Übersicht der Themen
Das Wichtigste in Kürze
- Abschiebehaft soll sicherstellen, dass Ausreisepflichtige das Land verlassen.
- Eine Abschiebehaft setzt wichtige Gründe voraus.
- Eine Haft kann nur durch einen Rihcter oder eine Richterin angeordnet werden.
- Mildernde Umstände können Abschiebehaft entgehenstehen.
Definition Abschiebehaft: Die wichtigsten Fakten
Bei der Abschiebehaft, auch Abschiebungshaft genannt, werden Menschen, die ausreisepflichtig sind, vorübergehend in Gewahrsam genommen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie sich ihrer Abschiebung nicht entziehen.
Wichtig: Abschiebung
Einer Abschiebung gehen in der Regel eine Ausweisung und eine Abschiebungsandrohung voraus. Die werden erlassen, wenn Sie zum Beispiel keinen Aufenthaltstitel für Deutschland (mehr) besitzen oder sich eine schwere Straftat haben zuschulden kommen lassen, Ihrer Ausreisepflicht aber nicht im Rahmen der gesetzten Frist nachkommen. Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung Ihrer Ausreisepflicht.
Wichtig dabei ist zu wissen: Bei der Abschiebehaft handelt es sich nicht um eine Strafe. Vielmehr stellt es eine Verwaltungsmaßnahme dar. Betroffenen Personen wird die Freiheit so lange entzogen, bis die Abschiebung durchgesetzt wird. Dabei sind der Dauer Grenzen gesetzt. Darauf gehen wir im weiteren Verlauf noch genauer ein.
Eine Abschiebungshaft setzt eine richterliche Anordnung voraus. Das bedeutet, dass ein Richter oder eine Richterin darüber bestimmt, ob jemand in Haft muss oder nicht. Die Rechtsgrundlage für die Abschiebungshaft findet sich in § 62 AufenthG (Aufenthaltsgesetz).
Dabei werden zweierlei Formen unterschieden:
- Vorbereitungshaft: Nach § 62 Abs. 2 AufenthG wird eine Vorbereitungshaft angeordnet, wenn eine Abschiebung vorbereitet werden muss. Ob der oder die Betroffene tatsächlich ausgewiesen wird, ist zu dem Zeitpunkt noch nicht entschieden.
- Sicherungshaft: Gemäß § 62 Abs. 3 AufenthG ist die Sicherungshaft das Mittel der Wahl, wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin abgeschoben werden soll – die Entscheidung ist bereits gefallen – und eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich die Person dem entziehen will. Die Fluchtgefahr wird hoch eingeschätzt.
Ob Vorbereitungs- oder Sicherungshaft: ein Freiheitsentzug muss gut begründet sein. Entsprechend hoch sind die Voraussetzungen für eine derartige Maßnahme.
Voraussetzungen & Gründe: Wann wird Abschiebehaft angeordnet?
Eine Abschiebungshaft ist an strenge Voraussetzungen gebunden. In erster Line muss ausgeschlossen sein, dass eine Ausreise in absehbarer Zeit mit milderen Mitteln durchgesetzt werden kann. Beispiele dafür sind:
- Meldeauflagen: Durch regelmäßige Besuche bei der Ausländerbehörde oder der Polizei, ist der Aufenthaltsort der ausreisepflichtigen Person immer bekannt.
- Wohnsitzauflage: Durch einen vorgeschriebenen Wohnort wissen die Behörden, wo sich der oder die Ausreisepflichtige in der Regel aufhält.
- Kaution: Durch das Hinterlegen einer gewissen Geldsumme – mehrere hundert bis tausende Euro – sichern sich die Behörden ab.
Die Behörden und Gerichte müssen ganz genau prüfen, ob es Alternativen zu einer Abschiebungshaft gibt. Zudem muss eine Abschiebung in absehbarer Zeit überhaupt durchsetzbar sein. Ein bestehendes Abschiebungsverbot ist beispielsweise ein Ausschlussgrund. Dazu später mehr.
