In diesem Beitrag gehen wir in erster Linie darauf ein, welche Regelungen für eine in Deutschland beantragte und ausgestellte Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU gelten. Haben Sie den Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Staat erlangt, gelten für eine Einreise und einen Aufenthalt in Deutschland mitunter andere Regelungen. Darauf gehen wir nur in einem kurzen Abschnitt ein. Bitte informieren Sie sich darüber im Vorfeld.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: Merkmale & Voraussetzungen
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Das bedeutet, dass Sie als Inhaber oder Inhaberin dieses Titels dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen, ohne in gewissen Abständen eine Verlängerung beantragen zu müssen. Diese Eigenschaft besitzt daneben nur noch die Niederlassungserlaubnis.
Grundsätzlich ähneln sich die beiden Aufenthaltstitel stark. Und so gleichen sich auch die Anspruchsvoraussetzungen. Möchten Sie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen, sind diese Bedingungen wichtig:
- Sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt und gegebenenfalls der Ihrer Familie ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
- Sie beherrschen Deutsch auf B1-Niveau.
- Sie kennen die Lebensverhältnisse in Deutschland und besitzen Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend Wohnraum zur Verfügung.
- Sie können eine Krankenversicherung vorweisen.
Treffen alle Voraussetzungen, die der Aufenthaltstitel stellt, auf Sie zu, sind Sie anspruchsberechtigt. Erfüllen Sie eine der Voraussetzungen nach deutschem Recht nicht, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, zu prüfen, ob Sie die jeweiligen Bedingungen in einem anderen EU-Staat erfüllen. Denn: Jedes EU-Land gibt eigende Maßstäbe vor. Sprechen Sie zum Beispiel fließend Französisch, besteht unter Umständen die Möglichkeit, sich für einige Jahre mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in Frankreich niederzulassen und anschließend nach Deutschland weiterzuziehen. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten.
Wichtig: Anspruch bei bestimmten Aufenthaltstiteln ausgeschlossen
Bestimmte Personengruppen haben keinen Anspruch auf eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Dazu zählen Menschen mit Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen, Diplomaten sowie Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zu Studien- oder Ausbildungszwecken.
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis zeichnet sich dadurch aus, dass Sie damit auch in andere EU- beziehungsweise Schengen-Staaten, weiterwandern dürfen. Einzig Irland und Dänemark bilden hierbei eine Ausnahme. Die beiden Staaten haben die EU-Richtlinie 2003/109/EG, auf der der Titel beruht, nicht unterschrieben.
Daueraufenthalt-EG: Gibt’s einen Unterschied?
Neben der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU fällt mitunter auch die Bezeichnung Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Beide Begriffe bezeichnen das Gleiche: einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Sie unterscheiden sich weder in ihren Voraussetzungen noch in den Rechten und Pflichten, die für Inhaberinnen und Inhabern des Aufenthaltstitels einhergehen. Es handelt sich also lediglich um ein Synonym.
Daueraufenthalt für EU-Bürger: Das gilt
Als EU-Bürgerin oder -Bürger dürfen Sie sich im Rahmen der Freizügigkeit in Deutschland uneingeschränkt in Deutschland aufhalten, leben und arbeiten – zumindest, sofern Sie für Ihren Lebensunterhalt eigenständig aufkommen können. Einen Aufenthaltstitel wie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU benötigen Sie in der Regel deshalb nicht.
Allerdings: Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 5 Jahren, erhalten Sie automatisch das Recht auf einen Daueraufenthalt. Sie haben die Möglichkeit, eine Daueraufenthaltskarte zu beantragen, die Ihnen als Bescheinigung des Daueraufenthalts dient und Ihr Bleiberecht offiziell bestätigt.
