„Zustrombegrenzungsgesetz“ abgelehnt: Alles Wichtige zum Aus

„Zustrombegrenzungsgesetz“ abgelehnt: Alles Wichtige zum Aus

Vergangenen Freitag hat der Bundestag das umstrittene „Zustrombegrenzungsgesetz“ mit einer knappen Mehrheit gekippt. Eine deutliche Verschärfung des Asylrechts bleibt somit erst einmal aus. Dennoch hat die Debatte ihre Spuren hinterlassen. Es war das erste Mal, dass die konservative CDU (Christlich Demokratische Union) eine Zusammenarbeit mit der teilweise rechtsextremen AfD (Alternative für Deutschland) in Kauf genommen hat, um ein Gesetz durch den Bundestag zu bringen.

Artikel von

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari
Rechtsanwalt
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Gesetzentwurf der Union sollte Zuwanderung verschärfen

Das Thema Migration bestimmt seit Jahren die zentralen politischen und gesellschaftlichen Debatten in Deutschland. Kritik an der aktuellen Zuwanderungspolitik kommt dabei vor allem von der CDU. Nun haben die Christdemokraten einen eigenen Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht, der das Asylrecht verschärfen sollte. Das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“ umfasste drei wichtige Kernpunkte:

  1. Die Wiedereinführung der “Begrenzung” von Zuwanderung als Zielsetzung für das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Erst 2023 wurde dieses Ziel aus dem AufenthG gestrichen.
  2. Das Aussetzen der Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte auf unbestimmte Zeit.
  3. Eine Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei. Unter anderem sollte die Beamtinnen und Beamten eigenständig über Gewahrsam und Haft von ausreisepflichtigen Personen entscheiden können. Bisher mussten sich diese mit den Ausländerbehörden abstimmen.

Die Vorschläge wurden bereits im Vorfeld heftig kritisiert, weil sie höchstwahrscheinlich gegen europäisches Recht und gegen das Grundgesetz verstoßen. Dennoch hatte die Union den Entwurf zur Abstimmung gebracht.

Hinweis: Entschließungsantrag am Mittwoch
Zwei Tage vor der Abstimmung hatte die Unionsfraktion bereits einen ersten, nicht verbindlichen Entschließungsantrag ins Parlament eingebracht – eine Art Vorläufer zum Gesetzentwurf. Dieser erhielt dank der Stimmen von FDP (Freie Demokratische Partei) und AfD noch eine Mehrheit.

„Zustrombegrenzungsgesetz“ gescheitert

In seiner Sitzung am Freitag hat der Bundestag den Gesetzentwurf überraschenderweise dann doch abgelehnt: 349 Abgeordnete stimmten mit Nein, 338 mit Ja. 5 Abgeordnete enthielten sich. Die Abstimmung erhielt viel Aufmerksamkeit. Es war das erste Mal, dass die CDU eine Zusammenarbeit mit der AfD in Kauf genommen hat, um eine Mehrheit für ein Gesetz zu erzielen.

Doch selbst wenn der Antrag den Bundestag passiert hätte, hätte auch der Bundesrat zustimmen müssen. Im Bundesrat sitzen Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Bundesländer. Er ist an der Gesetzgebung in Deutschland beteiligt und muss Vorschlägen aus dem Bundestag häufig zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Erste Landesregierungen hatten bereits angekündigt, den Entwurf der CDU im Bundesrat zu blockieren. Dazu kommt es nun aber nicht mehr.

Verschärfungen im Migrationsrecht in Zukunft möglich

Auch wenn das „Zustrombegrenzungsgesetz“ den Bundestag nicht passiert hat, ist die Sorge vor einem Rechtsruck in der Bevölkerung groß. Das Abstimmungsverhalten hat gezeigt, dass die Union und AfD beim Thema Migration ähnliche Ansichten haben – und eine Zusammenarbeit auf Bundesebene nicht mehr ausgeschlossen werden kann.

Da beide Parteien in aktuellen Umfragen vorne liegen, könnte nach den Wahlen eine erneute Abstimmung über das „Zustrombegrenzungsgesetz“ drohen. Ob die Mehrheit das Gesetz dann immer noch ablehnt, ist fraglich. Auch weitere Verschärfungen im Ausländerrecht sind denkbar, sollten beide Parteien gestärkt aus den Wahlen hervorgehen. Wir bleiben am Thema dran und informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.

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