Kommen keine Alternativen in Betracht, nennt das AufenthG in § 62 unterschiedliche Gründe für eine Abschiebungshaft. Wir nehmen einige in den Blick.
- Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 AufenthG: Eine Abschiebehaft setzt voraus, dass Sie ausreisepflichtig sind und Sie bereits eine Abschiebungsanordnung erhalten haben. Es steht also fest, dass Sie das Land verlassen müssen.
- Fluchtgefahr: Besteht der begründete Verdacht, dass Sie untertauchen, um sich so Ihrer Abschiebung zu entziehen, kann das mittels Abschiebungshaft verhindert werden.
- Vorbereitung einer Abschiebung: Sind organisatorische Maßnahmen nötig, um Ihre Abschiebung vorzubereiten, ist eine Vorbereitungshaft möglich.
- Rückführung nach unerlaubter Einreise: Sind Sie ohne gültige Papiere oder einen Aufenthaltstitel nach Deutschland eingereist, sind Sie sofort ausreisepflichtig. Durch eine Abschiebehaft wird Ihre Rückführung gegebenenfalls beschleunigt.
- Untergetaucht: Eine Abschiebungsandrohung setzt Ihnen für Ihre Ausreise eine Frist. Lassen Sie die verstreichen und tauchen unter, liefern Sie den Behörden damit einen Haftgrund.
- Verstoß gegen Einreise- oder Aufenthaltsverbot: Reisen Sie trotz eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbotes wieder nach Deutschland ein, ist eine Abschiebungshaft wahrscheinlich.
- Entziehen einer Abschiebung: Setzen Sie alle Bemühungen daran, sich Ihrer Abschiebung zu entziehen, zum Beispiel, indem Sie ständig Ihren Aufenthaltsort wechseln, um einer Kontrolle zu entgehen, rechtfertigt das eine Haftanordnung.
Wird gegen Sie ein Gewahrsam aus einem der genannten Gründe angeordnet, ist ein Rechtsbeistand empfehlenswert. Ein Anwalt oder eine Anwältin für Ausländerrecht weiß, was bei Abschiebehaft per Gesetz zu beachten ist und kann die Maßnahme bestenfalls abwenden.
Ablauf der Haft: Von der Anordnung bis zur Abschiebung
Eine Abschiebehaft ruft Unsicherheiten hervor. Das ist nicht verwunderlich, immerhin wissen Betroffene in der Regel nicht, was sie erwartet. Wir fassen den Ablauf in Stichpunkten für Sie zusammen.
- Feststellung der Ausländerbehörde, dass der Ausreisepflicht nicht fristgerecht nachgekommen wurde
- Planung der Abschiebung
- Antrag auf Abschiebungshaft beim Amtsgericht
- Festnahme und Vorführung beim Gericht
- Gerichtliche Anhörung vor dem Haftrichter
- Haftbeschluss
- Verbringung in eine Haftanstalt
- Aufenthalt in Abschiebehaft
- Durchführung der Abschiebung
In Zusammenhang mit einer Abschiebehaft sind die Zuständigkeiten auf verschiedene Behörden verteilt. Die Ausländerbehörde ist ebenso involviert, wie die Landespolizei, das Amtsgericht und die Bundespolizei. In enger Kooperation werden die Haftunterbringung und schließlich die Abschiebung durchgesetzt.
Abschiebungshaft in Deutschland: Dauer ist klar geregelt
Es ist klar geregelt, wie lange eine Abschiebehaft in Deutschland dauern darf. Je nach Haftform – Vorbereitungs- oder Sicherungshaft – ergeben sich unterschiedliche Zeiträume.
Vorbereitungshaft: Zwecks Vorbereitung einer Abschiebung ist eine maximale Haftdauer von 6 Wochen vorgesehen. Nur in Ausnahmefällen kommt es dabei zu Abweichungen.