Gültigkeit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
Der Aufenthaltstitel Daueraufenthalt-EU gilt unbefristet und ist damit dauerhaft gültig. Allerdings besitzt die Karte, auf der der Titel elektronisch gespeichert ist – der sogenannte elektronische Aufenthaltstitel (eAT) – ein Ablaufdatum. Die Karte müssen Sie vor Ablauf erneuern lassen. Sie dient Ihnen als Ausweisdokument und ist mit dem deutschen Personalausweis vergleichbar.
Antrag stellen: So kommen Sie ans Daueraufenthaltsrecht
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für den EU-weiten Daueraufenthaltstitel, steht einem Antrag nichts im Wege. Wenden Sie sich dazu an Ihre Ausländerbehörde vor Ort und fordern Sie die entsprechenden Unterlagen an.
In der Regel benötigen Sie unter anderem:
- den Antrag auf Daueraufenthalt-EU – ein Formular benötigen Sie nicht, ein formloses Schreiben genügt
- einen gültigen Pass
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Ihre Wohnsituation
- Sprachnachweise
- Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung
Bitte beachten Sie, dass die genannten Dokumente lediglich einen Auszug darstellen. Daneben werden von der Ausländerbehörde noch weitere Unterlagen angefordert. Je nach Ihrer persönlichen Situation können die variieren. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, welche Nachweise benötigt werden.
Hinweis: Online-Antrag
Viele Ausländerbehörden bieten ihre Services über Portale auch online an. Darüber können Sie oftmals auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU online beantragen. Finden Sie diese Option bei Ihrer Behörde nicht, erkundigen Sie sich persönlich nach Ihren Möglichkeiten.
Sobald Ihr Antrag vollständig ist, reichen Sie den bei Ihrer Behörde ein. Es erfolgt eine genaue Prüfung. Die kann sich über Wochen, wenn nicht Monate hinziehen. Bringt Sie die Bearbeitungszeit in Schwierigkeiten, suchen Sie sich anwaltliche Hilfe. Gegebenenfalls lässt sich Ihr Verfahren mithilfe einer Untätigkeitsklage beschleunigen.
Daueraufenthalt-EU: die Vorteile
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bringt verschiedene Vorteile mit sich. Die betreffen in erster Linie:
- Planungssicherheit für Ihre Zukunft in Deutschland oder der EU
- den Wegfall von Besuchen bei der Ausländerbehörde
- erleichterte Familienzusammenführung innerhalb der EU
- Bewegungs- und Reisefreiheit
- hohe Ausweisungshürden – dafür müssen schwerwiegende Gründe vorliegen
- freie Berufswahl
Hinweis: Arbeit und Beruf
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beinhaltet eine Arbeitserlaubnis. Damit haben Sie freie Berufswahl. Sie können einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen oder ein Angestelltenverhältnis aufnehmen.
Hierbei kann ein direkter Vergleich mit einer Niederlassungserlaubnis interessant sein: Der Daueraufenthalt-EU zeigt weitere Stärken.
Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis: ein Vergleich
Auf den ersten Blick ähneln sich die Vorteile der beiden unbefristeten Aufenthaltstitel. Unterschiede ergeben sich erst bei genauerer Betrachtung. Die lassen sich insbesondere bei folgenden Punkten ausmachen:
- Mobilität innerhalb Europas
- Recht auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in einem anderen EU-Staat
- Erlöschensregelungen
Daraus ergeben sich beim Daueraufenthalt-EU weitere Vorteile. Die Tabelle liefert Ihnen einen ersten Überblick über die Unterschiede:
Daueraufenthalt-EU | Niederlassungserlaubnis | |
---|---|---|
Mobilität | Weiterwanderung in andere EU-Staaten möglich | Reise in anderen EU-Staat ausschließlich zu Besuchszwecken |
Aufenthaltstitel | vereinfachter Anspruch im EU-Ausland | kein Anspruch im EU-Ausland |
Erlöschen des Aufenthaltstitels bei Auslandsaufenthalt | nach 6 Jahren im EU-Ausland, nach 12 Monaten in Drittstaaten | nach 6 Monaten Abwesenheit aus Deutschland |
Altersvorsorge | Geringere Anforderungen an die Altersvorsorge | |
Sozialleistungen | Anspruch auf Sozialleistungen in jedem EU-Land | |
Kosten | Die Beantragung ist mit durchschnittlich 109 Euro kostengünstiger | |
Ausweisungsschutz | Mit dem Daueraufenthalt-EU geht ein Ausweisungsschutz einher, vergleichbar mit dem von EU-Bürgern und -Bürgerinnen |
Beim Vergleich Niederlassungserlaubnis vs. Daueraufenthalt-EU zeigt sich, dass Ihnen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU mehr Freiheiten beim Thema Mobilität einräumt: Solange Sie für Ihren Lebensunterhalt selbstständig sorgen können, steht es Ihnen frei, ohne Visum in andere EU- beziehungsweise Schengen-Staaten weiterzuwandern. Sie dürfen sich europaweit niederlassen und in der Regel auch arbeiten.
