Duldung: Was ist das?
Bei einer Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird eine Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen vorübergehend ausgesetzt. Das heißt: Wer in Deutschland geduldet ist, ist zwar nicht berechtigt, sich in der Bundesrepublik aufzuhalten. Eine Abschiebung ist allerdings auch nicht möglich.
Wichtig: Duldung ist kein Aufenthaltstitel
Nach dem Aufenthaltsrecht ist eine Duldung kein Aufenthaltstitel. Ein unerlaubter Aufenthalt in Deutschland wird damit nur vorübergehend akzeptiert und nicht bestraft.
Eine Duldung ist möglich, wenn beispielsweise
- Ihr Asylantrag abgelehnt wurde.
- Sie ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland eingereist sind und keinen Asylantrag gestellt haben.
Dabei bedeutet eine Duldung oft enorme Einschränkungen für die betroffenen Personen – nicht nur mit Blick auf ihre Rechte, sondern auch finanziell. Wer mit einer Duldung auf Sozialleistungen angewiesen ist, erhält vom deutschen Staat weniger als das dem Bürgergeld zugrunde liegende Existenzminimum. Zudem gibt es in der Regel kein Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer mit Duldung.
Die Gründe, die eine Abschiebung verhindern und so eine Duldung hervorrufen, können ganz unterschiedlich sein. Im Folgenden gehen wir darauf noch genauer ein.
Gültigkeit einer Duldung
Eine Duldung wird über Tage, Wochen oder Monate ausgestellt werden. In der Regel ist sie aber nicht länger als 6 Monate gültig. Ist eine Duldung abgelaufen oder läuft sie aus, wird sie verlängert, sofern eine Abschiebung weiterhin nicht möglich ist.
Gründe für eine Duldung: Dann dürfen Ausländer vorerst bleiben
Die Gründe, die einen Aufenthalt mit Duldung in Deutschland rechtfertigen, ergeben sich in der Regel aus der Situation, in der sich eine Ausländerin beziehungsweise ein Ausländer befindet.
Nach dem Aufenthaltsgesetz kann eine Duldung auf folgenden Gründen basieren:
- rechtliche Regelungen
- tatsächliche Hindernisse
- Ermessen
- Ausbildung oder Beschäftigung
- ungeklärte Identität
Rechtliche Duldungsgründe
Bedeutet eine Abschiebung, dass eine Familie auf eine unvertretbare Art und Weise getrennt werden würde, kann das eine Duldung begründen. Entscheidend kann aber auch die Sicherheitslage im Herkunftsland sein sowie eine schwere Erkrankung.
Wichtig: Schwere Erkrankung
Eine schwere Erkrankung kann einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis begründen. Suchen Sie sich in dem Fall Hilfe von einer Beratungsstelle. Gegebenenfalls führt der Weg über die Härtefallkommission. Bei Duldung beziehungsweise drohender Abschiebung finden Sie in vielen Städten ehrenamtliche Unterstützung.
Tatsächliche Abschiebehindernisse
Eine fehlende Flugverbindung oder abhanden gekommene Pass- beziehungsweise Reisedokumente können ebenfalls Ursache dafür sein, dass keine Abschiebung erfolgen kann. Ohne Reiseunterlagen können Ausländerinnen und Ausländer aus Deutschland nur ausgewiesen werden, wenn mit dem Herkunftsland entsprechendes Abkommen getroffen wurde.
Ermessensduldung
Eine Duldung kann im Ermessen der Ausländerbehörde liegen. Das bedeutet, dass einer Abschiebung zwar nichts im Wege steht. Die Behörde der betroffenen Person jedoch noch eine gewisse Zeit einräumt, bis sie ausreisen muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Schulabschluss bevorsteht.
Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung
Mit einer Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) wird ebenso wie mit einer Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) die Möglichkeit geschaffen, auch langfristig in Deutschland bleiben zu können. Die Duldung kann zur Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Zudem schützen beide Duldungsarten vor einer Abschiebung.
