Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis nach § 51 AufenthG
Nach § 51 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gibt es verschiedene Gründe für das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis. Darunter fallen beispielsweise:
- Ablauf der Gültigkeitsdauer: Die Aufenthaltserlaubnis erlischt nach § 51 AufenthG, wenn der im Dokument angegebene Zeitraum endet und keine Verlängerung beantragt oder bewilligt wurde.
- Aufenthalt im Ausland von mehr als 6 Monaten: In der Regel erlischt die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie sich länger als 6 Monate ununterbrochen außerhalb von Deutschland aufhalten. Ausnahmen sind möglich, wenn länger andauernde Auslandsaufenthalte mit der Ausländerbehörde abgestimmt wurden.
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck: Wenn Ihnen eine neue Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt wird, erlischt die vorherige Aufenthaltserlaubnis nach § 51 AufenthaltsG.
- Ausweisung oder Abschiebung: Ihre Aufenthaltserlaubnis verliert umgehend an Gültigkeit, wenn Sie aus Deutschland ausgewiesen oder abgeschoben werden.
- Verlust der Freizügigkeit nach EU-Recht: Wenn Sie als EU-Bürger beziehungsweise Bürgerin oder Familienangehörige beziehungsweise Familienangehöriger eines Europäers oder einer Europäerin Ihre Freizügigkeitsrechte in Deutschland verlieren, erlischt unter Umständen auch Ihre Aufenthaltserlaubnis.
- Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis: Mit Widerruf oder Rücknahme Ihrer Aufenthaltserlaubnis, verliert Ihre Aufenthaltserlaubnis an Gültigkeit.
- Antrag auf Asyl: Ihre Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn Sie einen Asylantrag stellen. In dem Fall wird geprüft, ob die Voraussetzungen für ein Asylrecht vorliegen.
Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei einem Auslandsaufenthalt
Auslandsaufenthalte führen unter Umständen dazu, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis erlischt. Das ist in § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG klar geregelt. Das gilt insbesondere, wenn Sie sich länger als 6 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten.
Bei bestimmten Aufenthaltstiteln, wie bei einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums, erlischt der Titel möglicherweise schneller, wenn der studienbezogene Grund entfällt, etwa wegen Abbruch oder Beendigung des Studiums. In diesem Fall verlieren Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis dadurch, dass Sie nicht mehr studieren.
Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, wertet die Ausländerbehörde das in aller Regel als Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland. Das Erlöschen Ihres Aufenthaltstitels ist damit wahrscheinlich.
Ausnahmen:
- Genehmigung einer längeren Abwesenheit: Stimmen Sie vor Ihrer Abreise einen längeren Auslandsaufenthalt mit Ihrer Ausländerbehörde ab. Damit vermeiden Sie ein Erlöschen nach § 51 AufenthG.
- Wehrdienst: Wird die Aufenthaltsdauer von 6 Monaten wegen der Erfüllung des gesetzlichen Wehrdienstes im Heimatland überschritten, erlischt die Aufenthaltserlaubnis nicht.
- Besondere Aufenthaltstitel: Bei Niederlassungserlaubnissen oder der Blauen Karte EU gelten oft längere Fristen. Beispielsweise können Inhaber einer Niederlassungserlaubnis unter bestimmten Bedingungen bis zu fünf Jahre im Ausland bleiben, ohne dass ihr Titel erlischt. Dazu müssen Sie in der Regel mindestens 15 Jahre in Deutschland leben und eine Bescheinigung gem. § 51 Abs. 2 AufenthG beantragen.
Kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) erlöschen?
Auch eine unbefristete Niederlassungserlaubnis kann unter bestimmten Umständen erlöschen. Die häufigsten Fälle, in denen das passiert, sind:
- Aufenthalt von mehr als 6 Monaten im Ausland: Eine Bescheinigung nach Paragraph 51 Abs. 2 AufenthG kann das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis verhindern. Für anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte erstreckt sich der Zeitraum auf 12 Monate.
- Ausweisung oder Abschiebung: Werden Sie aus Deutschland ausgewiesen oder abgeschoben, erlischt die Niederlassungserlaubnis.
- Verlust der Rechtsgrundlage: Wenn Sie z. B. den Asylstatus verlieren, fällt die Grundlage für die Niederlassungserlaubnis weg.
