Niederlassungserlaubnis vs. Daueraufenthalt-EU: Gegensätze & Ähnlichkeiten

Sowohl der Daueraufenthalt-EU als auch die Niederlassungserlaubnis sind unbefristete Aufenthaltstitel. Das bedeutet, dass Sie mit beiden Titel auf unbestimmte Zeit in Deutschland bleiben dürfen. Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltsrechtes ist nicht nötig. 

Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU haben gewisse Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede. Im Folgenden stellen wir die Titel gegenüber, um Ähnlichkeiten und Abweichungen zu verdeutlichen.

Anspruchsvoraussetzungen für beide Daueraufenthaltstitel

Die ersten Gemeinsamkeiten beim direkten Vergleich Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis finden sich in den Voraussetzungen. Die sind in allen Punkten gleich. Um Ihnen Beispiele zu nennen:

  • eine Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren,
  • eine gesicherte Altersvorsorge und
  • ausreichende Deutschkenntnisse auf B1-Niveau.

Abweichend davon ergeben sich jedoch Unterschiede bei den Personengruppen, die einen Anspruch auf eines der beiden Daueraufenthaltsrechte haben können. Der Anspruch auf Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist beispielsweise ausgeschlossen, wenn Sie sich aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten oder einen Aufenthaltstitel zu Studien- oder Ausbildungszwecken haben. 

Welche Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU im Einzelnen vorhalten, entnehmen Sie den jeweiligen Ratgebern.

Gemeinsamkeiten Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis

Neben den Voraussetzungen teilen die Aufenthaltstitel noch weitere Gemeinsamkeiten. So bieten Ihnen sowohl die Niederlassungserlaubnis als auch der Daueraufenthalt EU ein zeitlich unbegrenztes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Zudem dürfen Sie uneingeschränkt arbeiten – egal in welchen Beruf, egal, ob selbstständig oder angestellt.

Damit ermöglichen es Ihnen beide Aufenthaltstitel, sich in Deutschland eine Zukunft aufzubauen, die Sie unter gewissen Umständen mittels Einbürgerung endgültig festigen können.

Auch beim Thema Reisen gibt es keine Unterschiede beim Vergleich Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis: Welches Reiseziel Sie auch haben – keiner der beiden Aufenthaltstitel hält Sie auf. Allerdings: Zeitlich sind Auslandsaufenthalten Grenzen gesetzt. Und hier tun sich Abweichungen auf. Zudem ergeben sich gegebenenfalls Unterschiede bei den Berechtigungen im jeweiligen Land. Welche das sind, erfahren Sie im weiteren Verlauf.

Unterschiede Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis

Abweichungen zwischen der Niederlassungserlaubnis und dem Daueraufenthalt-EU tun sich vor allem beim Thema Flexibilität auf. Letzterer räumt in dem Zusammenhang mehr Freiheiten ein, insbesondere bei der Mobilität. Während Sie mit einer Niederlassungserlaubnis mehr oder weniger an Deutschland gebunden sind – Auslandsreisen sind natürlich möglich – erlaubt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Weiterwanderung in andere EU- beziehungsweise Schengen-Staaten. Sie können Ihren Lebensmittelpunkt also beliebig wählen und dürfen in Ihrem Ziel-EU-Land in aller Regel auch arbeiten, studieren oder sich einfach nur aufhalten.

Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht das nicht. Halten Sie sich zu Besuchszwecken im EU-Ausland auf, dürfen Sie keiner Tätigkeit nachgehen.

Weiterhin räumt der Daueraufenthalt-EU großzügigere Fristen für Aufenthalte im Ausland ein, ehe der Titel erlischt.

Wichtig: Erlöschen von Aufenthaltstiteln

Daueraufenthaltstitel können zwar nur schwer wieder entzogen werden. Ein Erlöschen ist jedoch möglich, sofern bestimmte Fristen bei Auslandsaufenthalten nicht eingehalten werden. Der Gesetzgeber geht bei Überschreitung davon aus, dass der Lebensmittelpunkt nicht länger in Deutschland liegt.

