Als Flüchtling arbeiten: Regierung plant Jobturbo
Möchten Sie als Flüchtling in Deutschland arbeiten, kann das hohe Hürden bedeuten. Je nach Situation gelten unterschiedliche Regelungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Ist die dann erst einmal in der Tasche, gilt es, die deutschen Arbeitgeber vom eigenen Können zu überzeugen und eine Anstellung zu finden. Die Regierung will mit dem sogenannten Jobturbo unterstützen. Wir erklären, was dahintersteckt.
Arbeiten in Deutschland: Regelungen für Flüchtlinge
Deutschland ist ein Bürokratieland. Möchten Sie als Flüchtling arbeiten, dürfte Ihnen das schnell klar werden. Wann Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten, ist streng geregelt. Sicher dabei ist:
- Nach den ersten drei Monaten Ihrer Registrierung in Deutschland gilt für Sie ein Arbeitsverbot.
- Wohnen Sie in einer Aufnahmeeinrichtung, dürfen Sie in den ersten sechs Monaten keiner Beschäftigung nachgehen.
- Stammen Sie aus einem sicheren Herkunftsland wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien oder Ghana, ist es Ihnen ebenfalls nicht erlaubt, einer Arbeit nachzugehen.
Entscheidend ist zudem Ihr Titel. Die folgende Tabelle liefert Ihnen einen Überblick, mit welchem Status Sie als Flüchtling in Deutschland arbeiten dürfen.
Status | Aufenthaltstitel | Bedeutung | Genehmigungspflicht für Beschäftigung |
---|---|---|---|
ankerkannter Flüchtling | Aufenthaltserlaubnis | positiver Asylantrag liegt vor | nein |
Asylbewerberinnen und -bewerber | Aufenthaltsgestattung | Asylantrag wird bearbeitet | ja |
Geduldete | Duldung | Asylantrag wurde abgelehnt, Abschiebung wurde gleichzeitig ausgesetzt | ja |
Sobald Sie jedoch eine Arbeitserlaubnis erhalten haben, ist der Regierung daran gelegen, dass Sie zeitnah einer Tätigkeit nachgehen.
Jobturbo: Das steckt dahinter
Der Jobturbo zielt darauf ab, Ihnen als Flüchtling mit Unterstützung der Jobcenter und Agenturen für Arbeit zügig eine Arbeitsstelle oder Ausbildung zu vermitteln. Etwaige Qualifikationen aus vorherigen Tätigkeiten sollen ebenso wie Ihre Interessen berücksichtigt werden. Da es um eine nachhaltige Integration geht, ist es wichtig, dass Sie eine Anstellung entsprechend Ihrer Fähigkeiten finden.
Hinweis: Integrationskurs
Voraussetzung für die Unterstützung im Rahmen des Jobturbos ist, dass Sie bereits an einem Integrationskurs teilgenommen haben und über erste Deutschkenntnisse verfügen. Sofern Sie über einen in der Tabelle genannten Status verfügen, ist der Kurs für Sie verpflichtend.
Ist ein Job gefunden, der Ihnen liegt, sollen Maßnahmen wie Weiterbildungen, Coachings und zusätzliche Sprachkurse dafür sorgen, dass Ihre Anstellung gefestigt wird und so langfristig bestehen bleibt.
Ausländische Qualifikationen: Wie steht es um die Anerkennung?
Auch wenn Ihre Qualifikationen aus einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung oder gesammelter Berufserfahrung beim Jobturbo berücksichtigt werden soll. Möchten Sie als Flüchtling in Deutschland arbeiten, ist es mitunter wichtig, dass diese auch in Deutschland anerkannt werden. Denn: Gelten Sie als Fachkraft in einem bestimmten Beruf, haben Sie unter Umständen einen erleichterten Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis. Damit erlangen Sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Hinweis: Anerkannte Qualifikation
Neben verbesserten Aussichten auf einen Daueraufenthaltstitel haben Sie mit der Anerkennung Ihrer Qualifikationen oft höhere Chancen auf eine bessere Bezahlung. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund bestehender Voraussetzungen für bestimmte Aufenthaltstitel wichtig. Oft muss der Lebensunterhalt gesichert sein.
Die Anerkennung von Qualifikationen gestaltet sich in Deutschland oft schwierig, beziehungsweise ist sie an gewisse Bedingungen geknüpft. Allem voran: die Gleichwertigkeit Ihrer staatlich anerkannten ausländischen Qualifikation zu einem vergleichbaren deutschen Beruf. Um die zu bewerten, braucht es ein Anerkennungsverfahren. Um das anzuschieben, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Die Bearbeitungszeiten ziehen sich in aller Regel über Monate hin.
Als Flüchtling arbeiten: Hier finden Sie Unterstützung
Die deutschen Vorgaben, um als Flüchtling arbeiten zu dürfen, sind oft sehr undurchsichtig. Dabei gibt es verschiedene Anlaufstellen, die Ihnen dabei helfen, die Vorgaben zu verstehen und sich nachhaltig zu integrieren. Neben der für Sie zuständigen Ausländerbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit ist ein weiterer Ansprechpartner.
Bei Anliegen rund um Ihre Chancen auf eine Niederlassungserlaubnis, unterstützen wir Sie gerne. Haben Sie bereits eine anerkannte Qualifikation nachzuweisen, nutzen Sie unseren Selbst-Check und prüfen Sie, wie es um Ihre Aussichten auf ein Daueraufenthaltsrecht steht. Alternativ beraten wir Sie auch persönlich – kostenlos und unverbindlich.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Flüchtling und arbeiten: Häufig gestellte Fragen
Anerkannte Flüchtlinge besitzen in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Besitzen Sie einen anderen Status, zum Beispiel den eines Asylbewerbers beziehungsweise einer -bewerberin, müssen Sie in der Regel eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Status und Regelungen.
Je eher Sie für Ihren eigenen Lebensunterhalt selbst zahlen können, desto besser. Es gibt keine für Sie geltenden Verdienstgrenzen. Ein ausreichendes Einkommen ist für Sie insbesondere im Hinblick auf die Beantragung eines Aufenthaltstitels von Vorteil. Oft ist ein gesicherter Lebensunterhalt eine wichtige Voraussetzung.
Halten Sie sich als Flüchtling in Deutschland auf, dürfen Sie arbeiten, sobald Sie eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde beziehungsweise Agentur für Arbeit erhalten haben. Die Erteilung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Hier erfahren Sie, welche das sind.
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