Erkundungsreise: Politik schlägt einmalige Syrien-Reise vor

Erkundungsreise: Politik schlägt einmalige Syrien-Reise vor

Nach dem Sturz des Assad-Regimes ist die Lage in Syrien vielerorts noch immer unklar. Bundesinnenministerin Nancy Faeser will Geflüchteten deshalb die Möglichkeit einräumen, in ihr Herkunftsland zu reisen und sich einen Überblick über die Situation dort zu verschaffen. Auf den Schutzstatus soll eine solche Erkundungsreise keine Auswirkungen haben. Wir erklären Ihnen, was die Ausnahmeregelung beinhaltet und welche Folgen Heimatreisen für Geflüchtete eigentlich haben.

Artikel von

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari
Rechtsanwalt
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Erkundungsreise nach Syrien

Vor gut einem Monat befreiten Rebellen der islamistischen Miliz Hajat Tahrir al-Scham Damaskus und zwangen Ex-Machthaber Assad ins Exil. Seitdem hat sich eine Übergangsregierung gebildet. Der Wiederaufbau des in weiten Teilen zerstörten Landes hat bereits begonnen. Noch nie war ein Ende des seit 2011 tobenden Bürgerkrieges so nahe. Und doch ist unklar, wie genau es in Syrien weitergeht und ob sich die Lage überhaupt dauerhaft stabilisieren wird.

Auch Syrerinnen und Syrer, die in Deutschland Zuflucht gesucht haben, richten ihren Blick nun auf ihre Heimat. Dabei kommen viele Fragen auf: Was ist aus meinen Familienangehörigen geworden? Steht das Haus noch? Ist es in Syrien für mich und meine Familie überhaupt sicher?

Diese Fragen sollen sich Geflüchtete bestenfalls selbst beantworten können. Deshalb steht jetzt eine Idee im Raum: Syrerinnen und Syrer, die sich als Flüchtlinge in Deutschland aufhalten, sollen in Ihre Heimat reisen dürfen, um sich ein Bild von der Lage vor Ort machen zu können. Den Schutzstatus soll das nicht gefährden. Konkret sprach sich das Bundesinnenministerium um Bundesinnenministerin Nancy Faeser für diese Option aus.

Hinweis: Knapp 1 Millionen Syrer betroffen
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hielten sich Ende Oktober etwa 975.000 syrische Staatsangehörige in der Bundesrepublik auf. Sie alle dürften möglicherweise bald nach Syrien reisen. Zumindest, wenn sich die Idee von Erkundungsreisen durchsetzt.

Rückkehr lässt Schutzstatus entfallen

In Deutschland finden zahlreiche anerkannte Kriegsflüchtlinge Schutz. Ihre Flüchtlingseigenschaft ist dabei an ihre Schutzbedürftigkeit gebunden. Grundsätzlich ist es so, dass Flüchtlinge mit einer freiwilligen Reise in das Land, aus dem sie geflüchtet sind, ihren Schutzstatus riskieren. Der Gesetzgeber geht in einem solchen Fall davon aus, dass kein Schutz mehr nötig ist. Es droht der Verlust der Aufenthaltserlaubnis und damit eine Ausweisung aus Deutschland.

Wichtig: Ausweisung

Wird Ihnen Ihre Aufenthaltserlaubnis entzogen, müssen Sie Deutschland verlassen. Für Sie gilt dann eine Ausreisepflicht. Der müssen Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nachkommen. Lassen Sie die Frist verstreichen, droht Abschiebung.

Nur in Ausnahmefällen bleibt der Schutzstatus erhalten – etwa bei schweren Krankheiten oder Todesfällen von Angehörigen im Heimatland. Zudem müssen sich Reisewillige zwingend im Vorfeld mit der Ausländerbehörde abstimmen und sich eine Zustimmung einholen.

Im Zuge einer Erkundungsreise soll es für syrische Flüchtlinge keine Konsequenzen geben. Eine einmalige Reise soll im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus möglich sein.

Option der Erkundungsreise wird geprüft

Aktuell prüft das Innenministerium zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), inwiefern die Option von Erkundungsreisen ohne Verlust des Status realisiert werden können. Eine Gesetzesänderung ist dabei nicht vorgesehen – und dürfte angesichts des Bruchs der Ampel-Koalition auch nicht mehr vor der nächsten Bundestagswahl realisierbar sein.

Darüber hinaus stößt die Idee nicht nur auf Zustimmung. Manch ein Politiker fürchtet, dass eine derartige Regelung missbraucht werden könnte.

Umsetzung der Idee fraglich

Ob eine Ausnahmeregelung, die eine Erkundungsreise möglich macht, kommt und wie genau diese aussehen wird, bleibt vorerst offen. Deshalb raten wir Ihnen klar von einer Reise nach Syrien ab. Solange es keine konkreten Zusagen gibt, gefährdet eine Reise in die Heimat Ihren Aufenthalt in Deutschland.

In unserem Beitrag “Syrische Flüchtlinge: Alle Folgen des Regime-Sturzes” gehen wir auf die Folgen der Geschehnisse in Syrien ein. Dabei nehmen wir verschiedene Situationen und Aufenthaltstitel in den Blick.

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