Aufenthaltserlaubnis und Straftat: Mögliche Auswirkungen
Halten Sie sich in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis auf, können Sie die mitunter nur halten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Straffreiheit ist eine davon. Dabei ist abzuwägen: Nicht jedes Vergehen wirkt sich auf Ihren Aufenthaltstitel aus. Ab einem gewissen Ausmaß sind allerdings empfindliche Konsequenzen möglich. Es gilt: je schwerer eine Straftat, desto schwerwiegender sind die Folgen.
Mögliche Auswirkungen einer Straftat auf Ihre Aufenthaltserlaubnis sind:
- Verlust des Titels und damit Ausweisung sowie gegebenenfalls Abschiebung aus Deutschland.
- Nicht-Erfüllung von Voraussetzungen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung.
- Probleme bei der Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels.
- Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Straftat.
- Erschwerte Wiedereinreise nach Deutschland nach einem Auslandsaufenthalt.
Hinweis: Visum mit Vorstrafe
Ein Visum trotz Vorstrafe für Deutschland zu erhalten, ist zwar möglich. Das setzt aber voraus, dass es sich nicht um eine schwerwiegende Straftat handelt. Zudem gilt: Seien Sie ehrlich. Beantragen Sie ein Deutschland-Visum, sollten Sie Vorstrafen in jedem Fall angeben. Nur so lassen sich spätere Probleme vermeiden.
Folgenschwere Straftaten: Diese Vergehen gefährden Aufenthaltstitel
Straftat ist nicht gleich Straftat! Deshalb muss abgewägt werden, wenn es um das Thema Aufenthaltserlaubnis trotz Straftaten geht. Während sogenannte Bagatelldelikte keine Auswirkungen auf Ihr Aufenthaltsrecht haben, schaut der Gesetzgeber bei anderen Vergehen genauer hin. Die folgende Tabelle liefert Ihnen Aufschluss darüber, welche Vergehen Ihre Aufenthaltserlaubnis gefährden und welche nicht.
Bagatelldelikte ohne Folgen für Aufenthaltstitel | Straftaten mit Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht |
---|---|
Schwarzfahren | Gewaltverbrechen wie Körperverletzung |
Diebstahl von Sachen mit geringem Wert | Drogenhandel |
Sachbeschädigung in geringem Umfang | Sexualdelikte |
fahrlässige Körperverletzung | Raub |
Beleidigung | wiederholte Straffälligkeit |
Wichtig dabei ist: Die Tabelle enthält lediglich einen Auszug an Straftaten und stellt keine vollständige Übersicht dar. Haben Sie sich etwas zuschulden kommen lassen, ist eine anwaltliche Einschätzung abhängig vom Vergehen mitunter sinnvoll.
Grundsätzlich lässt sich Folgendes festhalten:
- Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen gelten als weniger schwerwiegend und bleiben in der Regel folgenlos hinsichtlich Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
- Freiheitsstrafen von bis zu 3 Monaten auf Bewährung sind oft ebenso unproblematisch, wenn es um Ihr Recht geht, sich in Deutschland aufzuhalten.
Straftat begangen: Das ist der Ablauf
Haben Sie sich eine Straftat zuschulden kommen lassen, die Konsequenzen für Ihren Aufenthaltstitel nach sich zieht, stößt das einen bestimmten Prozess an:
- Einleitung eines Ermittlungsverfahrens: Sobald die Polizei oder Staatsanwaltschaft von einer Tat erfährt, beginnt ein Ermittlungsverfahren. In vielen Fällen geht dem eine Strafanzeige voraus.
- Mitteilung an die Ausländerbehörde: Die Behörden werden von der Staatsanwaltschaft informiert, sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde.
Wichtig: Gültigkeit Aufenthaltserlaubnis
Besitzt Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Ermittlungen noch länger Gültigkeit, müssen Sie sich vorerst keine Sorgen machen. Sie bleibt während des Verfahrens in aller Regel erhalten. Läuft Ihre Erlaubnis hingegen in Kürze ab, besteht die Gefahr, dass die Ausländerbehörde Ihren Aufenthaltstitel nach einer Straftat nicht verlängert. Gleiches gilt für einen bereits abgelaufenen Titel. Ohne Fiktionsbescheinigung halten Sie sich nicht länger rechtmäßig in Deutschland auf.
- Verurteilung: Werden Sie schuldig gesprochen, erfolgt eine Verurteilung mit einer entsprechenden Strafe nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Daneben kann es auch zum Widerruf Ihrer Aufenthaltserlaubnis und zur Ausweisung kommen.