Wichtig: Arbeit, Studium, Ausbildung
Mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist Arbeiten im EU-Ausland in der Regel ebenso möglich wie die Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung. Gegebenenfalls führen einige Mitgliedsstaaten einen Arbeitsmarkttest durch. Erkundigen Sie sich deshalb im Falle einer Weiterwanderung zu Arbeitszwecken, welche Regelungen in Ihrem Zielstaat gelten.
Eine Niederlassungserlaubnis sieht diese Möglichkeiten nicht vor. Sie dürfen lediglich zu Besuchszwecken über einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen in einen anderen EU-Staat einreisen.
Recht auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
Mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU haben Sie unter erleichterten Bedingungen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Staat. Sie benötigen beispielsweise im Vorfeld kein Visum für die Einreise und den Aufenthalt. Das befreit Sie aber nicht von der Pflicht, sich in Ihrem Wahlstaat anzumelden und eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Der EU-Daueraufenthaltstitel räumt gegenüber der Niederlassungserlaubnis weitaus großzügigere Erlöschensfristen ein. Ihr Aufenthaltstitel kann erst bei einer durchgängigen Abwesenheit von mehr als 6 Jahren außerhalb von Deutschland, aber innerhalb der EU, erlöschen. Bei Aufenthalten außerhalb der EU droht hingegen nach 12 Monaten die Erlöschung des Titels. Das gilt auch bei Aufenthalten in Irland und Dänemark.
Hinweis: Erlöschen
Erlöschen des Aufenthaltstitels meint, dass der Titel verfällt und ungültig wird. Damit verlieren Sie alle Rechte und Pflichten, die mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU einhergegangen sind.
Eine Niederlassungserlaubnis erlischt in der Regel bereits nach 6 Monaten Abwesenheit aus Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich in einem anderen EU-Staat oder in einem Drittstaat aufgehalten haben. Eine Ausnahme greift lediglich, wenn Sie bereits 15 Jahre oder länger in Deutschland leben. In Einzelfällen können zudem Ausnahmeregelungen getroffen werden.
Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU?
Beim Vergleich Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis gilt: beide Aufenthaltstitel bieten Ihnen weitreichende Freiheiten. Je nach Ihrer persönlichen Situation müssen Sie selbst abwägen, welcher Titel für Ihre Lebensumstände infrage kommt.
Fest steht jedoch: Bei bestehender Niederlassungserlaubnis ist zum Daueraufenthalt EU ein Wechsel unproblematisch. Zwar müssen Sie den Beantragungsprozess erneut durchlaufen – das kostet Zeit und auch Geld. Da Sie als Inhaber oder Inhaberin der Niederlassungserlaubnis jedoch auch die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzen, ist Ihr Anspruch in der Regel sicher.