Sicherungshaft: Hier beträgt die maximale Dauer laut § 62 Abs. 4 AufenthG 6 Monate. Allerdings ist eine Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich, sodass es letztlich zu einem Gewahrsam über insgesamt 18 Monate kommen kann. Das setzt jedoch voraus, dass der oder die Betroffene die Verzögerungen selbst verursacht, zum Beispiel weil er oder sie nicht bei der Klärung der eigenen Identität beiträgt oder sich die Abschiebung aufgrund von Täuschung hinzieht. Eine unbefristete Abschiebehaft gibt es nicht.
Wichtig: keine unnötig langen Haftzeiten
Grundsätzlich gilt, dass Abschiebungshaft immer nur so lange dauern sollte, wie unbedingt nötig. Kommt das Gericht zu dem Entschluss, dass eine Abschiebung zügig durchgeführt werden kann, wird die Dauer entsprechend angepasst. Nicht immer werden die 6 Monate ausgereizt.
Umgekehrt gilt dabei auch: Entfällt der Haftgrund, muss die Person entlassen werden. Das ist insbesondere relevant, wenn ein Abschiebungsverbot erlassen wird oder das jeweilige Land, in das abgeschoben werden soll, die Aufnahme verweigert.
In Abschiebehaft: Das sind Ihre Rechte
Eine Abschiebehaft bedeutet nicht, dass Sie keinerlei Rechte mehr haben. Im Gegenteil: Sie haben Anspruch auf rechtlichen Schutz und Kontakt zu Ihren Angehörigen. Wir nehmen einige Ihrer Rechte in den Blick.
- Rechtsbeistand: In Abschiebehaft haben Sie zu jeder Zeit das Recht, einen Anwalt oder eine Anwältin zu kontaktieren. Machen Sie davon Gebrauch. Ein Rechtsbeistand erhält Einsicht in Ihre Akte, kann sich so ein Bild von Ihrer Situation machen und Sie entsprechend vertreten. In der Regel werden Sie im Zuge eine Pflichtverteidigung jedoch ohnehin vertreten.
Wichtig: Pflichtverteidiger
Wird für Sie ein Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, haben Sie automatisch Anspruch auf einen Pflichtverteidiger beziehungsweise eine Pflichtverteidigerin. Die Verfahrensbevollmächtigen werden durch das Gericht gestellt und zugewiesen. Sie selbst müssen sich nicht darum kümmern. Ebenso fallen für Sie keine Kosten an. Die Gebühren für Pflichtverteidiger bei Abschiebehaft werden in der Regel vom Staat übernommen, sofern Sie selbst nicht über ein erhebliches Vermögen verfügen.
- Dolmetscher: Sprechen Sie kaum oder gar kein Deutsch, haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin. Das Gericht muss dafür sorgen, dass Sie verstehen können, was vor sich geht und welche Rechte Sie haben.
- Anhörung: Sie müssen die Gelegenheit bekommen, sich zu Ihren Umständen äußern zu können, um sich gegebenenfalls zu entlasten. Deshalb haben Sie das Recht auf eine Anhörung beim Haftrichter.
- Vertrauensperson: Neben einem Anwalt oder einer Anwältin dürfen Sie eine Vertrauensperson benennen. Die kann Sie zu Gerichtsanhörungen begleiten und Ihnen zur Seite stehen. Dabei handelt es sich allerdings ausschließlich um moralische Unterstützung.
- Regelmäßige Haftprüfung: Es ist Ihr gutes Recht, dass regelmäßig geprüft wird, ob Ihre Haft noch angemessen ist oder nicht. In einigen Bundesländern erfolgt eine automatische Prüfung. Unabhängig davon kann aber auch Ihr Anwalt jederzeit einen entsprechenden Antrag stellen.
Wird gegen Sie eine Haftanordnung erlassen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen. Lassen Sie sich umfassend anwaltlich beraten und nutzen Sie Ihre Chance, Ihre Situation darzulegen, um bestenfalls mildernde Umstände zu erwirken.
Abschiebehaft verhindern: Das sind Ihre Möglichkeiten
Wurde eine Abschiebungshaft gegen Sie verhängt, haben Sie die Möglichkeit, sich zu wehren. Bereits bei der Anhörung ist ein Einspruch eine Option. In dem Zuge haben Sie die Gelegenheit, alle Argumente vorzubringen, die gegen eine Haft sprechen und Sie bestenfalls entlasten. Gelingt es Ihnen, mildernde Umstände nachzuweisen, wird mitunter von einer Haft abgesehen.
