Voraussetzungen: Darauf kommt es bei der Einbürgerung von Kindern an

Auch Kinder müssen in Deutschland das reguläre Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Dabei gelten je nach Alter unterschiedliche Regelungen. Zwar ist in jedem Fall ein entsprechender Antrag nötig. Für die Einbürgerung von Kindern unter 16 Jahren wird der jedoch von den Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertretern gestellt, wohingegen Kinder über 16 Jahre einen eigenen Antrag stellen. Ob sie dabei noch minderjährig sind, also unter 18 Jahre alt, ist unerheblich.

Einbürgerung von Kindern: Wer stellt den Antrag?

Dabei ergeben sich je nach Alter und Situation bei der Einbürgerung von Kindern unterschiedliche Voraussetzungen. Die nehmen wir im Folgenden in den Blick.

Gemeinsame Einbürgerung von Kind und Eltern

Möchten Sie, dass Ihr Kind mit Ihnen zusammen die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Bei einem Alter Ihres minderjährigen Kindes von unter 16 Jahren gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Sie sind als Eltern sorgeberechtigt und stellen den Antrag auf Einbürgerung für Ihr Kind.
  2. Sie leben zusammen mit Ihrem Kind in Deutschland.
  3. Ihr Kind besitzt seinem Alter entsprechende Sprachkenntnisse

Wichtig: Kinder unter 6 Jahre

Bei Einbürgerung von Kindern in Deutschland unter 6 Jahren ist eine zusätzliche Anforderung zu erfüllen: Ihre Tochter oder Ihr Sohn muss die Hälfte ihres oder seines Lebens bereits in Deutschland verbracht haben.

Bei der Miteinbürgerung eines Kindes gelten mitunter Erleichterungen. So braucht es zum Beispiel keine Loyalitätserklärung, mit der Ihr Kind sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt. Nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) werden unter Umständen zudem Abstriche bei der Mindestaufenthaltsdauer gemacht: Eine Einbürgerung bei einer Aufenthaltsdauer von unter 3 Jahren ist möglich.

Alleinige Einbürgerung von Kindern ohne Eltern

Streben Sie selbst als ausländische Eltern zwar nicht den Erhalt des deutschen Passes an, möchten die Einbürgerung für Ihre Kinder oder Ihr Kind jedoch beantragen, gelten folgende Regelungen für minderjährige Kinder unter 16 Jahre:

  1. Die Antragstellung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten.
  2. Die Kinder oder das Kind muss eine geforderte Mindestaufenthaltsdauer von 5 Jahren in Deutschland erfüllen. 

Unter 16-jährige Kinder, die die Einbürgerung ohne Eltern vollziehen, sind von der Voraussetzung, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen, befreit.

Einbürgerung von Kindern ab 16 Jahren

Ist Ihr Nachwuchs bereits älter als 16 Jahre, ist ein eigener Einbürgerungsantrag vonnöten. Es erfolgt eine eigenständige Einbürgerung der Kinder. Dabei gelten die allgemeinen Voraussetzungen. Darunter fallen unter anderem:

  • ein Mindestaufenthalt von 5 Jahren in Deutschland.
  • ausreichende Deutschkenntnisse – in der Regel ergibt sich diese Voraussetzung aufgrund von Schulbesuchen von allein. Die Vorlage eines B1-Zertifikats ist dabei nicht zwingend.
  • nachweisbare Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • die Abgabe einer Loyalitätserklärung.

Wichtig: Sicherung des Lebensunterhaltes

Weil minderjährige Kinder ab 16 Jahren in der Regel nicht für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können, muss dieser durch die Bedarfsgemeinschaft gedeckt sein. Das bedeutet, dass hier die finanzielle Lage aller im Haushalt lebenden Personen eine Rolle spielt. Reichen die nicht aus, kann sich auf die Tatsache berufen werden, dass das Kind diesen Umstand nicht zu vertreten hat. Wir beraten Sie gerne.

Welche Bedingungen für den Erhalt des deutschen Passes außerdem wichtig sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber: Einbürgerung Voraussetzungen. Dort haben wir für Sie umfangreiche Informationen zusammengefasst.

Einbürgerungsantrag fürs Kind stellen: so funktioniert’s

Ist Ihr Kind noch keine 16 Jahre alt, müssen Sie als Eltern den entsprechenden Antrag stellen. Wichtig dabei ist, dass Sie im Vorfeld sicherstellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Lassen Sie sich gemeinsam einbürgern, betrifft das insbesondere auch die allgemeinen Voraussetzungen, die für Sie gelten.

Je mehr Personen eingebürgert werden sollen, desto höher sind dabei auch die Anforderungen. Wir empfehlen Ihnen, sich im Zweifelsfall anwaltliche Unterstützung zu holen. Welche Vorteile eine Einbürgerung mit Anwalt hat, erklären wir Ihnen. 

Bei der Einbürgerung minderjähriger Kinder ohne Eltern kommt es indes lediglich auf die für das Kind geltenden Bestimmungen an. 

Minderjährige Kinder ab 16 Jahren erhalten den deutschen Pass nur nach eigenständiger Antragstellung. Weil für sie die allgemeinen Voraussetzungen nach § 10 StAG gelten, liegen die Anforderungen höher als bei unter 16-Jährigen. 

Grundsätzlich müssen mit dem Antrag verschiedene Unterlagen und Nachweise erbracht werden. Darunter finden sich beispielsweise:

  • Geburtsurkunde
  • Pass oder Passersatz
  • Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes

Welche Unterlagen konkret von der Einbürgerungsbehörde benötigt werden, erfragen Sie bestenfalls im Vorfeld. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Sie alle benötigten Dokumente einreichen können. Wichtig außerdem: Für den Antrag auf Einbürgerung braucht es unter Umständen auch eine Vollmacht.

