Bleiberecht in Deutschland: Was bedeutet das?

Der Begriff Bleiberecht wirft regelmäßig Fragen auf. Das ist auch nicht verwunderlich, immerhin handelt es sich dabei nicht um einen festgeschriebenen amtlichen Titel. Vielmehr ist das Bleiberecht ein Sammelbegriff für alle Aufenthaltsrechte, die sich nach einer Duldung für Menschen in Deutschland ergeben. Es bezeichnet also die Möglichkeit, zu bleiben.

Hinweis: Duldung

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sind Sie in Deutschland geduldet, haben Sie zwar nicht das Recht, sich im Land aufzuhalten. Eine Ausreise oder Abschiebung ist in Ihrer Situation jedoch auch keine Option. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein.

Im Gegensatz zur Duldung bedeutet das Bleiberecht für Sie vor allem mehr Sicherheit. Sie sind mit dem Erhalt dazu berechtigt, sich in Deutschland aufzuhalten. Bestätigt wird das durch eine Aufenthaltserlaubnis – einem offiziellen Titel also.

Personengruppen: Wer ein Bleiberecht erhält

Ein Bleiberecht kommt für Ausländer beziehungsweise Ausländerinnen infrage, die sich bereits seit einiger Zeit mit einer Duldung in Deutschland aufhalten. Das sind oft Personengruppen, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Wichtig dabei ist, dass sich die Betroffenen in der Bundesrepublik integriert haben. Gewisse Deutschkenntnisse, eine Ausbildung oder Arbeit sind für den Erhalt eines Bleiberechts von Vorteil. Auf weitere Voraussetzungen gehen wir im weiteren Verlauf noch ein.

Das Bleiberecht ist für Flüchtlinge oft relevant. So erhalten Geflüchtete eine Duldung, weil die Sicherheitslage in Ihrem Herkunftsland instabil ist. Andere verfügen nicht über die für ihre Ausreise benötigen Reiseunterlagen, wie zum Beispiel einen Nationalpass. Daneben können auch familiäre Bindungen, Erkrankungen und andere Abschiebehindernisse eine Duldung begründen.

Wichtig: Abschiebehindernisse

Abschiebehindernisse begründen eine Duldung sowie ein Bleiberecht. So räumt der Gesetzgeber in Deutschland geduldeten Menschen in § 25 Abs. 5 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) die Möglichkeit ein, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, sofern sie ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen können. Die Ursachen, sprich Abschiebehindernisse, können dabei unterschiedlich sein. Der Gesetzgeber geht hier von rechtlichen und tatsächlichen Gründen aus. 

Das Bleiberecht betrifft also verschiedene Personengruppen, ob Familien, Erwachsene oder Jugendliche, in ganz unterschiedlichen Situationen. Um konkrete Beispiele zu nennen:

  1. Eine Familie, lebt seit Jahren in Deutschland. Die zwei Kinder besuchen die Schule und sind sehr gut integriert. Um die Kinder nicht aus ihrer Umgebung zu reißen, kann sich für die Eltern ein Bleiberecht ergeben.
  2. Ein junger Mann ist als Minderjähriger nach Deutschland gekommen. Er hat sich um Integration bemüht, eine Schule besucht und spricht gut Deutsch. Seine Bemühungen können dazu führen, dass er ein Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche erhält.
  3. Eine erwachsene Frau ist seit 6 Jahren in Deutschland geduldet. Sie hat eine feste Arbeitsstelle und hat sich keine Straftaten zuschulden kommen lassen. Ihre Chancen auf ein Bleiberecht und damit auf eine Aufenthaltserlaubnis stehen bei diesen Voraussetzungen gut.

Wichtig: persönliche Umstände

Ihre persönlichen Umstände sind oft beim Bleiberecht entscheidend. Durch Arbeit, Kind, Heirat können sich Grundlagen ausbilden. Bei Heirat ist jedoch wichtig: Schließen Sie keine Ehe, nur um in Deutschland belieben zu dürfen. Fliegt eine sogenannte Scheinehe auf, ergeben sich mitunter empfindliche Konsequenzen.

Besondere Situationen: Wie steht es um das Bleiberecht, wenn …

In bestimmten Situationen herrscht große Unsicherheit bezüglich eines Bleiberechts. Typische Umstände sind:

Bleiberecht nach Scheidung: Das gilt

Basiert Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland auf einer Ehe, endet Ihr Bleiberecht nicht zwingend, wenn die Beziehung scheitert. Hier ist vor allem § 31 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) für Sie von Bedeutung. 

