Doppelte Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz

Bei Einbürgerung war eine doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland nicht immer möglich. Bis Juni 2024 mussten Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten Umständen ihre bisherige Staatsangehörigkeit als Voraussetzung für den deutschen Pass aufgeben. Wir werfen einen Blick auf die Hintergründe und die Neuerungen.

Das wichtigste vorweg: Die doppelte Staatsbürgerschaft regelt ein neues Gesetz, das Ende Juni 2024 in Kraft getreten ist. Wer sich einbürgern lassen möchte, muss sich demnach nicht mehr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Eine zweite Staatsbürgerschaft ist möglich.

Änderungen bei der doppelten Staatsbürgerschaft

Dadurch, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz nun die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, wird das Einbürgerungsverfahren einfacher und schneller. Immerhin müssen Einbürgerungswillige für den deutschen Pass kein zeitraubendes Entlassungsverfahren aus ihrer ursprünglichen Staatszugehörigkeit durchlaufen.

Darüber hinaus verliert die Einbürgerung an Komplexität. So gibt es beispielsweise keine Ausnahmen mehr: Menschen aus bestimmten Ländern mussten auch vor dem neuen Gesetz ihre bisherige Staatszugehörigkeit nicht aufgeben. Die doppelte Staatsbürgerschaft stand EU-Bürgern ebenso offen wie Schweizern, anerkannten Flüchtlingen und Menschen, denen der Wechsel der Staatsangehörigkeit nach dem Recht im Heimatland untersagt war.

Der Wegfall dieser Unterscheidungen macht die doppelte Staatsbürgerschaft in ihren Voraussetzungen weitaus verständlicher. Und nicht nur das: Mit Zulassung der Mehrstaatigkeit profitieren mehr Menschen von den Vorteilen doppelter Staatsbürgerschaften.

Ehemalige Staatsbürgerschaft zurückerhalten: Das sind Ihre Möglichkeiten

Haben Sie für den deutschen Pass Ihre einstige Staatszugehörigkeit aufgegeben, können Sie diese nach aktuellem Gesetz zurückerlangen, ohne damit ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu riskieren. Einzige Voraussetzung ist, dass Ihr ursprüngliches Heimatland eine doppelte Staatsbürgerschaft ebenso zulässt. Informieren Sie sich bei der jeweiligen Auslandsvertretung und stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Wiedereinbürgerung.

Hinweis: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft

Wer nach altem Gesetz eine ausländische Staatsbürgerschaft angenommen hat, hat damit automatisch die deutsche verloren. Der deutsche Pass wurde damit also entzogen.

Vorteile durch die doppelte Staatsbürgerschaft

Wer eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, wird zweifach bevorzugt behandelt: im ursprünglichen Heimatland und im Land der Einbürgerung. In der Regel räumen Länder ihren Staatsangehörigen Rechte ein, die Menschen mit anderen Staatsbürgerschaften vorenthalten bleiben.

Darunter zählen zum Beispiel:

  • politisches Mitbestimmungsrecht,
  • freie Berufswahl,
  • Flexibilität bei der Wahl des Aufenthaltsortes,
  • uneingeschränkte Ein- und Ausreise ohne Visum.

Hinweis: Wahlrecht

Besitzen Sie die doppelte Staatsbürgerschaft, ist Wählen in zwei Ländern für Sie möglich. Sie können an allen Wahlen in Ihrem Ursprungsland wie auch an den Wahlen in Deutschland uneingeschränkt teilnehmen und Ihre Stimmen abgeben.

Das Gesetz für die doppelte Staatsbürgerschaft bedeutet aber auch in einem weniger offensichtlichen Bereich Vorteile: dem Erbrecht. Nach Artikel 22 der Europäischen Erbrechtsverordnung wird Menschen mit Doppelstaatsbürgerschaft die Möglichkeit eingeräumt, zu wählen, welches Erbrecht im Falle des eigenen Todes greifen soll.

Doppelte Staatsbürgerschaft beantragen: So erhalten Sie Pass Nr. 2

Eine zweite Staatsbürgerschaft müssen Sie genau genommen nicht beantragen, sondern lediglich die Einbürgerung. Die doppelte Staatsangehörigkeit ergibt sich allein aus dem Umstand, dass Sie Ihre bisherige Nationalität nicht aufgeben, sondern einfach beibehalten.

Wichtig ist allerdings: Auch wenn Sie nach deutschem Recht Ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten können, sollten Sie prüfen, welche Regelungen in Ihrem Herkunftsland gelten. Nicht alle Länder lassen eine doppelte Staatsbürgerschaft zu. Welche das sind, entnehmen Sie der folgenden Tabelle. In bestimmten Länder gelten zudem Randbedingungen. Das bedeutet, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht möglich ist, wenn zum Beispiel ein bestimmtes Alter erreicht wurde. Auch darüber gibt die Tabelle Aufschluss.

