Das Wichtigste in Kürze
- Eine Einbürgerung während der Probezeit kann problematisch sein.
- Verschiedene Umstände beeinflussen Ihre Chancen auf den deutschen Pass während der Probezeit.
- Sie können dazu beitragen, die Zweifel der Behörden aufgrund Ihrer Probezeit zu mindern.
Probezeit bei neuem Job: Gründe und Regelungen
Bei einer neuen Anstellung ist es in Deutschland nicht ungewöhnlich: Im Arbeitsvertrag einigen sich Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin und Arbeitgeber auf eine sogenannte Probezeit. Die dauert in der Regel bis zu 6 Monate und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Im Idealfall läuft die Probezeit automatisch aus und das Arbeitsverhältnis wird fortgeführt.
Über die gesamte Kennenlernphase ist das Beschäftigungsverhältnis dabei instabil. Grund dafür ist eine kurze Kündigungsfrist von nur 2 Wochen. Arbeitgeber müssen im Falle einer Kündigung in der Probezeit zudem keinen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeben.
Hinweis: gesetzliche Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber beträgt in Deutschland mindestens einen Monat. Sofern nicht anders vertraglich geregelt, verlängert sich die Frist nach Dauer der Betriebszugehörigkeit auf bis zu 7 Monate. Während der Probezeit gelten abweichende Bestimmungen.
Zwar haben auch Sie in der Kennenlernphase das Recht, binnen 2 Wochen Ihren neuen Job zu kündigen. Die Tatsache, dass das so einfach möglich ist, wirkt sich jedoch gegebenenfalls negativ auf Ihre Einbürgerung aus.
Einbürgerung in der Probezeit: Hier lauern Probleme
In § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) sind die Voraussetzungen für eine Einbürgerung klar geregelt. Das Arbeitsverhältnis spielt insoweit eine wichtige Rolle, als dass daran oft die Sicherung des Lebensunterhaltes gemessen wird: Haben Sie einen sicheren Job mit ausreichend Einkommen und sind finanziell unabhängig, steht Ihrer Einbürgerung nichts im Wege – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle weiteren Bedingungen.
Auch wenn mit keinem Wort in § 10 StAG die Probezeit erwähnt wird, ist sie indirekt von Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund der sogenannten Prognose.
Prognose bei Einbürgerung: vorausschauende Bewertung
Mit der Prognose bei Einbürgerung trifft die Einbürgerungsbehörde eine Einschätzung darüber, ob Sie auch in Zukunft in der Lage sein werden, für sich selbst sorgen zu können. Befinden Sie sich aufgrund eines neuen Jobs in der Probezeit, können dahingehend Zweifel bei der Behörde aufkommen. Immerhin kann Ihnen Ihr Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von lediglich 2 Wochen kündigen.
Da die Einbürgerungsbehörde Ihre Umstände genau prüft, spielen verschiedene Faktoren mitunter eine Rolle.
- Ihr Beruf: Sind Sie in einer Branche tätig, in der Fachkräftemangel herrscht, stehen Ihre Aussichten auf Einbürgerung während der Probezeit gut. Das Risiko, den Job wieder zu verlieren, wird bei entsprechenden Qualifikationen in der Regel als gering eingestuft. Beispiele für Mangelberufe sind IT-Kräfte, Fachpersonal in der Pflege, Maschinenbau-Ingenieure.
- Ihr bisheriger Werdegang: Waren Sie in der Vergangenheit über viele Jahre bei einem Arbeitgeber beschäftigt, spricht das für Sie. Lange Beschäftigungsverhältnisse lassen auf Zuverlässigkeit und den Willen, sich langfristig an ein Unternehmen zu binden, schließen.
- Überdurchschnittliche Qualifikation: Besitzen Sie einen hohen akademischen Abschluss, gelten Sie in der Regel als gefragte Fachkraft. Daraus schließt die Einbürgerungsbehörde, dass Sie selbst im Falle einer Kündigung während der Probezeit gute Chancen haben, schnell eine neue Anstellung zu finden.
Hinweis: Probezeit nach Einbürgerung
Haben Sie den deutschen Pass erst einmal in der Tasche, ist eine Probezeit unkritisch. Verlieren Sie als Deutsche oder Deutscher im Zuge der Probezeit Ihren Job, kommen unterschiedliche Leistungen zum Tragen. Abhängig von Ihrer vorherigen Beschäftigung sind das zum einen Arbeitslosengeld. Zum anderen kann unter bestimmten Umständen Anspruch auf Bürgergeld bestehen.
