Über Einbürgerung zum deutschen Pass
Den deutschen Pass beantragen können Sie nur, wenn die Ausländerbehörde Ihrer Einbürgerung zugestimmt hat und Ihr Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft damit erfolgreich war. Um das zu erreichen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darunter fallen zum Beispiel:
- Sie halten sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland auf.
- Ihren Lebensunterhalt können Sie selbst finanzieren.
- Sie haben sich keine schweren Straftaten zuschulden kommen lassen.
Einen vollständigen Überblick über alle Bedingungen erhalten Sie in unserem Ratgeber zur Einbürgerung und ihren Voraussetzungen. Bei den hier genannten handelt es sich lediglich um einen kleinen Auszug. Für bestimmte Personengruppen gelten darüber hinaus unter Umständen abweichende Regelungen – alles nachzulesen im verlinkten Beitrag.
Wichtig: doppelte Staatsbürgerschaft
Den Deutschen Pass beantragen und eine doppelte Staatsbürgerschaft schließen sich nicht aus. Seit Ende Juni 2024 dürfen Ausländer, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Ist sichergestellt, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf Einbürgerung. Stellen Sie einen Antrag – auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei und sorgen dafür, dass Sie schneller an Ihre Papiere kommen. Wir wissen: Als Ausländer den deutschen Pass zu beantragen, bedeutet für immer in Deutschland als Teil von Deutschland anzukommen.
Besonderheit: In Deutschland geboren
In Deutschland geborene Kinder besitzen nach dem Geburtsortsprinzip unter Umständen mit ihrer Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. Das ist insbesondere der Fall, wenn sich ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und zum Zeitpunkt der Geburt einen unbefristeten Aufenthaltstitel vorweisen kann. Zwar müssen die Eltern des Kindes einen deutschen Pass beantragen. Ist es in Deutschland geboren, genügt dafür jedoch der Gang zur jeweils zuständigen Behörde.
Dauer der Einbürgerung: Ab wann deutschen Pass beantragen?
Die Bearbeitungszeiten bei Einbürgerung liegen aktuell bei mindestens 24 Monaten, können sich je nach Behörde aber stark unterscheiden. Ehe die Ausländerbehörde keine Entscheidung über Ihren Antrag gefällt hat, ist eine Beantragung des deutschen Passes nicht möglich. Denn um das vornehmen zu können, benötigen Sie die Einbürgerungsurkunde als Bestätigung Ihrer Einbürgerung.
Möchten Sie derart lange Wartezeiten nicht hinnehmen, holen Sie sich Unterstützung. Eine Einbürgerung mit Anwalt geht dabei nicht nur schneller. Sie reduziert auch den Aufwand mit der Ausländerbehörde. Ihren deutschen Pass beantragen Sie ohne Stress im Verfahren.
Beantragung deutscher Pass: So funktioniert’s
Sie möchten nach erfolgreicher Einbürgerung Ihren deutschen Pass beziehungsweise Reisepass beantragen? Dann erst einmal herzlichen Glückwunsch zur deutschen Staatsbürgerschaft. Mit Erhalt Ihrer Ausweispapiere kommen Sie endgültig in Deutschland an.
Vorab stellt sich jedoch die Frage nach dem „Wie und wo“. Ihren deutschen Pass beantragen Sie beim Bürgerbüro. Vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin. Online können Sie die Beantragung nicht vornehmen.
Wichtig: Termin beim Bürgeramt
Möchten Sie beim Bürgeramt Ihren deutschen Pass beantragen, müssen Sie dafür im Vorfeld einen Termin vereinbaren. Viele Ämter setzen das voraus. In der Regel können Sie sich online ein passendes Zeitfenster buchen.
Und auch die Frage „Was brauche ich für den deutschen Pass“ ist schnell beantwortet:
- Ihre Einbürgerungsurkunde,
- einen gültigen Ausweis beziehungsweise Identitätsdokument,
- ein bis zwei aktuelle biometrisches Fotos (maximal drei Monate alt),
- gegebenenfalls Geburtsurkunde und/oder Abstammungsnachweis (vorab beim Bürgeramt zu erfragen).
Hinweis: biometrische Fotos
Die Anzahl der biometrischen Fotos hängt davon ab, ob Sie nur den Personalausweis beantragen oder zeitgleich einen Antrag für den deutschen Reisepass stellen. Für beide Dokumente wird jeweils ein Bild benötigt.
