Ausländische Geburtsurkunde verloren: So kommen Sie an eine neue
Die Geburtsurkunde ist ein offizieller Identitätsnachweis. Deshalb ist sie auch bei der Ausländer- oder Einbürgerungsbehörde ein gefragtes Dokument. Häufig wird die Urkunde bei Visa- oder Einreiseanträgen angefordert oder bei Familienzusammenführungen, um ein Verwandtschaftsverhältnis zu belegen. Was aber, wenn die ausländische Geburtsurkunde verloren gegangen ist? Wir erklären Ihnen, wie Sie an eine neue kommen.
Geburtsurkunde: Darum ist sie wichtig
Als offiziell anerkannter Identitätsnachweis können Sie mithilfe Ihrer Geburtsurkunde Ihre Herkunft belegen. Sie wird oft als Ausweisersatz anerkannt. Sind Sie aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) nach Deutschland eingereist oder wollen einreisen, müssen Sie Ihre Identität gegebenenfalls mithilfe Ihrer ausländischen Geburtsurkunde nachweisen.
Typische Situationen sind beispielsweise:
- Beantragung eines Visums oder Aufenthaltstitels
- Antrag auf Einbürgerung
- Beantragung eines Passersatzes
- Antrag auf Familienzusammenführung
- Hochzeit vor einem deutschen Standesamt
Haben Sie Ihre ausländische Geburtsurkunde verloren, stellt Sie das mitunter vor Probleme. Deshalb sollten Sie schnell handeln und sich um die Wiederbeschaffung des Dokumentes bemühen.
Wichtig: Wiederbeschaffung unzumutbar
Es gibt Situationen, in denen es Ihnen nicht zugemutet werden kann, Ausweisdokumente aus Ihrem Heimatland anzufordern. Oft gilt das beispielsweise für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge. Ebenso kann eine Gefährdung von im Herkunftsland lebender Familienangehöriger dazu führen, dass die Beschaffung von Ausweisdokumenten unzumutbar ist. Halten Sie es in Ihrer Situation für ausgeschlossen, Dokumente aus Ihrem Herkunftsland anzufordern, lassen Sie sich gegebenenfalls anwaltlich beraten.
Ausländische Geburtsurkunde wiederbeschaffen: Das sind die Schritte
Haben Sie Ihre ausländische Geburtsurkunde verloren, bestehen zwei Möglichkeiten, das Dokument wiederzubeschaffen:
- Sie stellen online oder postalisch einen Antrag auf Neuausstellung.
- Sie sprechen persönlich bei der Behörde vor.
Grundsätzlich stellt nur das Standesamt die Geburtsurkunde aus, das Ihre Geburt auch ursprünglich beurkundet hat. Deshalb müssen Sie sich bei Neubeantragung in der Regel an das entsprechende Amt wenden. Oft ist Ihnen jedoch auch die Botschaft oder das Konsulat Ihres Heimatlandes in Deutschland behilflich.
Hinweis: Probleme bei Wiederbeschaffung
Haben Sie Probleme, benötigte Dokumente wiederzubeschaffen, wenden Sie sich gegebenenfalls an eine Anwältin oder einen Anwalt für Ausländerrecht. Dort erhalten Sie Hilfe bei der Neubeantragung.
Sobald die Neuausstellung erfolgt ist, müssen Sie Ihre Geburtsurkunde in aller Regel persönlich bei der Vertretung Ihres Heimatlandes in Deutschland abholen. Bitte beachten Sie aber: Je nach Land kann sich die Ausstellung eines neuen Dokumentes hinziehen. Monatelange Wartezeiten sind nicht auszuschließen.
Ausländische Geburtsurkunde verloren: Wie schnell gibt’s eine neue?
Bei Verlust einer ausländischen Geburtsurkunde ist oft schnelles Handeln gefragt. Denn: Die Neuausstellung kann sich über Wochen, wenn nicht über Monate hinziehen. Entscheidend ist dabei aber auch, ob Sie gegenüber der Behörden Ihre Identität zweifelsfrei nachweisen können.
Wichtig: Identität nachweisen
Beantragen Sie eine neue Geburtsurkunde, müssen Sie Ihre Identität zweifelsfrei nachweisen. Können Sie das nicht, kann unter Umständen eine Reise in Ihr Heimatland erforderlich sein, um das Standesamt persönlich aufzusuchen.
Stellt die Neubeschaffung Ihrer ausländischen Geburtsurkunde eine unlösbare Herausforderung für Sie dar, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Ausländerrecht weiß, was zu tun ist und steht Ihnen zur Seite.
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Ausländische Geburtsurkunde verloren: Häufig gestellte Fragen
Bei Verlust Ihrer ausländischen Geburtsurkunde ist es wichtig, dass Sie die Neuausstellung beantragen. Die Ausländer- oder Einbürgerungsbehörde kann das Dokument unter Umständen von Ihnen anfordern. In welchen Situationen das otf der Fall ist, erfahren Sie im Beitrag.
Haben Sie Ihre ausländische Geburtsurkunde verloren, müssen Sie die in der Regel bei dem Standesamt in Ihrem Heimatland neu beantragen, das Ihre Geburt einst beurkundet hat. Wie das funktioniert, haben wir im Beitrag für Sie zusammengefasst.
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