Zweifel mindern: Diese Nachweise helfen bei Einbürgerung in Probezeit
Streben Sie die Einbürgerung trotz Arbeitsvertrag mit Probezeit an, gibt es Möglichkeiten, die Einbürgerungsbehörde davon zu überzeugen, Ihrem Antrag zuzustimmen. Hier sind unsere Tipps:
- Bestätigung vom Arbeitgeber: Legen Sie Ihrem Einbürgerungsantrag ein Schreiben Ihres Arbeitgebers bei, das Ihre feste Anstellung nach der Probezeit bestätigt. Gegebenenfalls stellt er Ihnen bereits ein Zwischenzeugnis aus, aus dem hervorgeht, dass einer dauerhaften Beschäftigung mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts im Wege steht.
- Nachweis über eigene Finanzen: Haben Sie Ersparnisse, weisen Sie das gegenüber der Behörde nach. Damit unterstreichen Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit – auch, wenn das Arbeitsverhältnis im Zuge der Probezeit beendet wird.
- anwaltliche Hilfe: Besteht die Behörde darauf, dass Sie erst Ihre Probezeit beenden, kann ein Anwalt oder eine Anwältin für Migrationsrecht Sie dabei unterstützen, Ihre Einbürgerung durchzusetzen. Unter besonderen Umständen kann von der Erfüllung aller Voraussetzungen abgesehen werden.
Einbürgerung trotz Probezeit: Dann macht es Sinn
Wie bereits erwähnt, ist es bei einem Arbeitsverhältnis in der Probezeit unsicher, ob der Job dauerhaft besteht. Deshalb kann es sinnvoll sein, mit einem Einbürgerungsantrag zu warten, bis die Kennenlernphase vorüber ist und ein sicheres Anstellungsverhältnis besteht. Entscheidend ist dabei zum einen, wie lange die Behörde benötigt, um über Ihren Antrag zu entscheiden. Zum anderen spielen Ihre Qualifikationen sowie die Branche, in der Sie tätig sind, mitunter eine Rolle.
Bearbeitungsdauer: Vom Antrag bis zum Erhalt der Einbürgerungsurkunde ist es oft ein langer Weg. Dass Behörden binnen 6 Monaten über eine Einbürgerung entscheiden, ist selten. Fragen Sie beim Amt nach, mit welcher Bearbeitungsdauer Sie rechnen müssen und berücksichtigen Sie das bei der Antragstellung.
Qualifikation: Sind Sie hochqualifiziert und damit eine gefragte Fachkraft in Deutschland, erkennt die Behörde das oft an. Die Zweifel, dass Sie Schwierigkeiten haben, im Falle einer Kündigung während der Probezeit, einen neuen Job zu finden, sind in der Regel gering.
Branche: Sind Sie als Fachkraft in einem Mangelberuf tätig, überwiegt mitunter das Interesse, Sie als solche an den deutschen Arbeitsmarkt zu binden. Darüber hinaus werden Ihre Aussichten auf einen neuen Job nach einer Kündigung in der Kennenlernphase hoch eingestuft.
Weigert sich die Einbürgerungsbehörde, Ihren Antrag zu bearbeiten, weil Sie sich in der Probezeit befinden, wird dieser oft zurückgestellt. Eine Entscheidung wird erst gefällt, wenn die Zeit vorüber ist und Sie sich in einem sicheren Arbeitsverhältnis befinden. Wird von vornherein Ihre Einbürgerung abgelehnt, ist anwaltliche Unterstützung ratsam. Lassen Sie Ihre Ansprüche auf den deutschen Pass fachkundig prüfen und sich gegebenenfalls bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.
Der schnellste Weg zum deutschen Pass
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte
- Unkomplizierte Abläufe
- Persönliche Betreuung
Quellen:
Ob es sinnvoll ist, in der Probezeit die Einbürgerung zu beantragen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zu nennen sind hier insbesondere die Bearbeitungsdauer, Ihre Qualifikationen und die Branche, in der Sie tätig sind. Im Ratgeber führen wir das weiter aus.
