Erlöschen der Niederlassungserlaubnis wegen Auslandsaufenthalt?

Erlöschen der Niederlassungserlaubnis wegen Auslandsaufenthalt?

Die Niederlassungserlaubnis gewährt Ausländerinnen und Ausländern ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Wer den Titel erst einmal in der Tasche hat, kann ihn so schnell nicht wieder verlieren – eigentlich. Einer vietnamesischen Familie passierte genau das. Grund dafür war ein längerer Auslandsaufenthalt in der Heimat. Warum die Reise vom Ausländeramt als Verstoß gewertet wurde und ob das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis rechtens war, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Artikel von

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari
Rechtsanwalt
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Das gilt bei Niederlassungserlaubnis

Mit einer Niederlassungserlaubnis ist Ihre Zukunft in Deutschland gesichert: Sie dürfen dauerhaft in der Bundesrepublik leben und arbeiten. Regelmäßige Besuche bei der Ausländerbehörde gehören der Vergangenheit an. Und sofern Sie weiterhin unauffällig Ihr Leben leben, sich keine schweren Straftaten oder andere Verstöße zuschulden kommen lassen, wird Ihnen das Daueraufenthaltsrecht in aller Regel auch nicht entzogen beziehungsweise erlischt es nicht.

Das dachte sich auch ein Mann aus Vietnam. 1987 kam er aus seiner Heimat als Vertragsarbeitnehmer nach Deutschland. Er absolvierte verschiedene berufliche Fortbildungen und erhielt schließlich eine Niederlassungserlaubnis. Nach mehr als 30 Jahren in Deutschland musste der Vietnamese für eine umfangreiche Behandlung einer Kriegsverletzung zurück in seine Heimat. Dauer: Etwas länger als ein halbes Jahr.

Während seines Heimataufenthaltes traf er seine große Liebe. Zusammen reisten die beiden legal wieder in Deutschland ein und heirateten. Die Geburt der gemeinsamen Tochter machte später das Glück perfekt. Bis zu dem Tag, an dem der Familienvater einen deutschen Reisepass für seine Tochter beantragte.

Ausländerbehörde wird auf Vietnamreise aufmerksam

Bei Beantragung des Passes wurde die Ausländerbehörde plötzlich auf den Heimatbesuch des Mannes aufmerksam. Er habe die Reise nicht korrekt bekanntgegeben, kritisierte die Behörde. Zwar habe er sich bei der Deutschen Botschaft in Vietnam gemeldet, jedoch nichts schriftlich dokumentiert. Das wertete die Behörde als Ordnungswidrigkeit, einen Verstoß gegen geltendes Recht also.

Der sollte der Familie die Aufenthaltserlaubnis kosten. Das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis war die Konsequenz. Unverständlich, immerhin hatte die Familie einiges vorzuweisen:

  • eine gelungene Integration in Deutschland,
  • finanzielle Unabhängigkeit,
  • eine gesicherte Beschäftigung.

Ohne gültige Niederlassungserlaubnis hielt sich die Familie vorerst weiterhin illegal in Deutschland auf. Ein Antrag auf Duldung wurde abgelehnt, ihnen drohte damit die Abschiebung. Doch warum das alles? Werfen wir einen Blick auf die Fakten.

Mit Niederlassungserlaubnis reisen: Das gilt

Wie bereits erwähnt, kann eine Niederlassungserlaubnis entzogen werden, wenn Sie in Deutschland eine schwere Straftat begehen, die gegen einen weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik spricht. Doch nicht nur das: Tatsächlich kann das Daueraufenthaltsrecht auch nach längeren Auslandsaufenthalten erlöschen.

Es gilt: Inhaberinnen und Inhaber einer Niederlassungserlaubnis dürfen zwar uneingeschränkt international reisen. Allerdings ist ein Aufenthalt außerhalb von Deutschland auf eine Dauer von maximal 6 Monaten begrenzt. Diese Regelung wurde dem Vietnamesen und seiner Familie zum Verhängnis.

Wie aber ist das Vorgehen der Ausländerbehörde rechtlich zu bewerten? Ist das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis so einfach möglich?

Bewertung: Ist Erlöschen rechtens?

Tatsächlich erlischt eine Niederlassungserlaubnis automatisch, sofern sich ein Ausländer oder eine Ausländerin über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten im Ausland aufhält. So ist es in § 51 AufenthG festgehalten. Eine gelungene Integration ändert daran nichts. Allerdings ist diese Regelung im Falle des Vietnamesen und seiner Familie unwirksam.

Das liegt nicht zuletzt an der Gesamtaufenthaltsdauer des Mannes. Weil er zum Zeitpunkt der Ausreise bereits weit mehr als 15 Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt hat, besteht vonseiten des Gesetzgebers kein Interesse mehr an einer Ausweisung. Auch das ist § 51 AufenthG zu entnehmen.

Die Ausländerbehörde hat die Niederlassungserlaubnis also zu Unrecht für ungültig erklärt. Doch selbst wenn dem nicht so wäre – wir nehmen einmal an, dass das Daueraufenthaltsrecht tatsächlich erloschen ist – mithilfe eines Anwalts oder einer Anwältin für Ausländerrecht hätte die Familie kurzum einen neuen Aufenthaltstitel beantragen können.

Droht Ihr Titel zu erlöschen? Das sind Ihre Optionen

Hat die Ausländerbehörde auch Ihren Aufenthaltstitel für ungültig erklärt oder einen Antrag abgelehnt, nehmen Sie das nicht einfach hin. Vertrauen Sie auf anwaltliche Hilfe und gehen Sie gegen die Entscheidung vor. Der beschriebene Fall zeigt, dass immer die Gesamtumstände zu betrachten sind. Der rechtmäßige Aufenthalt des Familienvaters in Deutschland über weit mehr als 15 Jahre hätte das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis aufheben können. Die Ausländerbehörde hat es sich hier eindeutig zu einfach gemacht.

Wir sind bei Problemen mit den Behörden an Ihrer Seite und setzen Ihre Rechte durch.

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