Vollmacht für das Einbürgerungsverfahren

Um die Einbürgerung anzuschieben, braucht es bei minderjährigen Kindern eine Vollmacht. Darin werden die antragstellende Person angeführt sowie die bevollmächtigte Person. Wichtig dabei ist: Minderjährige Kinder über 16 Jahren stellen die Vollmacht für sich selbst aus. Immerhin beantragen sie ihre Einbürgerung auch eigenständig.

Hinweis: Vollmacht bei Einbürgerung minderjähriger Kinder

Eltern, die ein Kind unter 16 Jahren einbürgern lassen wollen, ob allein oder gemeinsam, müssen in der Regel eine Vollmacht ausfüllen. Die berechtigt zur Antragstellung, Abgabe von Erklärungen und zur Entgegennahme von Bescheiden während des gesamten Verfahrens.

Kosten bei Einbürgerung von Kindern

Die Kosten bei Einbürgerung ausländischer Kinder können sich unterscheiden. Erfolgt eine gemeinsame Einbürgerung mit Ihnen als Eltern, fallen für Ihr minderjähriges Kind Gebühren in Höhe von 51 Euro an. Geht es nur um die Einbürgerung Ihres Kindes, ohne Sie als Eltern, werden 255 Euro fällig. Diese Gebühr entspricht den Kosten einer regulären Einbürgerung von Erwachsenen.

Wichtig: knappes Einkommen

Verdienen Sie sehr wenig oder wollen mehrere Kinder einbürgern lasen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, die Gebühr reduzieren zu lassen. Sprechen Sie mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

Einbürgerung staatenloser Kinder: Das gilt

Sind Sie als Eltern staatenlos, hat Ihr Kind einen besonderen Anspruch auf Einbürgerung, sofern es in Deutschland geboren ist und von Geburt an ebenfalls staatenlos ist. Daneben sind noch weitere Bedingungen relevant:

  • Ihr Kind muss seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben – der Aufenthaltstitel spielt dabei keine Rolle.
  • Ihr Kind darf keine Straftat begangen haben, die eine Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren nach sich gezogen hat.
  • Der Einbürgerungsantrag muss vor dem 21. Geburtstag gestellt werden.
  • Die Identität Ihres Kindes kann belegt werden.

Hinweis: Identitätsklärung

Kinder, die von Staatenlosen vor der Einbürgerung stehen, müssen ihre Identität mit einem Reiseausweis für Staatenlose belegen. Dabei handelt es sich um einen Passersatz, der den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland belegt.

In Deutschland geboren: Dann erhalten Kinder den deutschen Pass

Wird ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren, erhält es unter Umständen direkt die deutsche Staatsbürgerschaft. Eine Einbürgerung ins nicht vonnöten. Das sogenannte Geburtsortsprinzip, auch Ius soli genannt, greift beispielsweise, wenn sich mindestens ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel aufhält.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Einbürgerung für Kinder ausländischer Eltern  zu gegebener nötig. Ohne den geforderten Mindestaufenthalt eines Elternteils und einen entsprechenden Aufenthaltstitel greift das Abstammungsprinzip, nach dem das Kind die Staatsbürgerschaft der Eltern erhält. 

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Ob eine Einbürgerung für Kinder, die in Deutschland geboren sind, nötigt ist, ergibt sich also aus dem Aufenthalt der Eltern.

Deutscher Elternteil: Kind auch deutsch?

Sind Sie oder die Mutter beziehungsweise der Vater deutsch, besitzt auch Ihr Kind mit seiner Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. Wo Ihr Kind geboren ist – ob in Deutschland oder im Ausland – spielt dabei keine Rolle. Sie haben die Möglichkeit, über die deutsche Auslandsvertretung unter Vorlage der Geburtsurkunde und Ihrer eigenen Ausweisdokumente direkt einen Pass zu beantragen.

Der schnellste Weg zum deutschen Pass

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  • Unkomplizierte Abläufe
  • Persönliche Betreuung 

Quellen:

Einbürgerung Kinder: Häufig gestellte Fragen

Wie bekommt ein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft?

Auch Kinder haben Anspruch auf Einbürgerung. Dafür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Ob den das Kind, das den deutschen Pass erhalten soll, selbst stellt oder die Eltern, hängt vom Alter ab. Ein Antrag auf Einbürgerung für Kinder unter 16 Jahre ist von den Eltern zu stellen, wohingegen über 16-Jährige die Beantragung eigenständig vornehmen müssen. Weitere Infos dazu finden Sie im Ratgeber.

Können Kinder eingebürgert werden?

Ja, eine Einbürgerung Ihrer Kinder ist auf Antrag möglich. Ob Sie sich als Eltern dabei mit einbürgern lassen oder nicht, bleibt Ihnen überlassen, allerdings unterscheiden sich die jeweiligen Bedingungen. Ausführliche Informationen, was bei Einbürgerung für Kinder hinsichtlich der Voraussetzungen gilt, finden Sie hier.

Was kostet die Einbürgerung für Kinder?

Die Kosten für die Einbürgerung von Kindern hängen davon ab, ob sie mit oder ohne Ihre Eltern eingebürgert werden. Die genaue Höhe der Gebühren finden Sie im Ratgeber.

Welche Staatsangehörigkeit hat ein Kind, das in Deutschland geboren ist?

Ob ein Kind ausländischer Eltern nach seiner Geburt eingebürgert werden muss oder ob es direkt die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, hängt von der Aufenthaltsdauer und dem Aufenthaltstitel der Eltern beziehungsweise eines Elternteils ab. Im Beitrag erklären wir Ihnen die genauen Regelungen.

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