Wichtig: Wege aus der Duldung
Neben einer Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung gibt es noch eine weitere Chance auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis nach einer Duldung: das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG. Im weiteren Verlauf gehen wir darauf genauer ein.
Duldung light
Dass die Identität von Ausländerinnen und Ausländern nicht geklärt beziehungsweise unbekannt ist, kommt vor. Mitunter weigern sich die Menschen dabei, zur Identitätsklärung beizutragen. Für sie ist die „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität”, auch Duldung light genannt (§ 60b AufenthG). Konkret handelt es sich um eine Sonderform, die mit starken Einschränkungen wie beispielsweise ein generelles Arbeitsverbot verbunden ist.
Ausländer mit Duldung: Rechte und Pflichten
Unabhängig vom Grund bringt eine Duldung immer Rechte und Pflichten für die Geduldeten mit sich. Während die Rechte oft mit Chancen verbunden sind, bedeuten die Pflichten oft starke Einschränkungen im täglichen Leben in Deutschland. Stellen wir die Rechte und Pflichten einmal gegenüber.
Duldungsgrund | Rechte | Pflichten | Einschränkungen |
---|---|---|---|
rechtliche Gründe | Aufenthaltsgestattung für eine begrenzte Zeit, gegebenenfalls Arbeitserlaubnis und Ausbildungsberechtigung | Meldepflicht. Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung | keine Reisefreiheit, kein Familiennachzug, gegebenenfalls Arbeitsverbot, Wohnsitzauflage bei Bezug von Sozialleistungen |
tatsächliche Gründe | Aufenthaltsgestattung für eine begrenzte Zeit, eingeschränkte Arbeitserlaubnis und Ausbildungsberechtigung | Meldepflicht, Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung, gegebenenfalls Residenzpflicht | keine Reisefreiheit, kein Familiennachzug, gegebenenfalls Arbeitsverbot, Wohnsitzauflage bei Bezug von Sozialleistungen |
Ermessensduldung | Aufenthaltsgestattung nach Ermessen der Behörden, gegebenenfalls Arbeitserlaubnis und Ausbildungsberechtigung | Meldepflicht, Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung, gegebenenfalls Residenzpflicht | keine Reisefreiheit, kein Familiennachzug, gegebenenfalls Arbeitsverbot, gegebenenfalls eingeschränkte Bewegungsfreiheit, Wohnsitzauflage bei Bezug von Sozialleistungen |
Ausbildungsduldung | Aufenthaltsgestattung für die Dauer der Ausbildung, Arbeitserlaubnis | Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung | keine Reisefreiheit, kein Familiennachzug |
Beschäftigungsduldung | Aufenthaltsgestattung für die Dauer der Beschäftigung, Arbeitserlaubnis | Meldepflicht, Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung, Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses | keine Reisefreiheit, kein Familiennachzug |
Duldung light | Aufenthaltsgestattung für eine begrenzte Zeit | Meldepflicht, Residenzpflicht, Wohnsitzauflage | Arbeitsverbot, Eingeschränkte Bewegungsfreiheit |
Wie der Tabelle zu entnehmen ist, schließt eine Duldung eine Arbeitserlaubnis nicht aus. Die muss beantragt werden. Einen entsprechenden Antrag können Sie erst stellen, wenn Sie bereits seit mindestens 3 Monaten in Deutschland sind und nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Wohnen Sie noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung, ist eine Arbeitserlaubnis mit Duldung frühestens nach 6 Monaten möglich.
Hinweis: Antrag oft problematisch
Ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis kann bei Duldung problematisch sein. Mitunter verweigern oder verzögern Behörden die Ausstellung. Suchen Sie sich in dem Fall Hilfe bei einer Beratungsstelle. Halten Sie sich bereits einige Jahre in Deutschland auf, gilt: Ihnen steht eine Arbeitserlaubnis nach vier Jahren Duldung zu, sofern die Ausländerbehörde Ihnen kein Arbeitsverbot erteilt hat.
