
Schnellere Einbürgerung: So hilft die Niederlassungserlaubnis dabei
Der Einbürgerungsprozess dauert in Deutschland lange. Mindestaufenthalt, Antragstellung und die Bearbeitung Ihrer Unterlagen nehmen viel Zeit in Anspruch. Bis Sie Ihren deutschen Pass tatsächlich in den Händen halten, vergehen schnell zwei Jahre. Mit der Niederlassungserlaubnis lässt sich in manchen Fällen Zeit einsparen. Wir zeigen Ihnen, wie das geht und in welchen Fällen Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen sollten.
Nicht jeder Aufenthaltstitel berechtigt zur Einbürgerung
Eine Grundvoraussetzung für die Einbürgerung ist ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. In der Regel müssen Sie mindestens 5 Jahre hier leben und im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein, um deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin werden zu können.
Aber nicht jeder Aufenthaltstitel ist auch für eine Einbürgerung geeignet. Das Staatsangehörigkeitsrecht kennt eine Vielzahl von Fällen, in denen Sie trotz rechtmäßigen Aufenthalts keinen Anspruch auf eine Einbürgerung haben. Dazu zählt jede Aufenthaltserlaubnis nach den folgenden Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG):
- §16a, 16b, 16d,16e und 16f
- §17
- §18d und 18f
- §19, 19b und 19e
- §20 und 20a
- §22
- §23 Absatz 1 und 23a
- §24
- §25 Absatz 3, 4 und 5
- §104c
Haben Sie einen dieser Titel, müssten Sie normalerweise zuerst Ihre Aufenthaltsgenehmigung wechseln und dann in einem zweiten Schritt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Statt einem müssten Sie gleich zwei Verfahren durchlaufen – inklusive doppelter Bearbeitungs- und Wartezeit. Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht es Ihnen jedoch, den zweiten Schritt zu überspringen.
Mit der Niederlassungserlaubnis schneller zur Einbürgerung
Alles, was Sie tun müssen, ist, die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung gleichzeitig zu beantragen. Dadurch werden beide Verfahren miteinander verbunden. Die Ausländerbehörde entscheidet dann erst über ihren unbefristeten Aufenthaltstitel und direkt im Anschluss über ihre Einbürgerung. Da die Voraussetzungen in beiden Fällen sehr ähnlich sind, nimmt das nachgeschaltete Einbürgerungsverfahren deutlich weniger Zeit in Anspruch.
Obwohl sie sich auf den ersten Blick ähneln, sind die Niederlassungserlaubnis und die Einbürgerung zwei völlig unterschiedliche Dinge. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, das es Ihnen ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. An Ihrer Staatsangehörigkeit ändert sich dabei nichts. Anders sieht das bei der Einbürgerung aus: Mit ihr werden Sie vollumfänglich Deutsche beziehungsweise Deutscher.
Einbürgerungsvoraussetzungen müssen vorliegen
Wichtig: Eine Zeitersparnis haben Sie nur, wenn Sie alle anderen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und Ihnen nur noch ein passender Aufenthaltstitel fehlt. Gehen Sie also vor der Antragstellung sicher, dass keine Ausschlussgründe bei Ihnen vorliegen. Nutzen Sie dazu gerne unseren kostenlosen Selbstcheck oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
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