Einfach erklärt: Das ist eine Ausbildungsduldung

Eine Ausbildungsduldung bietet Ihnen die Möglichkeit, nach Ablehnung Ihres Asylantrags in Deutschland zu bleiben und eine Ausbildung zu machen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 60c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Im Gegensatz zu einer „normalen” Duldung wird Ihnen die Ausbildungsduldung für die Dauer Ihrer Ausbildung ausgestellt. Damit besitzt sie also eine deutlich längere Gültigkeit. Eine Abschiebung ist für den entsprechenden Zeitraum ausgeschlossen.

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Mit der Ausbildungsduldung legen Sie also bestenfalls einen Grundstein für eine langfristige Zukunft in Deutschland.

Hinweis: Ausbildungs- und Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG

Neben der Ausbildungsduldung stellt eine Ausbildungs- und Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG für Ausreisepflichtige eine weitere Möglichkeit dar, ein Bleiberecht in Deutschland zu erlangen. Das Aufenthaltsrecht setzt dabei voraus, dass Sie entweder Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Alternativ kann Anspruch bestehen, wenn Sie eine Ausbildungsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SBG II) erhalten.

Übrigens: Für eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG müssen Sie nicht in der Lage sein, für Ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Es gelten jedoch eine Reihe anderer Voraussetzungen.

Ausbildung nicht geschafft: Was passiert mit der Duldung?

Haben Sie eine Ausbildungsduldung, die Prüfung jedoch nicht bestanden, bekommen Sie in der Regel für Ihre Prüfung eine zweite Chance. Ihre Ausbildung wird bis dahin verlängert. Wichtig ist in dem Fall, dass Sie das der Ausländerbehörde mitteilen. Das Amt wird daraufhin auch Ihre Ausbildungsduldung verlängern.

Voraussetzungen: Dann erhalten Sie eine Duldung für eine Ausbildung

Damit Sie Anspruch auf eine Ausbildungsduldung haben, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die folgende Auflistung verrät Ihnen, welche das sind:

  • Sie sind seit mindestens 3 Monaten in Deutschland geduldet oder haben bereits während Ihres laufenden Asylverfahrens eine Ausbildung begonnen, die Sie bei Ablehnung fortsetzen wollen.
  • Sie haben einen Ausbildungsplatz sicher. Dabei muss es sich um eine qualifizierte Berufsausbildung handeln, die mindestens 2 Jahre dauert oder um eine qualifizierte, staatlich anerkannte Assistenz- oder Helferausbildung.

Hinweis: qualifizierte Berufsausbildung

Eine qualifizierte Berufsausbildung ist staatlich anerkannt und durch eine Ausbildungsordnung geregelt. Es kann sich dabei um eine betriebliche oder schulische Ausbildung handeln, an deren Ende ein staatlich anerkannter beziehungsweise vergleichbarer Abschluss steht. 

  • Sie verfügen über einen gültigen Pass oder andere Papiere, mit denen Sie Ihre Identität belegen können. Das kann zum Beispiel ein Führerschein, eine Geburtsurkunde oder ähnliches sein.
  • Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Haben Sie keine, müssen Sie die bei der Ausländerbehörde beantragen.

Auch wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen – es gibt Umstände, die einem Anspruch auf Ausbildungsduldung entgegenstehen. Demnach können Sie für eine Ausbildung keine Duldung erhalten, wenn:

  • Die Ausländerbehörde Ihre Abschiebung bereits plant und ein Termin feststeht.
  • Ein Dublin-Verfahren läuft – das dient der Feststellung, welche EU-Land für Ihren Asylantrag zuständig ist.
  • Sie in Deutschland wegen einer Straftat verurteilt wurden. Das betrifft in erster Linie schwere Straftaten, die mit hohen Geldstrafen oder Haft geahndet werden. Geringe Geldstrafen fallen ebenso wenig ins Gewicht, wie Geldstrafen wegen ausländerrechtlicher Straftaten – darunter fällt zum Beispiel die illegale Einreise.

Ausbildungsduldung beantragen: So funktioniert’s

Der Erhalt einer Ausbildungsduldung setzt einen Antrag bei der Ausländerbehörde voraus. Ein offizielles Formular gibt es dabei nicht. Jugendmigrationsdienste (JMD) unterstützen Sie allerdings bei der Antragstellung. Wo Sie eine Anlaufstelle in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie auf der Website der JMD.

Die Antragstellung können Sie bis zu 7 Monate vor Ausbildungsbeginn vornehmen. Die Ausbildungsduldung wird Ihnen bei Zustimmung bis zu 6 Monate vor Start Ihrer Ausbildung erteilt. 

Hinweis: Ausbildung startet zu einem späteren Zeitpunkt

Dauert es bis zu Ihrem Ausbildungsbeginn noch länger als 7 Monate, versuchen Sie zur Überbrückung eine Ermessensduldung zu erhalten. Nehmen Sie dafür Kontakt mit Ihrer Ausländerbehörde auf und weisen Sie nach, dass Sie einen Ausbildungsplatz sicher haben.

