Schutz von Afghaninnen in Europa: Urteil stärkt Rechte
Frauen aus Afghanistan müssen in Europa Schutz finden, da sie in ihrer Heimat als Gruppe verfolgt werden. Daran lässt der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einer Entscheidung aus Oktober keinen Zweifel. Zu massiv ist die Unterdrückung von Frauen durch die Taliban, Frauen werden systematisch diskriminiert und ihre Rechte mit Füßen getreten. Dementsprechend sollen Asylanträge afghanischer Frauen nicht mehr individuell geprüft werden. Es genügt die Feststellung des Geschlechts und der Staatsangehörigkeit.
EuGH: Keine Prüfung von Umständen im Asylverfahren
Der EuGH stuft den Umgang mit Frauen in Afghanistan als Verfolgung ein. Dementsprechend können sie einen Anspruch auf Flüchtlingsasyl in Europa haben und damit Schutz in allen EU-Staaten finden. Bei der individuellen Prüfung der Asylanträge von afghanischen Frauen genüge es, wenn lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt würden, so die Richterinnen und Richter. Ihre persönlichen Umstände sollen nicht länger eine Rolle spielen. Dass Afghaninnen in ihrer Heimat Missbrauch und Unterdrückung droht, müsse nicht extra nachgewiesen werden.
Die Entscheidung des EuGH geht auf eine Anfrage aus Österreich zurück. Dort weigerten sich die Behörden, zwei Frauen die Flüchtlingseigenschaft anzuerkennen. In dem Kontext stellte der österreichische Verwaltungsgerichtshof eine Anfrage an den EuGH.
Vorenthaltung von Grundrechten
Dass die Maßnahmen der Taliban Frauen unterdrücken und diskriminieren, daran hatte der Verwaltungsgerichtshof keine Zweifel. Die Lage von Afghaninnen in ihrem Heimatland ist überaus bedrohlich. Sie haben keine Rechte und sind ihren Männern ausgeliefert. Folgende Beispiele verdeutlichen das:
- kein Zugang zu rechtlichen Mitteln für Frauen,
- fehlender Schutz vor Zwangsverheiratungen,
- kein Schutz vor häuslicher Gewalt,
- vollständige Bedeckung vom Körper und Verhüllung des Gesichts,
- erschwerter Zugang zu Gesundheitseinrichtungen.
Dennoch forderte der österreichische Verwaltungsgerichtshof eine Einschätzung des EuGH an. Es galt zu klären, ob die genannten Maßnahmen insgesamt als Verfolgungshandlungen einzustufen seien, wodurch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gerechtfertigt werden könne.
Behörden müssen EuGH-Urteil berücksichtigen
Die Richterinnen und Richter am EuGH lieferten klare Aussagen: Einige durch das Regime erlassenen Maßnahmen stellten allein schon eine schwerwiegende Verletzung der Grundrechte dar und seien deshalb für sich schon als Verfolgung einzustufen. Insbesondere die Gefahr einer Zwangsverheiratung sei einer Form der Sklaverei. Zudem stünde laut EuGH außer Frage, dass Antragstellerinnen bei einer Rückkehr in ihr Heimatland Verfolgung und Unterdrückung drohten. Deshalb genüge die Berücksichtigung von Staatsangehörigkeit und Geschlecht bei Antragstellung.
Die Entscheidung des EuGH stärkt den Schutz von afghanischen Frauen in Europa ungemein. Auch in Deutschland müssen sich die Asylbehörden und Gerichte an diesen Grundsätzen orientieren. Konkret bedeutet das: Stellen Afghaninnen einen Asylantrag, müssen sie als Flüchtlinge anerkannt werden – egal, ob in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat.
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