- Haftstrafe: Werden Sie infolge einer Straftat zu einer Haftstrafe verurteilt, sitzen Sie die in Deutschland ab, ehe Sie gegebenenfalls ausgewiesen werden.
- Eintrag Bundeszentralregister: Schwere Straftaten ziehen in Deutschland einen Eintrag ins Bundeszentralregister nach sich. Damit haben Sie kein einwandfreies Führungszeugnis mehr vorzuweisen.
Einen Eintrag im Bundeszentralregister werden Sie nicht so schnell wieder los. Zwar bestimmt auch hier die Schwere der Strafe, wie lange der Eintrag bestehen bleibt. Mit mindestens 5 Jahren müssen Sie aber rechnen. Dementsprechend kann Ihnen eine Straftat beim Aufenthaltstitel auch später noch Probleme bereiten und beispielsweise einer Verlängerung oder einer Neubeantragung im Wege stehen.
Entzug der Erlaubnis: Das ist wichtig
Der Verlust des Aufenthaltstitels nach einer Straftat ist nicht auszuschließen. In bestimmten Fällen lässt sich das jedoch verhindern. Dabei spielt Ihre Situation in Deutschland eine entscheidende Rolle. So ist eine Aufenthaltserlaubnis trotz Straftat weiterhin möglich, sofern Sie Familienangehörige in Deutschland haben und sich vorher nichts haben zuschulden kommen lassen.
Wichtig: Ausweisung wegen Straftat
Eine Ausweisung beziehungsweise Abschiebung nach einer Straftat ist nur möglich, wenn Ihnen in Ihrem Heimatland keine Gefahr für Leib und Leben droht. Ebenso kann keine Ausreise von Ihnen verlangt werden, wenn Sie keine gültigen Reisedokumente besitzen. Ob für Sie unter Umständen ein Abschiebungsverbot infrage kommt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
In welchen Fällen der Entzug der Aufenthaltserlaubnis abgewendet werden kann, lässt sich nicht pauschal sagen. Die individuellen Umstände sind entscheidend. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt für Ausländerrecht unterstützen zu lassen.
Straftat und Aufenthaltserlaubnis: Bleibeinteresse
In § 55 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nennt der Gesetzgeber Gründe, aus denen eine Aufenthaltserlaubnis trotz Straftaten bestehen bleiben kann. Darunter fallen zum Beispiel:
- Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis und halten sich seit mindestens 5 Jahren in Deutschland auf,
- Sie halten sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland auf, sind in der Bundesrepublik geboren oder als Minderjährige beziehungsweise Minderjähriger vor 5 Jahren oder mehr eingereist,
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, leben seit mindestens 5 Jahren in Deutschland und sind verheiratet,
- Sie leben mit einem deutschen Familienmitglied zusammen, haben das Sorgerecht für ein deutsches, minderjähriges Kind oder mindestens ein Umgangsrecht.
Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu, lassen Sie Ihre Optionen auf den Erhalt Ihres Aufenthaltstitels nach einer Straftat anwaltlich prüfen. Gegebenenfalls ist ein Bleiberecht gemäß § 55 AufenthG durchsetzbar.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis trotz Vorstrafe: Geht das?
Grundsätzlich kann eine Straftat sich auf Ihren Aufenthaltstitel auswirken. Das gilt insbesondere bei der Beantragung eines neuen Titels. Läuft beispielsweise Ihr befristetes Aufenthaltsrecht aus und Sie möchten eine Niederlassungserlaubnis als unbefristete Aufenthaltserlaubnis erlangen, kann eine Straftat dem im Wege stehen. Immerhin ist eine Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis Straffreiheit.
Hinweis: Einbürgerung trotz Straftat
Eine Straftat kann nicht nur einer Niederlassungserlaubnis im Wege stehen. Auch eine Einbürgerung ist in der Regel nicht möglich, sofern Sie einen schweren Verstoß begangen haben, der eine Strafe nach dem StGB nach sich gezogen hat.
Der Erhalt des Daueraufenthaltsrechts oder eine Einbürgerung sind erst möglich, wenn Ihr Vergehen aus dem Bundeszentralregister verschwunden ist.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Aufenthaltserlaubnis trotz Straftaten: Häufig gestellte Fragen
Ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland trotz Straftaten erhalten, hängt von der Schwere des Vergehens ab, das Sie sich haben zuschulden kommen lassen. Während Schwarzfahren sich in aller Regel nicht negativ auf Ihr Bleiberecht auswirkt, sieht das bei einer Körperverletzung schon ganz anders aus. Im Ratgeber nennen wir weitere Beispiele für Straftaten mit und ohne Folgen für den Aufenthaltstitel.
Fanden Sie diese Seite hilfreich?