Neben einem Antragsschreiben müssen Sie bestimmte Nachweise erbringen. Dazu zählt eine Kopie Ihres Ausbildungsvertrags sowie ein Auszug aus dem Ausbildungsregister beziehungsweise eine Bestätigung der für Ihren Beruf zuständigen Kammer. Bei einer schulischen Ausbildung benötigen Sie eine entsprechende Schulbescheinigung.

Aufenthalt nach Ausbildungsduldung: Wie geht es weiter?

Bei der Ausbildungsduldung greift eine 3+2-Regelung. Die besagt, dass Ausländerinnen und Ausländer mit Ausbildungsduldung im Anschluss an die Lehre, die Möglichkeit haben, in ihrem Unternehmen als Fachkraft weiterbeschäftigt zu werden. Dafür erhalten sie erhalten einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung der in der Berufsausbildung erworbenen Qualifikation entspricht. Zudem muss ein Antrag auf Weiterbeschäftigung bei der Ausländerbehörde gestellt werden.

Hinweis: Verlängerung des Aufenthaltstitels

Haben Sie einen Aufenthaltstitel nach Ihrer Ausbildungsduldung erhalten, stehen Ihre Aussichten auf eine dauerhafte Bleibeperspektive gut. Sofern Sie weiterhin alle Voraussetzungen für Ihr Aufenthaltsrecht zu Beschäftigungszwecken erfüllen, kann dieses verlängert werden.

Mit dem Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken eröffnen sich für Sie schließlich ganz neue Perspektiven für eine Zukunft in Deutschland. Zum einen ergibt sich unter Umständen nach 3 Jahren ein Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte. Zum anderen haben Sie nach 5-jährigem Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf eine reguläre Niederlassungserlaubnis, sofern Sie alle weiteren Bedingungen erfüllen.

Der direkte Erhalt einer Niederlassungserlaubnis nach einer Ausbildungsduldung ist indes nicht möglich.

Duldung wegen Ausbildung: Ihre Rechte und Pflichten

Halten Sie sich mit einer Ausbildungsduldung in Deutschland auf, gelten gewisse Einschränkungen für Sie. Sie dürfen sich zwar für die Dauer Ihrer Ausbildung in Deutschland aufhalten, darüber hinaus gilt jedoch:

  • Reisen innerhalb der Bundesrepublik sind nur gestattet, sofern keine Residenzpflicht für Sie gilt.
  • Auslandsreisen sind nicht gestattet.
  • Eine Familienzusammenführung durch Nachzug ist nicht möglich. 

Wichtig: Ermessensduldung für Familienmitglieder

Halten sich weitere Familienmitglieder wie ein Ehepartner beziehungsweise eine Partnerin, Eltern, minderjährige Kinder oder minderjährige Geschwister mit Ihnen in Deutschland auf, besteht die Option, eine Ermessensduldung zu beantragen. Viele Bundesländer lehnen derartige Anträge zwar ab. Wir empfehlen Ihnen in dem Fall jedoch, eine Anwältin oder einen Anwalt für Ausländerrecht zurate zu ziehen oder sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Gegebenenfalls lässt sich die Entscheidung kippen.

Auch wenn die Auflagen, die eine Ausbildungsduldung nach dem Gesetz vorsieht, Sie in Ihren Freiheiten einschränken, gehen mit dieser Form der Aufenthaltsgestattung Chancen für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland einher. Und der ermöglicht Ihnen bestenfalls, was bis dahin nicht möglich war: von Berufsfreiheit über Reisefreiheit bis hin zu Familiennachzug.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

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Quellen:

Ausbildungsduldung: Häufig gestellte Fragen

Kann man während einer Ausbildung abgeschoben werden?

Nein, sofern Sie eine Ausbildungsduldung besitzen, sind Sie vor Abschiebung geschützt. Das gilt selbst, wenn Sie die Prüfung am Ende Ihrer Ausbildung nicht bestehen. Was in einem solchen Fall wichtig ist, erfahren Sie hier.

Was bedeutet 3+2 Regelung?

Die 3+2-Regelung sieht vor, dass Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Lehre nach Ihrer Ausbildungsduldung eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erhalten können. Wie das funktioniert, erklären wir im Ratgeber.

Wie bekomme ich eine Ausbildungsduldung?

Eine Ausbildungsduldung müssen Sie beantragen. Dafür genügt ein einfaches Schreiben an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Allerdings müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist zum Beispiel, dass Sie sich bereits seit 3 Monaten mit einer Duldung in Deutschland aufhalten oder aber Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, wobei Sie bereits im laufenden Antragsverfahren eine Ausbildung begonnen haben und diese auch abschließen wollen.

Alle weiteren Voraussetzungen finden Sie im Beitrag.

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