Sofern Sie im Rahmen eines Ehegattennachzuges nach Deutschland gekommen sind und Ihre Ehe hierzulande mindestens über 3 Jahre bestand, haben Sie nach § 31 AufenthG ein Bleiberecht nach einer Scheidung. Genaugenommen handelt es sich dabei um eine Verlängerung Ihres bis dahin bestehenden Aufenthaltsrechtes. Wie bereits erwähnt, ergibt sich ein Bleiberecht in aller Regel aus einem Duldungsstatus. Oft wird der Begriff jedoch im Allgemeinen verwendet.

Bleiberecht bei Schwangerschaft: Ihre Rechte

Für schwangere Frauen gelten in Deutschland bestimmte Schutzregelungen. Ein automatisches Bleiberecht ergibt sich aus einer Schwangerschaft jedoch nicht. Im Falle einer Abschiebung sind allerdings bestimmte Fristen zu berücksichtigen: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung darf keine Abschiebung durchgesetzt werden. Bei besonderen Risiken gelten mitunter längere Zeiträume. Eine bestehende Duldung kann also verlängert werden.

Daneben sieht das Aufenthaltsgesetz keine besonderen Aufenthaltstitel bei Schwangerschaft vor – und damit auch kein Bleiberecht.

Hinweis: dauerhaftes Bleiberecht

Ein dauerhaftes Bleiberecht bei Schwangerschaft ist zwar möglich, setzt aber besondere Umstände voraus. Denkbar ist zum Beispiel eine schwere Erkrankung, die eine Abschiebung langfristig unmöglich macht. Ein deutscher Vater begründet ebenso ein Bleiberecht wie ein ausländischer Vater, der in Deutschland ein Daueraufenthaltsrecht besitzt und den Lebensunterhalt seiner Familie sichern kann. Die letzten beiden Beispiele bewegen sich dabei eher im Rahmen des Familiennachzugs.

Bleiberecht aus humanitären Gründen

Ein Bleiberecht aus humanitären Gründen kann erfolgen, wenn Sie beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit nicht in Ihr Heimatland zurückkehren können. Gleiches gilt, wenn Sie keinen Pass besitzen und Ihnen Ihr Heimatland diesen auch nicht ausstellen will. Entscheidend ist, dass eine Rückkehr für Sie auf lange Sicht nicht möglich ist. Auch hierbei gilt, dass Sie sich im Vorfeld mit einem Duldungsstatus in Deutschland aufgehalten haben müssen.

Voraussetzungen für ein Bleiberecht

Möchten Sie einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Je nach Ihrer persönlichen Situation und das Aufenthaltsrecht, das Sie anstreben, können sich die jedoch stark unterscheiden. In jedem Fall müssen Sie sich seit einigen Jahren mit einer Duldung  in Deutschland aufhalten – ohne Unterbrechung.

So wird bei Jugendlichen und jungen Volljährigen beispielsweise oft ein Duldungsstatus von 3 Jahren gefordert. Ebenso ist ein Schulbesuch von Bedeutung und/oder der Abschluss einer Ausbildung im Rahmen einer Ausbildungsduldung. Letztlich muss die Antragstellung vor dem 27. Geburtstag erfolgen. 

Bei Erwachsenen greift mitunter das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG. Das Bleiberecht räumt Geduldeten die Möglichkeit ein, eine feste Anstellung zu finden, sich intensiver zu integrieren und so gegebenenfalls einen Anspruch auf ein Daueraufenthaltsrecht zu entwickeln. 

Eine weitere Option besteht nach § 25b AufenthG. Wenngleich die Hürden hier sehr hoch sind: Ein Bleiberecht ist erst nach 6 Jahren möglich und setzt voraus, dass der Lebensunterhalt weitestgehend selbst gesichert werden kann. Alternativ muss eine positive Prognose bestehen.

Über die verschiedenen Personengruppen hinweg können folgende Voraussetzungen beim Bleiberecht relevant sein:

  • eine gute Integration mit Sprachkenntnissen auf ungefähr A2-Niveau sowie Grundkenntnisse über die deutsche Gesellschaft und die Rechtsordnung,
  • eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, sofern das Ihre Umstände hergeben,
  • eine geklärte Identität,
  • Straffreiheit.

Bestenfalls informieren Sie sich über die genauen Bedingungen bei Ihrer Ausländerbehörde. Aus den Anforderungen ergeben sich schließlich auch die Unterlagen, die Sie beim Bleiberecht Ihrem Antrag beilegen müssen.