- Gefährdung der öffentlichen Sicherheit: Sollte Ihr Verhalten eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, wird die Niederlassungserlaubnis widerrufen.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Unter bestimmten Umständen gelten beim Erlöschen von Aufenthaltstiteln Ausnahmen beziehungsweise Sonderregelungen. Das ist insbesondere der Fall, wenn:
- Sie einen Auslandsaufenthalt aus einem wichtigen Grund nachweisen können. Eine Verlängerung der 6-Monats-Frist ist bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
- Sie bereits länger als 15 Jahre in Deutschland leben. Nach Paragraph 51 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz dürfen Sie über eine längere Zeit ins Ausland reisen.
- Sie einer bestimmten Personengruppe angehören. Deutsche Familienangehörige oder Hochqualifizierte profitieren von großzügigeren Regelungen beim Auslandsaufenthalt.
Aufenthaltstitel erloschen: Was tun?
Wenn Ihr Aufenthaltstitel nach § 51 AufenthG erloschen ist, haben Sie in der Regel folgende Möglichkeiten, um die Situation zu klären:
- Unverzügliche Rückkehr nach Deutschland: Falls Ihr Aufenthaltstitel während eines Auslandsaufenthalts nach § 51 AufenthG erloschen ist, versuchen Sie durch eine schnelle Rückkehr nach Deutschland eine Lösung zu finden. In einigen Fällen erlischt Ihr Titel nach § 51 AufenthG nicht sofort. Voraussetzung ist, dass die Gründe für eine verspätete Rückkehr nachvollziehbar sind, etwa wegen Krankheit oder unvorhersehbarer Umstände.
- Antrag auf Wiedererteilung des Aufenthaltstitels: Ist Ihr Aufenthaltstitel bereits nach § 51 AufenthG erloschen, beantragen Sie eine Wiedererteilung. Das gilt vor allem, wenn Sie sich unverschuldet länger im Ausland aufgehalten haben oder gute Gründe für den längeren Aufenthalt nachweisen können, zum Beispiel familiäre oder berufliche Verpflichtungen.
Hinweis: Antrag stellen
Um den Antrag auf Wiedererteilung zu stellen, melden Sie sich bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in dem Land, in dem Sie sich aufhalten. Die Behörde prüft, ob ein Rückkehrrecht besteht und der Aufenthaltstitel erneut erteilt wird.
- Neue Aufenthaltserlaubnis beantragen: Ist die Wiedererteilung nicht möglich, beantragen Sie einen neuen Aufenthaltstitel. Berücksichtigen Sie dabei, dass die Voraussetzungen für einen Antrag je nach Art des Aufenthaltstitels unterschiedlich sind. Wenn Sie den gleichen Aufenthaltstitel beantragen, bleiben die Voraussetzungen identisch mit denen in Ihrem Erstantrag.
- Nachweise und Begründung: Bei der Wiedererteilung desselben Aufenthaltstitels sind Ihre Nachweise erneut einzureichen. Wenn Sie einen neuen Aufenthaltstitel beantragen möchten, müssen Sie in der Regel neue Nachweise erbringen, um Ihre Situation zu erklären. Die Ausländerbehörde prüft genau, ob Ihre Rückkehr nach Deutschland im öffentlichen oder privaten Interesse liegt.
- Rechtliche Beratung: Werden Ihre Anträge abgelehnt oder bestehen Unsicherheiten, ist es gegebenenfalls sinnvoll, sich rechtlich beraten zu lassen. Ziehen Sie anwaltliche Unterstützung in Erwägung.
Wichtig: Titel droht zu erlöschen
Droht Ihr Aufenthaltstitel zu erlöschen, ist schnelles Handeln gefragt. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde ist entscheidend, um mögliche Lösungen zu finden. Dokumentieren Sie zudem alle wichtigen Informationen, die Ihre Rückkehr oder den längeren Auslandsaufenthalt betreffen, um Ihre Situation gut zu begründen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
§ 51 AufenthG: Häufig gestellte Fragen
Aufenthaltstitel können aus verschiedenen Gründen erlöschen, widerrufen oder zurückgenommen werden. Einer der wichtigsten Gründe ist wohl eine zu lange Ausreise ins Ausland. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag.
Der Aufenthaltstitel kann nach § 51 AufenthG durch verschiedene Umstände ungültig werden, zum Beispiel, wenn er abläuft oder Sie sich länger als 6 Monate im Ausland aufhalten. Mehr zu den Gründen erfahren Sie im Beitrag.
Wenn der Aufenthaltstitel nach § 51 AufenthG erlischt, verlieren Sie das Recht, sich legal in Deutschland aufzuhalten. Sie müssen das Land verlassen, es sei denn, Sie beantragen eine Wiedererteilung des Aufenthaltstitels oder einen neuen Aufenthaltstitel. Welche Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie im Ratgeber.
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