Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten einer Einbürgerung durch deutsche Vorfahren.
  • Bei Einbürgerung durch deutsche Vorfahren braucht es mitunter detaillierte Abstammungsnachweise.
  • Die gesetzlichen Regelungen zur Einbürgerung durch Abstammung haben sich über die Jahre stark verändert.

Deutsche Vorfahren: Diese Rolle spielt Abstammung bei Einbürgerung

Möchten Sie in Deutschland die Einbürgerung, können deutsche Vorfahren einen entscheidenden Unterschied machen: Sie kommen gegebenenfalls leichter an den Pass. Unter bestimmten Umständen haben Sie einen automatischen Anspruch und müssen weder lange Wartezeiten bei der Beantragung in Kauf nehmen noch Integrationsleistungen wie zum Beispiel ein Sprachzertifikat oder Einbürgerungstest nachweisen. 

Das gilt insbesondere, wenn Ihre Eltern oder Großeltern Deutsche sind beziehungsweise waren oder einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft hatten, diesen aber nicht geltend machen konnten.

Wichtig: historische Ereignisse

Historische Ereignisse wie der Erste und der Zweite Weltkrieg sowie der Nationalsozialismus spielen im Kontext der Einbürgerung durch Vorfahren eine tragende Rolle. Ebenso die gesetzlichen Regelungen, die sich im Laufe der Zeit immer wieder geändert haben. § 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist dabei von zentraler Bedeutung. Im weiteren Verlauf gehen wir darauf genauer ein.

Es gibt 3 Optionen, bei denen für Ihre Einbürgerung deutsche Vorfahren eine Rolle spielen:

  1. Abstammungsprinzip
  2. Wiedergutmachungseinbürgerung
  3. Ermessenseinbürgerung

Wir erklären Ihnen, was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Option für Sie unter Umständen infrage kommt.

Abstammungsprinzip bei deutschem Elternteil

Kinder deutscher Eltern haben nach dem Abstammungsprinzip, auch Ius sanguinis genannt, grundsätzlich Anspruch auf den deutschen Pass – unabhängig vom Geburtsort. Dabei genügt es, wenn lediglich ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Wichtig dabei ist allerdings, dass die Eltern beziehungsweise ein Elternteil selbst in Deutschland geboren wurde. 

Wichtig: Geburtsort der Eltern

Wurden Ihre Eltern nach dem 1. Januar 2000 im Ausland geboren, wo sie auch nach wie vor leben, sind Sie nicht automatisch Deutsche beziehungsweise Deutscher. Ihre Geburt muss dafür innerhalb eines Jahres nach der Geburt beim zuständigen deutschen Standesamt oder der Auslandsvertretung angezeigt werden. 

Bei Einbürgerung durch deutsche Vorfahren nach dem Abstammungsprinzip spielt es keine Rolle, ob Ihre Eltern verheiratet sind oder nicht. Das war jedoch nicht immer so. Die folgende zeitliche Einordnung veranschaulicht die Entwicklung der Rechtslage.

Erwerb der Staatsangehörigkeit bei verheirateten Eltern

Waren Ihre Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt verheiratet, war Ihr Geburtsdatum ausschlaggebend dafür, nach welchen Regeln Ihnen der deutsche Pass zustand. Folgende Zeitfenster galten:

  • 1. Januar 1914 und 31. Dezember 1963: deutsche Staatsbürgerschaft konnte nur durch deutsche Vater erlangt werden. 
  • 1. Januar 1964 und 31. Dezember 1974: Staatsangehörigkeit einer verheirateten, deutschen Mutter wurde nur erlangt, wenn das Kind sonst staatenlos geworden wäre.
  • seit 1. Januar 1975: deutsche Staatsbürgerschaft kann bei einem deutschen Elternteil erlangt werden – egal, ob durch Mutter oder Vater.

Entwicklung der Regelung zur Staatsbürgerschaft bei verheirateten Eltern

Wichtig: Geburt zwischen April 1953 und Januar 1975

Sind Sie zwischen dem 1. April 1953 und dem 1. Januar 1975 als Kind einer deutschen Mutter geboren, konnten Sie bis Ende 1977 eine Erklärung abgeben, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen. Diese Möglichkeit bietet sich Ihnen jetzt wieder. Eine entsprechende Regelung trat am 20. August 2021 in Kraft und gilt über einen Zeitraum von 10 Jahren. § 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) liefert die Grundlage.

Erwerb der Staatsbürgerschaft bei nicht verheirateten Eltern

Wurden Sie als Kind von nicht verheirateten Eltern geboren, erhalten Sie automatisch die Staatsbürgerschaft Ihrer Mutter. Diese Regelung bei Einbürgerung durch Vorfahren gilt bereits seit dem 1. Januar 1914.