Während eine Niederlassungserlaubnis bei einer Abwesenheit aus Deutschland über mehr als 6 Monate erlischt, verliert die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erst nach 6 Jahren im EU-Ausland und nach 12 Monaten in einem Drittstaat ihre Gültigkeit.

Die folgende Tabelle stellt die genannten Unterschiede beim Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis noch einmal gegenüber.

Direkter Vergleich: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis

Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und der Niederlassungserlaubnis haben wir im Text dargelegt und erläutert. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Kurzübersicht dazu. Sie ermöglicht Ihnen einen direkten Vergleich.

NiederlassungserlaubnisDaueraufenthalt-EU
Dauer des Aufenthaltsrechtsunbefristetunbefristet
Aufenthaltstitelkein Anspruch im EU-Auslandvereinfachter Anspruch im EU-Ausland
Arbeitserlaubnisausschließlich in Deutschlandin der Regel im gesamten EU- und Schengenraum
ReisenAufenthalt in anderen EU-Staat ausschließlich zu BesuchszweckenLeben und Arbeiten in anderen EU-Staaten ist erlaubt
ErlöschensfristErlöschen nach 6 Monaten im EU-Ausland und DrittstaatenErlöschen nach 12 Monaten in Drittstaaten, nach 6 Jahren im EU-Ausland
Familiennachzugerleichterter Familiennachzug nach DeutschlandFamiliennachzug im EU-Ausland

Stellen Sie sich nun die Frage, welcher Aufenthaltstitel besser beziehungsweise für Sie geeigneter ist, müssen Sie darauf selbst eine Antwort finden. Ihre persönlichen Lebensumstände und Zukunftspläne liefern hierfür die Maßstäbe. Haben Sie eine Entscheidung gefällt, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung Ihres Wahl-Aufenthaltstitels. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

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Quellen: 

 

Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis: Häufig gestellte Fragen

Ist der Daueraufenthalt-EU und die Niederlassungserlaubnis gleichzeitig möglich?

Ja, es ist möglich, beide Aufenthaltstitel gleichzeitig zu besitzen. Um beide Aufenthaltsrechte zu bekommen, müssen Sie darauf achten, auch die jeweiligen Voraussetzungen beider Titel zu erfüllen und die entsprechenden Anträge stellen. Das erfordert jedoch Zeit und verursacht zusätzliche Kosten. Zudem ist es nicht nötig, beide Titel gleichzeitig zu beantragen: Sie können eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU auch im Nachhinein beantragen, sofern sich Ihre Aufenthaltspläne ändern.

Was ist der Unterschied zwischen Daueraufenthalt-EU und Niederlassungserlaubnis?

Die Hauptunterschiede zwischen Daueraufenthalt-EU und Niederlassungserlaubnis liegen in der Mobilität, den Erlöschensgründen und anderen Rechten in Bezug auf die Aufenthaltstitel. In einer Tabelle haben wir die wesentlichen Unterschiede für Sie im Überblick gegenübergestellt.

Was ist besser: Daueraufenthalt-EU oder Niederlassungserlaubnis?

Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Ihre persönlichen Lebensumstände und Zukunftspläne sind hierfür entscheidende Faktoren. Im Beitrag haben wir alle Gemeinsamkeiten und Unterschiede für Sie herausgearbeitet. Entscheiden Sie, welche Aufenthaltstitel sich für Ihre Pläne eignet.
Dabei sollten Sie auch wissen: Sie müssen sich Ihrer Pläne nicht von vornherein sicher sein. Beantragen Sie erst eine Niederlassungserlaubnis, können Sie im Nachhinein immer noch eine Erlaubnis um Daueraufenthalt-EU beantragen. Alternativ beantragen Sie direkt den Daueraufenthalt-EU und halten sich damit alle Optionen offen.

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