Aufenthaltserlaubnis durch Kind mit EU-Bürgerschaft möglich

Aufenthaltserlaubnis durch Kind mit EU-Bürgerschaft möglich

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beinhaltet eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Eltern von deutschen Kindern. In einem neuen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieses Recht teilweise auch auf Eltern nicht-deutscher Kinder ausgeweitet: Solange Ihr Sohn oder Ihre Tochter die Unionsbürgerschaft hat, muss die Ausländerbehörde Ihnen als Elternteil einen Aufenthaltstitel genehmigen.

Elternteil verlangt Aufenthaltstitel wegen seines Kindes

Innerhalb der Europäischen Union (EU) herrscht ein striktes Diskriminierungsverbot. Nicht-deutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen daher genau die gleichen Rechte haben wie Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Das gilt auch in Bezug auf eine mögliche Aufenthaltserlaubnis wegen einer Familienzusammenführung, wie eine aktuelle Entscheidung des EuGH zeigt.

Der Gerichtshof musste prüfen, inwiefern Elternteile einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben, wenn ihre in Deutschland lebenden Kinder zwar nicht die deutsche, dafür aber die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates haben. Hintergrund war der Fall einer polnischen Familie:

Die Mutter reiste 2015 nach Deutschland ein und erhielt später einen unbefristeten Aufenthaltstitel. 2020 ließ sich schließlich auch ihr Mann – ohne einen entsprechenden Aufenthaltstitel – in der Bundesrepublik nieder. Kurze Zeit später bekamen beide ein Kind und beantragten daraufhin Sozialhilfe beim Jobcenter Bielefeld.

Das Amt gewährte der Frau und dem Kind zwar die begehrten Leistungen, nicht aber dem Vater. Begründet wurde das mit dem fehlenden Aufenthaltsrecht des Mannes. Es folgte ein Rechtsstreit zwischen dem Jobcenter und der Familie, der schließlich vor dem EuGH endete.

Hinweis: Freizügigkeit innerhalb der EU
Innerhalb der EU dürfen Sie sich als Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger frei zwischen den Mitgliedstaaten bewegen. Nach 5 Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt im EU-Ausland erhalten Sie dort zudem ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.

Aufenthaltserlaubnis durch Kind auch ohne deutschen Pass

Vor Gericht argumentierte der Familienvater, dass ihm eine Aufenthaltserlaubnis durch sein Kind zustehe. § 28 AufenthG regele, dass Eltern minderjähriger Kinder ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die Vorschrift dürfe sich aber nicht alleine auf den deutschen Pass beschränken, sondern müsse für alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gelten. Ansonsten diskriminiere sie Personen aus anderen Mitgliedstaaten und verstoße gegen europäische Grundrechte, so der Mann in seinem Klageantrag.

EuGH bestätigt Ansicht des Vaters

Das sah der Gerichtshof genauso. § 28 AufenthG sei – genauso wie alle anderen Vorschriften des deutschen Rechts auch – immer so auszulegen, dass er in Einklang mit europäischem Recht steht. Wäre der Familiennachzug nur zu deutschen, minderjährigen Kindern, nicht aber zu Kindern mit einer generellen Unionsbürgerschaft erlaubt, dann würde § 28 AufenthG gegen gleich zwei wichtige Prinzipien des Unionsrechts verstoßen:

  1. das Diskriminierungsverbot und
  2. die Achtung des Privat- und Familienlebens.

Um das zu verhindern, müssen Gerichte und Behörden bei dieser Regelung über den Wortlaut hinausgehen und Aufenthaltstitel auch an Eltern vergeben, deren Söhne und Töchter die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates haben.

Recht auf Aufenthaltserlaubnis durch nicht-deutsches Kind

Das Urteil des EuGH stellt für ausländische Eltern nicht nur aufenthaltsrechtlich einen Durchbruch dar: Denn neben einem (langfristigen) Bleiberecht sichert der Gerichtshof den Betroffenen auch einen Bezug von Bürgergeld oder Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch zu. Gerade bei unverheirateten Paaren war das bisher schwierig. Nun sind aber sowohl der Aufenthaltsstatus als auch der Sozialleistungsbezug von Familien rechtlich abgesichert – selbst wenn das Kind keinen deutschen Pass hat.

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Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
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Mohamed El-Zataari ist Experte fürs Ausländer- und Sozialrecht. Als ehemaliger Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorgung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter der genannten Rechtsgebiete bei rightmart in Bremen. Mitte 2024 wurde er zudem Partner der rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sein Wissen behält er dabei nicht für sich: Als Dozent im Sozialrecht profitieren auch die Nachwuchsjuristen und -juristinnen von seinem Know-how.

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