Einbürgerung für Ehepartner nach 3 Jahren

Wenn Sie mit einer oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen bereits nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland die Einbürgerung beantragen. Diese verkürzte Frist ermöglicht es Ihnen, deutlich früher von den Rechten und Vorteilen zu profitieren, die mit dem deutschen Pass einhergehen.

Um als Ehepartnerin oder Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen die Einbürgerung nach 3 Jahren zu erreichen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Mindestens zwei Jahre verheiratet: Sie müssen seit mindestens 2 Jahren mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner, die oder der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, verheiratet sein. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. 
  2. Drei Jahre Aufenthalt in Deutschland: Ihr Lebensmittelpunkt muss seit mindestens drei Jahren in Deutschland liegen. Ausnahmsweise kann auch eine kürzere Dauer genügen, wenn Sie schon länger als 3 Jahre mit einem oder einer Deutschen verheiratet sind. Das entscheidet die Einbürgerungsbehörde im Einzelfall.
  3. Nachweis von Deutschkenntnissen (B1): Sie benötigen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1. 
  4. Bestandener Einbürgerungstest: Der Einbürgerungstest prüft Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland. Dieser Test entfällt, wenn Sie einen deutschen Schulabschluss vorweisen.
  5. Eigenständige Lebensunterhaltssicherung: Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu sichern.

Hinweis: Kinder von Ehegatten

Minderjährige Kinder von einem oder einer Deutschen können auch eingebürgert werden, wenn sie sich noch keine 3 Jahre in Deutschland aufhalten. Hat ein Kind bereits die deutsche Staatsbürgerschaft, kann der Ehepartner oder die Partnerin die Einbürgerung auch über den Tod des deutschen Elternteils hinaus beantragen.

Trennung oder Scheidung: Ist eine Einbürgerung trotzdem möglich?

Eine Trennung oder Scheidung kann die Einbürgerung für Ehepartnerinnen und Ehepartner beeinflussen, aber sie führt nicht zwangsläufig zur Ablehnung. Entscheidend ist, dass die Ehe zum Zeitpunkt der Antragstellung noch bestanden hat und die Mindestanforderungen erfüllt wurden: mindestens 2 Jahre Ehe und 3 Jahre Aufenthalt in Deutschland.

Kommt es nach der Antragstellung zu einer Trennung oder Scheidung, prüfen die Behörden individuell, ob eine Einbürgerung weiterhin gerechtfertigt ist. Wichtig ist, dass Sie nachweisen, dass Sie unabhängig von der Ehe gut integriert sind. Das ist beispielsweise durch eine berufliche Tätigkeit und soziale Kontakte möglich. 

Erleichterte Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen

Auch bei besonderen Integrationsleistungen ist bereits nach 3 Jahren eine Einbürgerung möglich. Darunter fallen zum Beispiel sehr gute Deutschkenntnisse, die das Niveau B1 deutlich übersteigen. Auch ein besonderes gesellschaftliches Engagement, etwa in Vereinen, sozialen Projekten oder durch ehrenamtliche Tätigkeiten wird wohlwollend anerkannt. Der Nachweis über berufliche Erfolge, wie eine qualifizierte Ausbildung oder ein Studium in Deutschland, überzeugt die Behörden ebenfalls.

Wichtig: Anrechnung von Zeiten aus dem Asylverfahren

Zeiten aus dem Asylverfahren werden unter bestimmten Voraussetzungen auf die erforderliche Aufenthaltsdauer für Ihre Einbürgerung angerechnet. Entscheidend ist dabei, dass Sie während des Asylverfahrens oder spätestens mit der Anerkennung als Asylberechtigter oder Asylberechtigte, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte beziehungsweise Schutzberechtigter eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben.

Die Zeiten, in denen Sie sich während des Asylverfahrens mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufgehalten haben, werden jedoch in der Regel nicht vollständig angerechnet. Oft werden maximal bis zu 50 % dieser Zeiten berücksichtigt, wenn der Einbürgerungsantrag gestellt wird. Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland und Einzelfall, weshalb es ratsam ist, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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Quellen: 

Einbürgerung nach 3 Jahren: Häufig gestellte Fragen

Einbürgerung nach 3 Jahren: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Die Einbürgerung in Deutschland nach 3 Jahren ist bei Ehe mit einem Deutschen oder besonderen Integrationsleistungen möglich. Dabei gelten oftmals weitere Erleichterungen. Die beziehen sich zum Beispiel auf:

  • einen Einbürgerungstest
  • den Nachweis von Deutschkenntnissen

Ausführliche Informationen zum Thema erleichterte Einbürgerung finden Sie im entsprechenden Ratgeber.

Kann man nach 3 Jahren eingebürgert werden?

Ja, unter gewissen Voraussetzungen ist eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich. Ein neues Gesetz bestimmt, dass dies entweder wegen besonderen Integrationsleistungen oder für Ehepartner von Deutschen gilt. Mehr dazu im Ratgeber.

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