Daneben ist auch eine Haftbeschwerde vor dem Landgericht (LG) ein probates Mittel. Sie legen damit gegen Ihren Haftbeschluss Berufung ein und stoßen eine Überprüfung des gegen Sie erlassenen Beschlusses an. Das muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Darüber hinaus kann auch eine Prüfung durch ein höheres Gericht angestoßen werden. Diese Option bietet sich, wenn Ihre Haftbeschwerde vor dem Landgericht gescheitert ist. Das nächste zuständige Gericht ist in dem Fall der Bundesgerichtshof (BGH). Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass das Landgericht Fehler bei der Beurteilung Ihrer Situation gemacht hat oder sich grundsätzliche Rechtsfragen stellen.
Die genannten Optionen sind lediglich ein Auszug Ihrer Möglichkeiten, gegen eine Abschiebehaft vorzugehen. Vertrauen Sie hier auf Ihren Anwalt beziehungsweise Ihre Anwältin und lassen Sie nichts unversucht, Ihre Haft abzuwenden oder frühzeitig entlassen zu werden.
Ausschlussgründe: Dann droht Ihnen keine Haft
Es gibt Gründe, die von vornherein gegen eine Abschiebungshaft sprechen: die sogenannten Ausschlussgründe. Das bedeutet, dass das Anordnen einer solchen Haft in der Regel rechtlich nicht vereinbar ist beziehungsweise nur in besonderen Ausnahmefällen.
Die Gründe betreffen verschiedene Personengruppen oder greifen bei bestimmten Umständen.
- Minderjährige und Familien mit Minderjährigen: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht in Abschiebehaft genommen werden. Dieser Grundsatz gilt auch für Familien mit minderjährigen Kindern und ergibt sich aus § 62 Abs. 1 Satz 3 AufenthG.
- Menschen mit Beeinträchtigungen: Gelten Sie als haft- oder transportunfähig, ist ebenso von einer Abschiebungshaft abzusehen. Ob die Beeinträchtigungen psychischer Natur sind oder gesundheitliche Beschwerden vorliegen, ist dabei irrelevant.
- Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 1 AufenthG: Wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, ist eine Abschiebung bei einem bestehenden Abschiebungsverbot nicht möglich. Dementsprechend ist von einer Haft abzusehen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Für Abschiebehaft gibt es in Deutschland spezielle Hafteinrichtungen. Die befinden sich in verschiedenen Bundesländern.
Das hängt von der Form der Haftanordnung ab. Es wird zwischen einer Vorbereitungshaft und einer Sicherungshaft unterschieden. Während erstere sich über bis zu 6 Wochen erstrecken kann, dauert zweitere unter gewissen Umständen bis zu 18 Monate. Weiterführende Informationen zur Dauer einer Abschiebungshaft legen wir im Ratgeber dar.
Es gibt unterschiedliche Gründe, aus denen eine Abschiebungshaft angeordnet wird. In der Regel erfolgt eine derartige Maßnahme, wenn die Behörden befürchten, dass Ausreisepflichtige untertauchen, um zu verhindern, dass sie abgeschoben werden. Im Beitrag nennen wir konkrete Gründe.
Die Abschiebehaft soll sicherstellen, dass ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer Deutschland verlassen. Dementsprechend werden Betroffene in Gewahrsam genommen, bis ihre Abschiebung durchgesetzt werden kann. Die Gründe können dabei ganz unterschiedlich sein. Im Ratgeber gehen wir auf Umstände ein, die eine Abschiebungshaft begründen.
Eine Abschiebehaft wird grundsätzlich von einem Richter oder einer Richterin angeordnet. Dem voraus geht ein entsprechender Antrag der Ausländerbehörde oder der Polizei. Im Beitrag haben wir den Ablauf bei Abschiebehaft aufgeführt.