Bei einer Duldung nach § 60b ist eine Arbeitserlaubnis in der Regel ausgeschlossen. Für Menschen, deren Identität nicht geklärt ist, gilt ein Arbeitsverbot.
Kurz eingehen wollen wir an dieser Stelle auch auf die Punkte Residenzpflicht und Wohnsitzauflage. Es ist wichtig, hier die Unterschiede zu kennen.
Gilt für Sie die Residenzpflicht, bedeutet das enorme Einschränkung in der Bewegungsfreiheit. Sie dürfen ein bestimmtes Gebiet nicht verlassen. Mit Duldung in ein anderes Bundesland zu reisen, ist nicht ohne Weiteres möglich. Das gilt mindestens für die ersten drei Monate Ihres Aufenthaltes in Deutschland und kann gegebenenfalls verlängert werden. Bei der Wohnsitzauflage sind Geduldete hingegen dazu verpflichtet, an dem Ort zu wohnen, der Ihnen zugewiesen wurde. Bewegen können Sie sich im Bundesgebiet jedoch frei.
Chancen: Von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis
Eine Duldund muss keine Duldung bleiben. Sie haben die Chance, Ihren Status als Geduldete beziehungsweise Geduldeten in einen Aufenthaltstitel umzuwandeln:
- Integrationsleistungen durch Engagement
- Chancen-Aufenthaltsrecht
- Aufenthaltsdauer
- Humanitäre Gründe
Bestimmte Integrationsleistungen erleichtern es Ihnen bestenfalls, ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Denn grundsätzlich gilt: Bemühungen um eine schnelle Integration in Deutschland werden von den Behörden positiv zur Kenntnis genommen. Um Ihnen konkrete Anreize aufzuzeigen:
- Lernen Sie die deutsche Sprache, belegen Sie Sprachkurse und erlangen Sie ein Sprachzertifikat.
- Engagieren Sie sich ehrenamtlich in einem Verein oder einer sozialen Einrichtung.
- Belegen Sie einen Integrationskurs und zeigen Sie so Interesse an der deutschen Gesellschaft.
- Nehmen Sie eine Arbeit auf oder beginnen Sie eine Ausbildung.
Wichtig: Ausbildung und Beruf
Eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung eröffnet Ihnen den direkten Weg zu einer Niederlassungserlaubnis. Wichtig ist, dass Sie nach der Ausbildung als Fachkraft in Ihrem Ausbildungsbereich arbeiten können. Haben Sie bereits einen qualifizierten Berufsausbildungsabschluss oder einen Hochschulabschluss vorzuweisen, den Sie entweder in Deutschland gemacht haben oder der in Deutschland anerkannt wird, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung nach § 19d AufenthG.
Daneben steigen Ihre Aussichten auf eine Aufenthaltserlaubnis nach Duldung mit der Dauer, die Sie sich in Deutschland aufhalten. So kommt beispielsweise das Chancen-Aufenthaltsrecht in Betracht. Es kann als eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe angesehen werden.
Chancen-Aufenthaltsrecht: Bedeutung und Voraussetzungen
Die Voraussetzungen:
- Sie besitzen eine Duldung,
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren in Deutschland,
- Ihr Aufenthalt wurde nicht durch längere Auslandsaufenthalte unterbrochen (maximal 3 Monate), zudem waren Sie während der gesamten Zeit in Deutschland geduldet,
- Sie bekennen sich offiziell zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht wird für 18 Monate erteilt. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Der Grund ist, dass Sie sich innerhalb dieser Zeit bestenfalls so gut in die Gesellschaft integriert haben, dass Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erteilt werden kann. Legen Sie sich ordentlich ins Zeug, ist das sogar schon früher möglich.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG nach 6 bis 8 Jahren Aufenthalt mit Duldung zu erlangen. Das ist an die Bedingungen gekoppelt, dass Sie einen Job haben und selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
Nicht zuletzt bleiben noch humanitäre Gründe, die Ihnen zu einer Aufenthaltserlaubnis verhelfen können. Die Grundlage hierfür findet sich in § 25 Abs.5 AufenthG. Der besagt, dass Ausländerinnen und Ausländer, die die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in absehbarer Zeit nicht ausreisen können, ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel unter bestimmten Umständen zusteht.
