Definition: Vollziehbare Ausreisepflicht einfach erklärt

Eine vollziehbare Ausreisepflicht bedeutet, dass Sie rechtlich dazu verpflichtet sind, das Land umgehend zu verlassen. Sie wird verhängt, wenn Sie keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und eine gesetzte Frist zur Ausreise bereits verstrichen ist. Voraussetzung ist jedoch ein vollziehbarer Bescheid, beispielsweise ein abgelehnter Asylantrag oder der Widerruf Ihres Aufenthaltstitels.

Hinweis: Bleiberecht nach § 50 Abs. 1 AufenthG

Die gesetzliche Grundlage für die Ausreisepflicht findet sich in § 50 AufenthG. Demnach ist ausreisepflichtig, wer keinen Aufenthaltstitel besitzt oder diesen verloren hat und auch sonst kein Bleiberecht besitzt. Ein Bleiberecht kann sich gegebenenfalls aus einem anderen Aufenthaltstitel oder dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ergeben. Es hat zur Folge, dass Sie trotz des Verlusts eines Aufenthaltstitels nicht automatisch ausreisepflichtig sind.

Das zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

Das zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht wurde eingeführt, um Abschiebungen schneller und effektiver umzusetzen. Für Sie als Ausländerin oder Ausländer bedeutet das strengere Regelungen, wenn Sie ausreisepflichtig sind. Die Behörden erhalten erweiterte Befugnisse, beispielsweise um Abschiebungen besser zu planen oder Aufenthaltsorte zu überwachen. Auch Haftmöglichkeiten bestehen, um eine Ausreise zu sichern.

Das Gesetz kann Ihre Situation erschweren, wenn Sie keinen gültigen Aufenthaltstitel haben. Es ist daher besonders wichtig, rechtzeitig Ihre Optionen zu prüfen und sich bestenfalls anwaltlich beraten zu lassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ausreisepflicht in Deutschland: Wann Ausländer ausreisepflichtig sind

Eine Ausreisepflicht droht Ihnen, wenn Sie keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel (mehr) besitzen. Das kann unterschiedliche Gründe haben:

  • das Ende eines Visums
  • ein abgelehnter Asylantrag,
  • der Entzug einer Aufenthaltserlaubnis

Je nach Situation gibt es jedoch Möglichkeiten, Ihren Aufenthalt zu legalisieren, die Ausreise vorübergehend auszusetzen oder ganz abzuwenden. Sie können zum Beispiel den Aufenthaltstitel verlängern oder Widerspruch gegen die Abschiebung einlegen. Dazu im Verlauf des Ratgebers mehr.

Ausreisepflicht bei Asylverfahren

Wird Ihr Asylantrag in Deutschland rechtskräftig abgelehnt, entsteht eine Ausreisepflicht. Die Behörde setzt in der Regel eine Frist, innerhalb der Sie das Land verlassen müssen. Halten Sie diese Frist nicht ein, droht eine zwangsweise Abschiebung.

Wichtig dabei ist zu wissen: Während eines laufenden Asylverfahrens besteht für Sie keine Ausreisepflicht. Kommt es zur Ablehnung, ist ein Asylfolgeantrag eine Option, um eine Ausreisepflicht hinauszuzögern. In einigen Fällen bestehen auch Aussichten auf einen anderen Aufenthaltstitel wie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis. 

Hinweis: Asylfolgeantrag

Ein Asylfolgeantrag bietet Ihnen eine Möglichkeit, den Aufenthaltsstatus erneut prüfen zu lassen. Das ist jedoch nur möglich, wenn neue Gründe vorliegen, die in Ihrem ersten Antrag noch nicht berücksichtigt wurden. Das kann beispielsweise eine veränderte Situation in Ihrem Herkunftsland sein. Ein Folgeantrag hemmt die Ausreisepflicht vorerst und bietet Ihnen Zeit, Ihre Argumente darzulegen. Lassen Sie sich hierzu unbedingt anwaltlich beraten, um Ihre Erfolgschancen zu maximieren und rechtliche Fehler zu vermeiden.

Abschiebung nach Duldung

Auch mit einer Duldung bleibt die Ausreisepflicht bestehen. Eine Duldung erlaubt Ihnen zwar, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, stellt aber keinen Aufenthaltstitel dar. Die Behörden können eine Abschiebung jederzeit durchführen, wenn die Gründe für die Duldung entfallen, beispielsweise wenn Reisedokumente nun vorliegen oder andere Abschiebehindernisse wegfallen. Allerdings haben Sie auch als Geduldeter oder Geduldete die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu erwerben, zum Beispiel nach § 19d AufenthG zum Zwecke einer Beschäftigung. 

Ausreisepflicht für EU-Bürger

Auch als EU-Bürgerin oder EU-Bürger können Sie in Deutschland ausreisepflichtig werden. Das ist der Fall, wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht beispielsweise aufgrund unzureichender finanzieller Mittel oder einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verlieren.