Haben Sie eine ausländische Mutter und einen deutschen Vater, steht Ihnen seit dem 1. Juli 1993 der deutsche Pass zu, sofern Ihr Vater seine Vaterschaft anerkannt hat beziehungsweise diese festgestellt wurde. Das muss jedoch vor Ihrem 23. Geburtstag geschehen sein.

Hinweis: Geburt vor dem 1. Juli 1993

Bei Geburt vor dem 1. Juli 1993 konnte die Staatsangehörigkeit durch eine Erklärung erlangt werden. Dafür musste die Vaterschaft nach deutschen Gesetzen anerkannt sein. Zudem mussten Sie sich als Kind seit mindestens 3 Jahren in Deutschland aufhalten.

Entwicklung der Regelung zur Staatsbürgerschaft bei nicht verheirateten Eltern

Deutsche oder Deutscher durch Adoption

Auch wenn es sich genau genommen nicht um eine Einbürgerung durch deutsche Vorfahren handelt, so haben Sie auch im Falle einer Adoption Anspruch auf den deutschen Pass. Eine entsprechende Regelung besteht seit dem 1. Januar 1977.

Demnach werden adoptierte Kinder ab dem Zeitpunkt zu Deutschen, ab dem der Annahmeantrag durch die Eltern gestellt wurde. Voraussetzung ist, dass das Kind zu dem Zeitpunkt noch keine 18 Jahre alt ist.

Wiedergutmachungseinbürgerung: Einbürgerung über Großeltern

Aufgrund der Ereignisse in Deutschland zu Zeiten des Nationalsozialismus blieb die deutsche Staatsbürgerschaft vielen Menschen verwehrt. So unter Umständen auch Ihren Eltern. Konnten sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erhalten und dementsprechend auch nicht an Sie weitergeben, weil zum Beispiel Ihren Großeltern die Staatsangehörigkeit zwischen dem 30. Januar und dem 8. Mai 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, kann das einen Anspruch auf eine sogenannte Wiedergutmachungseinbürgerung begründen. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich in § 15 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Hinweis: Übernahme von Verantwortung

Mit der Wiedergutmachungseinbürgerung übernimmt die Bundesrepublik Deutschland die Verantwortung für die Geschehnisse im Nationalsozialismus. Indem der Gesetzgeber Nachkommen die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund ursprünglich deutscher Vorfahren zuspricht, soll Wiedergutmachung erlangt werden. 

Möchten Sie sich bei Einbürgerung auf deutsche Vorfahren berufen, sind folgende Voraussetzungen wichtig:

  • Ihren Vorfahren, ob Eltern oder Großeltern, muss die deutsche Staatsbürgerschaft zwischen dem 30. Januar 1933 und 8. Mai 1945 entzogen worden sein. 
  • Der Entzug muss auf politischen, rassischen oder religiösen Gründen beruhen.
  • Es gab keine Wiedereinbürgerung Ihrer Vorfahren nach Kriegsende.
  • Sie als Antragsteller oder Antragstellerin dürfen den deutschen Pass nicht bereits auf anderem Wege erhalten haben.

Die Wiedergutmachungseinbürgerung, mit der Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch deutsche Vorfahren erhalten, hat einen entscheidenden Vorteil: Sie müssen sich weder über einen bestimmten Zeitraum in Deutschland aufhalten, noch müssen Sie Integrationsnachweise wie einen Einbürgerungstest erbringen. 

Gleichzeitig werden beim Antrag jedoch auch hohe Ansprüche gestellt: Sie benötigen mitunter detaillierte Nachweise für die Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Das können beispielsweise Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sein sowie Belege für die Verfolgung Ihrer Vorfahren. Deshalb lautet unsere Empfehlung: Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung. Fachkundige liefern Ihnen eine Einschätzung zu Ihren Chancen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wichtig: Antragstellung

Sofern Sie im Ausland leben, müssen Sie den Antrag auf eine Wiedergutmachungseinbürgerung beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen. Dafür betreibt das Amt ein eigenes Portal

Kommt für Sie eine Wiedergutmachungseinbürgerung nicht infrage, obwohl Ihre Großeltern oder Eltern Deutsche waren, besteht eine andere Möglichkeit der Einbürgerung durch deutsche Vorfahren in der Ermessenseinbürgerung.

Ermessenseinbürgerung: Deutscher Pass durch Abstammung

Bei einer Ermessenseinbürgerung liegt es im Ermessen der Einbürgerungsbehörde, ob diese Ihrem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft zustimmt oder nicht. Dabei gibt es Umstände, die die Entscheidung positiv beeinflussen – darunter finden sich auch deutsche Vorfahren. 