Maßgeblich ist hier vor allem die bisherige Aussetzung einer Abschiebung. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nach 18 Monaten Duldung möglich.
Aufenthaltserlaubnis – und dann?
Haben Sie den Sprung von einer Duldung zur Aufenthaltserlaubnis geschafft, ist der Weg zu einer Niederlassungserlaubnis oder sogar der Einbürgerung nicht mehr weit. Wir helfen Ihnen dabei, zu prüfen, ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. In vielen Fällen haben Ausländerinnen und Ausländer aufgrund von Sonderbestimmungen Anspruch auf das Daueraufenthaltsrecht oder den deutschen Pass, ohne es zu wissen. Besondere Qualifikationen und persönliche Umstände sind hier von enormer Bedeutung.
Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und lassen Sie in Deutschland endgültig ankommen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Duldung: Häufig gestellte Fragen
Sofern es Ihnen nicht zugemutet werden kann, von der Behörde Ihres Herkunftslandes einen Nationalpass anzufordern beziehungsweise zu erlangen, können Sie einen Ausweisersatz erhalten. Dafür müssen Sie bei der Ausländerbehörde einen entsprechenden Antrag stellen und gleichzeitig darlegen, weshalb die Beantragung über die Behörde Ihres Heimatlandes nicht zumutbar ist.
Nein, eine Fiktionsbescheinigung bestätigt, dass sich Ausländerinnen und Ausländer zu Recht in Deutschland aufhalten. Sie kann vorläufig ausgestellt werden, sofern der Aufenthaltstitel in Bearbeitung ist. Alternativ verlängert die Fiktionsbescheinigung vorübergehend einen bestehenden Aufenthaltstitel. Eine Duldung erhalten Menschen, die sich unter bestimmten Umständen ohne Aufenthaltstitel und damit ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland aufhalten.
Nein, während eine Duldung und eine Aufenthaltsgestattung unterscheiden sich voneinander. Bei Aufenthaltsgestattung befinden sich die Menschen im Asylverfahren. Bei einer Duldung sind sie hingegen ausreisepflichtig, wobei verschiedene Gründe eine Ausreise verhindern.
Eine Duldung wird erteilt, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer Deutschland eigentlich verlassen muss, eine Ausreise aber aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Das können Abschiebehindernisse wie fehlende Nationalpapiere oder eine schwere Krankheit sein. Weitere Beispiele für Duldungsgründe haben wir im Ratgeber für Sie aufgeführt.
Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis ist die Duldung kein Aufenthaltstitel. Wer in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, darf sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Wer geduldet ist, hält sich nicht rechtmäßig in Deutschland auf. Eine Abschiebung ist ohne weiteres jedoch auch nicht möglich – zumindest vorübergehend nicht.
Eine Duldung kann über Tage, Wochen und Monate ausgestellt werden und vor Ablauf verlängert werde. Je länger Sie sich als Geduldeter beziehungsweise Geduldete in Deutschland aufhalten, desto höher sind Ihre Chancen, einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Wann ein Übergang möglich ist, erfahren Sie im Beitrag.
Mit einer Duldung halten Sie sich zwar unerlaubt in Deutschland auf. Eine Abschiebung ist aus unterschiedlichen Gründen jedoch nicht möglich. Als Ursache für eine Duldung kann abgelehntes Asyl sein. Ebenso kann eine Duldung auch die Folge einer illegalen Einreise ohne Visum oder Aufenthaltstitel sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
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