
Papierlos Deutscher werden: Die Einbürgerung ohne Pass
Für eine Einbürgerung ist es zwingend erforderlich, dass die deutschen Behörden Ihre Identität feststellen können. In der Regel weisen sich Antragstellerinnen und Antragsteller mit einem Pass ihres Herkunftsstaates aus. Doch was ist, wenn offizielle Dokumente nur schwer oder gar nicht zu beschaffen sind? Unter diesen Umständen ist eine Einbürgerung ohne Pass zwar möglich, unterliegt aber strengen Anforderungen. Wir klären auf.
Geklärte Identität für Einbürgerung notwendig
Um Deutscher beziehungsweise Deutsche werden zu können, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört laut §10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes auch ein Nachweis über die eigene Identität. Dort heißt es: „Ein Ausländer […] ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind […]“. Nur wenn feststeht, wer genau Sie sind, können Sie Ihren Anspruch auf Einbürgerung geltend machen.
Nachweisen können Sie Ihre Identität mit einem Pass, Passersatz oder Personalausweis Ihres Herkunftsstaates. Für einige Betroffene ist das jedoch leichter gesagt als getan. Geschlossene Botschaften, Angst vor politischer Verfolgung oder die fehlende Anerkennung ausländischer Unterlagen in Deutschland machen es für Ausländerinnen und Ausländern unzumutbar oder unmöglich, an den erforderlichen Identitätsnachweis heranzukommen.
4-Stufenmodell zur Einbürgerung ohne Pass
Aus diesem Grund hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2020 ein 4-Stufen-Modell entwickelt, das regelt, welche Anforderungen die Ausländerbehörde an den Identitätsnachweis stellen darf beziehungsweise muss. Jede Stufe beinhaltet eine andere Art von Nachweisen, die mit zunehmender Stufe leichter zu beschaffen sind:
- Stufe: Pass, Passersatz oder Personalausweis
- Stufe: Sonstige amtliche Dokumente (Führerschein, Dienstausweis oder Ähnliches)
- Stufe: Nicht amtliche Dokumente, Zeugenaussagen oder sonstige Beweismittel
- Stufe: Die Erklärung der Einbürgerungsanwärterin oder des Einbürgerungsanwärters
Ausgangspunkt ist immer die 1. Stufe. Haben Sie keinen Zugang zu einem in Ihrer Stufe genannten Nachweis oder kann es Ihnen nicht zugemutet werden, diesen zu beschaffen, steigen Sie in die jeweils nächste Stufe auf.
Konkret bedeutet das: Wenn Sie keine Möglichkeit haben, an einen Pass zu kommen, dann reicht für Ihre Einbürgerung unter bestimmten Umständen auch ein anderes amtliches Dokument, mit dessen Hilfe die Behörde Ihnen Ihren Namen zuordnen kann. Fehlt auch das, dürfen Sie sonstige nicht amtliche Beweise anführen und so weiter. Mit einer entsprechend guten Begründung ist also eine Einbürgerung auch ohne Identitätsnachweis möglich.
Zumutbarkeit im Einbürgerungsverfahren
Da sich Ihre Stufe nach der Zumutbarkeit der Nachweisbeschaffung richtet, ist die Frage, was der deutsche Staat von Ihnen überhaupt verlangen darf, von größter Wichtigkeit. Hier konkrete Aussagen zu treffen, ist zwar schwierig, da sich die Gegebenheiten im Herkunftsland und die persönliche Situation der Antragstellenden von Fall zu Fall unterscheiden. Grundsätzlich gilt aber: Je gewichtiger Ihre Einwände sind, desto eher steigen Sie in die nächste Stufe auf. Spätestens wenn Sie oder eine Kontaktperson sich für die Beschaffung der Dokumente in Gefahr begeben müsste, ist die Zumutbarkeitsgrenze erreicht.
Wirklich konkrete Regeln gibt es nur für Fälle, die der Gesetzgeber als unproblematisch und zumutbar ansieht. Dazu gehören:
- die rechtzeitige Verlängerung eines noch bestehendes Passes,
- der Einzug zum Ableisten einer Wehrpflicht,
- das Zahlen der Passgebühren und
- Bekannte, Anwältinnen oder Anwälte im Herkunftsland mit der Beschaffung der notwendigen Unterlagen zu betrauen.
In all diesen Fällen bleibt das Passerfordernis bestehen.
Grundsätzlich empfehlen wir bei fehlendem Pass, auf die Unterstützung einer Anwältin oder eines Anwalts für Ausländerrecht zu vertrauen. Es werden mitunter hohe Anforderungen an die Nachweise gestellt, die Sie benötigen, um in die nächste Stufe zu gelangen. Wir wissen, in welchen Fällen die Behörden von der Vorlage eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises absehen und setzen Ihre Interessen durch.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
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