Haben Sie alle Unterlagen zusammen, können Sie Ihren deutschen Pass beantragen. Ein besonderes Formular benötigen Sie in aller Regel nicht. Erkundigen Sie sich jedoch sicherheitshalber bei Ihrem Bürgeramt darüber, ob auch eine Geburtsurkunde oder ein Abstammungsnachweis benötigt wird. Was das Amt anfordert, liegt im Ermessen der Sachbearbeiter. Das bedeutet, dass sie entscheiden, welche Unterlagen einzureichen sind und welche nicht.
Sobald Ihre Ausweisdokumente fertig sind, können Sie diese in dem Bürgeramt abholen, in dem Sie die beantragt haben.
Achtung: Was im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf den deutschen Pass von Bedeutung sein kann, ist gegebenenfalls die Notwendigkeit einer Namensänderung beziehungsweise einer Namenserklärung.
Namenserklärung: Angleichung nach Einbürgerung
Nach einer Einbürgerung haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, Ihren ausländischen Namen an die deutschen Gegebenheiten anzupassen und damit „einzudeutschen“. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein. Oft hängt eine Namenserklärung jedoch mit Schwierigkeiten bei der Schreibweise und Aussprache oder der Zusammensetzung von ausländischen Namen zusammen.
Ehe Sie Ihren deutschen Pass beantragen, haben Sie deshalb unter anderem die Möglichkeit:
- aus dem bisherigen Namen einen Vor- und Familiennamen zu bestimmen.
- einen Vor- oder Nachnamen zu wählen, sofern einer fehlt.
- Teile Ihres Namens abzulegen, sofern das deutsche Recht diese nicht vorsieht.
Bei Unsicherheiten bezüglich Ihres künftigen Namens finden Sie oft beim Standesamt Hilfe. Suchen Sie den Kontakt, um sich zu informieren, ob überhaupt eine Klärung nötig ist und/oder ob Sie Ihren Wunschnamen annehmen können.
Deutschen Pass beantragen: Dauer, Kosten, Gültigkeit
Sobald Sie Ihren deutschen Pass beim Bürgeramt beantragt haben, dauert es bis zu zwölf Wochen, bis Sie Ihre Ausweisdokumente in den Händen halten. Die Kosten unterscheiden sich dabei je nach Dokument. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die anfallenden Gebühren bei Beantragung Ihrer deutschen Papiere. Das Alter spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Personalausweis | Reisepass | |
---|---|---|
Antragsteller über 24 Jahre alt | 37 Euro | 70 Euro |
Antragsteller unter 24 Jahre alt | 22,80 Euro | 37,50 Euro |
Ihr Alter ist auch bei der Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente von Bedeutung. Sind Sie über 24 Jahre alt, sind diese in der Regel zehn Jahre gültig. Haben Sie das 24. Lebensjahr noch nicht erreicht, müssen Sie bereits nach sechs Jahren eine Erneuerung beantragen.
Hinweis: Pass erneut beantragen
Laufen Ihre Papiere ab, müssen Sie zeitnah erneut Ihren deutschen Pass beantragen. Wie beim Erstantrag müssen Sie auch bei der Erneuerung einen Termin beim Bürgeramt machen und aktuelle Fotos mit einreichen. In der Regel genügt dann aber die Vorlage Ihres alten, ablaufenden Passes.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Deutschen Pass beantrag: Häufig gestellte Fragen
Ihren deutschen Pass beantragen Sie beim Bürgeramt. Wichtig ist dabei, dass Sie im Vorfeld einen Termin vereinbaren. Möchten Sie auch Ihren Reisepass beantragen, geben Sie das bei der Terminbuchung mit an.
Wann Sie Ihren deutschen Pass beantragen können, hängt nicht zuletzt davon ab, wie lange Ihr Einbürgerungsverfahren dauert. Erst nachdem das erfolgreich zum Abschluss gekommen ist und Sie Ihre Einbürgerungsurkunde in den Händen halten, kann der letzte Schritt in Angriff genommen werden: die Beantragung Ihrer Ausweispapiere.
Ihre Ausweispapiere beantragen Sie nach erfolgreicher Einbürgerung persönlich im Bürgeramt. Einzelheiten dazu erfahren Sie hier. Online den deutschen Pass zu beantragen, ist nicht möglich.
Die Vorlage der Einbürgerungsurkunde ist eine Voraussetzung, um den deutschen Pass zu beantragen. Ihr Einbürgerungsverfahren muss also vonseiten der Behörde abgeschlossen sein. Wichtig ist auch: Ein Online-Antrag ist nicht möglich. Lediglich den Termin für das Bürgeramt können Sie online buchen.
Möchten Sie den deutschen Pass beantragen, benötigen Sie in jedem Fall Ihre Einbürgerungsurkunde sowie ein oder zwei biometrische Fotos. Was das Bürgeramt außerdem anfordern kann, erfahren Sie im Beitrag.
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