Was ist § 16a AufenthG?
Paragraph 16a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Erteilung eines Aufenthaltstitels für Ausländerinnen und Ausländer zum Zweck der beruflichen Ausbildung. Das betrifft insbesondere Personen, die in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren möchten.
Der Aufenthaltstitel kann auch für vorbereitende Maßnahmen wie Sprachzertifikate erteilt werden, wenn diese für die Ausbildung nötig sind.
§ 16a AufenthG: Diese Voraussetzungen gelten
Der Aufenthaltstitel nach § 16a Abs. 1 AufenthG ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Anerkannte Ausbildung oder Weiterbildung: Sie müssen einen Ausbildungsplatz oder eine Zulassung zu einer Weiterbildung in Deutschland haben. Dabei muss es sich um eine zugelassene betriebliche oder schulische Weiterbildung handeln. Teilweise gibt es auch Abkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten zu bestimmten Ausbildungsangeboten.
- Finanzierung des Lebensunterhalts: Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland eigenständig sichern können, etwa durch Ersparnisse oder Stipendien.
- Krankenversicherung: Sie benötigen eine gültige Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt in Deutschland.
- Sprachkenntnisse: Mitunter Fällen sind Deutschkenntnisse erforderlich. Etwa, wenn diese für die Ausbildung notwendig sind. Oftmals können Auszubildende bereits früher nach Deutschland kommen, um an Sprachkursen teilzunehmen.
Zusätzliche Voraussetzungen können je nach Art der Ausbildung gelten, zum Beispiel bestimmte Qualifikationen oder ein fester Wohnsitz.
Hinweis: Befristung des Aufenthaltstitels
Der Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG ist befristet. Die Dauer richtet sich in der Regel nach der Länge Ihrer Ausbildung. Der Titel wird für die voraussichtliche Dauer der Ausbildung erteilt und kann bei Bedarf verlängert werden. Verlieren Sie Ihren Ausbildungsplatz, haben Sie 6 Monate Zeit, einen neuen zu finden.
Wenn Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium erfolgreich abschließen, besteht die Möglichkeit, den Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck zu verlängern, etwa für die Jobsuche oder die Aufnahme einer Beschäftigung.
Arbeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG
Unter bestimmten Bedingungen ist eine Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung erlaubt: Während Ihrer Ausbildung dürfen Sie eine Nebentätigkeit ausüben, allerdings nur begrenzt. Sie dürfen maximal 20 Stunden in der Woche zusätzlich zur Ausbildung arbeiten. Vollzeittätigkeiten sind während der Ausbildung nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um ein Pflichtpraktikum.
So beantragen Sie einen Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG
Um einen Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG zu beantragen, müssen Sie bestimmte Schritte befolgen:
- Ausbildungsplatz finden: Im Vordergrund stehen Ihr Ausbildungsplatz oder eine Weiterbildung. Diese müssen Sie selbstständig organisieren, noch bevor Sie den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis stellen.
- Antrag vorbereiten: Stellen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen. Dazu gehören zum Beispiel Ihr gültiger Reisepass, ein Nachweis über den Ausbildungsplatz, ein Finanzierungsnachweis, eine Krankenversicherung und eventuell ein Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse.
- Visum beantragen (falls nötig): Kommen Sie aus einem Nicht-EU-Land, beantragen Sie vor der Einreise bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland ein Visum zu Studien- oder Ausbildungszwecken. Das Visum wird in einen Aufenthaltstitel umgewandelt, sobald Sie in Deutschland sind.
- Termin bei der Ausländerbehörde: Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie einen Termin vereinbaren. Dort reichen Sie den Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels ein.
- Antrag stellen: Legen Sie der Behörde alle erforderlichen Unterlagen vor. Die Sachbearbeiter prüfen diese, ebenso wie die Bundesagentur für Arbeit. Stimmt auch diese zu, stellt Ihnen die Ausländerbehörde bei Erfüllung der Voraussetzungen den Aufenthaltstitel aus.
Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Riskieren Sie nicht, Ihren Ausbildungsbeginn zu verpassen.
Mit §16a AufenthG eine Niederlassungserlaubnis bekommen: Geht das?
Mit einem Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG können Sie direkt keine Niederlassungserlaubnis beantragen. Das Daueraufenthaltsrecht erfordert bestimmte Voraussetzungen. Dazu zählen unter anderem ein gesichertes Einkommen, ausreichende Deutschkenntnisse und eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland.
Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung können Sie jedoch den Aufenthaltstitel zu anderen Zwecken verlängern, etwa zur Arbeitssuche. Wenn Sie anschließend eine Arbeit finden und eine bestimmte Zeit in Deutschland erwerbstätig sind, haben Sie nach einigen Jahren Anspruch auf die Niederlassungserlaubnis.
Eine Ausnahme gilt, wenn Sie bereits vor der Berufsausbildung einen Aufenthaltstitel in Deutschland hatten und die Mindestaufenthaltsdauer deshalb erfüllen. Nutzen Sie im Zweifelsfall unseren Selbst-Check und finden Sie heraus, ob ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis Erfolgsaussichten besitzt.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
§16a AufenthG: Häufig gestellte Fragen
Ein Aufenthaltstitel nach § 16a des Aufenthaltsgesetzes erlaubt es Ausländerinnen und Ausländern, in Deutschland eine Berufsausbildung zu absolvieren. Der Titel ist zeitlich befristet und wird in der Regel für die Dauer der Ausbildung erteilt. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie im Beitrag.
Nein, direkt mit einem Aufenthaltstitel nach § 16a können Sie keine Einbürgerung beantragen. Der deutsche Pass setzt in der Regel einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland mit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU voraus. Mehr dazu erfahren Sie in einem eigenen Beitrag zum Thema Einbürgerung.
Für Studierende oder Auszubildende gilt, dass Familiennachzug oft nur unter besonderen Bedingungen gestattet wird, zum Beispiel bei minderjährigen Kindern. In der Regel ist der Familiennachzug mit einem Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG deshalb nicht möglich. In unserem Ratgeber zur Familienzusammenführung informieren wir ausführlich über das Thema.
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