Aufenthaltsberechtigungen und ihre Gültigkeit
Möchten Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet dabei insgesamt 7 Aufenthaltstitel – 5 davon sind befristet. Das bedeutet, dass diese nach einer bestimmten Zeit ihre Gültigkeit verlieren. Darunter fallen insbesondere:
- die Aufenthaltserlaubnis
- die Blaue Karte EU
- die ICT-Karte
- die Mobiler-ICT-Karte
- das Visum
Die übrigen beiden Titel, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, sind unbefristet und können damit nicht ablaufen. Darauf gehen wir im Folgenden noch einmal ein.
Wann eine befristete Aufenthaltsberechtigung abläuft, ergibt sich aus unterschiedlichen Umständen. Der Zweck Ihres Aufenthalts – ob beispielsweise Arbeit, Studium oder Arbeitsplatzsuche – spielt eine entscheidende Rolle. Es lässt sich also nicht pauschal sagen, dass Sie Ihren Titel nach einem, nach zwei oder nach drei Jahren verlängern lassen müssen. Wann eine Verlängerung vonnöten ist, erkennen Sie in der Regel an Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel, kurz eAT, der Ihnen als Ausweis dient.
Dabei handelt es sich um eine Plastikkarte mit Speicherchip (siehe Muster). Letzterer enthält neben personenbezogenen Daten auch Angaben zu Ihrem Aufenthaltsstatus.
Das Ablaufen dieser Karte sorgt immer wieder für Verwirrung.
Aufenthaltstitel: Karte abgelaufen – Neuausstellung beantragen
Halten Sie sich mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland auf, wird Ihnen dieser in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel in Scheckkartenformat ausgestellt. Die Karte dient dabei als Ausweis. Neben Angaben zur Art Ihrer Aufenthaltserlaubnis enthält der eAT auch:
- die Nummer Ihres Reisepasses,
- persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum und Nationalität sowie,
- biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke und ein Foto.
Wichtig dabei zu wissen, ist, dass der eAT nur begrenzt gültig ist – mindestens so lange, wie Ihr befristeter Aufenthaltstitel. Bei unbefristeten Aufenthaltstiteln sind es maximal zehn Jahre.
Wichtig: Gültigkeit eAT
Dass der eAT abläuft, ist seiner Funktion als Ausweis geschuldet. Dokumente, mit denen Sie Ihre Identität bestätigen, müssen stets aktuell ein. Deshalb ist eine regelmäßige Erneuerung wichtig.
Der Ablauf der Karte führt häufig zu dem Missverständnis, dass auch der Aufenthaltstitel ablaufen würde. Ein verstrichenes Datum auf dem eAT steht dabei lediglich für eine abgelaufene Karte, nicht aber für einen Aufenthaltstitel, der abgelaufen ist.
Läuft die Gültigkeit Ihrer eAT-Karte aus, beantragen Sie rechtzeitig die Neuausstellung bei Ihrer Ausländerbehörde. Wie das funktioniert, erfahren Sie in einem eigenen Ratgeber zum elektronischen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltstitel unbefristet & abgelaufen: Das ist wichtig
Es besteht mitunter der Irrglaube, dass eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis abläuft. Viele Ausländerinnen und Ausländer stellen sich die Frage: Mein unbefristeter Aufenthaltstitel ist abgelaufen: Was kann ich tun? Sind auch Sie in dieser Hinsicht verunsichert, können wir Ihnen diese Sorge nehmen. Weder eine Niederlassungserlaubnis noch eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU laufen ab. Lediglich die Karte, auf der der Titel gespeichert ist – der sogenannte elektronische Aufenthaltstitel (eAT) – muss regelmäßig erneuert werden.
Hier finden Sie dazu wichtige Einzelheiten.
Wichtig: Kein Ablauf unbefristeter Aufenthaltstitel
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel berechtigt Sie dazu, dauerhaft in Deutschland leben zu dürfen. Der Titel läuft nicht ab, weshalb Sie sich auch nicht um eine Verlängerung bei der Ausländerbehörde kümmern müssen. Das Daueraufenthaltsrecht besitzt keine begrenzte Gültigkeit.
Die eAT-Karte dient als eine Art Ausweis. Deshalb müssen Sie darauf achten, dass sie stets Gültigkeit besitzt. Denn auch wenn eine abgelaufener eAT sich nicht auf Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel auswirkt – Einschränkungen sind möglich, insbesondere beim Thema Reisen.
Besitzen Sie ein Daueraufenthaltsrecht, ist Ihr eAT in der Regel genauso lange gültig, wie Ihr Reisepass. Die beiden Dokumente sind nur in Verbindung miteinander gültig. Für Reisen mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel bedeutet das: Mit Ablauf Ihres Reisepasses, läuft mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Ihr elektronischer Aufenthaltstitel ab. Beides müssen Sie erneuern lassen, ehe Sie ins Ausland reisen.