HeimatlandRandbedingung
Äthiopien
Belize
Bhutan
China
Elfenbeinküste (Cote d’ Ivoire)
Guinea
Guinea-Bissau
Honduraswenn Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erlangt wurde
Indien
Indonesien
Japan
Kamerun
Kasachstan
Komorennach Vollendung des 21. Lebensjahres
Kongo, Demokratische Republik (COD)
Kuba
Lybien
Madagaskar
Mauretanien
Mikronesien
Monaco
Myanmar
Namibia
Nepal
Pakistan nur unter Einschränkungen
Papua-Neuguineanach Vollendung des 18. Lebensjahres
São Tomé und Príncipe
Senegal
Simbabwenach Vollendung des 21. Lebensjahres
Sri Lanka
Südafrikanach Vollendung des 18. Lebensjahres
Südkorea (Republik Korea)
Suriname
Tansanianach Vollendung des 18. Lebensjahres
Tonga
Trinidad und Tobago
Uganda

Auf Reisen: Dieser Pass gilt bei doppelter Staatsbürgerschaft

Besitzen Sie als Doppelstaatler beziehungsweise Doppelstaatlerin zwei Pässe, von denen einer der deutsche ist, müssen Sie für die Aus- und Einreise aus und nach Deutschland den deutschen Reisepass oder Passersatz (Personalausweis) nutzen. Reisen Sie aus dem jeweils anderen Staat in ein anderes Land, nutzen Sie die nationalen Dokumente des anderen Staates.

Besitzen Sie die doppelte Staatsbürgerschaft, genügt der Personalausweis in vielen Ländern als Ausweisdokument. Um Beispiele zu nennen:

  • Montenegro,
  • Bulgarien,
  • Irland und
  • Albanien.

Reisen innerhalb der EU: Doppelte Staatsbürgerschaft macht’s leichter

Als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger können Sie in der Regel innerhalb der EU beziehungsweise des gesamten Schengenraumes ohne Grenzkontrollen reisen. Dennoch ist es ratsam, immer ein Ausweisdokument bei sich zu haben. Immerhin können Sie auch außerhalb von Kontrollen darauf angewiesen sein, sich ausweisen zu müssen.

Doppelte Staatsbürgerschaft aberkennen: Das sind die Regelungen

Dass Ihnen der zweite Pass verweigert beziehungsweise aberkannt wird, ist zwar nicht vorgesehen. Allerdings können Bestimmungen in Ihrem ursprünglichen Heimatland dazu führen, dass Sie keinen zwei Staaten angehören können. Ist das nicht zulässig, bleibt die Aufgabe Ihrer bisherigen Nationalität Voraussetzung für den deutschen Pass.

Haben Sie die doppelte Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht erhalten, kann Ihnen diese im Regelfall nicht wieder aberkannt werden beziehungsweise nur in Ausnahmefällen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Der Entzug des deutschen Passes setzt voraus, dass Sie zum Beispiel:

  • auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten,
  • als Minderjährige oder Minderjähriger von einer ausländischen Person adoptiert wurden,
  • ohne Zustimmung der zuständigen Behörde freiwillig in den Militärdienst Ihres Zweitstaates eintreten,
  • sich terroristischen Vereinigungen im Ausland anschließen,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten haben.

Sind Sie sich unsicher, ob Sie tatsächlich Anspruch auf die doppelte Staatsbürgerschaft haben, wenden Sie sich an eine Anwältin beziehungsweise einen Anwalt für Ausländerrecht. Im Zuge eines Beratungsgesprächs erfahren Sie, wie es um Ihre Chancen auf Doppelstaatigkeit steht und ob Sie auch alle weiteren Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

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Quellen:

Doppelte Staatsbürgerschaft: Häufig gestellte Fragen

Wann kommt das Gesetz für die doppelte Staatsbürgerschaft?

Nachdem der Bundestag die doppelte Staatsbürgerschaft beziehungsweise die entsprechenden gesetzlichen Änderungen dazu beschlossen hat, treten diese am 27. Juni 2024 in Kraft. Was genau sich ändert, erfahren Sie im Beitrag.

Besteht bei doppelter Staatsbürgerschaft eine Meldepflicht?

Eine Meldepflicht kann beim Thema Steuerrecht zum Tragen kommen und eine Offenlegung von Auslandskonten, Vermögen sowie finanzielle Geldflüsse im Ausland umfassen. Hintergrund ist, dass manche Länder bei doppelter Staatsbürgerschaft Steuerabgaben in beiden Ländern fordern.

In Deutschland hingegen müssen Bürgerinnen und Bürger dort Steuern zahlen, wo sie leben und wirtschaften. Deshalb pflegt Deutschland mit bestimmten Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen. In dem Zusammenhang kann es wichtig sein, zu prüfen, wer wofür in welchem Land Steuern zahlt.

Wer darf die doppelte Staatsbürgerschaft haben?

Wer sich in Deutschland einbürgern lassen möchte, kann die bisherige Staatsbürgerschaft behalten. Nach deutschem Recht kann also jeder die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen. Der Bundestag hat die entsprechenden Gesetzesänderungen Anfang 2024 beschlossen. Seit Ende Juni gelten die Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz.

Darf man mit der doppelten Staatsbürgerschaft in beiden Ländern wählen?

Ja, die doppelte Staatsbürgerschaft berechtigt Sie dazu, in Ihrer Wahlheimat wie auch in Ihrer ursprünglichen Heimat an Wahlen teilzunehmen. Welche Vorteile sich außerdem ergeben, erfahren Sie hier.

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