Durch die Freizügigkeit innerhalb der EU sind die Anforderungen für eine Ausweisung jedoch deutlich strenger. Die Behörde prüft genau, ob eine derartige Maßnahme rechtmäßig ist. Sie haben dabei das Recht, gegen eine Ausweisung vorzugehen und so Ihre Aufenthaltsrechte zu verteidigen.

Verlust der Sozialleistungen bei Ausreisepflicht

​​Bei einer Ausreisepflicht verlieren Sie in der Regel Ihre Ansprüche auf Sozialleistungen. Stattdessen erhalten Sie oft nur noch sogenannte reduzierte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die decken lediglich das Nötigste ab, wie Unterkunft und Verpflegung.

Um das zu verhindern, ist es wichtig, rechtzeitig Ihren Aufenthaltsstatus zu klären. Wenn Sie nach Möglichkeit eine Duldung oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen, bleiben Ihnen oft auch weitergehende Sozialleistungen erhalten.

Ausreisefrist und Überwachung der Ausreise

Nach einer Entscheidung über die Ausreisepflicht setzt die Ausländerbehörde eine Ausreisefrist, die in aller Regel zwischen 7 und 30 Tage beträgt. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie Deutschland freiwillig verlassen. Überschreiten Sie die Frist, droht eine zwangsweise Abschiebung.

Um die Ausreise zu überwachen, können Behörden Maßnahmen wie Meldeauflagen, Wohnsitzvorgaben oder die Abnahme von Reisepässen anordnen. In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Fluchtgefahr, kann auch eine Abschiebehaft angeordnet werden.

Wichtig: Abschiebehaft

Eine Abschiebehaft ist an strenge Maßstäbe gebunden. Sie darf beispielsweise über maximal 2 Wochen andauern. Voraussetzung ist zum Beispiel, dass Ihre Ausreisefrist bereits abgelaufen ist und die Abschiebung innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden kann. Anwaltliche Unterstützung ist hier dringend anzuraten.

Es ist wichtig, die Ausreisefrist einzuhalten, um Konsequenzen zu vermeiden. Bei Verstößen droht neben der Abschiebehaft unter anderem die zwangsweise Abschiebung durch die Polizeibehörden. Nach Durchsetzung der Ausreisepflicht wird meist ein Wiedereinreiseverbot verhängt, das Ihnen eine Rückkehr nach Deutschland oder in den Schengen-Raum für mehrere Jahre untersagt.

Widerspruch gegen Ausreisepflicht: So verhindern Sie die Abschiebung

Ein Widerspruch gegen eine Ausreisepflicht oder Abschiebung kann Ihre Situation vorerst stabilisieren. Er hat oft eine aufschiebende Wirkung, solange die Behörde den Fall prüft. Ein Widerspruch ist jedoch nur erfolgreich, wenn er gut begründet ist, beispielsweise durch neue Tatsachen oder rechtliche Fehler im Bescheid.

Lassen Sie sich unbedingt von einer erfahrenen Anwältin oder einem Anwalt beraten. Fachkundige bewerten Ihre Erfolgschancen bei Widerspruch und setzen diesen rechtssicher durch. So schützen Sie Ihre Rechte und verschaffen sich Zeit, um Ihre Situation zu klären. Schnelles Handeln ist entscheidend, da oft strenge Fristen gelten.

Ihre Rechte bei Ausreisepflicht oder Abschiebung

Auch wenn Sie ausreisepflichtig sind, besitzen Sie bestimmte Rechte, die Ihnen durch die Behörden und den Staat gewährt werden müssen. Dazu gehören vor allem:

  1. Rechtliches Gehör: Sie dürfen sich zu den Entscheidungen der Behörden äußern.
  2. Rechtsmittel: Gegen Bescheide wie eine Abschiebungsanordnung können Sie Klage einreichen oder einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen.
  3. Beratung: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich durch eine spezialisierte Anwältin oder einen Anwalt beraten zu lassen.

Wir wissen, wann eine Ausreisepflicht oder Abschiebung durchsetzbar ist und wann nicht. Nehmen Sie eine derartige Entscheidung durch die Ausländerbehörde nicht einfach hin – wehren Sie sich.

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Quellen:

Ausreisepflicht: Häufig gestellte Fragen

Wann besteht eine Ausreisepflicht?

Die Ausreisepflicht entsteht, wenn kein Aufenthaltsrecht vorliegt oder dieses durch die Behörden widerrufen wird, etwa bei der Ablehnung eines Antrags oder nach Ablauf eines Aufenthaltstitels. Wie Sie Ihre Abschiebung verhindern können, erfahren Sie hier.

Wer ist vollziehbar ausreisepflichtig?

Vollziehbar ausreisepflichtig sind Ausländerinnen und Ausländer ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel, beispielsweise nach einem abgelehnten Asylantrag oder dem Ablauf eines Visums. Im Beitrag erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten, eine Ausreisepflicht abzuwenden.

Ausreisepflicht: In diesen Fällen droht Abschiebung

Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig, wenn kein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt und eine behördlich gesetzte Frist zur freiwilligen Ausreise abgelaufen ist. Mehr zur Bedeutung der Ausreisepflicht erfahren Sie im Beitrag.

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