Hinweis: Reisen innerhalb der EU
Auch wenn es innerhalb der EU bei Reisen mit dem Auto keine Grenzkontrollen gibt: Sie sollten sich jederzeit ausweisen können. Bei Flugzeugreisen ist das unerlässlich. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Identität immer belegen können. Situationen, in denen Sie sich ausweisen müssen, sind nie auszuschließen – ein Verkehrsunfall oder ein plötzlicher Krankenhausaufenthalt sind hierfür Beispiele.
Befristeter Aufenthaltstitel abgelaufen: die Konsequenzen
Ist Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis abgelaufen, kann das verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen – allem voran erlischt Ihr Recht, sich in Deutschland aufhalten zu dürfen. Gehen wir die möglichen Folgen in unterschiedlichen Situationen einmal durch:
Aufenthalt und Abschiebung bei ungültigem Titel
Ist Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen, weil Sie vergessen haben, diesen zu verlängern, verlieren Sie damit Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland. Sofern Sie keine Verlängerung beantragt haben, erlischt Ihr Titel: Sie sind ausreisepflichtig und dürfen keiner Beschäftigung mehr nachgehen.
Wichtig: Abschiebung
Haben Sie als Drittstaatsangehöriger beziehungsweise Drittstaatenangehörige keine gültige Aufenthaltserlaubnis, müssen Sie das Land verlassen. Ist Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen, droht eine Abschiebung m schlimmsten Fall.
Aufenthaltstitel abgelaufen: Ist Reisen möglich?
Mit einem Aufenthaltstitel, der abgelaufen ist, ist Reisen zwar möglich. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Allem voran benötigen Sie eine Fiktionsbescheinigung. Die bestätigt Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, auch wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis eigentlich abgelaufen ist. Eine Fiktionsbescheinigung erhalten Sie, sobald Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres bestehenden Bleiberechtes eine Verlängerung oder einen neuen Aufenthaltstitel beantragt haben.
Durften Sie bereits mit Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis reisen, dürfen Sie das mit der entsprechenden Bescheinigung auch weiterhin. Dabei müssen Sie allerdings die Einreisebestimmungen in Ihrem Zielland beachten. Nicht alle Staaten erkennen eine Fiktionsbescheinigung an. Erkundigen Sie sich diesbezüglich genau.
Wichtig dabei zu wissen ist, dass Ihre Fiktionsbescheinigung nur mit Pass gültig ist. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie immer beides mit sich führen. Insbesondere bei Reisen mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel.
Haben Sie es versäumt, Ihr Bleiberecht rechtzeitig verlängern zu lassen, ist von Auslandsreisen abzuraten. Ist Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen, kann die Wiedereinreise verwehrt werden. Gleiches gilt, wenn Ihr Bleiberecht in Deutschland auf Reisen abläuft. Bemerken Sie, dass Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist, während Sie im Ausland sind, kann das bei der Einreise in die Bundesrepublik zu Problemen führen.
Aufenthaltstitel abgelaufen: Ist arbeiten erlaubt?
So wie beim Thema Reisen mit abgelaufenem Aufenthaltstitel, setzt auch Arbeiten voraus, dass Sie eine Fiktionsbescheinigung besitzen. Ihr bisheriger Aufenthaltstitel muss dabei eine Arbeitserlaubnis vorgesehen haben.
Haben Sie keine rechtzeitige Verlängerung Ihres Bleiberechts angestoßen, dürfen Sie in Deutschland nicht länger legal arbeiten. Ist Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen, gilt beim Arbeitsvertrag:
- Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht weiter beschäftigen, da Sie keine gültige Arbeitserlaubnis mehr besitzen.
- Ihr Arbeitsvertrag kann entweder gekündigt oder stillgelegt werden, was bedeutet, dass der Vertrag ruht, bis gegebenenfalls ein neuer Aufenthaltstitel erlangt wurde.
Hinweis: Arbeitgeberpflicht
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob Beschäftigte aus Drittstaaten aufenthalts- und arbeitsberechtigt sind. Beschäftigen sie Ausländerinnen oder Ausländer ohne gültigen Status, drohen Strafen. Ist ein Aufenthaltstitel abgelaufen, ist ein Bußgeld wegen illegaler Beschäftigung möglich.
Aufenthaltstitel abgelaufen: Droht Abschiebung?
Ist Ihr befristeter Aufenthaltstitel abgelaufen, führt das unter bestimmten Umständen dazu, dass Sie sich illegal in Deutschland aufhalten. Schlimmstenfalls droht die Abschiebung. Die kommt grundsätzlich in Betracht, wenn Sie keinen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung Ihres Titels gestellt haben und dementsprechend keine Fiktionsbescheinigung vorweisen können.
Die Ausländerbehörde setzt Ihnen in der Regel eine Ausreisefrist und gibt Ihnen so die Möglichkeit, das Land eigenständig zu verlassen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann die Abschiebung zwangsweise durchgesetzt werden.
Aufenthaltstitel abgelaufen: Welche Strafe ist zu erwarten?