Rechte beim Bleiberecht: Mehr Sicherheit für Ihren Aufenthalt

Erhalten Sie als Ausländerin beziehungsweise Ausländer ein Bleiberecht, wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Damit ändert sich Ihr Status als Geduldete oder Geduldeter hin zu einem Aufenthaltsrecht, das mehr Sicherheiten bietet. Daraus ergeben sich eine Reihe Vorteile für Sie:

  • Zukunftsperspektiven: Viele Aufenthaltstitel eröffnen Ihnen die Option auf ein späteres Daueraufenthaltsrecht in Form einer Niederlassungserlaubnis. Daraus ergeben sich im Anschluss unter Umständen auch Aussichten auf Einbürgerung.
  • Arbeiten: Eine Aufenthaltserlaubnis umfasst in vielen Fällen auch eine Arbeitserlaubnis. Sie können arbeiten, ohne sich vorab eine Zustimmung besorgen zu müssen.
  • Sozialleistungen und Versicherung: Mit einem Bleiberecht haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen, wie zum Beispiel Sozialhilfe oder Bürgergeld. Damit haben Sie auch Zugang zur gesetzlichen Krankenkasse.
  • Familiennachzug: Die Familie ist in Deutschland schützenswert. Mit einer Aufenthaltserlaubnis wird eine Familienzusammenführung einfacher. Wichtig ist dabei allerdings, dass Lebensunterhalt und Wohnraum für Ihre Angehörigen gesichert sind. 
  • Reisefreiheit: Besitzen Sie einen gültigen Pass, können Sie sich mit einer Aufenthaltserlaubnis frei bewegen. Ob in Deutschland, der EU oder international – Einschränkungen bei Ihren Reisezielen gibt es in der Regel keine.

Wichtig: Reisedauer

Viele Aufenthaltstitel sehen bei Reisen Einschränkungen bei der Dauer eines Auslandsaufenthaltes vor. Erkundigen Sie sich im Vorfeld über derartige Bedingungen. Andernfalls kann es sein, dass Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland erlischt.

Pflichten: Das ist wichtig

Mit Rechten gehen in der Regel auch Pflichten einher. So ist es auch beim Bleiberecht für Ausländer und Ausländerinnen. Wurde Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, müssen Sie sich an bestimmte Regeln halten, um Ihren Aufenthalt nicht zu gefährden. So müssen Sie zum Beispiel den Melde- und Mitwirkungspflichten nachkommen, die sich aus Ihrem jeweiligen Titel ergeben.

Ebenso ist es wichtig, dass Sie straffrei bleiben und sich weiterhin um Ihre Integration bemühen. Verbessern Sie stetig Ihre Sprachkenntnisse, engagieren Sie sich gegebenenfalls in einem Verein oder üben Sie ein Ehrenamt aus. Damit stärken Sie nicht zuletzt Ihre Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland.

Befristetes Bleiberecht: An Verlängerung denken

Ein Bleiberecht infolge einer Duldung wird nur über einen bestimmten Zeitraum ausgestellt. Der beträgt je nach Aufenthaltstitel zwischen 18 Monaten und 3 Jahren. Möchten Sie darüber hinaus in Deutschland bleiben, müssen Sie eine Verlängerung Ihres Titels beantragen.

Tipp: Daueraufenthaltsrecht prüfen

Nach einem Aufenthalt von 5 Jahren in Deutschland, besteht unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis – und damit auf ein Daueraufenthaltsrecht. Prüfen Sie, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Gerne geben wir Ihnen eine persönliche Einschätzung.

Wichtig dabei ist, dass Sie sich darum frühzeitig kümmern. Viele Ausländerbehörden sind stark ausgelastet, weshalb Termine zumindest kurzfristig schwer zu bekommen sind.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

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  • Persönliche Betreuung 

Quellen:

Bleiberecht: Häufig gestellte Fragen

Wann bekommt man ein Bleiberecht?

Halten Sie sich als geduldeter Flüchtling in Deutschland auf, haben Sie nach einer gewissen Zeit, die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis und damit ein Bleiberecht zu erhalten. Wann genau das der Fall ist, ergibt sich oft aus Ihrer persönlichen Situation und der Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde über Ihre Möglichkeiten.

Welche Flüchtlinge haben ein Bleiberecht?

Ein Bleiberecht setzt in der Regel eine Duldung voraus. Wann ein Flüchtling für Deutschland eine Duldung erhält, kann unterschiedliche Gründe haben. Umfangreiche Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber “Duldung: Rechte, Pflichten und Möglichkeiten”.

Wie bekommt man ein Bleiberecht in Deutschland?

Ein Bleiberecht erhalten Sie, wenn Sie seit einer gewissen Zeit in Deutschland geduldet sind. Um es zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Welche Aufenthaltserlaubnis dabei für Sie infrage kommt, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Allgemeine Voraussetzungen finden Sie im Ratgeber. Daneben können aber noch andere von Bedeutung sein.

Wer hat ein Bleiberecht in Deutschland?

Ein Bleiberecht kann sich in Deutschland für unterschiedliche Personengruppen ergeben. In der Regel folgt es auf eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Im Beitrag gehen wir auf die Bedeutung des Bleiberechts genauer ein.

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