Wichtig: Gleichzeitiger Besitz beider Titel
Es ist möglich, gleichzeitig eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wie auch eine Niederlassungserlaubnis zu besitzen. Diese Option ist inbesondere hilfreich, wenn Ihr Daueraufenthalt-EU in einem anderen EU-Staat abläuft und Sie in Deutschland sesshaft werden wollen.
Alternativ empfiehlt es sich, von vornherein den Daueraufenthalt-EU zu beantragen. Bei fehlenden Zukunftsplänen stehen Ihnen damit europaweit alle Optionen offen.
Familiennachzug: Daueraufenthalt-EU für Ehepartner
Einer der wesentlichen Vorteile der Daueraufenthalt-EU ist ein erleichterter Familiennachzug. Als Inhaber oder Inhaberin des Aufenthaltstitels haben Sie beziehungsweise Ihre Angehörige Ihrer Kernfamilie einen rechtlichen Anspruch auf Nachzug. Die Kernfamilie meint dabei:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen,
- minderjährige Kinder und
- Eltern von in Deutschland lebenden Kindern.
Weitere Familienmitglieder wie beispielsweise Ihre Eltern oder Schwiegereltern können nur in Ausnahmefällen nachgeholt werden. Ob eine Ausnahme gemacht wird, prüfen die Behörden individuell.
Möchten Sie Familienangehörige außerhalb der Kernfamilie nachholen, kann anwaltliche Hilfe ratsam sein. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht bewertet die Situation und unterstützt Sie bei der Familienzusammenführung.
Einreise nach Deutschland mit Daueraufenthalt-EU aus anderem Staat
Wurde Ihnen eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt, müssen Sie in Deutschland nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Damit dürfen Sie in Deutschland arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren.
Wichtig dabei ist: Für die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Zustimmung geben. Vorher dürfen Sie nicht in Deutschland arbeiten. Darüber hinaus ist die Aufenthaltserlaubnis im ersten Jahr an Ihren Arbeitgeber gebunden. Für einen Arbeitsplatzwechsel bedarf es der Zustimmung der Ausländerbehörde.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Daueraufenthalt-EU: Häufig gestellte Fragen
Pauschal lässt sich nicht bewerten, ob ein Aufenthaltstitel besser ist als der andere. Das hängt allein von Ihren persönlichen Umständen und Ihren Zukunftsplänen ab. Im Ratgeber gehen wir auf einen Wechsel des Titels und eine mögliche Alternative ein.
Wie lange Sie sich mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU im Ausland aufhalten dürfen, hängt von Ihrem Reiseziel ab:
- innerhalb Europas bis zu 6 Jahre.
- außerhalb der EU-Staaten bis maximal 12 Monate.
Weitere Informationen zu den Erlöschensregelungen finden Sie hier.
Die beiden Aufenthaltstitel unterscheiden sich im Grunde genommen kaum voneinander. Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU haben Sie jedoch die Möglichkeit, innerhalb Europas in einen anderen Staat weiterzuwandern, um sich dort niederzulassen. Hier finden Sie einen direkten Vergleich zur Niederlassungserlaubnis und zum Daueraufenthalt-EU.
Um den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt-EU zu beantragen, benötigen Sie unterschiedliche Dokumente und Nachweise. Je nach Ihrer persönlichen Situation kann die Ausländerbehörde verschiedene Unterlagen von Ihnen fordern. Einige Beispiele haben wir im Ratgeber angeführt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde im Vorfeld, welche Dokumente darüber hinaus verlangt werden.
Ein EU-Daueraufenthalt bedingt verschiedene Voraussetzungen. Dazu zählen zum Beispiel:
- ein 5-jähriger Aufenthalt in Deutschland beziehungsweise einem anderen EU-Mitgliedsstaat,
- ein eigenständig gesicherter Lebensunterhalt,
- ausreichend Wohnraum.
Weitere Voraussetzungen finden Sie im Beitrag. Sofern Sie alle Bestimmungen erfüllen, steht einem Antrag auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nichts im Wege.
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