Halten Sie sich ohne gültigen Aufenthaltstitel und damit illegal in Deutschland auf, kann das unterschiedliche Strafen nach sich ziehen. Darunter fallen insbesondere
- ein Bußgeld: Das kann mehrere hundert Euro betragen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 95 AufenthG.
- eine Strafe wegen illegalen Aufenthalts: Ein Aufenthalt mit abgelaufenem Aufenthaltstitel kann ebenso eine Straftat darstellen. Vor allem dann, wenn Sie sich wiederholt nicht rechtzeitig um eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels kümmern oder die Ungültigkeit bewusst ignorieren. Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe sieht § 95 AufenthG dabei vor.
- Abschiebung und Einreisesperre: Wie bereits erwähnt, ist auch eine Abschiebung möglich. Zusätzlich kann eine Einreisesperre verhängt werden. Die bewirkt, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum, wenn nicht sogar dauerhaft nicht mehr nach Deutschland zurückkehren dürfen.
- Geldstrafe und Freiheitsstrafe bei illegaler Arbeit: Gehen Sie trotz abgelaufener Aufenthaltserlaubnis einer Beschäftigung nach, verstoßen Sie gegen das Gesetz. Neben einer Geldstrafe müssen Sie gegebenenfalls mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Die möglichen Strafen zeigen, dass der Gesetzgeber illegalen Aufenthalt nicht toleriert. Lassen Sie es deshalb nicht so weit kommen. Beantragen Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels, ehe dieser abläuft und sichern Sie so Ihre Zukunft in Deutschland.
Aufenthaltstitel rechtzeitig verlängern: So funktioniert’s
Um zu vermeiden, dass Sie Konsequenzen hinnehmen müssen, weil Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist, sollten Sie sich zu aller erst in Ihrem Kalender einen Marker setzen, der Sie rechtzeitig an das Auslaufen Ihrer Erlaubnis erinnert. Rechtzeitig meint dabei: einige Wochen, wenn nicht sogar Monate im Voraus.
Hinweis: Neuen Titel beantragen
Unter Umständen erfüllen Sie mit Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels bereits die Voraussetzungen für einen anderen Status – bestenfalls ein Daueraufenthaltsrecht. Prüfen Sie deshalb vorab Ihre Möglichkeiten. Unser Selbst-Check hilft Ihnen dabei, herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis haben.
Für die Verlängerung benötigen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde einen Termin. Planen Sie dabei ausreichend Vorlaufzeit ein. In vielen Behörden ist das Arbeitsaufkommen hoch, was dazu führt, Termine nur schwer beziehungsweise erst in ein paar Wochen erhältlich sind. Ist Ihr Aufenthaltstitel bereits abgelaufen und kein Termin verfügbar, sind Konsequenzen kaum zu vermeiden.
Unser Ratgeber Aufenthaltstitel verlängern führt Sie Schritt für Schritt durch den Verlängerungsprozess und liefert Ihnen weiterführende Informationen über benötigte Dokumente.
Läuft Ihr Aufenthaltstitel ab, noch ehe die Behörde über Ihre Verlängerung oder Ihren Neuantrag entschieden hat, stellt das kein Problem dar. Sie erhalten in aller Regel eine Fiktionsbescheinigung, die Ihren bisherigen Titel aufrechterhält, bis die Bearbeitung Ihr Antrag abgeschlossen ist.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Aufenthaltstitel abgelaufen: Häufig gestellte Fragen
Ist Ihr befristeter Aufenthaltstitel abgelaufen, können Sie als türkischer Staatsbürger beziehungsweise türkische Staatsbürgerin zwar in die Türkei reisen. Eine erneute Einreise nach Deutschland ist ohne Visum oder Aufenthaltstitel allerdings nicht möglich.
Kurz gesagt: gar keine! Sind Sie Inhaber beziehungsweise Inhaberin eines unbefristeten Aufenthaltstitels wie einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, kann dieser nicht ablaufen. Ein solcher Titel berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt. Lediglich die Karte, auf der der Titel gespeichert ist, kann ablaufen. Bemerken Sie, dass Ihr elektronischer Aufenthaltstitel abgelaufen ist oder demnächst abläuft, beantragen Sie die Neuausstellung bei Ihrer Ausländerbehörde.
Sind Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland eingereist, müssen Sie zu jeder Zeit über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen. Ist der abgelaufen, erhält allein eine Fiktionsbescheinigung Ihr Bleiberecht aufrecht. Die bekommen Sie nur, wenn Sie eine Verlängerung Ihres Titels rechtzeitig vor dessen Ablauf beantragt haben, die Bearbeitungszeit sich in der Behörde jedoch hinzieht.
Mit einem abgelaufenem Aufenthaltstitel verlieren Sie in erster Linie das Recht, sich in Deutschland aufhalten zu dürfen. Daneben ergeben sich noch eine Reihe weiterer Konsequenzen – darunter auch empfindliche Strafen. Konkrete Beispiele finden Sie im Ratgeber.
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