Einbürgerungswillige müssen sich sowohl zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung als auch zum Schutz jüdischen Lebens bekennen. Einen Hamas-Terroristen online als „Helden“ zu bezeichnen, steht dem entgegen und führt unter Umständen zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft. Das zeigt ein aktueller Fall aus Berlin. Warum die Verehrung von Terrorgruppen wie der Hamas die Staatsangehörigkeit gefährdet und wie es für den Betroffenen jetzt weitergeht, erfahren Sie hier.
Behörde nimmt Einbürgerung wieder zurück
Antisemitismus oder auch Judenfeindlichkeit sind ein Ausschlusskriterium bei der Einbürgerung: Wer eine negative Einstellung gegenüber Juden hat, kann kein Deutscher werden. Ebenso gilt, dass eine bereits erteilte Einbürgerung wieder entzogen werden kann, wenn die Ausländerbehörde eine antisemitische Gesinnung feststellt. Genau das ist jetzt in Berlin passiert.
Konkret ging es um einen syrischen Staatsangehörigen, der als Kleinkind nach Berlin kam und dort aufwuchs. Der mittlerweile volljährige Mann wurde erst vor wenigen Wochen eingebürgert, verfasste aber nur einen Tag nach Erhalt seiner Einbürgerungsurkunde einen Social-Media-Post, der ihm letztendlich den deutschen Pass kostete.
Auf Instagram veröffentlichte er ein Bild von zwei Mitgliedern der islamistischen Terrorgruppe Hamas und schrieb darunter „Heroes of Palestine“ (auf Deutsch: Helden von Palästina). Anschließend fügte er noch ein grünes Herz an die Bildunterschrift an.
Nachdem Sicherheitsbehörden das Landesamt für Einwanderung (LEA) auf den Fall aufmerksam machten, erhielt der Mann ein Anhörungsschreiben von der Berliner Behörde. Da eine Antwort des Syrers aber ausblieb, sah sich das LEA dazu gezwungen, die Einbürgerung wieder zurückzunehmen.
Die Hamas ist eine islamistische Terrorgruppe, die 1987 gegründet wurde und seit 2007 im Gazastreifen regiert. Ihr erklärtes Ziel ist die Auslöschung des Staates Israel. Immer wieder verübt die Hamas Anschläge auf Israel und nimmt dabei sowohl militärische als auch zivile Einrichtungen und Wohnsiedlungen ins Visier.
Täuschung über das Einbürgerungsbekenntnis
Die rechtliche Grundlage für das Handeln des LEA findet sich in § 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Dort ist geregelt, dass eine Einbürgerung zurückgenommen werden kann, wenn sie durch:
- Täuschung,
- Drohung,
- Bestechung oder
- bewusst unrichtigen Angaben
erlangt wurde. Im Fall des Hamas-Unterstützers spreche vieles für eine Täuschung. Denn nach Auffassung des LEA habe der Mann bei der Abgabe der 3 Bekenntnisse
- zur freiheitlichen demokratische Grundordnung (FDGO),
- zur besonderen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens und
- zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
gelogen. Die Bekenntnisse sind ein wichtiger Teil des Einbürgerungsprozesses. Durch sie sollen Ausländer zeigen, dass sie die grundlegenden Werte in Deutschland anerkennen und teilen. Eine antisemitische Organisation wie die Hamas zu feiern, ist mit diesen Werten nicht vereinbar. Für das LEA ist daher klar: Der Syrer hatte entgegen seiner Behauptungen nie an die Prinzipien der Bundesrepublik geglaubt und damit auch keinen Anspruch auf den deutschen Pass.
Neben der Rücknahme der Einbürgerung kann das Verherrlichen der Hamas auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Je nachdem, wie Sie sich äußern, kann eine Billigung von Straftaten oder die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorliegen, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.
Folgen vom Hamas feiern noch nicht sicher
Wie es in dem Fall weitergeht, ist noch unklar. In der Theorie kann sich der Syrer gegen die Aberkennung seiner Staatsbürgerschaft sowohl mit einem Widerspruch als auch mit einer Klage wehren. Die Erfolgschancen dafür sind allerdings sehr gering.
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