Das Wichtigste in Kürze
- Ein Arbeitsvertrag ist bei Einbürgerung ein wichtiger Nachweis.
- Es gibt keine Regelung, nach der ein unbefristeter Arbeitsvertrag bei Einbürgerung vorliegen muss.
- Bei EInbürgerung mit befristetem Arbeitsvertrag ist die Prognise wichtig.
Bedeutung des Arbeitsvertrags für die Einbürgerung
Ein Arbeitsvertrag bestätigt, dass Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Darüber hinaus regelt das Dokument, unter welchen Bedingungen Sie die Aufgaben für Ihren Arbeitgeber erledigen. Wichtige Inhalte sind beispielsweise:
- Beginn und gegebenenfalls Dauer des Arbeitsverhältnisses,
- Arbeitsort,
- Tätigkeiten,
- Höhe Ihres Gehalts,
- Probezeit.
Haben Sie einen Job, müssen Sie mit Ihrem Antrag auf Einbürgerung auch Ihren Arbeitsvertrag einreichen. Weil das Dokument, wie oben angeführt, Angaben zu einer möglichen Befristung und zum Gehalt enthält, ist er für die Einbürgerungsbehörde relevant. Beides liefert Aufschluss über die Fähigkeit, langfristig für den Lebensunterhalt aufkommen zu können.
Hinweis: befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag
Im Arbeitsrecht werden befristete und unbefristete Arbeitsverträge unterschieden. Während befristete Verträge nur für eine bestimmte Dauer geschlossen werden und automatisch auslaufen, läuft ein unbefristeter Vertrag auf unbestimmte Zeit. Soll das Arbeitsverhältnis hier beendet werden, braucht es eine Kündigung.
Vor allem bei Arbeitsverhältnissen auf Zeit ist die Unsicherheit groß. Kann ich mit einem befristeten Arbeitsvertrag die Einbürgerung beantragen? – lautet hier eine entscheidende Frage.
Arbeitsverhältnis bei Einbürgerung: Darauf kommt’s an
10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) gibt genau an, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Einbürgerung besteht. In Zusammenhang mit der Sicherung des Lebensunterhaltes ist da vor allem ein Arbeitsverhältnis von Bedeutung. Immerhin lässt das auf ein geregeltes Einkommen schließen.
Wichtig: Einkommen bei Einbürgerung
Ein Mindesteinkommen ist bei Einbürgerung nach § 10 StAG in der Regel eine Grundvoraussetzung. Ein konkreter Betrag kann dabei jedoch nicht benannt werden. Das hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Vor allem davon, ob Sie nur für sich oder auch für weitere Familienmitglieder sorgen müssen.
Wichtig ist dabei zudem, dass Ihr Einkommen nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft Ihren Lebensunterhalt sichert. Die Einbürgerungsbehörde trifft diesbezüglich eine Prognose. Wie wirkt sich darauf ein befristetes Beschäftigungsverhältnis aus?
Einbürgerung mit befristetem Arbeitsvertrag: Das gilt
Haben Sie einen befristeten Arbeitsvertrag, endet Ihr Arbeitsverhältnis nach einer bestimmten Zeit, ohne dass es eine Kündigung braucht. Damit fällt auch Ihr Einkommen weg. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie damit keine Chance haben, an den deutschen Pass zu kommen. Gesetzlich ist nicht festgelegt, dass für die Einbürgerung ein unbefristeter Arbeitsvertrag nötig ist.
Ebenso wenig sieht der Gesetzgeber eine bestimmte Zeit vor, die Sie bereits gearbeitet haben müssen, um Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben. Ein Thema kommt dabei jedoch immer auf: die Prognoseentscheidung.
Bei einem Antrag auf Einbürgerung werden Sie und Ihre Umstände von der Behörde genau durchleuchtet. Je stabiler Ihre Lebensumstände dabei sind, desto eher wird Ihrer Einbürgerung zugestimmt.
