Ukrainer bekommen bald kein Bürgergeld mehr: Das müssen Sie wissen
Arbeitslose Menschen erhalten in Deutschland finanzielle Unterstützung vom Staat. Dabei unterscheidet das Recht zwei Gruppen voneinander: Deutsche, die Anspruch auf das sogenannte Bürgergeld haben und Ausländer, denen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zustehen. Ukrainer hatten innerhalb dieses Systems bisher einen Sonderstatus. Obwohl sie keinen deutschen Pass besitzen, konnten sie Bürgergeld beantragen. Jetzt hat die Koalition das Aus für diese Ausnahmeregelung beschlossen. Welche Folgen das hat, erfahren Sie hier.
Beschluss der Regierung: Ukrainer bekommen kein Bürgergeld mehr
Die Bundesregierung hat entschieden, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine künftig keinen Anspruch mehr auf das Bürgergeld haben. Statt der Grundsicherung sollen die Betroffenen nur noch Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.
Die Umstellung gilt konkret für Ukrainer, die nach dem Stichtag 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind. Die bisherige Einordnung in das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) ermöglichte den Geflüchteten nicht nur höhere finanzielle Hilfen, sondern förderte auch eine bessere Integration in den deutschen Arbeitsmarkt. Durch die geplante Änderung erhoffen sich Union und SPD eine Entlastung des Bundeshaushalts und finanzielle Einsparungen.
Im Oktober 2025 bezogen laut Bundesagentur für Arbeit noch etwa 700.000 ukrainische Staatsangehörige das Bürgergeld. Darunter befinden sich ungefähr 200.000 Kinder und Jugendliche.
Finanzielle und sonstige Konsequenzen
Die Umstellung vom Bürgergeld auf das AsylbLG ist mit erheblichen finanziellen Einschnitten verbunden. Bei einem Vergleich der Regelsätze beider Leistungen fällt schnell auf, dass Asylbewerber im Schnitt 120 EUR weniger im Portemonnaie haben als Bürgergeld-Empfänger.
| Bedarfsstufe | Höhe des Bürgergeldes | Höhe der AsylbLG-Leistungen |
|---|---|---|
| 1 | 563 EUR | 441 EUR |
| 2 | 506 EUR | 397 EUR |
| 3 | 451 EUR | 353 EUR |
| 4 | 471 EUR | 391 EUR |
| 5 | 390 EUR | 327 EUR |
| 6 | 357 EUR | 299 EUR |
Der Wechsel hat jedoch nicht nur finanzielle Auswirkungen. Auch die
- Unterstützungsangebote vom Jobcenter zur Arbeitssuche und
- die medizinische Versorgung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
entfallen ganz oder teilweise. Erhalten bleibt lediglich die generelle Arbeitserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Sozialamt statt Jobcenter
Sobald Ukrainer kein Bürgergeld mehr erhalten, wechselt auch die für sie zuständige Behörde. Ansprechpartner ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt.
Inkrafttreten wird die Neuregelung voraussichtlich erst im Laufe des kommenden Jahres. Wann genau, hängt davon ab, wie schnell der Bundestag über die Sache entscheiden kann. Der muss dem Gesetzentwurf erst noch zustimmen, was aber als reine Formsache gilt.
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