Unterschiede bei der Einbürgerung für Menschen ab 60 Jahren

Wer deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin werden möchte, muss eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllen. Zentral sind dabei Kenntnisse über die deutsche Sprache und die Gesellschaftsordnung. Um diese nachweisen zu können, sind in der Regel ein Sprach- und ein Einbürgerungs- oder Integrationstest nötig.

Für Menschen in einem bestimmten Alter ist der Einbürgerungsprozess jedoch vereinfacht. So entfallen die erforderlichen Nachweise entweder ganz oder die Anforderungen an Ihre Deutschkenntnisse fallen geringer aus.

Zusätzlich spielt das Alter auch bei der sogenannten Ermessenseinbürgerung eine Rolle: Selbst wenn Sie eine oder mehrere Bedingungen für eine Einbürgerung nicht erfüllen, kann die Behörde aufgrund Ihres Alters gegebenenfalls von einigen Voraussetzungen absehen.

Erleichterte Einbürgerung ab 60: Verzicht auf Sprachkenntnisse

Um einen Anspruch auf Einbürgerung zu haben, müssen Sie als Anwärterin beziehungsweise Anwärter Deutschkenntnisse auf B1-Niveau haben. Davon gibt es altersbedingt aber zwei Ausnahmen:

  1. Sind Sie mindestens 60 Jahre alt und leben seit 12 Jahren in Deutschland, reichen grundlegende Deutschkenntnisse auf A2-Niveau.
  2. Bei einer Einbürgerung ab 65 Jahren entfällt der Sprachnachweis sogar ganz.

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung keine B2-Kenntnisse nachweisen können, entfällt ein Sprachzertifikat ebenfalls. Dafür benötigen Sie jedoch eine ärztliche Bescheinigung.

Altersgrenzen für Sprachnachweise
Altersgrenzen für Sprachnachweise

Einbürgerungstest kann mit 65 Jahren entfallen

Auch beim Einbürgerungstest gelten weniger strenge Regeln für ältere Ausländerinnen und Ausländer. Ab einem gewissen Alter können Sie vom Test befreit werden, wenn Sie Schwierigkeiten haben, diesen zu absolvieren. Als grobe Richtlinie gilt hier das 65. Lebensjahr. Je nach Einzelfall verzichten die Einbürgerungsbehörden aber auch schon früher auf einen Einbürgerungstest.

Hinweis: Einbürgerungstest entfällt bei Krankheit oder Behinderung
Neben einem hohen Alter können auch Krankheiten oder Behinderungen ein Grund für die Befreiung vom Einbürgerungstest sein. Gerade mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit für (chronische) Erkrankungen oder Einschränkungen, die einen Test hinfällig werden lassen.

Sonstige Vorteile bei der Ermessenseinbürgerung

Abseits von erforderlichen Tests und Sprachnachweisen fällt Ihr Alter bei der sogenannten Ermessenseinbürgerung ins Gewicht. Im Rahmen einer Ermessenseinbürgerung prüft die Behörde, ob Sie auch dann eingebürgert werden können, wenn Sie einzelne Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht erfüllen.

Dabei spielt Ihre persönliche Lebenssituation eine zentrale Rolle. Ihr Alter kann beispielsweise zusammen mit einem langen Aufenthalt dafür sorgen, dass die Einbürgerungsbehörde Ihre Integrationsbemühungen auch ohne Tests und Nachweise anerkennt. Ob Sie letztendlich eingebürgert werden oder nicht, liegt in solch einem Fall aber im Ermessen Ihres Sachbearbeiters beziehungsweise Ihrer Sachbearbeiterin.

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Quellen:

Einbürgerung mit 60 Jahren: Häufig gestellte Fragen

Kann man als Rentner eingebürgert werden?

Ja, eine Einbürgerung ist problemlos in jedem Alter möglich. Für Rentner kann eine Einbürgerung ab 67 Jahren sogar vorteilhaft sein, weil die Ausländerbehörden ab einem bestimmten Alter weniger strenge Vorgaben machen. Im Beitrag erfahren Sie mehr dazu.

 

 

Welche Erleichterungen gelten für über 60-Jährige bei der Einbürgerung?

Für Menschen über 60 gibt es bei der Einbürgerung in Deutschland verschiedene Erleichterungen, die ihre individuellen Lebensumstände berücksichtigen. Neben einfacheren Regeln bei Sprachnachweisen ist im hohen Alter auch eine Einbürgerung ohne Einbürgerungstest möglich.

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