Sie müssen dabei nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt dauerhaft gesichert ist und Sie weder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch in Zukunft auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld angewiesen sind beziehungsweise sein werden.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann die Behörde dazu veranlassen, Ihre Einbürgerung abzulehnen – weil nicht davon ausgegangen wird, dass Ihr Lebensunterhalt dauerhaft gesichert ist. Hier darf jedoch keine einseitige Betrachtung stattfinden. Entscheidend sind vor allem folgende Aspekte:
- Ausbildungsstatus,
- Branche,
- Berufserfahrung,
- bisherige Beschäftigungsverhältnisse,
- zusätzliche Fähigkeiten.
Diese Faktoren können maßgeblich sein, wenn es darum geht, nach dem Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages eine neue Anstellung zu finden – auch das muss die Einbürgerungsbehörde berücksichtigen.
Bei einer Einbürgerung mit bestehendem Arbeitsvertrag darf neben einer möglichen Geltungsdauer ein weiteres wichtiges Detail nicht außer Acht gelassen werden: die Probezeit.
Sind Sie kürzlich erst eine neue Stelle angetreten, gilt für Sie unter Umständen eine Probezeit. Die dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und dauert in der Regel 6 Monate. Während dieser Zeit ist Ihr Arbeitsverhältnis nicht sicher: Es gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von nur 2 Wochen, ohne dass es dafür einen Grund braucht. Möchten Sie die Einbürgerung, obwohl im Arbeitsvertrag eine Probezeit geregelt ist beziehungsweise Sie sich in der Probezeit befinden, pausiert die Behörde mitunter Ihren Antrag, bis die 6 Monate um sind.
In einem eigenen Ratgeber gehen wir auf das Thema Einbürgerung in der Probezeit genauer ein. Dort finden Sie alle relevanten Informationen.
Einbürgerung ohne Arbeitsvertrag: Bestehen Chancen?
10 StAG verlangt nicht ausdrücklich nach einem Arbeitsvertrag, wenn es um die Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts geht. Wichtig ist nur, dass Sie nachweisen können, dass Sie nicht auf staatliche Leistungen angewiesen sind und ausgeschlossen werden kann, dass sich das in Zukunft ändert.
Sofern Sie keinen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag haben, bieten sich folgende Alternativen:
- Selbstständigkeit: Sind Sie Ihr eigener Chef, ist der Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend. Eine Einbürgerung bei Selbstständigkeit setzt dauerhaft stabile Geschäfte voraus.
- Rente: Auch in der Rente muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. Ihre Rentenbezüge müssen also ausreichen, um ein unabhängiges Leben zu führen.
- Mieteinnahmen: Auch Mieteinnahmen stellen Einkommen dar, das der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes dienen kann.
- Ehepartner: Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Sie bei einem Einbürgerungsvorhaben selbst Einkommen erzielen müssen. Sind Sie verheiratet, kann Ihr Lebensunterhalt auch durch Ihren Ehepartner gesichert werden.
Nachzuweisen, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um den Lebensunterhalt zu sichern, gestaltet sich mitunter schwierig. Lehnt die Behörde Ihren Antrag ab und führt als Grund mangelnde finanzielle Absicherung an, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Suchen Sie sich anwaltliche Hilfe. Ein Anwalt für Ausländerrecht weiß, wie die Behörden ticken und bringt die Argumente vor, die Sie zum deutsche Pass führen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Nein. Sofern Sie Ihren Lebensunterhalt anderweitig sichern können, ist eine Arbeit beziehungsweise ein Arbeitsvertrag keine Voraussetzung für Ihre Einbürgerung. Welche Alternativen sich bieten, erfahren Sie im Beitrag.
Grundsätzlich schreibt § 10 StAG keinen bestimmten Arbeitsvertrag vor, um Anspruch auf Einbürgerung zu haben. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können.
Sind Sie jedoch erst kürzlich ein neues Beschäftigungsverhältnis eingegangen und befinden sich noch in der Probezeit, kann das Ihre Einbürgerung behindern. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber: Einbürgerung während der Probezeit.
Nein, ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist bei Einbürgerung keine zwingende Voraussetzung. Wichtig ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können – zum Zeitpunkt des Einbürgerungsantrags als auch in Zukunft. Die Einbürgerungsbehörde darf bei Erstellung einer Prognose nicht nur eine mögliche Befristung betrachten. Welche Aspekte im Arbeitsverhältnis außerdem wichtig sind, führen wir im Ratgeber aus.