Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?
Das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) richtet sich an langjährig Geduldete, also Menschen, die seit mehreren Jahren ohne regulären Aufenthaltsstatus mit einer Duldung in Deutschland leben. Ziel dieser Regelung ist es, diesen Menschen eine Perspektive auf ein dauerhaftes Bleiberecht zu bieten.
§ 104c AufenthG: Die Voraussetzungen im Überblick
Wenn Sie zum Stichtag am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen geduldet oder gestattet sind oder sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben, können Sie vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren. Vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
- Sie haben einen Eintrag im Ausländerzentralregister als Geduldete oder Geduldeter zum Stichtag.
- Sie sind straffrei.
- Sie haben nicht über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG wird für 18 Monate erteilt. In dieser Zeit müssen Sie die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erfüllen, zum Beispiel nach § 25a oder § 25b AufenthG. Darunter fallen:
- eine geklärte Identität
- ein eigenständig gesicherter Lebensunterhalt
- ein langjähriger Duldungsstatus
- eine erfolgreiche Integration
Während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG sollen Sie eine feste Arbeitsstelle finden, Ihre Sprachkenntnisse verbessern und gegebenenfalls weitere Integrationsschritte unternehmen, um anschließend einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten. Falls es innerhalb dieser Zeit nicht gelingt, die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen, besteht das Risiko, dass Sie in den vorherigen Status zurückfallen, also wieder geduldet werden.
Hinweis: § 104c Abs. 2 AufenthG und Familiennachzug
Eine Familienzusammenführung ist mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht nicht möglich. Allerdings können Familienmitglieder wie Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder -partner sowie minderjährige Kinder ebenfalls ein Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen, auch wenn sie noch keine 5 Jahre in Deutschland sind. Bedingung ist, dass sie in einer häuslichen Gemeinschaft zusammen leben.
Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG beantragen: Das ist wichtig
Um einen Chancen-Aufenthalt nach § 104c AufenthG zu beantragen, müssen Sie bestimmte Schritte befolgen. So läuft der Prozess in aller Regel ab:
- Informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde: Bevor Sie den Antrag stellen, informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde über die genauen Anforderungen und das Verfahren. Beim Amt erfahren Sie zudem, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
- Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen haben. Diese sollten vollständig und aktuell sein.
- Antrag ausfüllen: Füllen Sie das Antragsformular aus, das Ihnen von der Ausländerbehörde zur Verfügung gestellt wurde. Viele Behörden bieten es online an, sodass Sie es herunterladen und ausfüllen können.
- Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, Antrag einreichen: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde, um Ihren Antrag persönlich einzureichen. Einige Behörden bieten auch die Möglichkeit, für § 104c AufenthG den Antrag als PDF online oder postalisch einzureichen. In vielen Fällen ist jedoch eine persönliche Vorsprache erforderlich.
- Abwarten der Entscheidung: Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft die Ausländerbehörde Ihren Antrag. Die Bearbeitungszeit kann variieren, je nach Auslastung der Behörde und der Komplexität Ihres Falls. Im Zuge der Bearbeitung fordert die Behörde gegebenenfalls weitere Dokumente an oder lädt Sie zu einem weiteren Gespräch ein.
- Erhalt des Aufenthaltstitels: Wurde Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG. Sie wird in der Regel in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels ausgestellt. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten und Ihre Situation weiter zu stabilisieren und gegebenenfalls einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu beantragen.
- Verpflichtungen während des Aufenthalts: Während der 18 Monate müssen Sie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthaltstitel erfüllen. Dazu gehören unter anderem der Nachweis von Sprachkenntnissen, einer gesicherten Lebensunterhaltssicherung und Integration.
Hinweis: Kosten für den Antrag
Bei Antragstellung wird eine Gebühr in Höhe von 100 Euro erhoben. Für Kinder und Jugendliche fallen 50 Euro pro Antrag an.
Wichtige Unterlagen für das Chancen-Aufenthaltsrecht
Für den Antrag nach § 104c AufenthG sind ein Antragsformular und weitere Nachweise erforderlich. Das sind in der Regel folgende:
- gültiger Pass oder Passersatz,
- Nachweis über Ihren Duldungsstatus,
- Nachweise darüber, dass Sie sich zum Stichtag seit 5 Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhalten,
- unterschriebene Loyalitätserklärung und Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands.
Für den elektronischen Aufenthaltstitel benötigen die Behörden ein biometrisches Passbild. Achten Sie darauf, dass Sie auch das Ihrem Antrag beifügen.
Wichtige Schritte während des Chancen-Aufenthaltsrechts
Das AufenthG nach § 104c gewährleistet einen Aufenthalt, der nur befristet über 18 Monate besteht. Es ist deshalb wichtig, in dieser Zeit Schritte zu ergreifen, mit denen Sie Anspruch auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten. Diese Maßnahmen können beziehungsweise sollten Sie ergreifen:
- Integration und Sprachkurse: Nutzen Sie die Zeit des Chancen-Aufenthaltsrechts, um Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und weitere Integrationsmaßnahmen zu absolvieren. Das erhöht Ihre Chancen auf einen langfristigen Aufenthaltstitel.
- Arbeitsaufnahme: Versuchen Sie, eine feste und sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle zu finden. Ein gesichertes Einkommen ist eine wichtige Voraussetzung für viele Aufenthaltstitel.
- Nachweise sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Nachweise, die Ihre Integration belegen. Um einige Beispiele zu nennen: Arbeitsverträge, Teilnahmezertifikate für Sprachkurse, Zeugnisse.
- Beratung und Unterstützung: Suchen Sie gegebenenfalls Rat bei einem Anwalt oder einer Anwältin für Ausländerrecht, um Ihre Optionen zu besprechen und sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Gesellschaftlicher Anschluss: Suchen Sie Anschluss an die Gesellschaft und nehmen Sie an Veranstaltungen teil, die die Gemeinschaft und den Austausch stärken. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach passenden Angeboten.
Der Übergang vom Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG zu einem dauerhaften Aufenthaltstitel erfordert aktive Bemühungen und eine gute Planung. Gleichzeitig bietet es eine Perspektive, um in Deutschland langfristig Fuß zu fassen.
Achtung: § 104c AufenthG wird begrenzt erteilt
104c AufenthG tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Das bedeutet, dass diese Regelung nur bis zu diesem Datum gültig ist und danach nicht mehr angewendet wird. Ab 2026 werden keine Anträge auf das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG mehr bearbeitet.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
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Quellen:
§ 104 AufenthG: Häufig gestellte Fragen
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 AufenthG ist Reisen grundsätzlich möglich. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel in Deutschland. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema: Aufenthaltstitel und Reisen.
Eine direkte Einbürgerung ist nicht möglich. Die Aufenthaltserlaubnis kann jedoch als Übergang zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis wie der Niederlassungserlaubnis genutzt werden. Die kann schließlich zu einer späteren Einbürgerung führen. Welche Maßnahmen Sie für ein dauerhaftes Bleiberecht ergreifen können, erfahren Sie im Beitrag.
Die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 104c AufenthG ist ein befristetes Aufenthaltsrecht, das langjährig geduldeten Personen, die sich am 31. Oktober 2022 mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, erteilt wird. Mehr Informationen erhalten Sie im Beitrag.
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