Wichtig: kein Einbürgerungsanspruch

Bei einer Ermessenseinbürgerung haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf den deutschen Pass. Die Behörden können aber eigenmächtig entscheiden, ob Ihrem Antrag zugestimmt wird. 

Eine Verbindung zu Deutschland wird in dem Kontext gegebenenfalls positiv gewertet. Haben Sie Verwandtschaft in Deutschland beziehungsweise deutsche Wurzeln, müssen Sie das entsprechend im Zuge des Antragsprozesses jedoch nachweisen, damit das berücksichtigt werden kann. 

Daneben müssen Sie noch eine Reihe weiterer Anforderungen erfüllen. Um Beispiele zu nennen:

  • Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren in Deutschland auf und besitzen ein auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht,
  • Sie weisen Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse nach,
  • Sie sichern Ihren Lebensunterhalt eigenständig und sind nicht auf staatliche Leistungen angewiesen,
  • Sie besitzen ausreichende Deutschkenntnisse,
  • Sie haben sich keinerlei Straftaten zuschulden kommen lassen,
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Urgroßeltern: Bestehen Chancen auf Einbürgerung durch Vorfahren?

Grundsätzlich gilt: Je weiter Ihre deutschen Wurzeln zurückreichen, desto komplexer wird die Einbürgerung durch Ihre Vorfahren. Das ist nicht zuletzt auch dem geschuldet, dass Sie die entsprechenden Dokumente benötigen, mit denen Sie Ihre Abstammung zweifelsfrei belegen können. 

Möchten Sie sich bei Ihrer Einbürgerung auf Ihre deutschen Urgroßeltern berufen, bleibt da in der Regel nur der Weg über die Wiedergutmachungseinbürgerung. Hier kann es zu einer Kettenreaktion kommen.

Das bedeutet: Wurde Ihren Urgroßeltern in Zeiten des NS-Regimes die deutsche Staatsbürgerschaft aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen, wodurch auch Ihren Großeltern und Eltern der deutsche Pass verwehrt blieb, kann sich daraus ein Anspruch auf Einbürgerung durch Ihre Vorfahren ergeben. Sie müssen den Hergang vom Entzug des Passes dabei ebenso belegen, wie den Stammbaum.

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Quellen:

Über den Autor

Mohamed El-Zaatari
Mohamed El-Zaatari LinkedIn

Mohamed El-Zataari ist Experte fürs Ausländer- und Sozialrecht. Als ehemaliger Dezernatsleiter Rechtsangelegenheiten beim Amt für Versorgung und Integration Bremen ist er seit 2022 Abteilungsleiter der genannten Rechtsgebiete bei rightmart in Bremen. Mitte 2024 wurde er zudem Partner der rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sein Wissen behält er dabei nicht für sich: Als Dozent im Sozialrecht profitieren auch die Nachwuchsjuristen und -juristinnen von seinem Know-how.

Meine Vorfahren waren Deutsche. Kann ich den deutschen Pass bekommen?

Die deutsche Staatsangehörigkeit durch deutsche Vorfahren erhalten Sie beispielsweise, wenn Ihre Eltern beziehungsweise ein Elternteil zum Zeitpunkt Ihrer Geburt deutsch waren. Dabei ist jedoch das jeweilige Staatsangehörigkeitsrecht zu beachten, das zum Zeitpunkt Ihrer Geburt galt. Im Ratgeber gehen wir auf die Regelungen bei deutschen Eltern ein.

Kann ich den deutschen Pass durch Abstammung bekommen?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten einer Einbürgerung durch Vorfahren. Ein Anspruch kann sich beispielsweise aufgrund deutscher Eltern ergeben. Ebenso können aber auch deutsche Großeltern eine Rolle spielen. Wir erklären Ihnen im Beitrag, wann deutsche Vorfahren Ihre Chancen auf den deutschen Pass erhöhen.

Meine Großeltern wurde die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen. Kann ich den deutschen Pass bekommen?

Eine Einbürgerung durch Vorfahren ist möglich, sofern Ihren Großeltern die deutsche Staatsbürgerschaft zu Zeiten des NS-Regimes aus bestimmten Gründen entzogen wurde. Welche das sind, erklären wir im Ratgeber unter dem Punkt Wiedergutmachungseinbürgerung.

Ich bin im Ausland geboren, aber meine Mutter war Deutsche. Bin ich automatisch deutsch?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da das unter anderem vom Geburtsort und -datum Ihrer Mutter abhängt. Die genauen Regelungen zum Abstammungsprinzip bei deutschem Elternteil finden Sie im Beitrag.