
Missbrauch von Ausweispapieren: Voraussetzungen und Folgen
Anderen Geflüchteten bei der Täuschung von Grenzbeamten zu helfen, kann Ausländerinnen und Ausländern die eigene Zukunft in Deutschland kosten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main vergangene Woche entschieden. Steht der Betrug im Ausland unter Strafe, ändert selbst ein Abschiebeverbot nichts an der Rechtmäßigkeit einer Auslieferung. Von welchen Hilfshandlungen Sie deshalb Abstand nehmen sollten, erfahren Sie hier.
Geflüchteter wegen Missbrauch von Ausweispapieren verurteilt
Ein aus Afghanistan stammender Mann hat einem anderen Geflüchteten einen afghanischen Pass mit dazugehörigen deutschen Aufenthaltstitel überlassen – nun muss er für 6 Jahre ins Gefängnis und wird nach Griechenland ausgeliefert. Der Fall ereignete sich bereits 2020, landete aber erst jetzt vor Gericht, weil der Verurteilte sich den griechischen Sicherheitskräften lange Zeit in Deutschland entziehen konnte.
Nach den Feststellungen des OLG gab der Afghane beide Papiere an einen anderen Geflüchteten weiter, um ihm die Einreise nach Österreich beziehungsweise Deutschland zu ermöglichen. Die Dokumente waren zwar echt, jedoch auf einen Bekannten des Täters ausgestellt. Der Betrug flog bei der Ausweiskontrolle am Flughafen von Thessaloniki auf. Die griechischen Behörden stellten daraufhin einen europäischen Haftbefehl aus.
Das OLG musste nun überprüfen, ob die Auslieferung nach Griechenland rechtlich zulässig ist. Die Richterinnen und Richter bejahten das. Trotz eines geltenden Abschiebungsverbotes nach Afghanistan, sei es rechtlich zulässig, den Verurteilten an die griechischen Behörden zu überstellen, damit diese die Haftstrafe vollstrecken könnten.
Der Europäische Haftbefehl ist ein rechtliches Verfahren innerhalb der Europäischen Union (EU), das die schnelle und vereinfachte Auslieferung von Straftätern zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht. Er kann nur von den Justizbehörden der EU-Länder ausgestellt werden und wird sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Strafvollstreckung eingesetzt.
Tat muss auch in Deutschland strafbar sein
Straftaten in Bezug auf Ausweispapiere sind gerade im Bereich der Migration keine Seltenheit. In der Hoffnung, leichter nach Europa zu kommen, greifen Geflüchtete auf gefälschte Pässe und Urkunden oder – wie im vorliegenden Fall – auf den Missbrauch echter Dokumente zurück.
Der Frankfurter Beschluss zeigt aber, wie schnell ihnen dabei eine Auslieferung drohen kann. Im Grunde müssen nur zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Tat muss sowohl im Ausland als auch in Deutschland strafbar sein,
- der oder die Betroffene muss auslieferungsfähig sein.
Als auslieferungsfähig gelten Sie insbesondere dann, wenn Sie gesundheitlich zum Reisen in der Lage sind und kein Abschiebungsverbot für Sie greift.
Weitere Beispiele für Täuschungsversuche an der Grenze
Täuschungsversuche an Grenzposten, die straf- und damit auch aufenthaltsrechtlich relevant werden, beinhalten nicht nur den Missbrauch von echten Ausweispapieren. Falls Sie falsche Unterlagen:
- herstellen,
- beschaffen oder
- deren Herstellung vorbereiten,
werden Sie ebenfalls zur Verantwortung gezogen. Riskieren Sie nicht Ihren Aufenthaltstitel und ein dauerhaftes Leben in Deutschland. Eine Ausweisung aufgrund einer Straftat hat oft auch ein Einreiseverbot zur Folge.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
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