Elektronischer Aufenthaltstitel verloren: Das sollten Sie tun

Elektronischer Aufenthaltstitel verloren: Das sollten Sie tun

Als Inhaberin oder Inhaber eines Aufenthaltstitels erhalten Sie von der Ausländerbehörde ein Dokument, das Ihren rechtmäßigen Aufenthalt hier in Deutschland bescheinigt. Das ist entweder der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) oder das sogenannte Zusatzblatt. Bei vielen Behördengängen sind diese Nachweise unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, dass Sie wissen, was Sie bei Verlust oder Diebstahl der Papiere tun müssen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie am besten in so einer Situation reagieren.

Artikel von

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari
Rechtsanwalt
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Aufenthaltstitel nachweisen: Das ist der eAT

Ein Aufenthaltstitel ist eine offizielle Erlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, sich legal in Deutschland aufzuhalten. Nachweisen können Sie Ihren Titel entweder mithilfe des elektronischen Aufenthaltstitels, kurz eAT, oder eines Zusatzblattes. Der eAT ist eine Karte, die vom Aussehen her dem Personalausweis ähnelt, aber kein eigenständiges Ausweisdokument ist. Trotzdem ist er wegen seiner Beweisfunktion für Behördengänge, beim Eröffnen eines Kontos oder bei der Wohnungssuche wichtig. Daher ist es wichtig. dass Sie ihre eAT-Karte immer bei sich haben.

Sollte er nicht mehr auffindbar oder sogar gestohlen worden sein, gibt es drei Dinge, die Sie auf jeden Fall tun sollten:

  1. eAT sperren,
  2. Verlust oder Diebstahl der Ausländerbehörde melden,
  3. ein neues Dokument beantragen.

EAT verloren: Das ist jetzt wichtig

Finden Sie Ihren eAT oder das Zusatzblatt, auf dem Ihr Aufenthaltstitel vermerkt ist, nicht wieder, müssen Sie das der Ausländerbehörde melden. Ihren eAT müssen Sie zudem sperren lassen – insbesondere dann, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion genutzt haben. Ansonsten kann er missbraucht und zum Zwecke eines Identitätsdiebstahls verwendet werden. Die Sperrung können Sie telefonisch unter der Nummer 116 116 veranlassen. Halten Sie dafür Ihr Sperrkennwort bereit. Das Sperrkennwort finden Sie in Ihrem PIN-Brief, den Sie zusammen mit Ihrer Karte erhalten haben.

Falls Sie Ihr Sperrkennwort vergessen und den PIN-Brief ebenfalls verloren haben, müssen Sie die Sperrung persönlich bei der Ausländerbehörde vornehmen lassen. Nehmen Sie dabei Ihren Pass mit, damit Sie sich ausweisen können. Falls Sie Ihren eAT später wiederfinden sollten, können Sie die Sperrung wieder aufheben. Das können Sie aber im Gegensatz zur Sperrung nicht telefonisch machen. Sie müssen dafür zur Ausländerbehörde vor Ort gehen.

Tipp: PIN-Brief gut aufheben
Es ist grundsätzlich ratsam, den PIN-Brief gut aufzubewahren. Er enthält nicht nur Ihre PIN – eine sechsstellige Zahlenfolge, mit der Sie die Online-Ausweisfunktionen nutzen können – sondern auch Ihren PUK. Der PUK ist genau wie die PIN eine Zahlenkombination, die Sie brauchen, wenn Ihre Online-Ausweisfunktion deaktiviert ist.

Verlust bei der Ausländerbehörde melden

Sobald Ihr eAT gesperrt ist, müssen Sie sofort die Ausländerbehörde über den Verlust informieren. Das können Sie schriftlich, telefonisch, per Mail oder persönlich machen. Wichtig ist, dass die Behörde Bescheid weiß und Ihnen einen Termin zur erneuten Beantragung geben kann.

Tipp: Diebstahl zur Anzeige bringen
Ist Ihr eAT aufgrund eines Diebstahls abhanden gekommen, sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, Ihre Papiere wiederzubekommen, gering ist, sollten Sie die Möglichkeit wahrnehmen.

Aufenthaltstitel neu beantragen

Im Anschluss an die Verlustanzeige folgt schließlich die Neubeantragung Ihres eAT. Im Regelfall vereinbart die Ausländerbehörde mit Ihnen schon direkt einen Folgetermin, wenn Sie Ihren Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin über den Verlust informieren.

Bis Sie Ihre neue Karte in den Händen halten, stellt Ihnen die Ausländerbehörde ersatzweise eine Bescheinigung, die sogenannte Fiktionsbescheinigung, aus, mit der Sie Ihren rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen können.

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